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IGNORED

Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Es ist letztlich eine Stilfrage, wie man es formuliert. Ob man abändert oder ändert und die Berufung zurückweist oder ob man aufhebt und die Berufung zurückweist. Maßgeblich ist, was nach dieser Floskel kommt, und diesbezüglich hüllst Du dich ja noch immer vornehm in Schweigen.

Dein "Geschreibesel" ist, sorry,,leider überhaupt nichts wert, weil Du überhaupt nichts Konkretes mitteilst und die Leute hier nur zu ünnötigen und müssigen Spekulationen veranlaßt. Wie angenehm war es heute Nachmitag auf dem Schießstand, da wußte noch niemand etwas davon.

Schau mal in den Spiegel.
Geschrieben (bearbeitet)

Es ist letztlich eine Stilfrage, wie man es formuliert. Ob man abändert oder ändert und die Berufung zurückweist oder ob man aufhebt und die Berufung zurückweist. Maßgeblich ist, was nach dieser Floskel kommt, und diesbezüglich hüllst Du dich ja noch immer vornehm in Schweigen.

Dein "Geschreibesel" ist, sorry,,leider überhaupt nichts wert, weil Du überhaupt nichts Konkretes mitteilst und die Leute hier nur zu ünnötigen und müssigen Spekulationen veranlaßt. Wie angenehm war es heute Nachmitag auf dem Schießstand, da wußte noch niemand etwas davon.

Wir kennen uns und haben schon mal zusammen gesprochen [emoji61]

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben (bearbeitet)

Guten Abend Foristi,
wie schon gesagt wurde, bin ich der schlimme Mensch der bei Facebook diesen Post abgesetzt hat, nach dem mich MP% über das Urteil kurz in Kenntnis gesetzt hat. Leider war das Telefonat nur kurz und ich habe nur die veröffentlichten Häppchen erhalten um sie bei Facebook zu veröffentlichen!
Deswegen habe ich nur kurz zur Info für alle Interessierten das in Worte gefasst was ich bekommen habe.
Ich bin kein Jurist, aber mir war es wichtig, dass alle erfahren was da für uns schief läuft, damit endlich auch der letzte aufwacht und sieht wohin wir gekommen sind.
Da die klassischen Foren mittlerweile immer mehr an Stellenwert verlieren, habe ich es bei Facebook in der Gruppe Waffenlobby veröffentlicht, da diese Gruppe ca. 10000 Mitglieder erreichen kann.

Ich bin sehr froh, dass nun endlich die Aufmerksamkeit herrscht, die die letzten 5Jahre in diesem Verfahren gefehlt hat!

Ich hab schon vor mehr als 5Jahren bei derselben Behörde die Probleme gehabt.
Während eine Waffe ohne Beschränkungen in meine WBK eingetragen wurde, wurde bei der Anmeldung der Waffe 1Jahr später zum europäischen Feuerwaffenpas der Vermerk 2Schuß im europäischen Feuerwaffenpass eingetragen, diesem konnte ich nur durch eine Befürwortung durch den BDS entgegenwirken.

Auch habe ich damals den LJV NRW darüber informiert und von dort kam keine Hilfe.
Statt die Wichtigkeit eines regelmäßigen Trainings für Jäger zu erkennen, wird lieber die Nase gerümpft wenn man das Wort Selbstlader und Schießsport erwähnt.
Finde ich persönlich ziemlich schlimm, da Jäger eigentlich immer ihre Fähigkeiten an der Waffe bestens trainieren sollten für einen waidgerechten Schuß.
Ich habe erst nach dem Erlangen des Jagdscheins wieder mit dem Schießsport angefangen um mir dieses Können zu erhalten.
Deswegen finde ich, sollten Jäger zu jeder Zeit ihre Waffen auch Schießsportlich nutzen dürfen ohne Einschränkungen um sich eben ihre Fähigkeit sauber zu schießen zu erhalten und zu verbessern.
Leider sehen das anscheinend Behörden, Gerichte und auch andere nicht so.

