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KK-Munition: Erwerb ohne zugehörige Waffe


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Geschrieben

Ich habe als Sportschütze eine erste GK-KW auf grüne und eine KK-LW auf gelbe WBK beantragt.

Wenn ich nun wegen der 2/6-Regelung den Erwerb der KK-LW aufschieben und zuerst noch eine GK-Waffe auf Grün haben möchte, welche Möglichkeiten gibt es dann, trotzdem schon KK-Munition für die Benutzung mit der Vereinswaffe zu erwerben / besitzen?

Gibt es regulär nur den Weg über einen Munitionserwerbsschein?

Hier im Forum habe ich von Leuten gelesen, die auf ihrer grünen WBK einfach einen Eintrag für entsprechenden Munitionserwerb bekommen haben.

Eigentlich ist das doch nur zulässig, wenn auch eine dazugehörige Waffe auf der WBK steht?

Wenn der Sachbearbeiter es trotzdem so macht, wird das überall anerkannt oder kann es Probleme geben? Ist diese Lösung ein seltener Einzelfall oder wird das häufiger praktiziert, anstelle des MES? Gäbe es noch andere Möglichkeiten? (abgesehen vom zeitnahen Erwerb eines KK-Wechselsystems für die GK-Waffen)

Wird die Begründung "Nutzung mit Vereins-/Leihwaffe" überhaupt für einen MES allgemein akzeptiert?

Geschrieben (bearbeitet)

Das mit der Munition auf Grün ohne Waffe aber mit Voreintrag ist strittig. Für Gelb gibt es keinen Voreintrag, deswegen gibt es mit Sicherheit auch kein Munitionseintrag ohne Waffe.

Bearbeitet von Nakota
Geschrieben

Lager deine Munition für die Vereinswaffen doch einfach im Verein ein

Mit Erwerbsberechtigung könnte ich mir aber günstigere oder bessere KK-Munition selbst kaufen und beim Schießen auf anderen Ständen meine eigene Munition mitbringen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn die KK Waffe schon klar ist lass dir.den Voreintrag geben und den Munerwerb dazu. Bei uns ist das völlig problemlos, da du für.die Einhaltung 2/6 verantwortlich bist und niemand sonst. Spart auch einmal lauferei zur Behörde.

Oder du bittest jmd aus dem Verein dir KK Muni zu kaufen und dann mitzubringen.

Oder du holst dir ein KK Ws zur GK KW.

Edit. Hab gerade deinen Beitrag nochmal gelesen. Du willst die KK auf gelb und ZWEI GK auf grün. Da geht der erste Punkt naturlich nicht.

Bearbeitet von callahan44er
Geschrieben

@Schwarzseher

Die sauberste Möglichkeit ist die, einen MunitionsErwerbsSchein für Munition Kaliber .22 lfB zu beantragen.

Der hat dann auf max 6 Jahre befristet seine Gültigkeit.

frogger

Geschrieben

@Schwarzseher

Die sauberste Möglichkeit ist die, einen MunitionsErwerbsSchein für Munition Kaliber .22 lfB zu beantragen.

Der hat dann auf max 6 Jahre befristet seine Gültigkeit.

Beantragen ist auch nicht das Problem, bekommen wird eher schwierig.

Geschrieben (bearbeitet)

Auf WBK gelb gibt es keinen Voreintrag also auch keinen vorab Mun-Eintrag. So was sollte man mit gültiger WSK aber wissen.

Der Munitionseintrag wäre natürlich auf der grünen WBK. Ich hatte hier im Forum von 1-2 Leuten gelesen, dass diese von ihrem SB einen solchen Eintrag nur für den Munitionserwerb in die grüne WBK bekommen haben, ohne Voreintrag oder Eintrag einer entsprechenden Waffe. Also statt auf einen MES wurde denen das einfach in die grüne WBK reingeschrieben, unbefristet und zu den niedrigen Kosten eines normalen WBK-Eintrags.

Waffenrechtlich ist das wohl nicht vorgesehen, aber wenn der SB es so macht?

