Hallo zusammen, ich habe mich bereits im Forum umgeschaut um zu sehen, ob es bereits ein Thema in diesem Zusammenhang gibt. Natürlich waren die Biometrischen Sicherungen seit Winnenden immer mal wieder Thema, allerdings scheint es nun etwas konkreter zu werden. Ich erhielt in der letzten Woche ein Anschreiben von meiner Sachbearbeiterin (Vermutlich weil ich einige Tage zuvor eine Flinte in meine WBK habe eintragen lassen). Dieses Schreiben enthielt eine Aufforderung zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung meiner Waffen. So weit, so nervig, aber okay. Ein paar Fotos gemacht, ausgedruckt und eingetütet. Allerdings enthielt das Anschreiben auch einen Hinweis der mich etwas stutzig machte. Zitiat: Hinweis: "Das Bundesministerium des inneren arbeitet an einer Novellierung des §36 WaffG. Es zeichnet sich dabei ab, dass zukünftig biometrisch / elektronisch gesicherte Waffen- und Munitionsschränke gefordert werden, bzw. dass zumindest die Schlüssel von Sicherheitsbehältnissen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, in einem Extrafach / -behältnis, das den neuen Anforderungen entsprechend gesichert werden kann, verwahrt werden müssen. Waffenbesitzer, die über Sicherheitsbehältnisse verfügen, die nicht dem in der Gesetzesnovelle definierten Standard genügen, werden wahrscheinlich nicht auf einen absoluten Vertrauensschutz hoffen können. Es ist eher wahrscheinlich, dass lediglich eine Übergangszeit zwischen fünf und zehn Jahren eingeräumt wird." Dieses schreiben kam aus der Behörde Essen in NRW. Hat da schonmal jemand was davon gehört?