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IGNORED

Waffenkontrolleure erscheinen nicht!


bastianessers

Empfohlene Beiträge

Es gibt im WaffG auch keine "Bedeutung" einer "Bringe Schuld"! Bei Antrag auf Erteilung einer WBK und/oder beim Antrag auf Eintrag einer rechtmässig erworbenen Waffe, muss ich die gesetzlich geforderte Unterbringung nachweisen. Das kann, wie Du richtig sagst, durch Foto und/oder Rechnung geschehen. Meiner Behörde reicht z.b., nach dem erstmaligen Nachweis, der Passus in der enstprechenden Zeile "wie ihnen bekannt und aktenkundig bereits nachgewiesen". Immer wieder die gleichen Fotos und/oder Rechnungen vorzulegen bringt nämlich keinen Sicherheitsgewinn.

P.S.Weissblau sprach allerdings von einer "Bringe Schuld" bei der Kontrolle der Unterbringung beim LWB zu Hause, und das hat für mich ein Geschmäckle von vorrauseilendem Gehorsam. Aber wer möchte kann natürlich jeden Tag bei der Behörde anrufen und um eine wöchentlich Nachschau bitten, um der "Bringe Schuld" nachzukommen, nicht das die noch denken man hätte die Schränke nach der letzten Kontrolle verkauft. ;)

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Doch, das ist Deine Bringschuld. Du mußt nachweisen.

Meine Behörde war aber auch so schlau sich zu merken, was ich nachgewiesen habe. Einmal ein Foto eines B-Würfels, dann Kurzwaffe erworben: kein Problem. Anschließend Langwaffe erworben: "Wo bringen Sie die unter, im B-Würfel wohl eher nicht...". Also Foto vom großen Schrank, seither keine Rückfragen mehr,

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Doch, das ist Deine Bringschuld. Du mußt nachweisen.

Meine Behörde war aber auch so schlau sich zu merken, was ich nachgewiesen habe. Einmal ein Foto eines B-Würfels, dann Kurzwaffe erworben: kein Problem. Anschließend Langwaffe erworben: "Wo bringen Sie die unter, im B-Würfel wohl eher nicht...". Also Foto vom großen Schrank, seither keine Rückfragen mehr,

Lustig wird es erst bei der Anzahl der Waffen im A Schrank. Und damit meine ich jetzt noch die 10 die im Gesetz stehen sondern die einstellplätze. Kenne einige die pimpen den Platz dadurch , dass die bockflinte in teilen im Schrank steht. Und die ar-lower gar nicht im waffenschrank sind. Sonder nur der upper. So passen 8 Waffen in einen 5er Schrank. Tja mehr Platz für andere Sachen in der Wohnung Bearbeitet von kulli
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Lustig wird es erst bei der Anzahl der Waffen im A Schrank. [...] sondern die einstellplätze.

Rechtlich ist das unbedeutend. 10 sind erlaubt, und wenn Du die irgendwie unterbringst, ist alles paletti. Auch wenn der Hersteller nur drei Waffenhalter eingebaut hatte.

Für die "Bringe Schuld" Fetischisten :s73:

Einen Fetisch hast nur Du hier... jeder weiß was mit "Bringschuld" gemeint ist, nur derjenige nicht der es absichtlich mißverstehen will. Du hast die Pflicht nachzuweisen, die Behörde muß Dich nicht danach fragen. Das ist durchaus als "Bringschuld" zu verstehen. Immerhin ist es Deine Pflicht, den Nachweis zur Behörde zu bringen. Nicht jede "Schuld" muß fiskalisch sein.

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@Trader: Und nun?

Für die Sachbearbeiter sind die durchzuführenden Kontrollen einfach eine zusätzliche Belastung (einige wenige sind auch froh, das Büro mal verlassen zu können), daher sind sie froh wenn jeder LWB von sich aus reagiert, bzw. auf Aufforderung.

Das hat nichts mit Obrigkeitshörigkeit zu tun, eher mit zwischenmenschlichen Beziehungen.

Schaue man sich mal bei den Sachbearbeitern um, meist ist nur weniger als die Hälfte anwesend.

Krankheit, Urlaub, Kontrollen, Schulungen u.s.w., dann wundert Ihr Euch dass die Wartezeiten und Bearbeitungsfristen für Eure Anträge zu lange dauern.

Bearbeitet von uwewittenburg
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Ach, wenn es soweit ist und die Leute durch Verweigerung der Nachschau ihre Zuverlässigkeit und damit ihre Waffen zu verlieren drohen, ist es mit der Tapferkeit ganz schnell vorbei...

In einem Forum das Maul groß aufzureißen, ist keine Kunst.

Gibt auch genug Urteile, wo die Leute es tapfer durch ziehen und dann gegen den Entzug klagen.

Grad erst wieder ein Urteil gefunden wo jemand den 27er verlängern wollte, aber die Nachschauen standhaft verweigerte. Hat dann die Verlängerung bekommen aber ohne Aufbewahrung, dagegen geklagt und verloren.

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Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie die Streitwert-Pauschalen bei WaffG/SprengG-Verfahren sind.

In der Regel fragt der Richter vor der Verhandlung:

Entweder sie sind mit der Einziehung und dem Bußgeld von 2.000,- € einverstanden, oder das Verfahren wird eröffnet(o. so ähnlich), nach der mir vorliegenden Aktenlage wird es zu einem für sie negativen Urteil kommen.

