Anmerkung: kann nicht sein, weil ja der Verkäufer die Kunden umfassend aufgeklärt hat. Scherz Ende.
Eine ergänzende Frage:
Beim Vorliegen eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs würde ja - sofern der Einsatz geboten und das Mittel Pfefferspray geeignet war, unabhängig von der Zulassung der Angegriffene nicht bestraft werden (so die Theorie, wenn man nicht an einen Batiklatschentragenden 68er Richter kommt, der dann.... Ach, lassen wir das mal).
CS (oder möglicherweise auch andere "Tränengase" wie CN o.ä.) ist aber sehr wohl zur Notwehr/Nothilfe zugelassen.
Warum gilt das nicht für OC? Mir wurde mal die Erklärung aufgetischt, dass für eine Zulassung Tierversuche notwendig seiene, die aber wegen Tierschutzgesetz nicht möglich seien.
Diese Erklärung erscheint mir aber wenig glaubwürdig, weil ja auch bei der Polizei (und natürlich auch Bw) OC als RSG 4 und 8 etc. im Einsatz ist.
Weiß hier jemand aus berufenem Munde was dazu zu sagen?