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IGNORED

Erfolgreiche Notwehr / Pfefferspray stoppt brutale Vergewaltiger


chute

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Hätte Tierabwehrspray eine Prüfung und Waffeneinstufung wie CS-Gas, bzw. würde man Pfefferspray wie CS nur als Reizstoffsprühgerät gemäß Waffengesetz bekommen, dann hieße das, dass eine Altersgrenze greifen würde und man es nicht mehr auf öffentlichen Veranstaltungen führen dürfte; wahrscheinlich wäre dann auch die Konzentration limitiert.

Bei CS-Gas mit Prüfzeichen ist die Mindestaltersgrenze 14 Jahre, das dürfte doch reichen!

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In den 60ern und 70ern haben sie es jedenfalls gemacht.

Aber heute hat Frau auch nen guten job undhat mehr als Kochen , Küche und Kinder fahren und anderes ist das leben auch gar nicht mehr finanzierbar. und außerdem in den 60 hatte noch jeder Jäger einen Waffenschein und Langwaffen waren frei. Wir leben aber heute.

Bearbeitet von kulli
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Ich würde eher dafür plädieren, .44 Magnum und 10mm, welche ja in Ländern mit großen Raubtieren zum Selbstschutz vor diesen Tieren beliebt sind, als "Tierabwehrwaffen" zu erlauben.

Wer schon mal einen dieser von bestimmter Klientel gern gehaltenen Kampfhunde in Aktion gesehen hat, dem kommt sogar eine 12/70 noch als zu klein vor, wenn man das Vieh zu Boden bringen muss. Die Idee (gerade mit der 10 Auto) finde ich mal gar nicht so übel, ich wollte schon immer eine Glock 20 haben.

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Wer schon mal einen dieser von bestimmter Klientel gern gehaltenen Kampfhunde in Aktion gesehen hat, dem kommt sogar eine 12/70 noch als zu klein vor, wenn man das Vieh zu Boden bringen muss. Die Idee (gerade mit der 10 Auto) finde ich mal gar nicht so übel, ich wollte schon immer eine Glock 20 haben.

Kampfhund... Wenn ich dieses Wort schon höre geht mir mein nicht vorhandenes Messer in der Tasche auf... ^^

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Das vom Gericht verhängte Strafmaß hat Markus Kaarma für die Tötung (nach Notwehrprovokation) von Diren Dede erhalten.

Unter Gesamtwertung aller Umstände könnte man aber sicherlich auch zu dem Ergebnis kommen, dass er die Strafe aufgrund seiner unglaublichen Blödheit (also seines Verhaltens, vor, während und nach der Tat) erhalten hat.

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Danke. Erstaunlich. Großer Unterschied pro Notwehr (sogar unabhängig von der Frage einer vorgehenden Provokation, sondern nur auf den Verteidigungsmoment bezogen) im Vergleich zu dem 2008/2009er Fall aus München (5 Albaner greifen zwei andere an, hauen einen davon nieder und gehen auf den nächsten und der sticht mit einem 4cm Messer als Verteidung zurück und bekommt genau kein Notwehrrecht zugestanden).

"Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand."

Bearbeitet von subject
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Finde das Urteil auch interessant...Die Begründungen des Gerichts decken sich ziemlich gut mit meinem Rechtsempfinden und sind einleuchtend...

Eben genau so stelle ich mir das mit der Notwehr vor...

Aber in diesem Fall wurde in erster Instanz mal 4 Jahre verhängt und nach dem BGH Urteil musste auch nur neu verhandelt werden..Was kam dabei dann raus ?

Zur Notwehrprovokation steht nicht viel drin im Urteil...Nur, dass die vorausgegangenen Beleidigungen "Mitschuld an der Gemütsverfassung" :rofl: des Angreifers hatten, dies aber die Voraussetzungen für eine Notwehrprovokation noch nicht erfüllt.

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Das Problem der Anwendung dieser Pfeffersprays dürfte darin liegen, daß die Käufer/innen im Vorfeld keine Informationen über die rechtliche Seite der Notwehr eingeholt haben und sich auch keine Gedanken über deren praktische Auswirkung gemacht haben.

