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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


EkelAlfred

Empfohlene Beiträge

Auf gut deutsch: dann hätten einfach ALLE die F....... halten sollen.

Kann schon sein, ist aber eben nicht so gekommen.

Und wenn FG sich dazu äussert ohne weiteres zu wissen zeugt dies lediglich von Profilierungssucht.

Woher weißt du, dass er nichts weiteres dazu weiß? Ich glaube eher, dass er sehr viel mehr dazu weiß.

bye knight

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Woher weißt du, dass er nichts weiteres dazu weiß? Ich glaube eher, dass er sehr viel mehr dazu weiß.

Also auch Aluhelm- Träger? Gut zu wissen.

Mal im Ernst- sollte er mehr wissen ( das heisst für mich das Urteil im Wortlaut "schwarz auf weiss " kennen) und dann so rumschwafeln sollte auch er lieber vorerst still halten.

Es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund für diese kontraproduktive Geheimnisstuerei.

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Ich glaube nicht das meine Knarren im Container landen werden.

Ich befürchte auch, dass irgendwelche ISIS Kämpfer der Braten riechen und uns arme LWB überfallen werden wenn wir gerade mit unseren besten Kniften auf dem Weg zum Stand oder zum Container sind... Diese Gefahr besteht definitiv, denn das hat System!

Bearbeitet von prassekoenig
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Mal im Ernst- sollte er mehr wissen ( das heisst für mich das Urteil im Wortlaut "schwarz auf weiss " kennen) und dann so rumschwafeln sollte auch er lieber vorerst still halten.

Es gibt keinen einzigen vernünftigen Grund für diese kontraproduktive Geheimnisstuerei.

zu 1.: Wenn er als wichtiger Funktionsträger das Urteil vorliegen hat, dann erwarte ich mir (bzw. eher "erhoffe ich mir" bzw. "bin froh", dass hier in WO Stellung genommen wird.

zu 2.: Wenn der betroffene Waffenbesitzer / Jäger nicht möchte, dass das Urteil "vorab" veröffentlicht wird, dann würde ich als Funktionsträger auch nicht mehr schreiben.

Ob das vom betroffenen Jäger sinnvoll ist oder nicht muss jeder selbst beurteilen, aber wenn ich etwas bzgl. der Kommunikation nicht optimal finde, dann sind es diejenigen, die das Thema über diverse Beiträge vor dem Vorliegen des Urteils thematisiert haben. Allerdings ist das im Vergleich zum Thema selbst ein eher unwichtiger Punkt. Zumindest hat man über die Feiertage was "zum Aufregen".

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Das ist ja nun mal ein Guter Anlass aus unserem Tread (Wie sollte ein liberales Waffenrecht aussehen?) taten folgen zu lassen.

Besser als nach Brüssel Briefe zu schreiben wäre es dann, sollte das Urteil kein Aprilscherz sein, alle wichtigen Leute-Verbände-BMI anzuschreiben

und um ausbesserung dieses Fehlers aus dem uralten Gesetz zu fordern was heute einfach komplett überholt ist. Ich erinnere nur an Schalldämpfer,

in Bayern zumindest bekommt man sie nun Problemlos.

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Also nachdem ich hier und in anderen Foren mal die ganzen Threads durchgelesen habe komme ich zu folgendem "logischen" Schluss:

Das Gericht hat geurteilt, das dass Bedürfnis des Jägers einen HA zu erwerben im Schuss auf Wild besteht!

Beim Schuss auf Wild darf nur ein 2 Schuss Magazin verwendet werden.

Ein Training kann auch mit 2 Schuss im Magazin statt finden und wenn man will könnte man sogar argumentieren, das ein Training mit 2 Schuss Magazin näher an der Realität ist und somit ein Training mit mehr Schuss nicht nötig ist.

Ergo darf man keinen HA besitzen der mehr als 2 Schuss im Magazin fassen kann.

Wenn das so im Urteil steht, was meiner Meinung nach der einzig logische Schluss ist, dann wird man sich schwer tun gegen diese Argumentation vorzugehen.

Nachdem ich mir die älteren Urteile durchgelesen habe frage ich mich warum der Kläger nicht wie von seiner Behörde vorgeschlagen, ein Bedürfnis von seinen Sportschützenverband besorgt hat und somit die Eintragung "2Schüssig" entfernt hat?

