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IGNORED

Jagdprüfung und frühere NPD-Mitgliedschaft


Eisenhower

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Das sehe ich jetzt aber eher so wie Karlyman, Heletz. Einer Willkür von Behördenentscheidungen - solche sind nicht häufig, sie kommen aber im Waffenrecht durchaus mal vor, gerade habe ich wieder so einen Fall aus der Stadt Chemnitz, nur dass es dort nicht um Politik und Zuverlässigkeit, sondern um Bedürfnisfortbestand geht - sollte man nicht Vorschub leisten. Auch wenn die Norm des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG bisher nur sehr selten einmal angewandt worden ist, ist sie zumindest bedenklich. Das sehe ich heute nicht anders als 2002.

Dass eine als solche bedenkliche Norm durchaus auch einmal den Richtigen eins überbraten kann, sei unbestritten.

Carcano

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Das sehe ich jetzt aber eher so wie Karlyman, Heletz. Einer Willkür von Behördenentscheidungen - solche sind nicht häufig, sie kommen aber im Waffenrecht durchaus mal vor, gerade habe ich wieder so einen Fall aus der Stadt Chemnitz, nur dass es dort nicht um Politik und Zuverlässigkeit, sondern um Bedürfnisfortbestand geht - sollte man nicht Vorschub leisten. Auch wenn die Norm des § 5 Abs. 2 Nr. 3 WaffG bisher nur sehr selten einmal angewandt worden ist, ist sie zumindest bedenklich. Das sehe ich heute nicht anders als 2002.

Dass eine als solche bedenkliche Norm durchaus auch einmal den Richtigen eins überbraten kann, sei unbestritten.

Carcano

Ja, das ist ja vollkommen klar.

Aber ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit, grundsätzlich und im Vorhinein (so habe ich das nämlich empfunden) jede Entscheidung des SB als nicht rechtsstaatlich anzusehen.

Auch ich habe derzeit eine solche Entscheidung (wir telephonierten ja schon), aber deshalb halte ich nicht automatisch jede Entscheidung für nicht rechtsstaatlich.

Wenn eine nicht rechtsstaatliche Maßnahme vorliegt, dann geht die wohl meist auf Weisungen des Behördenleiters bzw des IM zurück.

An die muß sich der SB halten (nehme wir mal an, er habe sein Remonstrationsrecht genutzt, was ich aber in den meisten Fällen bezweifle).

Wir leben nunmal in einer Konkurrenzdemokratie, d.h. die Behörde trifft erstmal eine Entscheidung und dann erst kann man dagegen vorgehen.

Auf die geringe Anzahl der WBK-Entziehungen in NRW trotz Herumgekrähe von IM Jäger habe ich ja schon verwiesen.

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Wir leben nunmal in einer Konkurrenzdemokratie, d.h. die Behörde trifft erstmal eine Entscheidung und dann erst kann man dagegen vorgehen.

Zumal der Vollzug/Auslegung des Waffenrechts immer noch Ländersache ist, so wie in manchen Ländern die Ordnungsbehörde und in anderen das LKA zuständig ist.

Wenn dann ein SB den Widerruf "anleiert" und die Fristen irgendwie verstreichen, entweder durch Versäumnis des Betroffenen, oder auch angeblich nicht eingegangene Widersprüche, wo man dann eben den Eintritt der Rechtskraft "aussitzt"?

Ich kenne davon mehrere Fälle, wo ich nicht genau weiß ob der falsche Anwalt eingeschaltet wurde, oder ob die Post tatsächlich nicht ankam.

Ich hatte aber meine Zweifel am Verlauf der Dinge, aber keine Rückendeckung und die Betroffenen waren irgendwie froh glimpflich aus der "Nummer" gekommen zu sein.

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Aber ich sehe überhaupt keine Notwendigkeit, grundsätzlich und im Vorhinein (so habe ich das nämlich empfunden) jede Entscheidung des SB als nicht rechtsstaatlich anzusehen.

Also, so war es wahrlich nicht gemeint.

Ich finde jedoch, dass gerade im hier besprochenen Bereich der Unzuverlässigkeit (durch "radikale" Mitgliedschaften bzw. durch tatsächliche oder vermeintlich radikale Äußerungen) besondere Sensibilität bezüglich Fehl-/Willkürentscheidungen an den Tag zu legen ist. Gerade dieser Bereich scheint nämlich anfällig für die genannten "al Gusto"-Entscheidungen zu sein.

Somit: kein allgemeines Misstrauen - aber in dem Bereich ganz besonders genau hinschauen.