Alles, was "fremdländisch" aussieht vorsorglich mit Pfefferspray zu versehen weil man "dachte" das sei jetzt nötig und erlaubt, ist natürlich keine Notwehr.

Vermutlich werden wir in der nächsten Zeit öfter über Fälle lesen, in denen die Gerichte nicht auf eine Notwehrsituation erkannt haben.

Anmerkung: kann nicht sein, weil ja der Verkäufer die Kunden umfassend aufgeklärt hat. Scherz Ende.

Eine ergänzende Frage:

Beim Vorliegen eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs würde ja - sofern der Einsatz geboten und das Mittel Pfefferspray geeignet war, unabhängig von der Zulassung der Angegriffene nicht bestraft werden (so die Theorie, wenn man nicht an einen Batiklatschentragenden 68er Richter kommt, der dann.... Ach, lassen wir das mal).

CS (oder möglicherweise auch andere "Tränengase" wie CN o.ä.) ist aber sehr wohl zur Notwehr/Nothilfe zugelassen.

Warum gilt das nicht für OC? Mir wurde mal die Erklärung aufgetischt, dass für eine Zulassung Tierversuche notwendig seiene, die aber wegen Tierschutzgesetz nicht möglich seien.

Diese Erklärung erscheint mir aber wenig glaubwürdig, weil ja auch bei der Polizei (und natürlich auch Bw) OC als RSG 4 und 8 etc. im Einsatz ist.

Weiß hier jemand aus berufenem Munde was dazu zu sagen?

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Trotzdem, eindeutige Notwehr ist es nicht. "Du Wichser" und "Na komm doch her" zu rufen und dann sich auf Notwehr berufen, wenn der Konflikt eskaliert - grenzwertig.

Die Begründung / Forderung des erstinstanzlichen Gerichts, er hätte mit dem Messer eine weniger empfindliche Stelle stechen sollen ist natürlich hahnebüchen - wohin sollte der denn stechen - ins Ohrläppchen?

Ein unnötiger tot sicherlich und auch im Bereich der Notwehr sicherlich grenzwertig, wobei was erwartet der Richter bei jmd. Mit 1.6 Promille? allerdings ist das der Umgangston auf der Straße. Und sorry wenn man dann auch noch so dumm ist darauf anzuspringen gibt es halt voll auf die fresse. Das grenzt ja wirklich an Dummheit oder nicht richtig im Kopf so einen betrunkenen anzugehen.

In dem Zusammenhang kann ich auch nicht verstehen warum nicht Schlagstöcke wie früher vollkommen ohne owi führbar sind. Weil klar gibt es da auch fälle wo jmd. Unglücklich stürzt und dann verstirbt aber im Regelfall.ist ja nach 1-2 schlagen Ruhe im Karton. Stattdessen sollen Messer zur sv geführt werden. Komische Welt

Bearbeitet von kulli
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CS (oder möglicherweise auch andere "Tränengase" wie CN o.ä.) ist aber sehr wohl zur Notwehr/Nothilfe zugelassen.

Warum gilt das nicht für OC? Mir wurde mal die Erklärung aufgetischt, dass für eine Zulassung Tierversuche notwendig seiene, die aber wegen Tierschutzgesetz nicht möglich seien.

Es gibt keine Zulassung für Notwehr/Nothilfe. In einem dieser Fälle darfst Du alles verwenden, was Dir zur Verfügung steht.

Das Thema Tierversuche hat damit zu tun ob ein Produkt zur Anwendung bei Menschen verkauft bzw. beworben werden darf. Deshalb darf OC nur zur Abwehr von Tieren beworben und verkauft und natürlich auch nur für diesen Zweck in der Tasche getragen werden. Sollte dann wirklich eine Notwehr/Nothilfe-Situation entstehen, dann nimmt man das Tier-Abwehr-Spray heraus und darf das auch verwenden.

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Du hast völlig recht, meine Formulierung war mißverständlich. Mir ist nur "zur Anwendung beim Menschen" nicht über die Lippen gekommen. Mich wundert dennoch, dass Behörden die Anwendung erlaubt ist, obwohl man ja nicht nur das Rechtsstaatsprinzip hochhält, sondern oft noch übereifrig und hörig voranprescht.

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