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IGNORED

Vermögensaufstellung WBK-Antrag


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Geschrieben

Manchmal kann man Dinge für 50 kaufen, manchmal für 2000 oder mehr.

Ist fuer die ordnungsgemaesse Aufbewahrung egal. In einer 50 qm Einzimmerwohnung eine Langwaffensammlung aufzubauen waere schwierig.
Geschrieben

BOT.: Bei mir hat der Gutachter bestätigt, daß ich mir mein Sammelgebiete auch leisten kann. Falls ohne externen Gutachter beantragt wird dann würde ich einfach eine Erklärung, gerne auch eidesstattlich, dazu legen daß ich mir das gewählte Sammelgebiet leisten kann. Ansonsten muß man sich halt immer mal im Leben klar werden, in welchen Hintern man rein kriechen will nur weil da so schön warm ist oder wann es genug ist. Meine 2 Cent.

Geschrieben

An sich ist das der Gipfel und eine Unverschämtheit.

Na so schlimm ist das auch nicht.

Man will sicher sein das der zukünftige Waffensammler genug Knete über hat.

Das ist irgendwann mal richterlich vor einem Bundesgericht so festgeschrieben worden.

Es ist wie immer ohne Moos nichts los.

Geschrieben (bearbeitet)

, er allerdings noch gern eine Vermögensaufstellung von mir hätte um sicherzugehen, dass ich die Waffensammlung

Hallo

Hätte er gerne. Ich hätte vielleicht gerne Aktfotos seiner Frau. Wenn er mir die freiwillig gibt, ok. Wenn nicht, habe ich kein Recht, welche zu bekommen.

Ich würde ein nichtssagende Schreiben aufsetzen und ihm vorbeibringen, indem ich ihm erkläre, dass ich berufstätig bin und ein regelmäßiges Einkommen erziele, und dies sich auch nicht ändern wird. Und ich auch absolut in der Lage bin, das Sammelthema, finanziell zusammen zu bringen. Falls das nicht genügt, ihm sagen, dass er die Bitte schriftlich mit Begründung mir zukommen lassen soll.

Steven

Bearbeitet von steven
Geschrieben (bearbeitet)

Hallo

Hätte er gerne. Ich hätte vielleicht gerne Aktfotos seiner Frau. Wenn er mir die freiwillig gibt, ok. Wenn nicht, habe ich kein Recht, welche zu bekommen.

Ich würde ein nichtssagende Schreiben aufsetzen und ihm vorbeibringen, indem ich ihm erkläre, dass ich berufstätig bin und ein regelmäßiges Einkommen erziele, und dies sich auch nicht ändern wird. Und ich auch absolut in der Lage bin, das Sammelthema, finanziell zusammen zu bringen. Falls das nicht genügt, ihm sagen, dass er die Bitte schriftlich mit Begründung mir zukommen lassen soll.

Steven

Was ausreicht und was nicht, entscheidest aber nicht Du.

Sobald Du angibst, auf welches Sammelgebite Du Dich spezialisieren willst, wird geschaut, wie die aktuellen Verkaufspreise in diesem Bereich liegen. Anschließend wird eine Anzahl von Waffen festgeschrieben, die in einem bestimmten Zeitraum erworben werden müssen, damit die Gültigkeit bestehen bleibt.

Anhand dieser Faktoren wird dann anhand Deiner Vermögenswerte geprüft, ob Du auch nur ansatzweise in der Lage bist, Deine zukünftige Sammlung zu finanzieren.

Bei sehr überschaubaren Bereichen wie z.B. kleinpreisigen Taschenpistolen kann diese Überprüfung allerdings dann auch mal wegfallen.

Bearbeitet von morrisgun
Geschrieben (bearbeitet)

Hatt das Ron Fungun recherchiert?

Zeig mir den SB der Marktpreise prüft, Zukunftsprognosen oder besser Hellseherei betreibt......

Auch werden keine Zahlen festgeschrieben die erworben werden müssen.

Schon der Satz mit den "kleinpreisigen Taschenpistolen" zeugt von überragenden Fachwissen, Respekt!

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben (bearbeitet)

Es geht letztlich um einen Teil dessen, das mal höchstrichterlich als "individuelle Sammelbefähigung" festgeschrieben wurde. Inwieweit hier eine komplette Vermögensaufstellung gefordert werden kann, ist eine andere Frage, aber der Nachweis, das der Antragsteller über, auf das Thema bezogene "ausreichende finanzielle Mittel" verfügt, sollte schon erbracht werden.

Dass das "früher" bei Anträgen auf "rot" nicht so war, stimmt schon, aber heute ist es so.

