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IGNORED

Erfolgreiche Notwehr / Pfefferspray stoppt brutale Vergewaltiger


chute

Empfohlene Beiträge

Es wird schlicht Zeit, dass die Gesetze überarbeitet werden. Pfefferspray sollte schlicht auch zur Abwehr von Menschen gestattet werden.

Das ist es im Notwehrfall ja. Die Gesetzeslage in Bezug auf Pfefferspray ist doch sogar vorteilhaft, wie sie jetzt ist. Daran sollte sich besser nichts ändern.

Hätte Tierabwehrspray eine Prüfung und Waffeneinstufung wie CS-Gas, bzw. würde man Pfefferspray wie CS nur als Reizstoffsprühgerät gemäß Waffengesetz bekommen, dann hieße das, dass eine Altersgrenze greifen würde und man es nicht mehr auf öffentlichen Veranstaltungen führen dürfte; wahrscheinlich wäre dann auch die Konzentration limitiert.

Bei CS macht man sich außerdem genauso strafbar, wenn man es nicht in Notwehr einsetzt. Man kann sich vielleicht strafmildernd darauf berufen, dass man keine langfristigen Folgen beabsichtigte, da schwere Folgen gemäß der Zulassung ausgeschlossen sein sollen.

Bei Pfefferspray könnte man aber auch so ähnlich argumentieren, weil der Wirkstoff ja sogar arzneimittelrechtlich in Rheumasalben u.ä. zur Heilanwendung zugelassen ist.

Jedenfalls, bei der gegenwärtigen Struktur des Waffengesetzes ist es gut, dass man Pfefferspray als Tierabwehrspray davon völlig ausnimmt.

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Ist aber für den Bürger der nicht unter den § 55 WaffG fällt leider verboten!

Ich hab vor ein paar Jahren mal ein Bericht über die kanadische Polizei und ihre "Alternativbewaffnung" gesehen.

Die hatten einige Zeit lang ein klebriges Gel eingestetzt, dass sie den Delinquenten u.a auf die Füsse und Kleidung spritzen konnten und diese damit regelrecht "einzementierten". Sah sehr lustig aus, wie aus einem Streitvogel plötzlich ne Vogelscheuche wurde, die sich kaum noch bewegen konnte.

Das Gel versteifte nur dessen Kleidung - daher auch keine Körperverletzung usw.

Finde den Ansatz immer noch interessant. (Indirekte Waffenwirkung sozusagen)

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Ich verweise auf Beitrag Nr. 8. ..

Und ich auf sämtliche threads in WO, die sich mit Notwehr befassen!

Nicht einmal länger anwesende WO-Mitglieder können Notwehr korrekt abgrenzen.

Der Normalbürger, der sich bisher überhaupt nicht mit dem Thema Notwehr befaßt hat, tut sich da viel schwerer.

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Nicht einmal länger anwesende WO-Mitglieder können Notwehr korrekt abgrenzen.

Der Normalbürger, der sich bisher überhaupt nicht mit dem Thema Notwehr befaßt hat, tut sich da viel schwerer.

Kann man Dir zustimmen? Manchmal (aber leider selten ;-P) schon, hier gehe ich jedenfalls mit. :-)

Daher im Zweifelsfall, selbst dann, wenn man sich in perfekter Notwehrlage wähnt: Besser keine voreiligen Aussagen machen, sondern erst mit Anwalt sprechen und sich den ganzen Sachverhalt nochmal in Ruhe in "Erinnerung" rufen. Was man gehört hat, was man befürchtet und gedacht hat und so weiter...

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Daher im Zweifelsfall, selbst dann, wenn man sich in perfekter Notwehrlage wähnt: Besser keine voreiligen Aussagen machen, sondern erst mit Anwalt sprechen und sich den ganzen Sachverhalt nochmal in Ruhe in "Erinnerung" rufen. Was man gehört hat, was man befürchtet und gedacht hat und so weiter...

Vollkommen richtig!

