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IGNORED

Jagdprüfung und frühere NPD-Mitgliedschaft


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus die Damen,

meine Kollege hat gerade am Mittagstisch erzählt sein Nachbarssohn hätte vor Kurzem erfolgreich die Jagdprüfung abgelegt.

Nun würde ihm die Behörde verweigern sich für die Ausübung der Jagd eine Waffe zuzulegen, weil er vor Jahren mal "passives" Mitglied bei der NPD war.

Das erscheint mir doch etwas zu spektakulär um wahr zu sein.

Die sind ja zwar noch nicht verboten und in vielerlei Hinsicht wohl auch etwas seltsam, aber so ne Begründung müßt doch jeder Anwalt mit nem Vordruck aus der Welt schaffen können oder?

Ich vermute eher er war entweder kein so richtig passives Mitglied und hat deshalb Vorstrafen die zum Jagen nicht passen.

Oder er war zu blöd für die Prüfung und versucht nun das abzuwälzen.

Unsere Regierung ist doch noch nicht soweit deshalb vorbeugend einzuschreiten (hoffe ich).

Und vorallem, warum hat man ihn (oder er sich) da nicht vorab informiert?

Schöne Grüße,

Hannes

Geschrieben

...

Nun würde ihm die Behörde verweigern sich für die Ausübung der Jagd eine Waffe zuzulegen, weil er vor Jahren mal "passives" Mitglied bei der NPD war.

...

Die eigentlich interessante Frage hier ist: Woher hat die Behörde Kenntnis von der Mitgliedschaft?

Geschrieben

Servus die Damen,

meine Kollege hat gerade am Mittagstisch erzählt sein Nachbarssohn hätte vor Kurzem erfolgreich die Jagdprüfung abgelegt.

Hannes

Der Kollege eines Schwagers dessen Schwester ihrer Freundin.......sorry, der musste sein.

Geschrieben

Der Kollege eines Schwagers dessen Schwester ihrer Freundin.......sorry, der musste sein.

darauf hab ich gewartet, ich hoffe die Anzahl meiner Beiträge und das Datum meines Beitritts überzeugen euch davon das ich nicht besagter Reichsbürger bin. :-)

Geschrieben

Servus die Damen,

meine Kollege hat gerade am Mittagstisch erzählt sein Nachbarssohn hätte vor Kurzem erfolgreich die Jagdprüfung abgelegt.

Nun würde ihm die Behörde verweigern sich für die Ausübung der Jagd eine Waffe zuzulegen, weil er vor Jahren mal "passives" Mitglied bei der NPD war.

Das erscheint mir doch etwas zu spektakulär um wahr zu sein.

Die sind ja zwar noch nicht verboten und in vielerlei Hinsicht wohl auch etwas seltsam, aber so ne Begründung müßt doch jeder Anwalt mit nem Vordruck aus der Welt schaffen können oder?

Ich vermute eher er war entweder kein so richtig passives Mitglied und hat deshalb Vorstrafen die zum Jagen nicht passen.

Oder er war zu blöd für die Prüfung und versucht nun das abzuwälzen.

Unsere Regierung ist doch noch nicht soweit deshalb vorbeugend einzuschreiten (hoffe ich).

Und vorallem, warum hat man ihn (oder er sich) da nicht vorab informiert?

Schöne Grüße,

Hannes

Ich bin ja sehr für den liberalen legalen Waffenbesitz. Ich bin allerdings auch voll auf Seite der Behörde in solchen Fällen.

Grundsätzlich würde ich einer Person mit einem Steuervergehen zu 61 Tagessätzen eher eine Waffe anvertrauen als einem ehemaligen NPD'ler, daher ist für mich da schon das Verhältnis gewahrt.

Geschrieben

aktuell ist das natürlich so zu betrachten, ich frag mich halt ob man dann überhaupt bei irgend einer Partei Mitglied werden soll.

ich weiß ja ned ob in 20 Jahren ganz was Anderes aktuell ist und es dann vielleicht gesellschaftlich total negativ ist wenn man mal bei der (beispielsweise) CSU war.

Geschrieben

Ich bin ja sehr für den liberalen legalen Waffenbesitz. Ich bin allerdings auch voll auf Seite der Behörde in solchen Fällen.

Grundsätzlich würde ich einer Person mit einem Steuervergehen zu 61 Tagessätzen eher eine Waffe anvertrauen als einem ehemaligen NPD'ler, daher ist für mich da schon das Verhältnis gewahrt.

Sehr, sehr bedenkliche Einstellung!

Geschrieben

aktuell ist das natürlich so zu betrachten, ich frag mich halt ob man dann überhaupt bei irgend einer Partei Mitglied werden soll.

ich weiß ja ned ob in 20 Jahren ganz was Anderes aktuell ist und es dann vielleicht gesellschaftlich total negativ ist wenn man mal bei der (beispielsweise) CSU war.

Vor allem Stichwort afd . plötzlich steht man auch auf der Abschluss Liste , weil verboten ist die NPD ja auch nicht . also schon merkwürdig das ganze
Geschrieben

ich will jetzt hier auch nix lostreten oder jemanden "einschüchtern" um bei der nächsten Wahl sein Kreuz doch nicht bei der AfD zu machen.

ich frag mich nur ob das wirklich sein kann oder ob man da rechtlich gegen vorgehen könnte.

Geschrieben

Nachdem die NPD noch nicht verboten ist kann der §5 (2) 2. oder 3. nicht greifen. War da vielleicht mehr was der Kumpel schamhaft verschweigt? So etwa wie körperlicher Wahlkampf oder so?

In Hessen ist die Meldung durch die Presse gegeistert, dass immer mehr rechtsextreme Waffen legal besitzen.