Zu etwa 99 % ist hier für die meisten die Fahnenstange erreicht.

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Spricht der Untertan :s2: für den der Staat ein Gott ist.

Immer wieder der gleiche Mist der von dir kommt ! Habe ich oder du gegen das Land NRW geklagt ?

Ich habe geklagt ! plus zwei andere die Eier in der Hose hatten

Deine Spinnerei wird langweilig

Selten so einen Schwachsinn gelesen, passiert hier aber offensichtlich immer öfter! :sla::rolleyes::peinlich:

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

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Ich weiß nicht, was sich alle so aufregen: Die SB`sen achen nur ihren Job.

Ich habe das "Glück", auf meiner Behörde recht kooperative Leute zu haben.

Die haben eh zuviel zu tun, um persönlich nachzuschauen.

Wie es reinschallt, so schallt es raus:

Wenn die mal was von mir wollen (so wie vor einigen Monaten, als durch einige Neuanschaffungen die Legalgrenzen meiner Tresorkapazität gesprengt wurden und ich ein weiteres "Schränkchen" angeschafft habe), kriegen sie direkt eine fruendliche Antwort mit den Infos (Kaufbeleg, Foto), und gut isses !

Im Gegenzug bekomme ich immer meine Einträge zügig und sofort, und es gibt keine sinnlosen oder behindernden Einwände.

("Gehn`se bitte zur Kasse und kommen mit Beleg gleich zurück, derweil machen wir hier alles fertig, dann können`se`s gleich wieder mitnehmen")

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Ich weiß nicht, was sich alle so aufregen: Die SB`sen achen nur ihren Job.

Ich habe das "Glück", auf meiner Behörde recht kooperative Leute zu haben.

Die haben eh zuviel zu tun, um persönlich nachzuschauen.

Wie es reinschallt, so schallt es raus:

Wenn die mal was von mir wollen (so wie vor einigen Monaten, als durch einige Neuanschaffungen die Legalgrenzen meiner Tresorkapazität gesprengt wurden und ich ein weiteres "Schränkchen" angeschafft habe), kriegen sie direkt eine fruendliche Antwort mit den Infos (Kaufbeleg, Foto), und gut isses !

Im Gegenzug bekomme ich immer meine Einträge zügig und sofort, und es gibt keine sinnlosen oder behindernden Einwände.

("Gehn`se bitte zur Kasse und kommen mit Beleg gleich zurück, derweil machen wir hier alles fertig, dann können`se`s gleich wieder mitnehmen")

Wenn die tresorkapazität mitzählen, sind die denn so schlau z.b. ar-15 mit einem halben Stellplatz ( nur upper) zu rechnen, oder hapert es da? Bearbeitet von kulli
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@ bastianessers

In #37 habe ich Dir eine rein sachliche Antwort auf deine Frage gegeben ohne jegliche Art von Polemik und Abschweifungen.

Auch aus beruflicher Sicht würde mich der aktuelle Stand hierzu interessieren, kannst gerne auch per Nachricht antworten.

Bearbeitet von skout357
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Wenn die tresorkapazität mitzählen, sind die denn so schlau z.b. ar-15 mit einem halben Stellplatz ( nur upper) zu rechnen, oder hapert es da?

Ich nehme mal an, daß sie nicht direkt mitzählen; da es aber ein etwas spezieller Fall war (es waren 9 Eisen auf einmal (2KW & 7LW) von einem Erben vor der Zerschredderung gerettet) fragten sie beim Eintragen, ob meine vorhandene Speicherkapazität noch ausreiche. Da ich sowieso noch eine "Kommode" kaufen wollte -> gekauft, Belege hin und gut war`s.

Uuuups, ich vergass:

Bezgl. AR15 kann ich da leider nichts sagen, da ich keins habe (bin nicht so ein Fan davon).

Bearbeitet von BlackBull
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Ich weiß ehrlich gesagt nicht wie die Streitwert-Pauschalen bei WaffG/SprengG-Verfahren sind.

Beim Familiengericht sind es üblicherweise 3000€.

5000 Euro pro WBK + 750 Euro Pro Waffe (Jagdschein 8000 Euro)....nun rechne mal zusammen...Wer als aktiver Waffenbesitzer keine RS hat ist nicht zu retten!

LG:Steam

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Eine RS ist auch kein Allheilmittel, zum Glück.

Hilft aber am Anfang und wenn es nur die Beratung ist

Wenn keine Erfolgsaussichten bestehen, zahlen die auch nicht.

Bei Vorsatz auch nicht.

Ansonsten kann der Anwalt aber durchaus Erfolgsaussichten prophezeien.

Es sei denn die Lage ist völlig aussichtslos.

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Mit den anlasslosen Aufbewahrungskontrollen, um die es hier ging, hat das freilich nichts zu tun.

Darum geht es, um nichts anderes! Bei diesen anlasslosen Kontrollen gibt es keine "Bringe Schuld", nur eine Einschränkung des GG Art.13!

Ich muss der Behörde für einen Termin, um bei mir kontollieren zu können, nicht hinterher telefonieren wie weissblau meint. Ihr Staatsgläubigen stampft wie die kleinen Kinder mit den Füssen auf die Erde, hat schon was albernes, mündiger Bürger geht anders.

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