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IGNORED

Jagdprüfung und frühere NPD-Mitgliedschaft


Eisenhower

Empfohlene Beiträge

Was Du als

... zu verharmlosen suchst, sind Verfassungsfeinde, die den Umsturz betreiben wollen und sich einen anderen Staat wünschen.

...

Das gilt für Linksextremisten genauso.

Und dennoch wird versucht, die NPD zu verbieten, während die Linke sogar einen Ministerpräsidenten stellen darf. Erklär mir das mal bitte.

Ich gebe Dir dabei ja völlig Recht in Deiner Analyse. Parteien, die einen Umsturz betreiben und unseren Staat eigentlich abschaffen wollen, gehören verboten. Aber das trifft nunmal auch auf die Linke und eventuell auf die Grünen zu. Warum darf ich also mit dem Zeigefinger in der Nase bohren, aber nicht mit dem Ringfinger?

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Was "siehe oben"?

Welche Rechte sollen denn da verletzt sein? :confused:

Das Recht wie jeder andere zuverlässige Bürger bei nachgewiesenem Bedürfnis Waffen zu erwerben o. den Jagdschein zu lösen.

Ist das so schwer zu verstehen?

Ist doch recht einfach und trotzdem eindeutig formuliert.

Was Du als

... zu verharmlosen suchst, sind Verfassungsfeinde, die den Umsturz betreiben wollen und sich einen anderen Staat wünschen.

Wenn sie nachgewiesenermaßen Verfassungsfeinde sind, dann gehören sie entsprechend verurteilt.

Solange sie das nicht sind sind ihnen gefälligst dieselben Rechte zuzugestehen, wie jedem anderen.

Alles andere wäre ein Willkürstaat!

DU forderst genau das, was Du abzulehnen vorgibst.

Und seine Rechte werden dabei auch nicht verletzt.

Doch! Genau das werden sie.

Solange eine Partei nicht verboten ist dürfen ihre Mitglieder nicht anders behandelt werden, als die anderer Parteien.

DU forderst eine "Bestrafung", ohne vorherige Verurteilung.

Willst oder kannst Du das nicht begreifen?

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Das Recht wie jeder andere zuverlässige Bürger ...

renado hat doch den §5 WaffG richtig zitiert:

(2) Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen in der Regel Personen nicht, die

...

3. einzeln [...] Bestrebungen verfolgen oder unterstützen [...], die

a) gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b) gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker, gerichtet sind, oder

Sie sind nicht zuverlässig.

Willst oder kannst Du das nicht begreifen?

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Parteien, die einen Umsturz betreiben und unseren Staat eigentlich abschaffen wollen, gehören verboten. Aber das trifft nunmal auch auf die Linke und eventuell auf die Grünen zu.

Hab' ich was verpasst?

"Die Linke" (und evtl. die Grünen) wollen unseren Staat abschaffen?

Und dann haben die anderen Parteien noch nicht dafür gesorgt, dass diese "Staatsfeinde" entsprechend vor Gericht gestellt werden?

Machen die sich da nicht mitschuldig?

Was ist eigentlich mit Parteien, die "mit Wissen und Wollen" jahr(zehnt)elang das GG missachtet haben?

Gehörten die dann nicht auch verboten?

"Schwarze Kassen", "Jüdische Vermächtnisse", Verschleierung der Parteienfinanzierung, ...

Klingelt da 'was?

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Was Du als

... zu verharmlosen suchst, sind Verfassungsfeinde, die den Umsturz betreiben wollen und sich einen anderen Staat wünschen.

In dem sie bestimmen können, wer Bürgerrechte hat ...

Das gilt für Linksextremisten genauso.

Vor allem aber gilt das für das grüne Gesockse, die Du wahrscheinlich reiiiiiin zufällig in dieser kleinen Nennung "vergessen" hast.

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renado hat doch den §5 WaffG richtig zitiert:

Sie sind nicht zuverlässig.

Willst oder kannst Du das nicht begreifen?

Derartige gesetzliche Formulierungen erinnern in ihrer Machart an die 1930er. Solche Formulierungen öffnen der Willkür der herrschenden Klasse Tor und Tür. Bald schon wird dies nicht nur für NPD Mitglieder gelten, sondern auch für AfD Mitglieder und dann für ... und dann für .... und dann vielleicht auch für dich.

Es ist ein schmaler Grat zwischen Terrorist und Freiheitskämpfer

Bearbeitet von BBF
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Sie sind nicht zuverlässig.

Willst oder kannst Du das nicht begreifen?

Wenn das so eindeutig wäre, dann müsste die NPD doch verboten sein - ist sie aber nicht.

M. E. gehört dazu in einem Rechtsstaat ein Verfahren vor einem ordentlichen Gericht.

Hat es das gegeben?