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Über die "Zuverlässigkeit" von Behörden und ihren Mitarbeitern kann man so manches Lied singen.

Post in anwesenheit einer anderen Person bei der Behörde in den Kasten geworfen - nicht angekommen.

Bei dezenter Nachfrage ob den am Wochenende der Reißwolf unter den Kasten gestellt wurde bekomme ich die pampige Antwort:

"Wollen sie uns was unterstellen" Nein, aber ich habe in beisein einer anderen Person den Brief eingeworfen.

- Ein Wunder - Das Schreiben tauchte auf, es lag beim Abteilungsleiter auf dem Schreibtisch. (Terminsache mit Sachbearbeiter und Zimmernr. im Addressfeld)

Eine andere Sache: Im Amt sind Unterlagen von einer Etage zur nächsten verloren gegangen. Hätte ich nicht von allem Kopien gemacht und mir den Eingang bestätigen lassen wäre es nicht bemerkt worden.

Ich weis das man nicht von einer Behörde oder Mitarbeiter auf alle schließen kann und darf. Aber werden wir nicht mit dem gleichen Maßstab gemessen?

Ein unzuverlässiger Schütze und alle werden bestraft.

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Exakt darum geht es - es soll eben nicht so sein, dass "al Gusto"-Entscheidungen der Behörde fallen, mit dem nonchalanten Zusatz, "wenn's ihnen nicht passt, können Sie ja klagen". Bereits die Behörde hat sich rechtsstaatlichen Maßstäben bei ihrer Entscheidung zu unterwerfen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Wenn der Gummiparagraph es zulässt, darf man sich halt nicht wundern, wenn manche Behörden schon aus Experimentiergründen versuchen die Grenzen auszuloten. Auf der anderen Seite bin ich aber auch überfragt wie man den §5 so konkret gestalten kann, dass

a) keine Verschlimmbesserung dabei rumkommt

b) keine Willkürentscheidungen möglich sind

c) trotzdem Hasspredigern und selbsternannten Judenjägern die Zuverlässigkeit verneint wird

aber ich bin auch kein Jurist. Da gibt es sicherlich schlauere Menschen, die sich damit besser auskennen

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Gerade bin ich auf einen aktuellen Fall gestoßen.

Da hat ein 30jähriger zwei (!) Haßkommentare auf FB geposret, die bald von der Moderation gelöscht wurden.

Dennoch wurde er von einem anderen FB-Mitglied angezeigt.

Anklage wegen Volksverhetzung.

Urteil: 6 Monate auf Bewährung und 80 Sozialstunden im Bereich der Asyl- und Flüchtlingshilfe.

Das Verfahren vor dem Amtsgericht in Wolfratshausen zeigt, wie sehr Internetnutzer irren, wenn sie glauben, sie könnten im Netz alles schreiben, was ihnen in den Sinn kommt - ohne rechtliche Konsequenzen. Hunderte solcher Hetzkommentare werden jeden Tag aufs Neue im Internet veröffentlicht, die Verfasser wähnen sich vor dem heimischen Computer in Sicherheit. Doch Facebook ist kein rechtsfreier Raum, betont Richter Helmut Berger bei der Verhandlung an diesem Mittwoch. Das Amtsgericht Wolfratshausen wird den 30-Jährigen schließlich der Volksverhetzung schuldig sprechen...

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/wolfratshausen/amtsgericht-verurteilt-wegen-hasskommentaren-auf-facebook-1.2847443

Nicht nur FB ist keine rechtsfreie Zone, WO und der Rest des Internets ist es ebenfalls nicht, wäre der Richter zu ergänzen.

Ob der nun Mitglied einer Vereinigung oder einer Partei ist oder war, scheint gar nicht wichtig zu sein, es wird nicht diskutiert.

Was 6 Monate auf Bewährung für einen WBK-Inhaber bedeuten würden, weiß hier wohl jeder.

Das Urteil ist wohl Ausfluß der harten bayerischen Linie, die hier in WO öfter gelobt wird.

Von "Kuscheljustiz" jedenfalls keine Spur.

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...

Von "Kuscheljustiz" jedenfalls keine Spur.

Na, dann hoffen wir doch mal, daß im Umkehrschluß diese "Anti-Kuscheljustiz" auch in voller Breitseite Anwendung findet auf

- kulturbereichernde Kölner Grapscher und gleichartiges Gesockse (wieviele waren es nochmal ?)

