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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb karlyman:

Aber das, was aller Voraussicht nach auf dem neuen Papier gedruckt sein wird, wird uns besser gefallen;

und es wird vor allem viel weniger "auslegungsfähig" sein.

dem "Jurist" ist nichts zu abwegig....

 

sei vorsichtig mit diesen Vermutungen......

Geschrieben

Anmerkung:

Die Zustimmung des Bundesrates ist nur für die vorgezogene Gültigkeit der neuen Gesetzeslage notwendig. Stimmt der Bundesrat gilt das geänderte BJagdG erst 6 Monate nach Veröffentlichung.

Geschrieben

Nein, wenn der BR nicht zustimmt dann tritt das Gesetz erst 6 Monate nach der Abstimmung im Bundestag in Kraft.

Am Gesetz selbst oder wann es in Kraft tritt können die nix mehr machen.

Deshalb schäumen ja einige in den Medien Gift & Galle.......

gesendet von Unterwegs

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb Jürgen Klünder:

Deshalb schäumen ja einige in den Medien Gift & Galle.....

 

Also, ich habe spezfisch zu diesem Thema (jagdl. HA/Mags im Rahmen der "kleinen" BJagdG-Novelle) praktisch nichts in den Medien gefunden. Weder positiv, noch negativ.

 

Das schien nach meinem Eindruck irgendwie '"unter dem Radar" der breiten Öffentlichkeit zu fliegen.

Geschrieben
vor 22 Stunden schrieb schiiter:

 Du hast den Unterschied nicht verstanden.

Klar, aber ob das Leute, die das Urteil für Sportschützen würdigen auch alle so auslegen, wird man sehen.

 

Für mich machts keinen Unterschied. Bei der alten BJagdG konnte man auch argumentieren, dass bei tatsächlichem Einlegen eines 2-Schuss-Magazins trotzdem die Möglichkeit besteht, dieses bei der Jagdausübung auf ein unzulässiges zu wechseln. Und trotzdem sah der Richter bereits das als rechtswidrig an.

Geschrieben
vor 11 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Klar, aber ob das Leute, die das Urteil für Sportschützen würdigen auch alle so auslegen, wird man sehen.

 

Für mich machts keinen Unterschied. Bei der alten BJagdG konnte man auch argumentieren, dass bei tatsächlichem Einlegen eines 2-Schuss-Magazins trotzdem die Möglichkeit besteht, dieses bei der Jagdausübung auf ein unzulässiges zu wechseln. Und trotzdem sah der Richter bereits das als rechtswidrig an.

genau "für dich" du bist aber nicht maßgebend..... (nicht böse gemeint)

Geschrieben

ich bin gespannt was dann eingetragen wird.

Wenns rechtskräftig ist gehe ich hin und verlange die 2 Schuß Vermerke auszutragen.

ICH gehe davon aus, das dann da 3 Schuß steht, und somit bin ich wieder der Arsch wenn

ich auf dem Schießstand ein mit 10 Schuß geladenes Magazin verwende.

Werde dann wieder klagen und mir vom BDS blöde Sachen an den Kopf werfen lassen.....

 

Frank

Geschrieben
vor 8 Minuten schrieb MP%:

ich bin gespannt was dann eingetragen wird.

Wenns rechtskräftig ist gehe ich hin und verlange die 2 Schuß Vermerke auszutragen.

ICH gehe davon aus, das dann da 3 Schuß steht, und somit bin ich wieder der Arsch wenn

ich auf dem Schießstand ein mit 10 Schuß geladenes Magazin verwende.

Werde dann wieder klagen und mir vom BDS blöde Sachen an den Kopf werfen lassen.....

 

Frank

Magazin darf nur mit max. 3 Schuß geladen werden oder ähnlicher Text

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten schrieb xamoel:

Was auf dem Stand aber ja immernoch keinen Sinn macht...

tja darum drehte es sich ja bei den Prozessen, wenn du den Eintrag drin hast ist es egal ob auf dem Stand oder der Jagd.