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Das ist ja nun mal ein Guter Anlass aus unserem Tread (Wie sollte ein liberales Waffenrecht aussehen?) taten folgen zu lassen.
Besser als nach Brüssel Briefe zu schreiben wäre es dann, sollte das Urteil kein Aprilscherz sein, alle wichtigen Leute-Verbände-BMI anzuschreiben
und um ausbesserung dieses Fehlers aus dem uralten Gesetz zu fordern was heute einfach komplett überholt ist. Ich erinnere nur an Schalldämpfer,
in Bayern zumindest bekommt man sie nun Problemlos.

Wenn ich so in Jagdforen stöber denke ich mal in Bayern gibts bald viele gebrauchte SDs für HAs günstig. Anscheinend ist die Kombi HA&SD grad dort sehr beliebt.

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Also so schnell werde ich meine HA nicht aufgeben. Sobald ich das Urteil habe, werde ich spezialisierte RA konsolidieren und Gegenmaßnahmen einleiten!

Koste es was es wolle, aber ich werde kämpfen! Denn leicht werde ich es diesen grünrot versifften Gutmenschen nicht machen!!!

Bearbeitet von HogHunter
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Ich denk mal der einzelne wird da nicht viel ausrichten, und ob es die Jagdverbände interessiert?

Wie bereits bemerkt kommt die eigentliche 2-Schuss Unsinnigkeit nicht von ungefähr.

Sollte es so sein müsste eher massiver Druck auf DJV & Co seitens der Jägerschaft aufgebaut werden.

Als Anfang könnte mal jeder DJV und LJV anmailen mit der Frage wie diese zu einem solchen evtl. ergangenen Urteil stehen.

Je mehr, desto besser. Vielleicht bekommt man ja deren server zum überlaufen- vielleicht merken die dann das es ihre Mitglieder wohl interessiert ?

Als Sportschütze sollte man auch mal drüber nachdenken, analog zu 2-Schuss könnte auch schnell 10- Schuss gekippt werden.


Die Kombi ist vor allem Modern. :pro:

und taktikäl......

Bearbeitet von chapmen
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Also nachdem ich hier und in anderen Foren mal die ganzen Threads durchgelesen habe komme ich zu folgendem "logischen" Schluss:

Nachdem ich mir die älteren Urteile durchgelesen habe frage ich mich warum der Kläger nicht wie von seiner Behörde vorgeschlagen, ein Bedürfnis von seinen Sportschützenverband besorgt hat und somit die Eintragung "2Schüssig" entfernt hat?

Weil man Recht haben will?

Bearbeitet von callahan44er
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Also so schnell werde ich meine HA nicht aufgeben. Sobald ich das Urteil habe, werde ich spezialisierte RA konsolidieren und Gegenmaßnahmen einleiten!

Koste es was es wolle, aber ich werde kämpfen! Denn leicht werde ich es diesen grünrot versifften Gutmenschen nicht machen!!!

Da das BVerwG geurteilt ist, würde mich mal interessieren, wer das Urteil kassieren sollte ;)

Da gibts niemanden.

Also nachdem ich hier und in anderen Foren mal die ganzen Threads durchgelesen habe komme ich zu folgendem "logischen" Schluss:

Das Gericht hat geurteilt, das dass Bedürfnis des Jägers einen HA zu erwerben im Schuss auf Wild besteht!

Das kann man schon herleiten, aber das ist sachlich einfach falsch. Das jagdliche Bedürfnis beschränkt sich eben nicht auf den Schuss aufs Wild.

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Ich halte das ganze für Unsinn oder einen blöden Scherz.

Wenn ich bis hierher richtig gefolgt bin, geht es um dieses Urteil: http://www.zvr-online.com/archiv/2015/februar-2015/ovg-muenster-eintragung-einer-jagdwaffe-ohne-den-zusatz-2-schuss/

Als müsste ins in nächster Instanz um die selbe Sache gehen. Da geht es also nicht darum, ob Jäger überhaupt SLBs haben dürfen sondern nur, ob der Eintrag "2 Schuss" gestrichen werden muss oder nicht. In der Folge müsste es dann auch weiter genau darum gehen und nicht, ob Jäger überhaupt einen SLB mir "externem Magazin" haben dürfen.

Weiter dubios finde ich:

- Auf der HP des BVerfG ist von der Entscheidung garnichts zu finden, obwohl sonst offensichtlich zeitnah Pressemitteilungen erfolgen.

- Der Betroffene oder Leute aus seinem Umfeld das Urteil nicht öffentlich machen. Es ist gesprochen und so oder so in ein paar Tagen online oder andersweitig verfügbar.

Aber wir werden sehen...

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