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IGNORED

Verweigerung eines Voreintrages


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Geschrieben

Hallo,

ich habe ein Problem mit meiner Waffenbehörde. Aber der Reihe nach...

Ich habe vor Kurzem zwei Verbandsbescheinigungen beim BDS beantragt und diese auch bekommen.

Mit diesen Verbandsbescheinigungen bin ich dann zu meiner Waffenbehörde gegangen, um die entsprechenden Voreinträge zu beantragen. Dies ist mittlerweile fast einen Monat her.

Heute bekam ich einen Anruf von meiner Sachbearbeiterin, die mir mitteilte, dass sie mir erstmal nur einen Voreintrag geben würde weil ich momentan nach Erwerbsstreckungsgebot nur eine Waffe erwerben dürfe. Das ist auch richtig, jedoch sehe ich keinen Grund deshalb den zweiten Voreintrag vorzuenthalten.

Auf meine Forderung mir doch bitte die gesetzliche Grundlage dafür zu nennen kam lediglich die Antwort, dass dies im Gesetz stünde und ich es ja nachlesen könne.

Meiner Ansicht nach handelt das Erwerbsstreckungsgebot wie der Name schon sagt, vom Erwerb, d.h. der Erlangung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe. Was das mit einem Voreintrag zu tun haben soll, erschließt sich mir nicht.

Die Begründung der Behörde ist, dass der Voreintrag ja zum Erwerb berechtigen würde und sie mir somit einen Erwerb erlauben würden bevor das halbe Jahr seit der letzten Waffe abgelaufen ist.

In meinen Augen beinhaltet die Erwerbsberechtigung sowohl den Voreintrag als auch die Einhaltung der 2/6 Regel. Die Einhaltung Letzterer liegt aber mMn. in meiner Verantwortung.

Auf meinen Hinweis, dass ich aufgrund der gelben WBK theoretisch jederzeit gegen die 2/6 Regelung verstoßen könne und dass dies die Argumentation ad absurdum führen würde, wurde gar nicht erst eingegangen.

Wie seht ihr das Thema? Ist das Verhalten der Behörde rechtlich in Ordnung?

Geschrieben

Nö, ist es nicht. Aber da hilft kein weinen im Forum, sondern nur das auseinander setzen mit der Behörde.

Ob das dann einfacher und schneller ist als einfach zu warten musst selber beurteilen.

Geschrieben

Einfachster nächster Schritt (schon x-mal in ähnlichen Zusammenhängen hier im Forum empfohlen worden):

Nicht telefonisch abspeisen lassen, sondern rechtsmittelfähigen Bescheid geben lassen - dann weitersehen.

(ist für die Behörde immer einfacher, einen Antragsteller telefonisch in die Wüste zu schicken...)

Geschrieben (bearbeitet)

Hi!

Versuche, den einen Voreintrag zu bekommen und die Verweigerung des zweiten nebst Begründung schriftlich zu erhalten. Am besten ergänzt du das um mindestens 1 weiteren Antrag auf Voreintragung, denn das macht das Problem in der Argumentation dann wirklich deutlich.

Dann, nach Abweisung, mach Deinen Widerspruch aktenkundig. Durch die Zeit, die vergehen wird, bis sich etwas tut, erledigt sich die Sache von selbst und das Problem reduziert sich dann auf die Kosten für den zweiten Voreintrag, die bei einer gemeinsamen Bearbeitung nur einmal angefallen wären. Darüber kann man dann in Ruhe streiten.

Ups- da war einer kürzer und schneller

Bearbeitet von webnotar
Geschrieben

Der Voreintrag berechtigt zum Erwerb einer entsprechenden Waffe innerhalb eines Jahres - das setzt sich nach meiner Kenntnis immer aus zwei Halbjahren zusammen. Es ist also immer noch Spielraum, daß man nicht mit dem Erwerbsstreckungsge- (oder Ver-)bot in Konflikt kommt. Dieses einzuhalten ist Sache des Waffenerwerbers - die Behörde hat dlediglich die Einhaltung zu überwachen. Daß man mit zwei Einträgen die Möglichkeit schafft - ja mei, die besteht auch, wenn einer die gelbe WBK bekommt. So what?

