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IGNORED

Die Eu will ein Verbot von halbautomatischen Gewehren


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Geschrieben
vor 1 Minute schrieb Raiden:

Also Erwerb nur mit Erlaubnis, Besitz jedoch nicht?

 

Keine Ahnung! Genauso Mull wie bei den anderen Punkten zu A7.

 

Waffen unter 60cm sind hier automatisch Kurzwaffen, also verstehe ich den Sinn dieses Paragraphen nicht. In Frankreich kannst du anscheinend gewisse Kurzgewehre so registrieren lassen.

 

Und der A7 mit der Schusszahl:

Es gibt vier Möglichkeiten, was zählt:
1) eingesetztes magazin
2) mitgeliefertes magazin
3) verfügbare magazin mit entsprechender kapazität
4) möglichkeit, größere magazine aufzunehmen

1+2) wäre effektiv ein magazinbann
3) wäre ein rechtliches roulette
4) wäre ein totalverbot aller halbautomaten mit wechselmagazin

Es ist ein massives trojanisches Pferd, das die Tür für Verbote WEIT öffnet. Jeder Staat kann nun also je nach Interpretation Sachen nach A7 verschieben, auch Kurzwaffen!

Geschrieben

b) firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading,

if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;

 

Hieße also Option 1+2...

Geschrieben
vor 2 Minuten schrieb Empty8sh:

 

Und der A7 mit der Schusszahl:

Es gibt vier Möglichkeiten, was zählt:

....
1+2) wäre effektiv ein magazinbann
3) wäre ein rechtliches roulette
4) wäre ein totalverbot aller halbautomaten mit wechselmagazin

 

Wie gesagt, ein himmelweiter Unterschied.

 

Wissen die MdEPs überhaupt, über was genau (= mit welcher rechtlichen Wirkung für die Betroffenen) sie da abstimmen....?

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Raiden:

Also Erwerb nur mit Erlaubnis, Besitz jedoch nicht? Gilt das für Magazine bis 20 Schuss? Wären 30er noch erhätlich?

 

Zu deiner editierten Frage:

 

In Deutschland kann das zu einem Komplettverbot von größeren Magazinen kommen. Du hast zwar die Lizenz für dein halbautomatisches Sportgewehr, aber du darfst eh nach AWaffV §6 nur Magazine bis 10 Shcuss verwenden. In D heißt das also, kein Bedürfnis für 30er. Evtl. noch mit dem EFP.

 

Natürlich kannst du theoretisch in einer Mossberg MVP oder einer Remington 7615 auch Ar15-Magazine nutzen mit beliebiger Kapazität, das das generelle Verbot für Magazine über 20 Schuss rausgeflogen ist. Du kannst also Magazine beliebiger Kapazität dann auf Gelbe WBK erwerben. Wenn du aber ein 10er für Repetierer in einen Halbautomaten steckst, machst du dich strafbar. Wenn du eins über 20 in einen Halbautomaten steckst, machst du dich auch strafbar.

 

 

Geschrieben
Gerade eben schrieb karlyman:

Wissen die MdEPs überhaupt, über was genau (= mit welcher rechtlichen Wirkung für die Betroffenen) sie da abstimmen....?

 

Wie kommst Du denn darauf?:rotfl2:

Geschrieben
vor 5 Minuten schrieb Shelby:

Vllt. noch VORHER genug kaufen..........

 

Magazine? Damit wäre ich beim derzeitigen Stand ziemlich vorsichtig.

 

Die Dinger kosten ja auch Geld.... Und wenn es dumm (= schlechtestmöglich bezüglich der Regelung) läuft, kann man sie sich danach noch nicht mal mehr an die Wand nageln.

Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb karlyman:

 

Wie gesagt, ein himmelweiter Unterschied.

 

Wissen die MdEPs überhaupt, über was genau (= mit welcher rechtlichen Wirkung für die Betroffenen) sie da abstimmen....?

 

Ich versuche seit Wochen, das Thema irgendwie zu klären.

 

3 Anfragen an Behörden: Alle zurückgekommen mit: "Vor einer parlamentarischen Entscheidung kein Kommentar dazu"

Anfrage an MEP: Keine Antwort dazu.

Mehrfach bei Firearms United erwähnt: Wird irgendwie immer übersehen.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

Mit der Leipziger Extrem-Entscheidung zu jagdl. HA im Hinterkopf verliert man eben jede "Gelassenheit",

was im Zweifelsfall die höchstrichterliche Auslegung einschlägiger Vorschriften in D angeht.

 

Wobei es dem nationalen Gesetzgeber bei der Umsetzung der EU-Direktive in nationales Recht immer noch möglich wäre, dort (also) im WaffG) "klarstellend" zu formulieren.... 

Aber auch das könnte wenig "amusing" für uns ausfallen.

 

 

 

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben
vor 10 Minuten schrieb Raiden:

 

 

 

Hieße also Option 1+2...

 

Nicht unbedingt...Sehe das wie Empty8sh , die Formulierung lässt alle 4 Optionen zu... 

 

Ich glaube zwar, dass es vielleicht von den Politikern gemeint ist wie Option 1...Aber irgendwer kommt bei so einer Formulierung noch auf ganz andere Ideen...

 

Denn: "Mehr Schuss machen kann wenn ein Magazin mit >20 Schuss eingesetzt ist" kann auch die potentielle Möglichkeit alleine einschließen...

 

Es muss also dringend auf die Formulierung geachtet werden...

Geschrieben

Es gab ja den Vorschlag einer Definition (interessanterweise von GENVAL)

 

"Waffen in der Konfiguration, in der sie mehr als 21 Schuss abfeuern können"

 

"Konfiguration bedeutet Waffe plus Magazin (fest oder entnehmbar) oder Gurt".