Ja, hat es. Mit dem Ergebnis das Parteienverbot hatte in dem Verfahren keine Chance.

Nochmal:

DU forderst einen Willkürstaat, in dem politisch missliebige schikaniert werden sollen!

DU forderst also die Abschaffung des Rechtsstaates!

Ergo: Zuverlässigkeit weg, Waffen weg! :P

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Es geht nicht um

Sondern um Leute, die den Zielen des Staates zuwiderhandeln und z.B. öffentliche Hetze betreiben.

Der Staat hat das Recht, diesen Leuten eine WBK zu versagen.

Sie werden dadurch nicht in ihren Rechten verletzt.

Aber wie oben schon geschrieben ist doch der Begriff der "Hetze" extrem subjektiv. Wenn ein NPD-Sympathisant also sagt, dass wir ein Problem mit kriminellen Ausländern haben, dann ist das Hetze, wenn aber Anhänger der Linkspartei offen zur Teilnahme an Attac-Veranstaltungen, zu Blockade und Störungen der G8-Konferenz auffordert, dann ist das freie Meinungsäußerung ???

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Diese Hetze ist nicht subjektiv, und "extrem" schon gar nicht.

Sie ist gesetzlich gut umrissen.

Im übrigen hat carcano das gut erklärt:


... Aktives Eintreten und nach außen wirkende Bestrebungen sind von der Norm erfasst. Dafür kann durchaus virtuelle Aktivität im Netz ausreichen - wie hier in WO -, man muß keine Straftaten in der Außenwelt begehen. ...

Carcano

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Ich war damals (2002) unglücklich mit der Norm (deren Problematik die Verbände nicht gesehen haben) und ich bin es heute genauso.
Was nicht heißt, dass man eine ungute Norm nicht auch mal gut und sinnvoll anwenden kann, um dem Pack, das keine Waffen haben solte, dieselben wegzunehmen. Das macht die Norm aber nicht besser. :-(

Bearbeitet von carcano
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Im Sinne der zweiten Option. Aktives Eintreten und nach außen wirkende Bestrebungen sind von der Norm erfasst. Dafür kann durchaus virtuelle Aktivität im Netz ausreichen - wie hier in WO -, man muß keine Straftaten in der Außenwelt begehen. Aber bloße Mitgliedschaft in einer Partei (anders natürlich wieder bei Mitgliedschaften in kriminellen Vereinigungen und in verbotenen Vereinen) sollte nicht ausreichen, und reine Gesinnung auch nicht. Und es ist auch egal, ob jemand in seinem Garten rote Rosen oder blaue Narzissen züchtet.

Carcano

Dann war das von mir falsch ausgedrückt. Ich meinte natürlich die Bestrebten/Aktiven, die offen ihre Hetze propagieren. Die Gedanken sind immer noch frei. Du musst aber zugeben, dass der Gummiparagraph durchaus viel Interpretationsfreiraum lässt. So hab ich jedenfalls den Eindruck. Ich kann mir vorstellen, dass da der ein oder andere Behördenmitarbeiter durch die bloße Mitgliedschaft schnell eine Bestrebung strickt, die sich gegen die Völkerverständigung richtet und schon die Zuverlässigkeit in Frage stellt.

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Da muss man aber fragen dürfen, ob das wirklich im Sinne des GG ist (Damit ist nicht die derzeit als "politisch korrekt" angesehene Interpretation, auch durch höchste Staatsdiener, gemeint).

Wie oben schon geschrieben: Entweder sie sind verfassungswidrig, dann gehört die Partei verboten oder eben nicht, dann dürfen auch sonst keine Einschränkungen gemacht werden.

Ein bisschen schwanger geht eben nicht.

Das eine ist das was du dir wünschst, das andere ist eine Tatsachenfeststellung. Das hat auch caracano schon hier oft genug runtergebetet -> Man kann auch nach §5 die Zuverlässigkeit aberkannt bekommen, wenn man öffentlich in Foren rechte Hetze verbreitet. Vergiss mal die Parteien.

Jetzt kommen wir zu dem was ich glaube (nicht weiß) -> Durch den §5 kann man auch die Zuverlässigkeit aberkannt bekommen, wenn man einfach nur NPD Mitglied ist, da durch die reine Mitgliedschaft evtl. jene Bestrebungen (in §5) einem unterstellt werden können.

Auf der einen Seite bin ich ehrlich und gebe zu, dass ich persönlich in meinem Empfinden keinem NPD Mitglied eine Träne nachweine, wenn dem die Zuverlässigkeit aberkannt wird. Auf der anderen Seite hingegen habe auch ich große Bedenken welche Willkür dieser Gummiparagraph zulässt.