Geschrieben

Die Ablehnung auf jeden Fall schriftlich begründen lassen.

Grundsätzlich kann sie aber schon Recht haben, der Voreintrag ist eine Erwerbserlaubnis, die sie Dir nicht ausstellen muß (aber darf), wenn dadurch das 2/6-Gedöns verletzt würde.

Biete Ihr an, daß sie den zweiten Voreintrag zwar ausführt, aber mit dem Vermerk "Erwerb erst ab...". Das wäre auch eine Möglichkeit, die ich durchaus schon gesehen habe. Oder, noch häufiger, zwar den Erwerb ab sofort, dafür aber ein zusätzliches halbes oder viertel Jahr "Sperre".

Ob zwei Voreinträge gleichzeitig günstiger sind als getrennt hängt kann man auch nicht pauschal sagen. Bei meinem SB fallen für beide Voreinträge jeweils die selben Kosten an, egal ob gleichzeitig oder getrennt beantragt. Bei der SBin schräg gegenüber zahlt man nur einmal. Leider kann ich mir nicht aussuchen wo ich hin gehe...

Geschrieben

Ob zwei Voreinträge gleichzeitig günstiger sind als getrennt hängt kann man auch nicht pauschal sagen. Bei meinem SB fallen für beide Voreinträge jeweils die selben Kosten an, egal ob gleichzeitig oder getrennt beantragt. Bei der SBin schräg gegenüber zahlt man nur einmal. Leider kann ich mir nicht aussuchen wo ich hin gehe...

Genau, nach der jeweiligen Gebührenordnung kommt es auf die jeweilige Amtshandlung an. Daher löst regelmäßig jeder Eintrag für sich die Gebühr aus.

Geschrieben (bearbeitet)

Obwohl ich auch noch von der 2/6 Reglung betroffen bin, habe ich letztens meine zwei weiteren Voreinträge inkl, passender Munitionserwerbserlaubnis bekommen. Für dieses Komplett Paket muss ich 31,50€ bezahlen.

Mein Händler lässt sich bezüglich der 2/6 Reglung immer meine gelbe und grüne WBK zeigen um sicherzugehen das ich außerhalb dieser Karenzzeit bin.

Bearbeitet von Essener
Geschrieben

...

Mein Händler lässt sich bezüglich der 2/6 Reglung immer meine gelbe und grüne WBK zeigen um sicherzugehen das ich außerhalb dieser Karenzzeit bin.

er kann nur das beurteilen was man ihm vorlegt!

spätestens bei der Erwerbs-Eintragung auf der Behörde ( i.d.R. die selbe Behörde von der der Voreintrag ausgestellt wurde ) fällt ein Verstoß gegen 2/6 auf....... also wo ist das Problem?

"absurd" ist die Argumentation der Behörde zumal, wenn (wie in diesem Fall) eine gelbe WBK vorhanden ist!

sorry, aber soviel "Einsicht" sollte auf Seite der Sachbearbeiter schon vorhanden sei. bei der gelben traut man dem Waffenbesitzer die Fähigkeit 2/6 einzuhalten zu, bei Voreinträgen auf grün nicht?....das ist schon schizophren....

Geschrieben

Leider handhaben die Behörden es ein wenig unterschiedlich. Ich habe schon Schützen gehabt, die bei mir 4 Bescheinigungen bekommen haben, und die Behörde die Voreinträge gemacht haben.

Leider nimmt sich hier jede Behörde einen Ermessensspielraum.

Aber am Ende habe ich doch als Schütze das OWI-Verfahren am Hals und muss das Bussgeld zahlen. Und ein mehrfacher Verstoß führt für mich als Antragsteller zu noch größeren Problemen.

Ich rate meinen Schützen hier im LV4 immer vorher mit ihrer zuständigen waffenrechtlichen Behörde Kontakt aufzunehmen, um das Vorhaben zu besprechen.

Nebenbei kann die Behörde in Ausnahmefällen davon abweichen:

Auszug aus der Verwaltungsvorschrift

14.2.2 § 14 Abs. 2 Satz 3 statuiert ein Erwerbsstreckungsgebot, d. h. der Antragsteller darf in seiner Eigenschaft als Sportschütze nicht mehr als zwei Schusswaffen pro Halbjahr erwerben. Die Art der Erwerbsberechtigung als Sportschütze (Grüne/Gelbe WBK) ist unerheblich. Diese Regel wird nur in begründeten Fällen durchbrochen. Die Halbjahresfrist wird erstmalig in Lauf gesetzt durch den Eintrag des Erwerbs der ersten Waffe in die WBK.