Alle die jetzt meckern und vorverurteilen, sollten sich mal fragen was MP% getan hat!
Er hat mit vollem Recht (meine Meinung) gegen eine sehr zweifelhafte Maßnahme des Amtes geklagt (zusammen mit einem weiteren Kläger aus einem anderen Kreis) und dabei kann man auch Schiffbruch erleiden!
Niemand hat die ganze Sache in den letzten 5Jahren in unserem Sinne unterstütz und nun ist das Fiasko da.
Nicht MP% ist Schuld sondern eine sehr fragliche Auslegung des Waffenrechts durch ein deutsches Gericht.
Das BKA als Fachabteilung bestätigt ja durch diverse Feststellungsbescheide jagdliche Eignung von Selbstladern zur Jagd!
Das Urteil des OVG Münster hatte als zweite Instanz ein für uns sehr positives Urteil gesprochen-> https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/20_A_1347_12_Urteil_20140924.html
leider hat sich das Bundesverwaltungsgericht davon NICHTS angenommen!

Wir sollten nun alle zusammenstehen statt uns wieder gegenseitig zu zerfleischen!

Auch wenn MP% eine sehr gradlinige Seele ist und damit vielleicht manchmal aneckt, so hat er doch die Eier gehabt sich gegen den Behördenblödsinn zu wehren, während andere absolut nichts gemacht haben!
Dafür ziehe ich meinen Hut vor ihm und dem anderen Kläger.

Und nun sollten wir, statt uns gegenseitig zu zerfleischen, endlich gemeinsam überlegen wie wir diese, uns alle angehende Sache, unterstützen können.
Das Rumoren zum Thema Waffen in Europa und Deutschland lässt meiner Meinung nach nur einen sehr schwarzen Blick in die Zukunft zu...
Wenn die Jägerschaft nicht aufpasst, wird sie in den kommenden Jahren vermutlich auf einläufige Kipplaufbüchsen und Flinten zurechtgestutzt dank Ihrer Untätigkeit.
Dank des neuen Jagdgesetzes in NRW kann ja jeder sehen wie Politik gemacht wird und wie falsch von den Verbänden agiert wird...
Wer sich noch an die 1000 Hörner erinnert weiß was gemeint ist. Währen der LJV noch mit Remmel gekocht hat und propagierte man solle den politischen Prozess doch bitte nicht stören, hatte Remmel von seinem Kumpel Holger Sticht schon eingetrichtert bekommen wie das neue Jagdrecht denn so auszusehen hat!
Als das Kind dann schon im Brunnen lag wurden dann 14000 Jäger gerufen, nur nütze es nichts mehr… mal gucken wie diese Klage ausgeht“
Politik und ihr Einfluss ins Rechtwesen haben keinen Realbezug mehr und basieren nicht mehr auf Fakten oder Wissen, sondern sind auf eine Wiederwahl der politischen Entscheider ausgelegt und/oder auf die Sicherheit der Politiker- und Führungskaste!

So jetzt könnt ihr mich verbal steinigen wenn ihr wollt....
In diesem Sinne schöne Ostern!

Bearbeitet von schattenspeer
Geschrieben

:pro:

Könnte denn, nach mittlerweile 16 Seiten sich eine der angeblich vollumfänglich involvierten Personen mal opfern und den Stein des Anstoßes, sprich das entsprechende Urteil mal voll umfänglich zitieren oder gar verlinken?

Irgendwie liest sich dieser Thread ansonsten wie die Vorbereitung eines recht einfalls- und geschmacklosen April-Scherzes ...

mfg

Harry

Geschrieben

:pro:

Könnte denn, nach mittlerweile 16 Seiten sich eine der angeblich vollumfänglich involvierten Personen mal opfern und den Stein des Anstoßes, sprich das entsprechende Urteil mal voll umfänglich zitieren oder gar verlinken?

Irgendwie liest sich dieser Thread ansonsten wie die Vorbereitung eines recht einfalls- und geschmacklosen April-Scherzes ...

mfg

Harry

Nein, ich habe das Urteil , aber mp% hat mir untersagt es weiter zu geben.

