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IGNORED

Newsticker-EU Waffenrechtsverschärfung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)
Ungarn schließt sich nach Polen auch der tschechischen Klage gegen die EU-Feuerwaffenrichtlinie an!
 
 
Zitat

ŁAMIĄCA WIADOMOŚĆ

Rząd węgierski potwierdził, iż przystąpi do czeskiej skargi przeciwko Dyrektywie 91/477.


Übersetzung Facebook:
Die ungarische Regierung bestätigte, dass sie der tschechischen Beschwerde gegen die Richtlinie 91/477. beitreten würde.

 

Zitat

 

 

Bearbeitet von Empty8sh
  • Gefällt mir 21
  • Wichtig 4
Geschrieben

Problematisch dürfte doch eher sein, dass der EuGH voraussichtlich nicht bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist entscheiden wird.

Also werden die Regelungen national in unser WaffG umgesetzt - wie auch immer.

 

Sollte der EuGH dann die RL für kompetenzwidrig halten, ändert das an der nationalen Rechtslage erstmal nichts. Man könnte dann natürlich wieder auf den vorherigen Status quo zurückkehren.... Die Wahrscheinlichkeit je nach Regierung dürfte hier aber doch eher gering sein.....

  • 1 Monat später...
Geschrieben (bearbeitet)

Umsetzen tut nur das Land das das Pamphlet auch umsetzen will.

Es gibt Länder, die werden es NICHT umsetzen. Und was passiert denen, ganz genau................ gar nichts. Sieht man bei anderen möchtegern EU Diktaten.

Bearbeitet von Valdez
  • Gefällt mir 3
  • 1 Monat später...
Geschrieben
vor 12 Stunden schrieb Raiden:

Aus der Schweiz wird es wohl Widerstand geben.

Ich hoffe darauf. Selbst die Kantone laufen teilweise Sturm dagegen. 

https://www.finger-weg-vom-schweizer-waffenrecht.ch/2018/01/saemtliche-vernehmlassungsantworten-jetzt-online-verfuegbar/

Hier gibts die Antworten aller Parteien, Kantone und Organisationen zu lesen. Achtung, teilweise sehr grosse PDF. 

Eine Partei hat sinngemäss geschrieben, wir stellen uns zu 100% hinter die Aussage von ProTell.

Linksgrün bekanntermassen gegensätzlich. 

 

  • Gefällt mir 1
  • 3 Wochen später...
  • 10 Monate später...
  • 4 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

Die EU-Feuerwaffenrichtlinie wird in Deutschland umgesetzt mit dem Ziel die Terrorismusgefahr zu minimieren.............

Der Entwurf geht aber weit über das Soll hinaus Er bringt vor allem mehr Bürokratie, Rechtsunsicherheit und unnötige Verschärfungen für LEGALWAFFENBESITZER.

Eins macht er bestimmt nicht, nämlich die Terrorismusgefahr minimieren!!!

Nicht nur der DJV kritisiert den Entwurf sondern auch viele andere Verbände.

Jetzt gibt es auch eine Petition an das Bundesinnenministerium. Wir bitten alle Jägerinnen, Jäger und Legalwaffenbesitzer diese Petition zu unterzeichnen:

 

openpetition.de/petition/online/nein-zur-unverhaeltnismaessigen-verschaerfung-des-waffenrechts-bmi-gesetzentwurf-vom-9-januar-2019

 

BITTE TEILEN SIE DIESEN LINK!!!

 

 

 

Bearbeitet von B52
  • Gefällt mir 1
Geschrieben

Hallo,

hier ein link zum aktuellen Gesetzentwurf vom 06.06. 2019:https://www.all4shooters.com/de/shooting/waffenkultur/waffenrecht-2019-das-steht-im-entwurf-der-bundesregierung/kabinettfassung-3-waffraendg-e.pdf

Hab hier mal den Teil für die Magazine raus kopiert. Stichtag 13.07.2017 bleibt.

 

(17)Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbote-nes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am...[Datum des ersten Tages des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt. Hat jemand am oder nach dem 13. Juni 2017, aber vor dem...[einsetzen: Datum des ersten auf die Verkündung folgenden Tages]ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.6 oder 1.2.7 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Maga-zingehäuse besessen, das das er am oder nach dem 13. Juni 2017 erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Maga-zingehäuse nicht wirksam, wenn er bis zum...[einsetzen: Datum des ersten Ta-ges des zwölften auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt oder einen Antrag nach §40 Absatz 4 stellt.§46 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 5 findet in den Fällen der Sätze 1 und 2 entspre-chend Anwendung.

 

Schönes Wochenende

 

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