 

Das wird die Kommission abgelehnt haben, da dies von Anfang an jegliches Verbot von spezifischen Waffentypen (Ar15, AK) ausgeschlossen hätte.

 

Das ist die eigentliche Sauerei, dass wider besseren Wissens der labbrigere Paragraph durchgedrückt wurde.

 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb MacC85:

Fr Ford hat heute Nacht auf Ihrer Facebookseite einen neuen Kommentar geschrieben:

 

Thank you for this... The parliament compromises do not include a requirement for 5 yr medical tests, as of today the compromises do not include limitations on magazine capacity, sports shooters will be able to benefit from exemptions to hold Cat a firearms, the restrictions proposed by the Commission have been significantly more focused, reloading and self loading is permitted under the parliament text.

 

Schauen wir mal was raus kommt.

 

Sorry, finden den Link nicht, ist das Posting schon wieder gelöscht?

Geschrieben

Tja diese Formulierung wird uns noch viel Freude bereiten.

Aber: Es kann sich nur darauf beziehen, dass ein entsprechendes Magazin tatsächlich eingelegt ist.

 

Der Rat hat ja die gleiche Position und ich bezweifle, dass Österreich und die skandinavischen und baltische. Staaten zugestimmt hätten, wenn man ein Verbot aller HA mit Wechselmagazin gewollt hätte.

zumal ja Ausnahmen nur für Sportschützen vorgesehen sind und Jäger und der Selbstschutz hinten runterfallen würden.

Wir Deutschen sind halt durch ein gewisses BVerwG-Urteil etwas (zurecht) vorbelastet und extrem skeptisch.

Geschrieben
vor 27 Minuten schrieb horidoman:

 

Sorry, finden den Link nicht, ist das Posting schon wieder gelöscht?

Hier, ist in diesem Beitrag. Steht in den Kommentaren relativ weit unten.

 

<iframe src="https://www.facebook.com/plugins/post.php?href=https%3A%2F%2Fwww.facebook.com%2Fvickyfordmep%2Fposts%2F1074118562677241&width=500" width="500" height="275" style="border:none;overflow:hidden" scrolling="no" frameborder="0" allowTransparency="true"></iframe>

 

Geschrieben

genau hier sehe ich das Problem.

 

Viele haben irgendwo ein M16 oder AK Magazin rumliegen...auch nicht sportschützen. Diese werden dann je nach Text kriminalisiert....ohne es ggf. zu wissen

 

Geschrieben

Weiterhin...ich lese wie bereits angesprochen nur SPORTSCHÜTZEN (Organisiert). 

 

Bedeutet, der Bundestag ändert ein Gesetz das Jäger wieder SL kaufen können, und die EU verbietet es direkt?  Top!

 

 

Geschrieben
vor 32 Minuten schrieb horidoman:

 

Sorry, finden den Link nicht, ist das Posting schon wieder gelöscht?

Sorry für den Doppelpost. hier der richtige Link. Wie gesagt die zitierte stelle ist in den Kommentaren relativ weit unten zu finden.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten schrieb CZM52:

Weiterhin...ich lese wie bereits angesprochen nur SPORTSCHÜTZEN (Organisiert). 

 

Bedeutet, der Bundestag ändert ein Gesetz das Jäger wieder SL kaufen können, und die EU verbietet es direkt?  Top!

 

 

 

Wie gesagt, genau deshalb ist davon auszugehen, dass die Waffen nur dann Kategorie A werden, wenn ein Magazin >10/20 Schuss eingelegt ist!

 

Habt ihr eigentlich mal diese Voting-List gelesen. Die gibt es auf der Seite des IMCO. Das Teil ist extrem unübersichtlich! Bin mal gespannt, was dabei rauskommt. Allerdings ist explizit eine Abstimmung über die vollständige Zurückweisung des Vorschlages vorgesehen, genauso wie eine einzeln Abstimmung darüber, ob die Kategorien unverändert bleiben sollen.

Bearbeitet von omegal38
Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb MacC85:

Hier, ist in diesem Beitrag. Steht in den Kommentaren relativ weit unten.

 

Danke, hab es auch bei den britischen Freunden gefunden.

https://ukshootingnews.wordpress.com/2016/07/13/eu-meps-to-vote-on-eugunban-today/

-die dort auch schon festgestellt haben:

Zitat

Nobody seems quite sure exactly what the EU Parliament is voting on, it seems.

 

Die neuen COMPROMISE AMENDMENTS von heute morgen liegen selbstverständlich auch nur in englischer Sprache vor. Mit dieser Taktik kann man natürlich den ganzen Übersetzungsdienst des EU Parlamentes kaltstellen und theorethisch insbesondere unliebsame osteuropäische Abgeordnete ordentlich aufs Glatteis führen.

 

Geschrieben
vor 9 Minuten schrieb omegal38:

 

Wie gesagt, genau deshalb ist davon auszugehen, dass die Waffen nur dann Kategorie A werden, wenn ein Magazin >10/20 Schuss eingelegt ist!

 

Habt ihr eigentlich mal diese Voting-List gelesen. Die gibt es auf der Seite des IMCO. Das Teil ist extrem unübersichtlich! Bin mal gespannt, was dabei rauskommt. Allerdings ist explizit eine Abstimmung über die vollständige Zurückweisung des Vorschlages vorgesehen, genauso wie eine einzeln Abstimmung darüber, ob die Kategorien unverändert bleiben sollen.

 

Hast du einen Link, bitte?

Geschrieben (bearbeitet)

der Vorschlag enthält doch sehr wohl eine Magazinbegrenzung:

 

S. 39

 

firearms which allow the firing of more than 21 rounds without reloading, if a loading device with a capacity exceeding 20 rounds is part of the firearm or is inserted into it;

Bearbeitet von Thrawn

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