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Jetzt kommen wir zu dem was ich glaube (nicht weiß) -> Durch den §5 kann man auch die Zuverlässigkeit aberkannt bekommen, wenn man einfach nur NPD Mitglied ist, da durch die reine Mitgliedschaft evtl. jene Bestrebungen (in §5) einem unterstellt werden können.

Nein, und zwar scheitert das an der systematischen Auslegung der Gesamtnorm:

§ 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG entfaltet als diesbezügliche ausdrückliche lex specialis nämlich Sperrwirkung gegen eine solche zu weite Auslegung der Nr. 3.

Carcano

Bearbeitet von carcano
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Heutzutage gilt man ja schon als "Populist", wenn man das Einhalten von Recht, Gesetz und Verträgen einfordert.

Und das Nennen politisch unliebsamer Fakten - wie z.B. zur verschleierten Kriminalitätsstatistik gewisser "Gruppen" der bundesrepublikanischen Bevölkerung, gilt dann als "Hetze".

Einige hier finden anscheinend super.

PS: Der örtliche Landtagskandidat der Partei "Die Linke" soll neulich bei einer Podiumsdiskussion gesagt haben, das Programm seiner Partei sei, den Antirassismus und den Kampf gegen die Fremdenfeindlichkeit "auf die Straße zu tragen".

Werde da kommende Woche mal eine kleine Strafanzeige erstellen. DAS ist nämlich Hetze!

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Interessant. Wir reden hier über Rassismus, Volksverhetzung, Extremismus und der NPD. Und einige getroffene Hunde fangen an zu bellen und fühlen sich offensichtlich genötigt zu relativieren.

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Interessant. Wir reden hier über Rassismus, Volksverhetzung, Extremismus und der NPD. Und einige getroffene Hunde fangen an zu bellen und fühlen sich offensichtlich genötigt zu relativieren.

Es ist eine Unverschämtheit, dass man,nur weil man auf rechtsstaatliches und einer der Demokratie würdiges Prozedere besteht, in eine Ecke gestellt werden soll. Was bist du für ein Pharisäer? Würde man der NPD Rassismus, Volksverhetzung, Extremismus beweisen können und nicht die "Hälfte" der Führungspersonen mit Leuten auf der Gehaltsliste der Saatssicherheit stehen, wäre diese Partei schon lange verboten.

BBF

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Es ist eine Unverschämtheit, dass man,nur weil man auf rechtsstaatliches und einer der Demokratie würdiges Prozedere besteht, in eine Ecke gestellt werden soll.

BBF

RKDB hat nicht auf ein "rechtsstaatliches und einer der Demokratie würdiges Prozedere" bestanden sondern einfach nur Nebelkerzen in Form von "aber die Linken sind viel schlimmer!!!!11einself" um sich geworfen.

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@Renado:

Du bestätigst genau das, was ich geschrieben habe. Jetzt bin ich also in der Nähe der NPD weil ich mich für die Einhaltung von Recht und Gesetz stark mache? Interessant!

Nebenbei bemerkt, sind wir mittlerweile auf Seite 5 des Thread und um die NPD geht es nur noch am Rande.

Dem Kommentar von BBF schließe ich mich an. Dein Post ist unverschämt und zeigt Deine wahre Gesinnung - nachdem Du zuvor noch behauptet hattest Du hättest ein Problem mit "Gummiparagraphen".

Dass die Linken viel schlimmer seien, habe ich übrigens nirgends geschrieben, auch wenn der Gutmensch in Dir das gerne hätte (das war, wie ich schrieb, ein rezentes Praxis-Beispiel für "Hetze", aber eines über das die Presse nicht berichtet hat, im Gegensatz zu jeder noch so kleinen Anti-Flüchtlings-Hetze von Privatleuten auf Facebook).

Welchen anderen Beitrag hier sollte ich "zu relativieren" versuchen?
Nach meinem Verständnis einer unabhängien Justiz in einem Rechtsstaat mit Gewaltenteilung sollte die Zuverlässigkeit unabhängig von der Richtung des politischen Extremismus geprüft werden.

Einige hier scheinen das aber nur auf den rechten Rand zu beziehen - und damit habe ich dann ein Problem, denn wohin eine Gesinningsjustiz führt brauche ich wohl nicht gesondert zu erwähnen.

Bearbeitet von RKDB
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RKDB hat nicht auf ein "rechtsstaatliches und einer der Demokratie würdiges Prozedere" bestanden sondern einfach nur Nebelkerzen in Form von "aber die Linken sind viel schlimmer!!!!11einself" um sich geworfen.

dass unseren "zuverlässigen Vorzeigedemokraten" Carcano und Heletz dieser Beitrag gefällt, war ja klar. Auch wenn er Bullshit ist und hier falsche Tatsachenbehauptungen aufgestellt werden.

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