Es ging nicht um das Thema, einen Voreintrag für eine Waffe zu holen, gleich mit Munitionserwerbsstempel und dann vor Endeintragung der Waffe mit dem Voreintrag bis zu einem Jahr lang Munition zu kaufen. Das wäre zwar auch eine Lösung, weil ich durchaus gerne später eine KK-Pistole hätte - aber ohne explizite Erlaubnis durch die Behörde würde ich nicht versuchen wollen, mit dem Voreintrag Munition zu kaufen, so umstritten wie das offenbar ist. Unsere Behörde soll nicht gerade kundenorientiert sein ...

Bearbeitet von Schwarzseher
Geschrieben (bearbeitet)

Die beste Lösung ist, denn SB zu bitten eine dritte Waffe kaufen zu dürfen. Er kann dir das erlauben, wenn er will.

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

Kauf alle, laß jetzt nur gelb und die dringendste grün eintragen und lagere die zweite grün beim dealer deines geringsten Mißtrauens, da kannst Du sie zum Schießen auch ausleihen (manche Nebenerwerbshändler, Kollegen aus dem Verein, freuen sich auch über für sie kostenlosen Verkehr im Buch, weil dies nach Handel aussieht) oder beim Verkäufer, bis dir sechs Monate vorbei sind. Alles andere ust, selbst wenn es gehen sollte, teurer Krampf. Und was sind schon sechd Monate?

Geschrieben

Mit Erwerbsberechtigung könnte ich mir aber günstigere oder bessere KK-Munition selbst kaufen und beim Schießen auf anderen Ständen meine eigene Munition mitbringen.

Wenn ich ein böser, hinterlistiger Sachbearbeiter wäre würde ich das so sehen:

Der Voreintrag gilt für die Waffe UND die Munitionserwerbsberechtigung, d. h. die Berechtigung zum Munitionserwerb wird erst mit dem Kauf der voreingetragenen Waffe gültig.

Du würdest dann Munition besitzen und zum Schießstand transportieren für die Du keine gültige Erwerbsberechtigung, sondern nur einen Voreintrag hast.

Und was wäre mit der Munition wenn Du den Voreitrag verfallen lässt und Dir gar keine Waffe in dem Kaliber zulegst?

Geschrieben

also ehrlich, kk mun selbst im 5000der pack kostet nicht die welt!

lass die mun von nen vereinskollegen kaufen und er bringt dir die dann zum schiessen auf den stand mit!

oder lass sie im verein selber, das sollte doch machbar sein...

Geschrieben

Wenn ich ein böser, hinterlistiger Sachbearbeiter wäre ...

Du würdest dann Munition besitzen und zum Schießstand transportieren für die Du keine gültige Erwerbsberechtigung, sondern nur einen Voreintrag hast.

...

Genau da liegt der Hase im Pfeffer. Du besitzt in diesem Moment Munition für die Du keine Erwerbsberechtigung hast, weil Du die entsprechende Waffe eben (noch) nicht besitzt. Allerdings frage ich mich auch, welcher Händler so dämlich sein soll, auf Grund eines Voreintrags in die Grüne passende Munition zu verkaufen?

Mir fällt gerade keiner ein ...

mfg

Harry

Geschrieben

Um die Sache jetzt noch etwas zu verkomplizieren möchte ich mal folgende Szenarien entwerfen:

1. Fall, jungfräuliche grüne WBK mit Voreintrag für z.B. einen Revolver in 357mag.

Bekommt man damit beim Dealer des Vertrauens Munition in 357mag? Ich glaube, eher nicht.

2. Fall, grüne WBK mit Einträgen z.B. Pistole 45auto, WS für dieselbe in 9para, Revolver in 357mag und 44mag.

DAMIT darf man an Munition legal kaufen und besitzen:

9para, 45auto, 357mag, 44mag.

Desweiteren darf man damit durchaus Munition z.B. im Kaliber 50AE erwerben und besitzen, falls man jemanden kennt, der einem die entsprechende Waffe gegen Leihschein zeitlich begrenzt überläßt.

Funktioniert mit jungfräulicher Grüner nicht ...

mfg

Harry

Geschrieben

1. Fall, jungfräuliche grüne WBK mit Voreintrag für z.B. einen Revolver in 357mag.

Bekommt man damit beim Dealer des Vertrauens Munition in 357mag? Ich glaube, eher nicht.