 

Sinn ist da egal

 

Kriegen sie dich auf dem Stand mit 4 Schguss, biste dran, am Arsch, und die Knarre ist weg

Bearbeitet von HuK-Schütze
Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb MP%:

ich bin gespannt was dann eingetragen wird.

Wenns rechtskräftig ist gehe ich hin und verlange die 2 Schuß Vermerke auszutragen.

ICH gehe davon aus, das dann da 3 Schuß steht,

 

Das dürfte nicht so einfach sein.. dir kann dann ja keiner mehr verbieten ein Magazin mit einer größeren Kapazität zu verwenden und die "3-Schuß Regel" gilt ja nur für die Jagd, dann müsste der ja rein schreiben "Schuß auf Wild nur mit 3 Schuß im Magazin erlaubt" :crazy:

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb MP%:

ich bin gespannt was dann eingetragen wird.

Wenns rechtskräftig ist gehe ich hin und verlange die 2 Schuß Vermerke auszutragen.

ICH gehe davon aus, das dann da 3 Schuß steht, und somit bin ich wieder der Arsch wenn

ich auf dem Schießstand ein mit 10 Schuß geladenes Magazin verwende.

Werde dann wieder klagen und mir vom BDS blöde Sachen an den Kopf werfen lassen.....

 

Frank

Sind eigentlich Zuschauer erlaubt - hätte gerne das Gesicht von deinem SB als Desktophintergrund - wenn Du in die "Amtsstube" schneist und sagst " Guten Tag der Herr, eimal den 2 Schußvermerk bitte streichen"

Geschrieben
Gerade eben schrieb südwest:

Du schießt auf dem Stand auf Wild ?

wenn ein neuer Eintrag die Beladung auf 3 Schuss reduziert ist es egal ob Scheibe oder Wild !

 

Was glaubst du warum das ganze Theater entstanden ist durch diesen irren SB ? 

Geschrieben

Es kommt auf den Eintrag an; die "zutreffende" Fassung hat Hunter bereits geschrieben.

Diese gibt aber lediglich die Gesetzeslage wieder und ist daher rechtswidrig. 

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb HuK-Schütze:

wenn ein neuer Eintrag die Beladung auf 3 Schuss reduziert ist es egal ob Scheibe oder Wild !

 

Was glaubst du warum das ganze Theater entstanden ist durch diesen irren SB ? 

ISt es denn wirklich soooo schwer zu verstehen?

Wir haben drei Dingen

-alter Gesetzestext

-UrteilBVerwG

-neuer Gesetzestext

Eines haben alle gemeinsam. Nirgends steht was von 2 Schuss Magazinen ;) und in Zukunft ist das sogar noch einmal deutlicher herausgearbeitet.

Es kann doch nicht soviel Mühe machen sich mit den Dingen ein wenig auseinanderzusetzen.

Geschrieben
Gerade eben schrieb HuK-Schütze:

wenn ein neuer Eintrag die Beladung auf 3 Schuss reduziert ist es egal ob Scheibe oder Wild !

 

Was glaubst du warum das ganze Theater entstanden ist durch diesen irren SB ? 

Da geb ich Dir Recht !

Aber im Gesetzestext steht 3 Schuß auf Wild. Mag sein, das ei irrer SB wieder Eintragungsamok läuft.

 

Habe gerade in einem anderen Fall Behördenamok - ich lass mir jetzt immer alles schriftlich geben, das zieht . Die haben nämlich höllisch Muffensausen wenn sie Eigeninterpretationen entscheiden, zu papierbringen und unterschreiben müssen.

Hatte gestern den Fall.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb HuK-Schütze:

man kann ja klagen.....

 

Eben... So ist das im Rechtsstaat.

 

Da hilft auch kein lamentieren über die ach so unbeeindruckt Richter, denen ihr Urteil weiter formal bestehen bleibt und nicht pensionslos nach hause geschickt werden....

 

Sowas passiert öfters, rechtsbereichübergreifend und ist systemimmanent. Bessere Systeme gibt es wohl kaum, auch wenn manche Dinge vll verbesserungswürdig sind (geht jetzt dann zu stark off topic).

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