DVC

Geschrieben

Mein Händler lässt sich bezüglich der 2/6 Reglung immer meine gelbe und grüne WBK zeigen um sicherzugehen das ich außerhalb dieser Karenzzeit bin.

Wenn er sonst keine Hobbies hat, warum nicht

Geschrieben

Leider nimmt sich hier jede Behörde einen Ermessensspielraum.

Für den Voreintrag gibts aber keinen Ermessensspielraum. Wenn ich das Bedürfnis nachweise, ist der Voreintrag einzutragen. Egal ob zwei Tage zuvor zwei Waffen gekauft wurden.

Die Argumentation der Behörde ist nicht überzeugend. Schließlich soll das nochmalige (grüne WBK) bzw. erste (gelbe WBK) Vorstellen bei der Behörde zum Abstempeln auch dem Zweck dienen, dass Erwerbsstreckungsgebot zu überwachen.

Geschrieben

Genau, nach der jeweiligen Gebührenordnung kommt es auf die jeweilige Amtshandlung an. Daher löst regelmäßig jeder Eintrag für sich die Gebühr aus.

Dann bin ich froh das MEINE Behörde das anders sieht : einen oder mehrere Einträge ............... das kostet gleichviel . Steht auch imho so in der alten Kostenverordnung, an die man sich hier im Saarland noch hält.

Ich habe für 4 Voreinträge soviel Bezahlt wie für 2 oder 1

Peter

Geschrieben

Sorry, ich muss den meisten hier widersprechen.

Der Voreintrag in der Grünen berechtigt zum sofortigen Erwerb der Waffe.

Er würde also mit dem Voreintrag die Erlaubnis geben die 2/6 Regelung zu missachten.

Eine Auflage: Erwerb ab....... wäre denkbar, ist aber im Ermessen des SB.

Bei der gelben ist der Schütze selbst für die Einhaltung der 2/6 Regelung verantwortlich.

Beim Kauf einer Langwaffe kann der Händler in der Regel die Einhaltung nur anhand der Gelben prüfen.

Wird die 2/6 Regelung beim Kauf einer Langwaffe in Verbindung mit der Grünen verletzt, wird der Eintrag von der Behörde verweigert, der Händler muss die Waffe zumindest auf Zeit zurücknehmen.

Daher ist auch zu verstehen, dass der Händler bei einem solchen Kauf auch die Grüne sehen möchte.

Geschrieben

:lol: :lol: :lol: :lol:


wird der Eintrag von der Behörde verweigert, der Händler muss die Waffe zumindest auf Zeit zurücknehmen.

Daher ist auch zu verstehen, dass der Händler bei einem solchen Kauf auch die Grüne sehen möchte.

Geschrieben (bearbeitet)

...

Der Voreintrag in der Grünen berechtigt zum sofortigen Erwerb der Waffe.

Er würde also mit dem Voreintrag die Erlaubnis geben die 2/6 Regelung zu missachten.

...

in WaffG §10 Abs.1 steht lediglich "Die Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe gilt für die Dauer eines

Jahres,..."

dass hier 2/6 ausser Kraft gesetzt würde, steht da nicht.

als Sportschütze habe ich ( bis auf Ausnahmen ) 2/6 zu beachten, gelb oder grün ist egal.

auch steht im WaffG nirgends dass der Sportschütze bei gelb selbst auf 2/6 zu achten hat und bei Erwerb auf grün dies der Behörde obliegt.

die gelbe ist eine zeitlich unbegrenzte Erwerbserlaubnis, ich darf jederzeit eine Waffe erwerben.......unter Beachtung von 2/6

und wenn ich mir 100 Voreinträge hole....... ich darf i.d.R. nur 2/6! der Rest ist einfach verbranntes Geld.

die Argumentation ist - grade hinsichtlich der vorhandenen gelben beim TE - total absurd! auf gelb gesteht man ihm die eigenverantwortliche Einhaltung von 2/6 zu, auf grün nicht? da ist er auf einmal unmündig?

wo ist der Unterschied zu dem Fall dass sich jemand 2 Voreinträge holt und dann in den 12 folgenden Monaten 4 Waffen auf gelb erwirbt (unter Beachtung von 2/6)?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Wo steht das der Händler die Waffe zurück nehmen muss?

