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IGNORED

Bedürfnis Gelbe WBK


Rockwell

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Hallo zusammen,

möchte meine Gelbe beantragen. Nun ist es so das in meinem (einzigen) Verein nur 25m Bahnen mit 1500 Joul vorhanden sind. Für die Gelbe Sportschützen WBK muss ja bei Beantragung das Schießen seitens des Vereins bestätigt werden. Nun kann ich eigentlich keine der auf Gelb erhältlichen Waffen auf unseren Bahnen nutzen. Darf mir mein Vorstand trotzdem den Antrag für denn Dachverband unterschreiben?

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(Erstantrag muss eine Waffe genannt werden)

nein muss nicht!

......manche Verbände haben das inzwischen kapiert und praktizieren es auch so...... nur eben noch nicht alle.....

Gibt es denn nur den Verein und den Schießstand.....?

und den Verband......

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Vielleicht gleich mal eine Frage in die Runde:

Kann es sein, dass ein Stand nur für Kurzwaffen zugelassen wird, obwohl die Joule locker für manche Langwaffen ausreichen würden (zB Gewehr 9Para)?

So wird es in meinem Verein praktiziert. Ob nun in der Standabnahme steht: "Waffen mit 2000 Joule" oder "Kurzwaffen mit 2000 Joule" kann ich nicht aus dem Stegreif sagen. Mit welcher Eingrenzung wird ein Stand genau zugelassen?

Das würde wiederum die Unterschriftkompetenzen des Vorstandes eingrenzen (bliebe nur noch EL KW)

Andererseits sollte dem Schützen schon die Möglichkeit gegeben werden, den Verein bei Wettbewerben in fremden Schießstätten zu vertreten. Ich wüßte nicht, warum der Vorstand hierfür nicht unterschreiben sollte.

Bearbeitet von prassekoenig
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So wie es der Verein beantragt hat. Der 50 und 100-Meter-Stand meines Erstvereins ist nur für KK und alle UHG zugelassen. Maximale Energie (glaube ich) 4000 Joule wegen der zu dünnen Hochblenden. Repetierer und HA bis zu diesem Limit gehen nicht.

Also - .444 Marlin aus einem UHG geht, .223 aus einem Repetierer oder HA nicht. 45-70 Gov. aus einem UHG ist OK - aus einer Highwall wird es grenzwertig. Doof, ist aber so.

Manfred

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Das Verbände, wie der RSB (wollen hier doch mal Ross & Reiter benennen) einen Voreintrag für Gelb wollen ist eine Frechheit.

Hatte da noch letztens eine Diskussion drüber. Würde die Waffenbehörde so etwas machen, würden alle ausflippen. Beim RSB empfinden das viele als normal. Ich darf in dem Zusammenhang nochmals dran erinnern, dass die VERBÄNDE unsere Interessensgruppen sind.

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Das Verbände, wie der RSB (wollen hier doch mal Ross & Reiter benennen) einen Voreintrag für Gelb wollen ist eine Frechheit.

Von einem Voreintrag in eine Gelbe höre ich zum ersten mal! Egal wer so was fordert, er sollte sich mal kundig machen.

Also so viel ich weiß, wollen sie keinen Voreintrag. Viel mehr geht es darum, in dem Antragsformular das zum Verband geht, einzutragen warum eine gelbe WBK beantragt wird.

Quasi so:

Ich beantrage eine Gelbe, weil ich die Disziplin XY schiessen will

und nicht:

ich beantrage eine Gelbe weil mir die Farbe so gut gefällt.

Der TE hat ja auch angemerkt, dass der Vereinsvorstand gezwungenermaßen als erstes unterschreiben muß, bevor der Wisch zum Verband geht.

Meiner Meinung nach kann er das und er muß es auch im Sinne des Vereins tun!

Wie sonst sollte der Schütze mit seiner Waffe auf 100m Ständen für eine Disziplin üben und den Verein bei Wettkämpfen repräsentieren?

Beispiel aus dem BDS:

In meinem Verein wird schon lange nicht mehr IPSC geschossen weil der Schießstand keine Zulassung mehr bekam.

Einige Schützen lassen es sich nicht nehmen, auf einem anderen Stand zu üben und Matches auszutragen.

Natürlich tu ich denen den Antrag auch unterschreiben wenn sie ein neues Eisen für IPSC wollen.

Was der Verband damit macht, liegt nicht mehr bei mir.

Bearbeitet von prassekoenig
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Beispiel aus dem BDS:

In meinem Verein wird schon lange nicht mehr IPSC geschossen weil der Schießstand keine Zulassung mehr bekam.

Einige Schützen lassen es sich nicht nehmen, auf einem anderen Stand zu üben und Matches auszutragen.

Natürlich tu ich denen den Antrag auch unterschreiben wenn sie ein neues Eisen für IPSC wollen.

Was der Verband damit macht, liegt nicht mehr bei mir.

Im aktuellen Antrag des BDS (zumindest in Bayern) findet sich folgende Formulierung:

-------------------------------------------------------

Ferner bescheinigen wir, dass wir die notwendigen Standanlagen für die beantragte Disziplin*/ für erlaubnispflichtige Waffen** in eigenem Besitz haben / ein Mietverhältnis*** nachweisen können.

-------------------------------------------------------

Evtl. würde ich mich zu dem Thema noch mal bei Deinem Landesverband erkundigen bzw., falls möglich, einmal monatlich/vierteljährlich/etc. einen IPSC-fähgien-Stand anmieten.
Gruß
HBM
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genau aus diesem Grund hab ich geschrieben dass alles weitere vom Verband abhängt.

