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IGNORED

JuLis fordern Wegfall der Bedürfnisprüfung


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Geschrieben

Junge Liberale der FDP fordern Abschaffung des Bedürfnisses: :)

DWJ. Im Rahmen des Bundeskongresses in Würzburg haben sich die Jungen Liberalen (JuLis) für eine Liberalisierung des Waffenrechts ausgesprochen. Konkrete Formen an nahm diese Ambition durch einen Antrag aus dem Landesverband Nordrhein-Westfalen. Darin wird gefordert, die Bedürfnisprüfung beim Waffenerwerb zukünftig nicht mehr einzusetzen. Sonstige Eignungsprüfungen wie besipielsweise die Waffensachkunde-Prüfung sollen jedoch beibehalten werden. (...) Ziel sei es, den Umgang mit Waffen - über Jäger- und Sportschützenkreise hinaus - einer breiteren Bevölkerungsschicht zu ermöglichen und dadurch Vorurteile abzubauen. Allerdings geben die JulIs gleichzeitig zu bedenken, dass durch den Wegfall des Bedürfnisses Schützenvereine mit Mitgliederschwund zu rechnen hätten. (...)

http://www.dwj.de/magazin/wissen/details/items/julis-fordern-wegfall-der-beduerfnispruefung.html

Geschrieben

Das wäre so ein Punkt gewesen, wo man freiheitliche Politik hätte machen können. Mehr Freiheit wagen!

Aber es war der Mehrheit (immerhin nur der knappen Mehrheit) wohl "zu heiß"... Schade.

Wieder mal eine Chance vertan, sich im Sinne von Freiheitspolitik zu profilieren.

Geschrieben (bearbeitet)

naja.....muss ich mal nen Zahnstocher für die JuLis brechen.... immerhin nur knapp abgelehnt...... dafür aber öffentlich thematisiert.... wer traut sich das sonst?

Edit: ....nichtmal unsere Verbände!!!!!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Wenn man geistig nicht so unbedarft wäre, würde man sich nicht an aussichtslosen Forderungen nach Abschaffung des Bedürfnisprinzips abwetzen, sondern sich schlicht für die einfache Anerkennung weiterer Bedürfnisse einsetzen.

Das Bedürfnisprinzip ist international zementiert. Frei sind die Staaten in der Ausgestaltung des Selbigen.

Also die Niederlage im Don Quijote Stil kassieren oder smart durch die Abkürzung Hintertür das Ziel erreichen.

Geschrieben

Edit: ....nichtmal unsere Verbände!!!!!

Unsere großen Verbände haben AFAIK noch nie etwas öffentlich gefordert, sondern meist nur erfolglos versucht, in irgendwelchen Geheimverhandlungen weitere Einschränkungen zu verhindern.

Abs4

Geschrieben

. Aber schön, dass du es dir leisten kannst, MIO andere als geistig unbedarft zu bezeichnen.

Es gibt da einen, da könnte der nachweis nicht leichter sein. Der erbringt den Beweis seiner sehr engen Grenzen stets selbst.

Hier ist es mal wieder exzellent aufgeführt.

Mach dich doch erstmal schlau oder poste besser gleich nur Katzenvideos ;)

Unsere großen Verbände haben AFAIK noch nie etwas öffentlich gefordert, sondern meist nur erfolglos versucht, in irgendwelchen Geheimverhandlungen weitere Einschränkungen zu verhindern.

Abs4

Ist ja ein Ding, dass es trotz dieser ganzen Erfolglosigkeiten überhaupt noch Waffenbesitz in D gibt. Das haben bestimmt die ganzen großmäuligen und unbedeutenden Fitzelvereine zur Rettung der deutschen Volksbewaffnung geschafft ;)

Geschrieben

Wenn man geistig nicht so unbedarft wäre, würde man sich nicht an aussichtslosen Forderungen nach Abschaffung des Bedürfnisprinzips abwetzen, sondern sich schlicht für die einfache Anerkennung weiterer Bedürfnisse einsetzen.

Das Bedürfnisprinzip ist international zementiert. Frei sind die Staaten in der Ausgestaltung des Selbigen.

Also die Niederlage im Don Quijote Stil kassieren oder smart durch die Abkürzung Hintertür das Ziel erreichen.

Ohne den Antrag gelesen zu haben: Du hast natürlich recht, aber das kann man als technisches Detail ansehen, das vielleicht auch von Journalisten übersehen wird. Mit einem Bedürfnis Selbstschutz/Sport/Sammeln zum Ankreuzen und einer Vermutung, daß jemand, der dieses Bedürfnis angibt und für eine Kanone zu zahlen bereit ist, schon auch ein Bedürfnis hat, wäre dem Bedürfnisprinzip Genüge getan und trotzdem könnte man salopp sagen, es sei abgeschafft.

