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IGNORED

Nachweis der sicheren Aufbewahrung von Waffen und Munition mit Vermerk auf zukünftiger Biometrischer Sicherung


houzetear

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Hallo zusammen, ich habe mich bereits im Forum umgeschaut um zu sehen, ob es bereits ein Thema in diesem Zusammenhang gibt. Natürlich waren die Biometrischen Sicherungen seit Winnenden immer mal wieder Thema, allerdings scheint es nun etwas konkreter zu werden.

Ich erhielt in der letzten Woche ein Anschreiben von meiner Sachbearbeiterin (Vermutlich weil ich einige Tage zuvor eine Flinte in meine WBK habe eintragen lassen).

Dieses Schreiben enthielt eine Aufforderung zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung meiner Waffen. So weit, so nervig, aber okay. Ein paar Fotos gemacht, ausgedruckt und eingetütet.

Allerdings enthielt das Anschreiben auch einen Hinweis der mich etwas stutzig machte.

Zitiat:

Hinweis:
"Das Bundesministerium des inneren arbeitet an einer Novellierung des §36 WaffG. Es zeichnet sich dabei ab, dass zukünftig biometrisch / elektronisch gesicherte Waffen- und Munitionsschränke gefordert werden, bzw. dass zumindest die Schlüssel von Sicherheitsbehältnissen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, in einem Extrafach / -behältnis, das den neuen Anforderungen entsprechend gesichert werden kann, verwahrt werden müssen.
Waffenbesitzer, die über Sicherheitsbehältnisse verfügen, die nicht dem in der Gesetzesnovelle definierten Standard genügen, werden wahrscheinlich nicht auf einen absoluten Vertrauensschutz hoffen können. Es ist eher wahrscheinlich, dass lediglich eine Übergangszeit zwischen fünf und zehn Jahren eingeräumt wird.
"

Dieses schreiben kam aus der Behörde Essen in NRW.

Hat da schonmal jemand was davon gehört?

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Vielleicht ist es aber auch nur Wunschdenken und vorauseilender Gehorsam eines Sachbearbeiters.......

Ins

Ja, sowas hatte ich auch schon im Sinn. Daher war es mir wichtig vielleicht auch mal Erfahrungen von anderen Behörden auszutauschen. Vielleicht hat ja jemand sowas schon von einer anderen Behörde erhalten.

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Da ich gerade an der Beschaffung meiner Schränke bin habe ich auch ein wenig zu dem Thema rumgesucht. Bei Facebook in der Waffenlobby Gruppe hat auch vor ner Weile jemand einen Artikel zitiert der auf die Novellierung der Aufbewahrungsvorschriften hinweist. Darin hieß es wohl das nicht nur S1/S2 statt A/B gefordert wird sondern 0 und das es evtl. keinen Bestandschutz gibt sondern nur eine Übergangsphase von 3-5 Jahre.

Ich muss JETZT einen Langwaffenschrank kaufen und wollte eigentlich was größeres kaufen für min. 10 Langwaffen und am liebsten in B/S2 das alles reinkann...Das kost dann aber 600 € und wenn dann sone Novellierung kommt dankeschön.

Einen 1er für KW + Schlüssel hab ich schon bestellt mit Elektronikschloss , danke auch hier wenn das nun so nicht bleiben kann und irgendwelche biometrischen Sicherungen erforderlich werden...

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So, hier mal das Anschreiben.
Ich hab mal alle Angaben zum Sachbearbeiter etc. entfernt... nicht das ich noch einen Shitstorm auslöse :)

Andere Theorie von mir: Vielleicht ist dies auch ein Standard-Anschreiben, welches seit Winnenden benutzt wird?...

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Der Hinweis hat für heute keinerlei Bedeutung. Ein Schrank mit technischem Stand von 1995 und mechanischem Schlüsselschloß ist auch nach heutigen Regelungen ausreichend.

Deine Behörde versucht lediglich Dich über Zukunftsängste über das was gerüchteweise möglicherweise kommen könnte dazu zu nötigen einen teureren Schrank zu kaufen. Vermutlich in der Hoffnung, ein großer moderner Schrank sei Dir zu teuer.