Aber wieviele der "Normalos", die sich nie mit der Notwehr und ihren Grenzen beschäftigt haben, wissen das?

Und wieviele handeln (in der Aufregung) auch danach?

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Vollkommen richtig!

Aber wieviele der "Normalos", die sich nie mit der Notwehr und ihren Grenzen beschäftigt haben, wissen das?

Und wieviele handeln (in der Aufregung) auch danach?

Daher wiederhole ich mich damit auch überall. In der Hoffnung, dass es "hängenbleibt".. :-)
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Seht ihr, damit haben wir alle schonmal wieder völlig unterschiedliche Ansichten.

1. Rechtsanwälte für Strafrecht empfehlen bei Notwehrlagen, immer eine Aussage zu machen und nicht von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch zu machen.

Warum?

Ganz einfach:

Ob eine Notwehrlage anerkannt wird, hängt in erster Linie davon ab, ob man euch für Glaubwürdig hält. Das man dabei niemals Fehler macht, wird überhaupt nicht erwartet! Im Gegenteil: Wer seine Aussage verweigert und dann mit einer aalglatten Formulierung versucht, das Gericht über die tatsächlichen Umstände zu täuschen, dem wir mitunter garnichts mehr geglaubt.

Also mein Rat: Lieber Aussagen und Fehler sofort einräumen, als sich später total unglaubwürdig zu machen!

Bearbeitet von JDHarris
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Pfefferspray wird wohl kaum eine Zulassung zum Einsatz gegen Menschen erhalten, denn dazu bedarf es Tierversuche und das wird es nicht gehen, daher ist es ja vom WaffG ausgenommen, wenn es entsprechend als Tierabwehrspray gekennzeichnet ist.

Warum muß men ich D. immer das Rad neu erfinden?

Es geibt im Ausland genügend Studien und erfahrungen, um eine quallifizierte Aussage zu wirkungen und Nebenwirkungen zu machen. Aber das währe ja zu einfach und würde Heerschahren von "Wissenschaftlern", die davon leben, existierende Studien ein 3, 4, oder xtes mal zu wiederholen, wobei das ergebniss in den Meisten Fällen doch ohnehin schon feststeht, Arbeitslos machen!

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Vergewaltigung oder Raub wäre immerhin ein Grund zur Notwehr.

Aber z.B. schief angeschaut werden reicht nicht.

Jetzt tut mal nicht so als würde Ursula Mayer auf dem Arbeitswegs Karl Gruber in der u-ban Haltestelle mit Pfefferspray einnebeln, weil der mal schief geguckt hat. Meine Erfahrung lehrt mich, dass die Personen die Pfefferspray abbekommen( und damit mein ich jetzt nicht auf einem Konzert oder in der disco in eine Auseinandersetzung zwischen Türstehern und Randalierern reingelatscht) oder weggeklatscht werden genau wissen warum das passiert ist.

Und zu dem Schiefangucken, also im Regelfall bekommt man auf der Straße vorgeworfen , dass man(n) der normale Bürger "geguckt " hat und ob man ein Problem hat.

So und wenn man dann einfach sehr nett antwortet 'deine Mutter' kommt der nette Fragesteller sofort auf deine Straßenseite und will richtig stress. Sicherlich wäre dann eine juristisch saubere Vorgehensweise wünschenswert, allerding habe ich schon zu Schulzeiten gelernt , das einmal 12 er Bingo die Situation deutlich abkürzt. Ich hatte einen Klassenkameraden der war Experte für solche Streitigkeiten. Und ich höre noch heute dann immer den Satz in meinen Ohren: eyy lan scheiß gymnasier meine Brüder bla bla blubb.

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Abwägung:

Ideal, sofort wasserdichte Aussage.

Schlechtester Fall: sofortige Aussage, mit der man seine Notwehrlage zerredet.

Insofern, meine Meinung: mittlerer Weg, spätere Aussage wenn man nicht halbwegs weiß, worauf es bei einer Notwehr ankommt. Bringt sicher Abstriche bei Glaubwürdigkeit, aber dafür auch keine unkorrigierbare Selbstbelastung.