Warum sollte man die Munition nicht kaufen können? Mit dem Voreintrag (inkl. Munitionsberechtigung) ist doch geklärt, dass die Behörde weder mit der Waffe noch mit der Munition ein Problem hat. In welcher Reihenfolge man jetzt kauft, kann doch völlig egal sein, oder?

Beispiel: Händler hat nicht die Waffe meiner Wahl auf Lager, aber die Munitionssorte, die ich will. Also nehme ich die schonmal mit und fahre zu einem anderen Händler, der die Waffe hat. Da brauche ich mir keine Sorgen mehr machen, dass dort die gewünschte Munition gerade nicht vorrätig ist. Ist das kein Bedürfnis?

Geschrieben (bearbeitet)

Warum sollte man die Munition nicht kaufen können? Mit dem Voreintrag (inkl. Munitionsberechtigung) ist doch geklärt, dass die Behörde weder mit der Waffe noch mit der Munition ein Problem hat. In welcher Reihenfolge man jetzt kauft, kann doch völlig egal sein, oder?

...

ist eben nicht egal.....zumindest nicht, wenn ich das WaffG lese.

die MEB gilt für die in der WBK eingetragene Waffe. ein Voreintrag ist keine Waffe.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Um die Sache jetzt noch etwas zu verkomplizieren möchte ich mal folgende Szenarien entwerfen:

1. Fall, jungfräuliche grüne WBK mit Voreintrag für z.B. einen Revolver in 357mag.

Bekommt man damit beim Dealer des Vertrauens Munition in 357mag? Ich glaube, eher nicht.

Die Frage ist nicht, ob man was bekommt. Wie hier schon beschrieben, gibt es offenbar Händler, die jemandem auf einen Voreintrag hin durchaus Munition überlassen. Die Frage ist vielmehr, ob sich der Händler und der WBK-Inhaber dabei strafbar machen, weil der Voreintrag alleine nicht zum Munitionserwerb und -besitz berechtigt.

2. Fall, grüne WBK mit Einträgen z.B. Pistole 45auto, WS für dieselbe in 9para, Revolver in 357mag und 44mag.

DAMIT darf man an Munition legal kaufen und besitzen:

9para, 45auto, 357mag, 44mag.

... und .38 Spezial und .44 Spezial auch, weil kalibergleich, aber gasdruckschwächer.

Desweiteren darf man damit durchaus Munition z.B. im Kaliber 50AE erwerben und besitzen, falls man jemanden kennt, der einem die entsprechende Waffe gegen Leihschein zeitlich begrenzt überläßt.

Funktioniert mit jungfräulicher Grüner nicht ...

Funktioniert auch mit Leihschein nicht, da Leihscheine nur zum Erwerb und Besitz von Munition vom Verleiher der Waffe berechtigen, nicht aber von Dritten wie z.B. einem Händler.

Warum sollte man die Munition nicht kaufen können? Mit dem Voreintrag (inkl. Munitionsberechtigung) ist doch geklärt, dass die Behörde weder mit der Waffe noch mit der Munition ein Problem hat. In welcher Reihenfolge man jetzt kauft, kann doch völlig egal sein, oder?

Weil im Gesetz die Reihenfolge nun mal festgelegt und es deswegen nicht egal ist?

Beispiel: Händler hat nicht die Waffe meiner Wahl auf Lager, aber die Munitionssorte, die ich will. Also nehme ich die schonmal mit und fahre zu einem anderen Händler, der die Waffe hat. Da brauche ich mir keine Sorgen mehr machen, dass dort die gewünschte Munition gerade nicht vorrätig ist. Ist das kein Bedürfnis?

Aus Deiner subjektiven Sicht wahrscheinlich schon, aus der objektiven Sicht des Gesetzgebers wohl eher nicht. Solange Dich niemand auf dem Weg vom einen zum anderen Händler kontrolliert, wird auch nichts passieren. Falls aber doch, solltest man ggf. einen guten Waffenrechts- und/oder Strafverteidiger an der Hand haben.

Geschrieben (bearbeitet)

...

Funktioniert auch mit Leihschein nicht, da Leihscheine nur zum Erwerb und Besitz von Munition vom Verleiher der Waffe berechtigen, nicht aber von Dritten wie z.B. einem Händler.

...

kann ich aus §12 WaffG nicht ersehen. beim Rest bin ich ganz bei Dir.

Bearbeitet von alzi

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