Wenn der Händler eine Aufbewahrung (meist kostenpflichtig) anbietet, kann er das tun, muss es aber nicht.

Der Kaufvertrag bleibt gültig, auch mit fehlender Erwerbserlaubnis.

Wo Du die Waffe bei Ablehnung durch die Behörde dann parkst, ist allein dein Problem.

Geschrieben

dass hier 2/6 ausser Kraft gesetzt würde, steht da nicht.

Nein, deswegen verweigert der SB ja den darüber hinaus gehenden Voreintrag.

auch steht im WaffG nirgends dass der Sportschütze bei gelb selbst auf 2/6 zu achten hat und bei Erwerb auf grün dies der Behörde obliegt.

Das habe ich auch nicht behauptet.

und wenn ich mir 100 Voreinträge hole....... ich darf i.d.R. nur 2/6! der Rest ist einfach verbranntes Geld.

Da gebe ich Dir vollkommen Recht.

Qnkel

das ist schon richtig.

Aber wo werden die meisten Käufer hin gehen, wenn sie durch die Behörde erfahren haben: "Du hast die Waffe zu früh gekauft."?

Und was werden die meisten Händler machen, wenn sie den Kunden nicht verlieren wollen?

Geschrieben

Weil dem

Was ist an dieser Aussage so lustig?

Händler 2/6 EGAL sein kann!

Woher weisst du das er nur 1 Grüne hat?

Der Händler "muss" zurücknehmen...auf WELCHER Grundlage?

2/6 ist ERWERBSSTRECKUNG; nichts Händler Verkaufsstreckung!

Geschrieben

Weil dem

Händler 2/6 EGAL sein kann!

Stimmt nicht! Siehe unten.

Woher weisst du das er nur 1 Grüne hat?

Das kann der Händler natürlich nicht wissen, aber die meisten Händler kennen ihre Kunden und ihre WBK's.

Der Händler "muss" zurücknehmen...auf WELCHER Grundlage?

Sieh Dir meine Antwort an Qnkel an.

2/6 ist ERWERBSSTRECKUNG; nichts Händler Verkaufsstreckung!

Trotzdem bekommt der Händler von der Behörde eine Abmahnung, wenn er auf die Gelbe eine Waffe verkauft obwohl auf der WBK ersichtlich ist, dass die 2/6 Regelung nicht eingehalten wurde. Glaubst Du wirklich, dass nur die LWB kontrolliert werden?

Geschrieben (bearbeitet)

Trotzdem bekommt der Händler von der Behörde eine Abmahnung, wenn er auf die Gelbe eine Waffe verkauft obwohl auf der WBK ersichtlich ist, dass die 2/6 Regelung nicht eingehalten wurde. Glaubst Du wirklich, dass nur die LWB kontrolliert werden?

Ich hab 2 grüne und 2 gelbe WBK`s. Ich zeige dem Händler nur jeweils eine davon ( davon ab hat noch nie ein Händler eine andere WBK sehen wollen als die, auf die ich die Waffe gekauft habe ) und sagen wir mal er kontrolliert die auch. Was will die Behörde dem Vorwerfen ?

Im Verein hatten wir den Fall das der Voreintrag 2 Monate abgelaufen war und der Händler die Waffe verkaufte und eintrug. DAS gab Ärger .

Peter

Das edit ist für rainers messerwelt, nicht für CZM52

Bearbeitet von PetMan
Geschrieben

Die gesetzliche Grundlage ist das WaffG.

Das schreibt die 2/6 Regelung vor.

Verstößt der Schütze dagegen bekommt er Ärger.

Wenn der Händler das hätte sehen können (auf der Gelben) hätte er nicht verkaufen und eintragen dürfen.

Ja, der bekommt auch Ärger.

Damit ist Dein Beitrag PetMan ja auch beantwortet.

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