Ihr müsst warten bis es öffentlich zugänglich ist.

Geschrieben (bearbeitet)

Der von mir hervorgehobene Satz erscheint mir derzeit genauso wichtig.

Wenn dieses Urteil so bestehen bleibt, wird sich jeder SB in Zukunft darauf berufen.

Was Neuanschaffungen/Einträge angeht, kann das wohl so laufen.

Was den Bestand (bereits auf jagdl. Bedürfnis erworbene HAs) angeht:

Republikweit würde dies erfordern, eine wohl sechsstellige Zahl von Widerrufen von WBK-Einträgen zu erlassen; das muss klar sein.

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Guten Abend Foristi,

wie schon gesagt wurde, bin ich der schlimme Mensch der bei Facebook diesen Post abgesetzt hat, nach dem mich MP% über das Urteil kurz in Kenntnis gesetzt hat. Leider war das Telefonat nur kurz und ich habe nur die veröffentlichten Häppchen erhalten um sie bei Facebook zu veröffentlichen!

Deswegen habe ich nur kurz zur Info für alle Interessierten das in Worte gefasst was ich bekommen habe.

Ich bin kein Jurist, aber mir war es wichtig, dass alle erfahren was da für uns schief läuft, damit endlich auch der letzte aufwacht und sieht wohin wir gekommen sind.

Da die klassischen Foren mittlerweile immer mehr an Stellenwert verlieren, habe ich es bei Facebook in der Gruppe Waffenlobby veröffentlicht, da diese Gruppe ca. 10000 Mitglieder erreichen kann.

Ich bin sehr froh, dass nun endlich die Aufmerksamkeit herrscht, die die letzten 5Jahre in diesem Verfahren gefehlt hat!

Ich hab schon vor mehr als 5Jahren bei derselben Behörde die Probleme gehabt.

Während eine Waffe ohne Beschränkungen in meine WBK eingetragen wurde, wurde bei der Anmeldung der Waffe 1Jahr später zum europäischen Feuerwaffenpas der Vermerk 2Schuß im europäischen Feuerwaffenpass eingetragen, diesem konnte ich nur durch eine Befürwortung durch den BDS entgegenwirken.

Auch habe ich damals den LJV NRW darüber informiert und von dort kam keine Hilfe.

Statt die Wichtigkeit eines regelmäßigen Trainings für Jäger zu erkennen, wird lieber die Nase gerümpft wenn man das Wort Selbstlader und Schießsport erwähnt.

Finde ich persönlich ziemlich schlimm, da Jäger eigentlich immer ihre Fähigkeiten an der Waffe bestens trainieren sollten für einen waidgerechten Schuß.

Ich habe erst nach dem Erlangen des Jagdscheins wieder mit dem Schießsport angefangen um mir dieses Können zu erhalten.

Deswegen finde ich, sollten Jäger zu jeder Zeit ihre Waffen auch Schießsportlich nutzen dürfen ohne Einschränkungen um sich eben ihre Fähigkeit sauber zu schießen zu erhalten und zu verbessern.

Leider sehen das anscheinend Behörden, Gerichte und auch andere nicht so.

Alle die jetzt meckern und vorverurteilen, sollten sich mal fragen was MP% getan hat!

Er hat mit vollem Recht (meine Meinung) gegen eine sehr zweifelhafte Maßnahme des Amtes geklagt (zusammen mit einem weiteren Kläger aus einem anderen Kreis) und dabei kann man auch Schiffbruch erleiden!

Niemand hat die ganze Sache in den letzten 5Jahren in unserem Sinne unterstütz und nun ist das Fiasko da.

Nicht MP% ist Schuld sondern eine sehr fragliche Auslegung des Waffenrechts durch ein deutsches Gericht.

Das BKA als Fachabteilung bestätigt ja durch diverse Feststellungsbescheide jagdliche Eignung von Selbstladern zur Jagd!

