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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So Holterdipolter wird das nicht.

Durchatmen, Köpfe zusammenstecken, an die Bundestagswahl nächstes Jahr erinnern!

Geschrieben (bearbeitet)

Und das ist nun etwas anderes wie "Entsprechendes Schreiben mit Terminsetzung zur Abgabe reicht." ????

Klar, habe nicht befolgen von irgendwelchen Anschreiben umsetzen müssen!

Schade um Türen und Fenster!

P.S.:

Aber immer mit richterlichem Beschluß wo auf entsprechende (angebliche) Gefährdung hingewiesen wurde, so dass keine andere Wahl für die Durchführung blieb!

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Also bei uns steht beim Erwerb drin:

Die erworbene Waffe ist eine Selbstladewaffe deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann.

Bitte ankreuzen: ja: nein:

Also für mich bis Dato Ok.

Grüße

Geschrieben (bearbeitet)

Worauf will sich der SB denn bitte berufen? Auf die Begründung eines Urteils? Das ist ja kein Gesetz.

Wie ich schon schrieb hat der Staa. und der Richter keine Fachkenntnis mehr, weil jeder alles macht, also erläßt er einen Durchsuchungsbeschluß nach dem Schreiben des Sb (im harmlosen Fall einen Sicherstellungsbeschluß), hatte ich aber noch nicht!

So kenne ich das aus meinem damaligen Arbeitsbereich als Sachbearbeiter für Straftaten gegen das WaffG, denn die Behörde hat sich die Arbeit erleichtert und sofort eine Strafanzeige erstattet, war ja für die leichter als selbst tätig zu werden.

Hab ja mal versucht mit Hilfe von "Carcano" gegen diese Praxis vorzugehen, aber meine Pensionierung war schneller.

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben

Also bei uns steht beim Erwerb drin:

Die erworbene Waffe ist eine Selbstladewaffe deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann.

Bitte ankreuzen: ja: nein:

Also für mich bis Dato Ok.

Grüße

Unbezahlbar. Danke!

Geschrieben

schwachsinn hin oder her, das ist das was man meinem Kollegen vorhin in Xanten gesagt hat

Frank

Geschrieben (bearbeitet)

Die Antwort des SB s ist im Kern auch kein Schwachsinn, es ist lediglich eine Frage des wann und wie.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben

schwachsinn hin oder her, das ist das was man meinem Kollegen vorhin in Xanten gesagt hat

Frank

Wusste gar nicht, dass in Xanten eine Waffenbehörde sitzt.... ^^ Wars vielleicht er Stammtischtalk beim Schmitthuesen?

Geschrieben

Die Antwort des SB s ist im Kern auch kein Schwachsinn, es ist lediglich eine Frage des wann und wie.

Das würde bedeuten, es gäbe keine möglichen vermeidungsstrategien ;)

Geschrieben

Das würde bedeuten, es gäbe keine möglichen vermeidungsstrategien ;)

Nö, habe ich nicht gesagt. Aber das die Behörden reagieren werden sollte jedem klar sein, oder?

Geschrieben

Wie kann man gegen dieses Urteil angehen?

Wenn ich carcano recht verstanden habe, dann ist solch ein kraß falsches Urteil nicht automatisch verfassungswidrig, weshalb ein Vorgehen schwierig bis unmöglich ist.

Sein Vorschlag, das BJG zu ändern ist da einfacher durchzuführen.

Geschrieben

Bei einer Änderung des BJagdG werden aber eine menge Forderungen auf den Tisch kommen....

ich denke man kann auch einfacher zum Ziel kommen.

Geschrieben

Nichtanwendungserlaß. Hatte ich ja schon mal geschrieben.


Schweißpunkt in den Magschacht und das passende Gegenstück am 2-Schuss-Magazin wegfräsen - und schon passt nur noch das 2-Schuss-Mag.

MT

Du meinst: am 30 Schuß Magazin wegfräsen?

Geschrieben

Es geht eben um politischen Willen.

Ein Jahr vor der Bundestagswahl.

Es geht um Jäger, welche medial nicht so angeschlagen im Ansehen sind wie Sportschützen. Es sind nicht einzelne kriegswaffenähnliche Waffen betroffen.

Ich denke das ist ein dickes Brett, dass man bohren kann.

Geschrieben (bearbeitet)

DWJ - Kompetenz die begeistert!

Bundesverwaltungsgericht verbietet Selbstladewaffen mit wechselbarem Magazin

:gaga:

CM

Journalistisch überspitzt formuliert :-)

Bearbeitet von Gruger

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