@carcano Deine Meinung hierzu würde mich interessieren.

Bearbeitet von subject
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Es bleiben immer noch unkalkulierbare Restrisiken übrig:

...

Das ist der Spruch der "Gutmenschen", der mich in diesem zusammenhang am meisten Aufregt!

Da geht Täterschutz ganz eindeutig vor Opferschutz!

Eine weitere Folge dieser Politik ist auch, das der unbedarfte Michel der Meinung ist, "...ist ja zugelassen. Kann ich also bedenkenlos in der Gegend rumsprühen..."

Würden Mittel vertrieben, die auch Wirksam sind, wobei dem Mittel aber eine gewisse "Gefährlichkeit" bescheinigt wird, dürfte auch eine angemessene Hemmschwelle bei leichtfertigem Benutzen entstehen.

Und wenn dann noch die jenigen, die "Unfug" damit treiben (das dürften ja so wieso in der Masse diejenigen sein, die auch sonst keine "Kohrknaben" sind), kurz und Bündig entsprechende Sanktionen seitens einer nicht zimperlichen Justiz zu spüren bekämen, währ schon viel gewonnen!

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Abwägung:

Ideal, sofort wasserdichte Aussage.

Schlechtester Fall: sofortige Aussage, mit der man seine Notwehrlage zerredet.

Insofern, meine Meinung: mittlerer Weg, spätere Aussage wenn man nicht halbwegs weiß, worauf es bei einer Notwehr ankommt. Bringt sicher Abstriche bei Glaubwürdigkeit, aber dafür auch keine unkorrigierbare Selbstbelastung.

@carcano Deine Meinung hierzu würde mich interessieren.

Zunächst nur das nötigste Aussagen (Allgemeiner Ablauf, Täterbeschreibung usw). Mit dieser Aussage kann man der Polizei dann auch schonmal bei der Fahndung nach flüchtenden Mittätern, sowie bei der Suche nach Zeugen helfen.

Über Details (genaue Distanzen usw) kann man später (dann mit Anwalt) reden, wenn man wieder klar denken kann. Der Anwalt kann einen dann auch beraten, was man wirklich erwähnen soll und was man besser weglässt.

Bearbeitet von JDHarris
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Und ich auf sämtliche threads in WO, die sich mit Notwehr befassen!

Nicht einmal länger anwesende WO-Mitglieder können Notwehr korrekt abgrenzen.

Der Normalbürger, der sich bisher überhaupt nicht mit dem Thema Notwehr befaßt hat, tut sich da viel schwerer.

Du hasts nicht verstanden! In dem Fall braucht man nix abgrenzen und sich rechtfertigen erst recht nicht!

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Pfefferspray sollte schlicht auch zur Abwehr von Menschen gestattet werden.

Dann hätte man hirnrissigen Zulassungskram, der bei einem Tierabwehrspray nicht anfällt (und unsägliche wie unnötige Tierversuche--anscheinend der Grund, warum es eben nicht zur Abwehr von Menschen zugelassen wird). Ich würde eher dafür plädieren, .44 Magnum und 10mm, welche ja in Ländern mit großen Raubtieren zum Selbstschutz vor diesen Tieren beliebt sind, als "Tierabwehrwaffen" zu erlauben. Man weiß ja nie, ob allfällige kleine grüne Männchen nicht auch noch einen sibirischen Tiger als Haustier in den Urlaub mitbringen.

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Dann hätte man hirnrissigen Zulassungskram, der bei einem Tierabwehrspray nicht anfällt ...

Ich würde eher dafür plädieren, .44 Magnum und 10mm, welche ja in Ländern mit großen Raubtieren zum Selbstschutz vor diesen Tieren beliebt sind, als "Tierabwehrwaffen" zu erlauben.

...

Und da die Tiere hier etwas kleiner sind, würde auch 9mm / .38 reichen. Beult die Taschen auch nicht so aus...

Bearbeitet von Jager
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