Ich hab mir mal die Mühe gemacht, zwei Mitglieder des Innenausschusses anzuschreiben wie das sein kann (unter Verweis auf §5). Einmal die SPD, die haben die Frage aufgebracht, einmal die CDU, die haben sie beantwortet. Mal sehen was kommt.

Geschrieben

....

ich frag mich nur ob das wirklich sein kann oder ob man da rechtlich gegen vorgehen könnte.

Das kann schon sein (es gibt ja schließlich keine Willkür in der Verwaltung) und vorgehen kann man sicher auch dagegen (dann wird halt festgestellt, dass es ein Irrtum war).

Geschrieben

Das ist ja das schöne an unserem "Rechtsstaat". Der Klageweg steht Dir immer offen! Blöde ist halt nur, das es im Falle einer erfolgreichen Klage keinerlei Konsequenzen für den übereiferigen Beamten/Sachbearbeiter gibt! Ergo können die Behörden unliebsame Bürger erst einmal drangsalieren!

Geschrieben

ich kenn den wie gesagt auch nicht, ich finds nur reichlich dämlich wenn ich mir die Kohlen in die Hand nehme und die Prüfungen mach und eigentlich weiß das ich mit meinen Vorstrafen eh nix bekommen werde.

zumal bei uns in Grenznähe zu Tschechien ein einschlägig Vorbestrafter wohl mehr Chancen hat an ne Kanone zu kommen.

Geschrieben

ich kenn den wie gesagt auch nicht, ich finds nur reichlich dämlich wenn ich mir die Kohlen in die Hand nehme und die Prüfungen mach und eigentlich weiß das ich mit meinen Vorstrafen eh nix bekommen werde.

zumal bei uns in Grenznähe zu Tschechien ein einschlägig Vorbestrafter wohl mehr Chancen hat an ne Kanone zu kommen.

Nun ja, es geht hier doch immer noch um legalen Waffenbesitz, oder?

Geschrieben

Ich bin ja sehr für den liberalen legalen Waffenbesitz. Ich bin allerdings auch voll auf Seite der Behörde in solchen Fällen.

Grundsätzlich würde ich einer Person mit einem Steuervergehen zu 61 Tagessätzen eher eine Waffe anvertrauen als einem ehemaligen NPD'ler, daher ist für mich da schon das Verhältnis gewahrt.

Ich bin zwar auch kein NPD-Anhänger, aber entweder ist eine Partei verboten, oder halt nicht. Wenn jeder Politiker oder Beamter nach gutdünken in gut und böse einstufen will, wo kommen wir da denn hin. Jetzt sind es die NPD-Mitglieder, als nächstes kommen die AFD Mitglieder.

Bei den Grünen und der Linkspartei findet man bestimmt auch einige Verfassungsfeinde. Unabhängig davon stellt sich die Frage, wie sehr die NPD und auch schon die AFD vom Verfassungsschutz etc. unterwandert sind. So lassen sich unliebsame Gegner auch beseitigen.

Geschrieben

Wenn er zur Jägerprüfung zugelassen worden ist, dann war sein Führungszeugnis sauber. Der Versagungsgrund kann demnach nur in der ehemaligen Mitgliedschaft in einer (immer noch) legalen Partei liegen. Dagegen würde ich vorgehen.

Geschrieben

Recht so muss wohl verweigert werden.

im übrigen wundere ich mich......das NPD Gesocks ist ja öffentlich....musst du mal googeln da stehen sogar Unterstützer und Spender....

Extreme und waffen ...das passt nicht zusammen!

Geschrieben

Servus die Damen,

meine Kollege hat gerade am Mittagstisch erzählt sein Nachbarssohn hätte vor Kurzem erfolgreich die Jagdprüfung abgelegt.

Nun würde ihm die Behörde verweigern sich für die Ausübung der Jagd eine Waffe zuzulegen, weil er vor Jahren mal "passives" Mitglied bei der NPD war.

Das erscheint mir doch etwas zu spektakulär um wahr zu sein.n....

Nein, das ist vollkommen richtig so!

Guckstu WaffG § 5 Zuverlässigkeit

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die
...
3. einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die
a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder
b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder
...

Wie threeseven schrieb: Extremisten und Waffen passen nicht zusammen.

Geschrieben

...

Guckstu WaffG § 5 Zuverlässigkeit

...

Wie threeseven schrieb: Extremisten und Waffen passen nicht zusammen.

Noch ist die NPD nicht verboten. Das kann man finden wie man will, ist aber Fakt. Mit der selben Begründung könnte man Grüne und Linke aus dem öffentlichen Dienst entfernen, den Aufschrei möchte ich hören...

Geschrieben

Ich vermute eher er war entweder kein so richtig passives Mitglied und hat deshalb Vorstrafen die zum Jagen nicht passen.

Oder er war zu blöd für die Prüfung und versucht nun das abzuwälzen.

Um eine nicht bestandene Jagdprüfung damit zu rechtfertigen, dass ich entweder Mitglied der NPD oder aufgrund von mangelnder Vorbereitung durch die Jagdprüfung gefallen bin, würde ich auf jeden Fall die zweite Version wählen, um das definitive Ausstellen eines geistigen Armutszeugnisses zu vermeiden.

Geschrieben

Das spielt laut Gesetzestext keine Rolle.

Bei Hell's Angels (oder Bandidos?) reicht auch die passive Mitgliedschaft.

Musst schon richtig lesen und zitieren, nicht nur was dir passt.

Für die betroffenen Rocker greift:

§5...

2.Mitglied a) in einem Verein, der nach dem Vereinsgesetz als Organisation unanfechtbar verboten wurde oder der einem unanfechtbaren Betätigungsverbot nach dem Vereinsgesetz unterliegt, oder

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