Geschrieben

Sicher, damit wäre es defakto auch abgeschafft, nur dann könnte man es auch wirklich gleich richtig abschaffen, wo wäre der Unterschied ? Nur weil man dann sagen kann, "Wir haben ein Bedürfnis, es bewirkt zwar nichts, aber wir haben eins, toll." Aber selbst daran würden wir scheitern, weil es da immer noch genügend Bedenkenträger ala Schitter geben würde, denen das dann zu einfach wäre, weil dann ja "jeder" eine Waffe bekommen könnte und es keine Privilegierten mehr gebe.

Geschrieben (bearbeitet)

Es wäre eben nicht abgeschafft. Es ist lediglich eine Ausgestaltung. Es herrscht eben der internationale Grundsatz des Bedürfnisvorbehalts. So kann AUT bspw. die Heimverteidigung aufnehmen oder auch streichen. Es sind nur die anerkennenswerten Bedürfnisgründe die thematisiert werden müssen.

Das ist eben sehr viel einfahcer

Zum Bedürfnis muss man viele Verträge und Gesetze ändern. Fällt also aus. Anerkennenswerte bedürfnisgründe kann man auf verwaltungswege herbeiführen. Das waffg ist da nicht abschliessend in den aufzählungen

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Und wen geht fremder Leute Elend an ? Was juckt es die deutsche Eiche, wie das in anderen Ländern gehandhabt wird ? Sind wir nun souverän in unseren Entscheidungen oder stimmt es, wenn so manche behaupten, wir seien fremd beherrscht. Klar man es zuerst auf augenscheinlich einfacherem Wege so tun, aber das Ziel muss immer bleiben: WEG DAMIT !

Geschrieben

Anerkennenswerte bedürfnisgründe kann man auf verwaltungswege herbeiführen. Das waffg ist da nicht abschliessend in den aufzählungen

... aber das Ziel muss immer bleiben: WEG DAMIT !

Beides richtig, geht doch. :yess:

Geschrieben

Tja, und was hat es geholfen ? "Der Antrag wurde durch den Bundeskongress in einer abschließenden Abstimmung mit knapper Mehrheit abgelehnt." Da sieht man, wie liberal die FDP dann wirklich ist.^^

Aber der Antag wurde erstman Gestellt. Das ist ein Bemerkenswehrter Anfang.

Es waren auch zu Anfang nur "wenige Spinner", die etwas gegen die Atomkraft hatten...

Geschrieben

Die JuLis haben auch schon freien Sex ab 12 gefordert, natürlich geben sie das Hanf frei, dann wieder sollte das Verbot der Pädophilie verboten werden (das ist schon lange her) und natürlich dürfen Schwule arme Waisenkinder adoptieren.

Und und und.

Der Unterschied zur grünen Jugend ist im wesentlichen Koks statt Hanf, ordentliche Klamotten und die Eltern sind wohlhabende Unternehmer - während es bei den Grünen wohlhabende Beamte sind ....

Geschrieben

Die JuLis haben auch schon freien Sex ab 12 gefordert, natürlich geben sie das Hanf frei, dann wieder sollte das Verbot der Pädophilie verboten werden (das ist schon lange her) und natürlich dürfen Schwule arme Waisenkinder adoptieren.

Und und und.

Der Unterschied zur grünen Jugend ist im wesentlichen Koks statt Hanf, ordentliche Klamotten und die Eltern sind wohlhabende Unternehmer - während es bei den Grünen wohlhabende Beamte sind ....

Ja mein Gott, was erwartet ihr? Das sind Kinder. Die sollen sich mal ein Ausspinnen dürfen. Bei den Grünen ist die Spinnerei dann aber als Erwachsener noch nicht weg. Das ist der Unterschied.

Geschrieben

Ohne den Antrag gelesen zu haben: Du hast natürlich recht, aber das kann man als technisches Detail ansehen, das vielleicht auch von Journalisten übersehen wird. Mit einem Bedürfnis Selbstschutz/Sport/Sammeln zum Ankreuzen und einer Vermutung, daß jemand, der dieses Bedürfnis angibt und für eine Kanone zu zahlen bereit ist, schon auch ein Bedürfnis hat, wäre dem Bedürfnisprinzip Genüge getan und trotzdem könnte man salopp sagen, es sei abgeschafft.