- weitere sexuelle Nötiger aus den gleichen Kreisen

- weitere "Schei$$ auf Deutschland-Ich FI.. DICH-usw." Poster im Netz

Nicht, daß man am Ende noch den Eindruck bekommt oder meinen müßte, es würde einseitig Recht gesprochen... :unsure2:

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Die spannende juristische, aber auch gesellschaftliche Frage ist eben immer, wo die Grenze zwischen beiden verläuft.

Gefährlich würde es dann, wenn die Leute (nicht die Radikalinskis, sondern eher "Normalos") so eingeschüchtert sind von der Furcht, ihre Äußerungen könnten als "Hetze" ausgelegt werden, dass sie sich am liebsten gar nicht mehr äußern.

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Die spannende juristische, aber auch gesellschaftliche Frage ist eben immer, wo die Grenze zwischen beiden verläuft...

Das ist ganz unspannend.

Die Definitionen des hier schon oft herangezogenen § 130 StGB sind ziemlich klar.

Und mit freier Meinungsäußerung hat es nichts zu tun, wenn es heißt

Der 30-Jährige schrieb in seinen Kommentaren von Erschießung und Vergasung ...

Zunächst habe ich übersehen, daß der Herr kein unbeschriebenes Blatt ist:

Denn der Plakatierer hat bereits ein langes Vorstrafenregister, unter anderem mit Einträgen wegen Körperverletzung oder unerlaubten Betäubungsmittelbesitzes.

Daher das vergleichsweise hohe Strafmaß.

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Keine Frage, nur eben wer legt fest was Hetze darstellt!

Sind die Aufrufe bei "Indiy....." für Angriffe gegen PVB etwa keine Hetze? :confused:

Ach ne, ist ja von links! :keulebaeh:

Das ist auch wieder so ein "aber die anderen dürfens" Posting. Hilft nicht weiter.

Um die Frage zu beantworten: Natürlich ist das auch Hetze, wenn Linke zu Gewalt gegen andere aufrufen.

In der Regel sind es aber eben Rechte, die sich eindeutig gegen Völkerverständigung richten und entsprechende Hetze verbreiten. Habe noch keinen Buddhisten erlebt, der so ein Zeug von sich absondert, welches man nur von den braunsten Nationalisten hört ugly.gif aber wenn es einen gäbe, würde natürlich auch er entsprechend dafür belangt werden.

Facebook ist ohnehin schon sehr sehr liberal was Meinungsfreiheit angeht, wenn selbst die seine Postings gelöscht haben und der für 6 Monate verknackt wird, dann hat das sicherlich nichts mehr mit freier Meinungsäußerung zu tun was er da abgesondert hat.

Bearbeitet von Gast
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Was ist daran "gefährlich", wenn sich jemand vorsichtshalber nicht äußert?

:confused:

Von solchen Einstellungen leben Diktaturen.

Obwohl, die Leute die sich "vorsichtshalber" nicht äußern find ich gar nicht so schlimm, die sind einfach nur feige.

Verwerflich finde ich Leute die sich "vorsichtshalber" ständig äußern um den gerade Mächtigen nachzuplappern.

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Sorry Heletz, aber in Deutschlands ruhmreicher Geschichte sind mehr Menschen gestorben weil Gesetze beachtet wurden als jemals Menschen durch Nichtbeachtung von Gesetzen sterben könnten.

Das einzusehen verlangt ein Maß an Intellekt welches ich dir, aufgrund deiner Postings, schlichtweg abspreche.

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Noch zwei Beispiele, was so ausgeurteilt wird:

Eine Frau hat auf Facebook zur Gewalt gegen Asylbewerber aufgerufen. Wegen Volksverhetzung verurteilte sie ein Amtsgericht zu fünf Monaten Haft auf Bewährung.

http://www.zeit.de/gesellschaft/2015-10/facebook-hass-kommentare-hetze-bewaehrungsstrafe

Ein 25-jähriger Mann aus Tettenweis war am Dienstag wegen Volksverhetzung schuldig gesprochen worden

http://www.br.de/nachrichten/rechtsextremismus/urteil-facebook-hetze-gegen-fluechtlinge-folgen-100.html

Straßmaß: 7500 €, leider keine Tagessatzangabe.

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Sorry Heletz, aber in Deutschlands ruhmreicher Geschichte sind mehr Menschen gestorben weil Gesetze beachtet wurden als jemals Menschen durch Nichtbeachtung von Gesetzen sterben könnten.

Das einzusehen verlangt ein Maß an Intellekt welches ich dir, aufgrund deiner Postings, schlichtweg abspreche.

Welche Schlussfolgerung ziehst du aus dieser Einsicht?

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