Leider hat man auf den wenigsten Ständen die Möglichkeit IPSC zu schiessen. Und deswegen in einen anderen Verein zu gehen... womöglich Drittverein... oder gar mit unseren beschränkten finanziellen Mitteln für 5 Mitglieder einen Stand mieten...

naja.

Bearbeitet von prassekoenig
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Das Verbände, wie der RSB (wollen hier doch mal Ross & Reiter benennen) einen Voreintrag für Gelb wollen ist eine Frechheit.

Ach Gottchen, wenn die unbedingt einen wollen, dann trag halt für das Seelenheil der Verbandsfürsten was ein, das passt. Gibt ja genug Disziplinen. Soviel Erfindungsreichtum wird doch wohl vorhanden sein. Du bist ja nicht gezwungen, den nachher auch tatsächlich zu erfüllen....

Wenn der Vereinsvorstand nicht gerade mit Anlauf auf den Kopf gefallen ist, wird er wahrscheinlich auch unterstützend tätig.

Bearbeitet von LWB
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Hallo, dass würde ich über die Liste B Disziplin WT 3.3 Unterhebel für Kurzwaffenpatronen versuchen. Da ist auf 25m

Hallo, dass würde ich über die Liste B Disziplin WT 3.3 Unterhebel für Kurzwaffenpatronen versuchen. Da ist auf 25m

Sorry, vertippt, das soll natürlich WT 3.5 heißen
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Vielleicht gleich mal eine Frage in die Runde:

Kann es sein, dass ein Stand nur für Kurzwaffen zugelassen wird, obwohl die Joule locker für manche Langwaffen ausreichen würden (zB Gewehr 9Para)?

So wird es in meinem Verein praktiziert. Ob nun in der Standabnahme steht: "Waffen mit 2000 Joule" oder "Kurzwaffen mit 2000 Joule" kann ich nicht aus dem Stegreif sagen. Mit welcher Eingrenzung wird ein Stand genau zugelassen?

...

GE - NAU!!!

So, zum Bleistift, isses schwachsinnigerweise in unserem Verein:

Energiemäßig ist der Stand zugelassen, daß man locker .500 S&W schießen kann.

Die Joule-Zahlen hab' ich nicht im Kopf, aber 3.500 sind es Minimum.

ALLERDINGS NUR FÜR KURZWAFFEN - steht exakt so in der Standzulassung.

Folglich hat man bereits mit einem .22-lfb-Einzelladergewehr ein gewisses Problem ...

Aufgrund dieses ganz offensichtlichen Schwachsinns habe ich vor der letzten oder vorletzten Standabnahme angeregt, das mit der "Auf-Kurzwaffen-Einschränkung" zu streichen.

Seitdem darf man Langwaffen in Kurzwaffenkalibern wenigstens einschießen - regulär schießen darf man sie immer noch nicht.

Frucht aus dem Zusammenwirken eines senilen 1. SM und eines ebensolchen Schießstandsachverständigen.

Grüße

Iggy

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[...]

Frucht aus dem Zusammenwirken eines senilen 1. SM und eines ebensolchen Schießstandsachverständigen.

[...]

Würde ich sowas machen, geschähe es mit der Absicht bestimmte Dinge vom Stand fernzuhalten. Ich halte den 1. SM und den SV nicht für dümmer.

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Ach Gottchen, wenn die unbedingt einen wollen, dann trag halt für das Seelenheil der Verbandsfürsten was ein, das passt. Gibt ja genug Disziplinen. Soviel Erfindungsreichtum wird doch wohl vorhanden sein. Du bist ja nicht gezwungen, den nachher auch tatsächlich zu erfüllen....

Wenn der Vereinsvorstand nicht gerade mit Anlauf auf den Kopf gefallen ist, wird er wahrscheinlich auch unterstützend tätig.

Das sehe ich ganz anders. Hier wird von seiten des Verbandes über das gesetzlich geregelte hinausgegangen. Völlig ohne Not.

Und die Begründung ala "Ach Gottchen, dann trag halt...."

kann man 1:1 so auch auf die Behörde übertragen, der Eintrag ist ja nicht bindend. Und in 5 Jahren haben wir dann das Voreintrags-Prinzip für Gelb.

Super !

Anderes Beispiel:

3 und 4 KW. Der RSB behauptete am Telefon steif und fest, dass für die dritte KW ÜBERREGionale ausgefochten werden müssen. Eine glatte Lüge.

Denn 14.3 der Verwaltungsvorschrift des WaffG besagt:

"

Um die Anzahl der Waffen von Sportschützen stärker vom Be-dürfnis abhängig zu machen, erweitert die Vorschrift die An-forderungen für die Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfni
es. § 14 Absatz 3 lässt eine Überschreitung des Grundkontingents nur zu, wenn der Schütze seine regelmäßige Wettkampfteilnahme (zumindest auauf der untersten Vereins-
ebene, die auch für einfache Sportschützen zugänglich ist, um

sich sportlich mit anderen zu messen) nachweist"

zwei Sätze weiter in derselben Vorschrift:

Es ist insbesondere nicht erforderlich, dass die Veranstaltung auf überörtlicher oder gar

landesweiter Ebene stattfindet.

Bearbeitet von Thrawn
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[...]

Anderes Beispiel:

3 und 4 KW. Der RSB behauptete am Telefon steif und fest, dass für die dritte KW ÜBERREGionale ausgefochten werden müssen. Eine glatte Lüge.

[...]

Ja diese Verbände. Es ist einfach unerhört, wie dei der Waffenbeschaffung der eigenen Mitglieder im Wege stehen. Dabei sind sie doch "unsere" Lobby.

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