Wenns nach mir ginge würde ich schon mal im kleinen anfangen und zwar kleinen Waffenschein wieder abschaffen, WBK für 4mmM20

(sowieso n Witz) abschaffen, sowie für ehem. scharfe umgebaute bzw abgeänderte Originale die auf LEP umgebaut wurden, bis

2008 waren die ab 18 auch frei erhältlich,Messergesetzgebung wieder ändern in alten Stand vor dem Jahr 2000 zurückversetzen.

WBK für Vorderladerrevolver abschaffen usw.

Ebendso sollte man überlegen ob nicht Waffen zB. Schrotpistolen mit nur einen Schuss für die SV und Tierabwehr freigegeben werden.

Langwaffenregelung wie Österreich.

Nur bei den Kurzwaffen insb. die größeren Kaliber sollte man die Zuverlässigkeit überprüfen, ob allerdings das so wie jetzt beibehalten

werden muss (zB. mit den 60 Tagessätzen) sollte man drüber nachdenken, problematisch jetzt das die -Vorstrafe- nicht im Zusammenhang mit Waffen stehen muss, daß sollte um zu entscheiden aber schon von Bedeutung sein nicht jeder Betrüger und Apfeldieb ist auch ein potentieller Mörder!

Geschrieben

Wenn man geistig nicht so unbedarft wäre, würde man sich nicht an aussichtslosen Forderungen nach Abschaffung des Bedürfnisprinzips abwetzen, sondern sich schlicht für die einfache Anerkennung weiterer Bedürfnisse einsetzen.

Das Bedürfnisprinzip ist international zementiert. Frei sind die Staaten in der Ausgestaltung des Selbigen.

Also die Niederlage im Don Quijote Stil kassieren oder smart durch die Abkürzung Hintertür das Ziel erreichen.

Warum aussichtslos? Weil? Sich die Waffenbesitzer untereinander nicht mal einig sind!

Sportschützen gegen Jäger, freie Waffenbesitzer,Paintballer,Airsoftler,Armbrüstler usw.Hauptsache ICH und nach mir die Sintflut.

Geschrieben

Die JuLis haben auch schon freien Sex ab 12 gefordert,

Dazu muss man anmerken die haben gefordert das Erwachsene Sex mit Minderjährigen bzw.Personen unter 14 haben dürfen.

Ansonsten ist Sex unter zwei 12 jährigen im gegenseitigen Einvernehmen kein Straftatsbestand weil kein Mißbrauch vorliegt.

Und ich gehe davon aus das heute (wohl auch früher da wurde nicht groß drüber geredet) ein nicht gerade kleiner Teil von Kindern

untereinander auch sexuelle Erfahrungen macht und damit meine ich keine Doktorspiele oder Erzählungen von Blümchen und

Blühten und Vögeln :gr1: etc.

Es gibt überdies (trifft insbesondere bei Mädchen zu) Kinder die auch gar nicht wie 12 aussehen sondern eher wie 25 würden die

Bilder von sich ins Netz stellen würden wohl selbst Behörden nicht gleich Verdacht schöpfen.

Und dann gibt es 18 Jährige die sehen aus wie 12 alles ist möglich....

Geschrieben

Eben. Die und andere setzen das Bedürfnisprinzip entsprechend anders um. Auch dort ist es nirgends gestrichen. Das Bedürfnisprinzip ist eben international als Grundlage anerkannt. Nicht jedes Land unterzeichnet alle Verträge, aber die meisten Länder der zivilisierten Welt schon.

Das WaffG hat nun ein paar per Gesetz anzuerkennende Bedürfnisse nicht abschließend ("insebsondere als...) aufgezählt und lässt jederzeit die Möglichkeit offen auch ein anderes Bedürfnis nachzuweisen. Dieser Nachweis gestaltet sich nach derzeitiger Lage in der Praxis etwas schwierig. Das ließe sich jedoch einfach erweitern, wenn es denn gewollt wäre (ist es aber nicht).7Ein entsprechender Erlaß würde die Behörden bspw. anweisen den Grund "Heimverteidigung" als Bedürfnisnachweis anzuerkennen. Dann wäre das von Amtswegen ohne großes Trara erledigt. Als Funktionsprinzip kann man dafür Bayern und die Schalldämpfer ansehen. Dort ist laut BayJagdG die Jagd mit dem Schalldämpfer verboten. Das wurde durch die Anweisung des Staatsministeriums an die Behörden zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen einfach umgangen.

So einfach kann das sein.

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