Das Urteil des OVG Münster hatte als zweite Instanz ein für uns sehr positives Urteil gesprochen-> https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg_nrw/j2014/20_A_1347_12_Urteil_20140924.html

leider hat sich das Bundesverwaltungsgericht davon NICHTS angenommen!

Wir sollten nun alle zusammenstehen statt uns wieder gegenseitig zu zerfleischen!

Auch wenn MP% eine sehr gradlinige Seele ist und damit vielleicht manchmal aneckt, so hat er doch die Eier gehabt sich gegen den Behördenblödsinn zu wehren, während andere absolut nichts gemacht haben!

Dafür ziehe ich meinen Hut vor ihm und dem anderen Kläger.

Und nun sollten wir, statt uns gegenseitig zu zerfleischen, endlich gemeinsam überlegen wie wir diese, uns alle angehende Sache, unterstützen können.

Das Rumoren zum Thema Waffen in Europa und Deutschland lässt meiner Meinung nach nur einen sehr schwarzen Blick in die Zukunft zu...

Wenn die Jägerschaft nicht aufpasst, wird sie in den kommenden Jahren vermutlich auf einläufige Kipplaufbüchsen und Flinten zurechtgestutzt dank Ihrer Untätigkeit.

Dank des neuen Jagdgesetzes in NRW kann ja jeder sehen wie Politik gemacht wird und wie falsch von den Verbänden agiert wird...

Wer sich noch an die 1000 Hörner erinnert weiß was gemeint ist. Währen der LJV noch mit Remmel gekocht hat und propagierte man solle den politischen Prozess doch bitte nicht stören, hatte Remmel von seinem Kumpel Holger Sticht schon eingetrichtert bekommen wie das neue Jagdrecht denn so auszusehen hat!

Als das Kind dann schon im Brunnen lag wurden dann 14000 Jäger gerufen, nur nütze es nichts mehr… mal gucken wie diese Klage ausgeht“

Politik und ihr Einfluss ins Rechtwesen haben keinen Realbezug mehr und basieren nicht mehr auf Fakten oder Wissen, sondern sind auf eine Wiederwahl der politischen Entscheider ausgelegt und/oder auf die Sicherheit der Politiker- und Führungskaste!

So jetzt könnt ihr mich verbal steinigen wenn ihr wollt....

In diesem Sinne schöne Ostern!

Danke für deine Worte.

Mögen alle die auf mp% schimpfen die Hände abfallen. Der ist mit den anderen beiden die auch vor de n VGS geklagt haben der einzige der tatsächlich was gemacht hat.

Die Richter am BundesverG sind die Irren.

Geschrieben

@schattenspeer

Danke für die Aufklärung. :icon14: Da denkt man, man hat schon alles gesehen bzw. gehört was das Waffenrecht und co. alles an Absonderlichkeiten hervorbringt und dann kommt so ein Oberhammer von einem Gericht. :vava: Wichtig ist, kein St. Floriansprinzip anwenden, weil wir sind alles LWB und müssen solidarisch zusammenhalten.

Geschrieben

@schattenspeer

Danke für die Aufklärung. :icon14: Da denkt man, man hat schon alles gesehen bzw. gehört was das Waffenrecht und co. alles an Absonderlichkeiten hervorbringt und dann kommt so ein Oberhammer von einem Gericht. :vava: Wichtig ist, kein St. Floriansprinzip anwenden, weil wir sind alles LWB und müssen solidarisch zusammenhalten.

Ich wünsche mir nicht sehnlicher als dass das endlich passiert und alle zusammenstehen gegen diese Willkür durch hoplophobe Gesetzauslegung!

Ich hoffe wir können bald endlich alle das Urteil einsehen und gucken was da drin steht.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich wünsche mir nicht sehnlicher als dass das endlich passiert und alle zusammenstehen gegen diese Willkür durch hoplophobe Gesetzauslegung!

Ich hoffe wir können bald endlich alle das Urteil einsehen und gucken was da drin steht.