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Ein Schützenkollege hatte mit dem Thema auch schon angefangen.
Er hat mittlerweile seine A und B Schränke verkauft und sich einen 1er Schrank mit Elektronikschloss gekauft. :rotfl2:
Vorrauseilender Gehorsam....

Man könnte auch einfach seinen Job kündigen, abharzen und zuhause sitzen.

Benötige ich dann eigentlich einen Schrank, wenn ich 24/7 im Haus bei den Waffen bin? :lol:

Edited by onkelfelix
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@Onkelfelix: Das ist natürlich übertrieben....Aber wenn jetzt eine Neuanschaffung ansteht muss man sich doch schon überlegen ob man 500 € für nen Schrank ausgibt der durch ein blödes Gesetz in einigen Monaten dann unter "unzulässig" fällt und in den nächsten 5 Jahren ausgetauscht werden muss, ob man nen 0/1er kauft mit dem man auch baden gehen kann wenn irgenwelche biometrischen Schlösser gefordert werden...

Oder ob man einfach erstmal nur das "nötigste" und günstigste kauft und wartet bis man schlauer ist...

Grüße Kai

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Man könnte auch einfach seinen Job kündigen, abharzen und zuhause sitzen.

Benötige ich dann eigentlich einen Schrank, wenn ich 24/7 im Haus bei den Waffen bin? :lol:

Als Harzer bekommst du erst die Ausgleichspfändung (z.B. Anschütz Match gegen Voere Spatzenbüchse etc.)

mit dem eingesparten Mitteln werden unsere traumatisierten Mädchen behandelt und Reservate gebaut in dem die aussterbende Deutsche Bevölkerung

zu bestaunen ist.

Ich lebe in einer Welt voll Scheixxe

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Das Schreiben zeigt mal wieder extrem die Ohnmacht des Staates gegenüber Rechtsbrechern.

Wie soll verhindert werden, dass ein Einbrecher einen rechtmäßigen Waffenbesitzer dazu zwingt den Tresor zu öffnen?

Warum greift hier nicht das Kausalitätsprinzip? Derjenige, welcher unrechtmäßig auf die Waffen zugreift, trägt die Schuld. Unwissenheit über das WaffG schützt den Unberechtigten hierbei nicht.

Der Staat möchte hier also dem Bürger sein Vertrauensschutz enziehen. Was folgt als nächstes, worüber stellt sich der Staat als nächstes?

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...oder du kaufst dir einfach den billigsten gesetzeskonformen und gut ist.

Ansonsten hat die Behörde bereits mit ihren Forderungen zum Nachweis den Bogen überspannt. Weder sind Fotos in dem geforderten Maße notwendig oder dieser Rechnungsnachweis mit geforderten Details. Eine Angabe zum Behältnis und ein Foto des Typenschilds sind ausreichend.

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Wie lange wird schon darüber diskutiert, das das BMI biometrische Schränke fordern will?

Und ein Computerclub hat gezeigt, wie einfach diese biometrischen Systeme auszutricksen sind.......

Weiterhin stellt sich mir die Frage, wie das begründet werden soll, wenn auf der einen Seite Anforderungen gestellt werden und im Gesetz genau definiert wird, was die Anforderungen sind, diese dann aber für nichtig erklärt werden würden. Übergangsfrist her oder hin.

Das würde bedeuten, dass keinem Gesetz mehr vertraut werden kann und genau DAS ist rechtswidrig.

Ergo würde das was da im Schreiben steht, so einer Normenkontrollklage nicht standhalten.

Ich denke, da ist viel Wunschdenken, von wem auch immer dabei..........

Inst

Edited by inst200
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...oder du kaufst dir einfach den billigsten gesetzeskonformen und gut ist.

Ansonsten hat die Behörde bereits mit ihren Forderungen zum Nachweis den Bogen überspannt. Weder sind Fotos in dem geforderten Maße notwendig oder dieser Rechnungsnachweis mit geforderten Details. Eine Angabe zum Behältnis und ein Foto des Typenschilds sind ausreichend.

Wahrscheinlich deshalb zwei Mal das "bitte" in dem Schreiben.

Edited by Treater
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