Bearbeitet von alter_Opa
Geschrieben

Was ausreicht und was nicht, entscheidest aber nicht Du.

Hallo Morris

Ich habe 4 Sammelgebiet. Von niedrigpreisigen (Röhm) bis hochpreisigen (Rollenverschlüsse). Bisher wurde noch nie eine Aufstellung meiner finanziellen Potenz gefragt. Wäre auch etwas hoch gegriffen. Wenn offensichtlich eine Diskrepanz zwischen Sammelgebiet und Einkommen besteht, kann das Thema angeschnitten werden. Aber eine Vermögensaufstellung fordern. Das ist von keinem Gesetz gedeckt.

Steven

Geschrieben

Hallo Morris

Ich habe 4 Sammelgebiet. Von niedrigpreisigen (Röhm) bis hochpreisigen (Rollenverschlüsse). Bisher wurde noch nie eine Aufstellung meiner finanziellen Potenz gefragt. ...

Das sagt nichts darüber aus, ob es rechtlich zulässig ist.

Geschrieben

Hallo

Hätte er gerne. Ich hätte vielleicht gerne Aktfotos seiner Frau. Wenn er mir die freiwillig gibt, ok. Wenn nicht, habe ich kein Recht, welche zu bekommen.

Ich würde ein nichtssagende Schreiben aufsetzen und ihm vorbeibringen, indem ich ihm erkläre, dass ich berufstätig bin und ein regelmäßiges Einkommen erziele, und dies sich auch nicht ändern wird. Und ich auch absolut in der Lage bin, das Sammelthema, finanziell zusammen zu bringen. Falls das nicht genügt, ihm sagen, dass er die Bitte schriftlich mit Begründung mir zukommen lassen soll.

Ich bin mir sicher, dass du mit so einem Auftreten die Bearbeitungszeit im Amt nicht gerade beschleunigst:

Er wird dir diese Bitte eben nach 4 Wochen zuschicken und weitere 4 Wochen brauchen bis er deine Antwort öffnet.

Er wird diese Bitte so ähnlich begründen: "Weil Sie zu Ihren Finanzen alles mögliche behaupten können, bestehe ich auf eine detaillierte Aufstellung folgender ...

Weil der TE das quasi schon erläutert hat...

Dann habe ich was nicht mitbekommen. Die Aussage über die C96 hielt ich für die Antwort auf den vorherigen Thread. Er ist ja auch kein Harz 4 Empfänger. Was sammelt er denn deiner Meinung nach?

Geschrieben

@prassek:

Habe gerade nochmal nachgelesen - Ich war der Meinung, er sammelt kleine Taschenflaks; aber wie es scheint, habe ich mich da verguggt.

Von daher: MEA CULPA - Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil: Deine Frage war also durchaus gerechtfertigt ! SCUSI !

Geschrieben

Eidesstattliche Versicherungen interessieren nur vor Gericht.

Sonst nicht.

Eben. Macht aber Eindruck. Wie schon gesagt, jeder muß wissen wie tief er in welchen Arsch reinkriechen will (Chef, Schwiegervater, Ordnungsamt,...)

Geschrieben

Es hat doch nix mit Arschkriechen zu tun.

Die Frage ist doch zunächst einmal, was die Behörde tatsächlich verlangt. Eine vollständige Offenlegung der Vermögenswerte oder einen Gehaltsnachweis. Ersteres halte ich persönlich für übertrieben und rechtlich vermutlich auch nicht haltbar. Bei zweiterem bin ich mir ziemlich sicher, dass die Behörde vor Gericht Recht bekommt.

Wir sind uns auch einig, dass es beim Sammeln um die Zusammenstellung einer kulturhistorisch oder wissenschaftlich-technisch bedeutsamen Sammlung geht. Die Anerkennung dieser Bedeutsamkeit obliegt der Behörde. Bedeutsam wird eine Sammlung aber erst, wenn sie eine gewisse relevante Zahl an Belegstücken enthält und/oder aber aus wenigen Stücken mit überragender Bedeutsamkeit besteht. Insofern hat die Behörde meines Erachtens eine Berechtigung, die finanzielle "Sammelfähigkeit" des Antragstellers zu überprüfen.

Das kann man jetzt gut finden oder nicht. Allein vom Gesetzestext erkenne ich hier grundsätzlich keine Fehlverhalten.

Beste Grüße

Stefan

Geschrieben

Anhand dieser Faktoren wird dann anhand Deiner Vermögenswerte geprüft, ob Du auch nur ansatzweise in der Lage bist, Deine zukünftige Sammlung zu finanzieren.