Bearbeitet von rene-97
Geschrieben

Das Urteil des OVG Münster hatte als zweite Instanz ein für uns sehr positives Urteil gesprochen->

leider hat sich das Bundesverwaltungsgericht davon NICHTS angenommen!

Ich bleibe angesichts dieses Beispiels bei meiner grundsätzlichen Auffassung, ja, fühle mich dadurch (leider) bestätigt:

Gerichte (gerade wohl solche Spitzeninstanzen) bewerten und urteilen nicht "im luftleeren Raum".

Sondern, ob bewusst oder unbewusst, durchaus unter Einbeziehung des zeitlichen/politischen Kontextes.

Und wie der in Europa momentan bezüglich dieses Themas aussieht, brauche ich euch nicht näher zu beschreiben,,.

Das "passt zusammen", so traurig es ist.

Geschrieben

Ich bleibe angesichts dieses Beispiels bei meiner grundsätzlichen Auffassung, ja, fühle mich dadurch (leider) bestätigt:

Gerichte (gerade wohl solche Spitzeninstanzen) bewerten und urteilen nicht "im luftleeren Raum".

Sondern, ob bewusst oder unbewusst, durchaus unter Einbeziehung des zeitlichen/politischen Kontextes.

Und wie der in Europa momentan bezüglich dieses Themas aussieht, brauche ich euch nicht näher zu beschreiben,,.

Das "passt zusammen", so traurig es ist.

Natürlich passt das zusammen, ich denke das der ganze Schlamasel auf dieser Schei... basiert!

Vorrauseilender Gehorsam... die Deutschen tun schon wieder was noch bevor die EU es beschließt.

Geschrieben (bearbeitet)

Mögen alle die auf mp% schimpfen die Hände abfallen.

Ob sich MP% noch dafür interessieren wird, nachdem er mir schon vor vielen Tagen völlig unabhängig zu dieser Sache, eröffnet hat, das er die Bundesrepublik verlassen wird?

Bedankt sich bei mir für einen Kauftipp und schreibt beiläufig, er verlasse sowieso bald die BRD.

In Anbetracht der aktuellen Situation, hinterlässt er vermutlich einen Scherbenhaufen, deshalb ist mir es völlig egal ob er dich bezüglich einer Veröffentlichung des Urteils gebeten hat dies nicht zu tuen.

Zumal er mich gleich zweimal als Sprachrohr missbraucht hat, ohne mir zu sagen, das er selbst .............

Ich denke das Du die Wichtigkeit in Bezug auf zeitlich abhängige Vorgänge zur Entgegnung oder gar einer Abwehr der ganzen Angelegenheit einschätzen kannst.

Entscheide richtig !

PS. ich könnte K****n 😪

Bearbeitet von Speedmark
Geschrieben

@rene-97: Was soll dieses völlig unnötige Vollzitat?

@all: Bitte vermeidet derartigen Datenmüll

Gruß Michael

Du hast Recht damit !

Man kann das Urteil auf der HP des BVerfG unter Angabe des Aktenzeichen kostenlos als E-Mail/PDF anfordern.

Gesendet von meinem SM-T555 mit Tapatalk

6 C 60.14

Ist aber noch nicht öffentlich

Geschrieben (bearbeitet)

Habs angefordert.

Sobald es öffentlich ist, bekomme ich es zugesandt.

Gesendet von meinem SM-T555 mit Tapatalk

Sicher das es das BundesVerwalG ist und nicht das BVerfG wie du geschrieben hast ? Bearbeitet von rene-97
Geschrieben

OT: rene-97, Du solltest nicht jeden zum Tanzen auffordern, außer Du möchtest umbedingt "Grundausbildung" spielen, also geh in die Heia und Fingerz auf der Decke.

Geschrieben

OT: rene-97, Du solltest nicht jeden zum Tanzen auffordern, außer Du möchtest umbedingt "Grundausbildung" spielen, also geh in die Heia und Fingerz auf der Decke.

Keine Sorge, Danke

Nicht jeder steht auf meiner Tanzkarte

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