Ich kenne Harley Fahrer mit 70K,- Custom Bikes, die fressen den Kitt aus dem Fenster um ihr Hobby zu finanzieren.

Geschrieben

... Insofern hat die Behörde meines Erachtens eine Berechtigung, die finanzielle "Sammelfähigkeit" des Antragstellers zu überprüfen.

Das kann man jetzt gut finden oder nicht. Allein vom Gesetzestext erkenne ich hier grundsätzlich keine Fehlverhalten.

Die Sammlerbefähigung gemäß Urteil des OVG Koblenz vom 25.3.2004, Az. 12 A 1189/03.OVG stellt aber nicht auf die Finanzierbarkeit der beabsichtigten Waffensammlung ab: Das Vorliegen der persönlichen Sammlerbefähigung ist insbesondere nach der Motivation, der technik- und kulturgeschichtlichen Kenntnisse und des erwarteten Sammelverhaltens zu beurteilen.

Geschrieben

Die Sammlerbefähigung gemäß Urteil des OVG Koblenz vom 25.3.2004, Az. 12 A 1189/03.OVG stellt aber nicht auf die Finanzierbarkeit der beabsichtigten Waffensammlung ab: Das Vorliegen der persönlichen Sammlerbefähigung ist insbesondere nach der Motivation, der technik- und kulturgeschichtlichen Kenntnisse und des erwarteten Sammelverhaltens zu beurteilen.

Bin jetzt kein "Profi" in diesem Thema und im Moment betrifft mich das Thema auch nicht, aber trotzdem hätte ich eine Frage: Kann man nicht die Formulierung "... und des erwarteten Sammelverhaltens zu beurteilen." so auslegen, dass die finanziellen Möglichkeiten eines potenziellen Sammlers zumindest indirekt das "erwartete Sammelverhalten" beeinflussen. Viel "freies" Einkommen legt doch zumindest die Grundlage für den Kauf von vielen Waffen.

Geschrieben (bearbeitet)

...so auslegen, dass die finanziellen Möglichkeiten eines potenziellen Sammlers zumindest indirekt das "erwartete Sammelverhalten" beeinflussen...

So ist es. Wenn die finanziellen Möglichkeiten nicht passen, ist das Sammlerverhalten gleich null.

Meine erste Rote wurde in München ausgestellt. Dort bekam ich mit auf den Weg, dass ich immer schön kaufen soll, ansonsten gäbe es Nachfragen. Zwar wäre es auch möglich, in einem Jahr mal nichts zu kaufen, dann aber nur mit Begründung (z.B. Sparen für eine besonders teure Waffe). Sammelverhalten setze schließlich voraus, dass man auch tatsächlich die Sammlung ständig erweitere :00000733: .

Gruß

Stefan

Bearbeitet von Stefan Klein
Geschrieben

Ich kenne Harley Fahrer mit 70K,- Custom Bikes, die fressen den Kitt aus dem Fenster um ihr Hobby zu finanzieren.

Das ist bei ca. der Hälfte der mir bekannten Waffensammlern auch so.

Geschrieben

.... Kann man nicht die Formulierung "... und des erwarteten Sammelverhaltens zu beurteilen." so auslegen, dass ....

Wenn der Sachbearbeiter einer Waffenbehörde ein Urteil auslegen will, dann sollte er darüber nachdenken, ob seine Sicht der Dinge gerichtsfest ist.

Geschrieben (bearbeitet)

@Wolfgang Seel

Die Sammlerbefähigung gemäß Urteil des OVG Koblenz vom 25.3.2004, Az. 12 A 1189/03.OVG stellt aber nicht auf die Finanzierbarkeit der beabsichtigten Waffensammlung ab: Das Vorliegen der persönlichen Sammlerbefähigung ist insbesondere nach der Motivation, der technik- und kulturgeschichtlichen Kenntnisse und des erwarteten Sammelverhaltens zu beurteilen.

Wenn denn die Sache so​ eindeutig wäre, wäre ja alles gut. leider ist die Rechtsprechung da eben nicht eindeutig. So hat das VG Gelsenkirchen (Urteil vom 07.12.1989 - 16 K 1885/88) mal anders entschieden. Sinngemäß steht in dem Urteil: Wer nicht über die notwendigen Mittel verfügt, eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung anzulegen oder zu erweitern, kann nicht glaubhaft machen, dass er durch den Erwerb der Waffen ... eine solche anlegt oder erweitert.

Also bedarf es nach diesem Urteil sehr wohl einer Überprüfung der finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers.

Bearbeitet von alter_Opa

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