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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe mir seit Erscheinen der Verwaltungsvorschrift im Jahr 2011 die Mühe gemacht, die drängendsten Probleme zusammen zu fassen und diese farblich gestaltet, da ich laufend Anfragen von Waffenbesitzern bekomme, die sich entweder bereits im Voraus informieren möchten oder die eines kleineren Verstoßes angeklagt wurden. Heutzutage scheinen weder Richter, noch Rechtsanwälte in der Lage zu sein, das Gesetz richtig zu interpretieren – von den Sachbearbeitern ganz zu schweigen.

Bedürfnis und Bedürfniskontrolle
Unterscheidung der Bedürfnisprüfung zum Erwerb, zur ersten Regelüberprüfung und zur fortwährenden Bedürfnisprüfung, sowie bei Überschreitung des Grundkontingents und bei Altfällen

Transport und Aufbewahrung
Unterscheidung der Vorschriften zum kurzfristigen Transport, kurzfristiger Aufbewahrung bei Reisen, dauerhafter Aufbewahrung und gewerblichen Transport von Schusswaffen und Munition.

Zuverlässigkeit und Widerruf
Unterscheidung der absoluten Unzuverlässigkeit und der vermuteten, widerlegbaren Regelunzuverlässigkeit, sowie die Folgen und Regularien beim Widerruf bzw. Erlöschung einer Erlaubnis für private Besitzer

Links zu allen drei PDFs, gibt's in meinem Blog (neue Seite Waffengesetz): https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/waffengesetz/

beduerfniskontrolle.png?h=150transport.png?h=150zuerlaessigkeit.png?h=150

Bearbeitet von Katja Triebel
Geschrieben

Einem befreundetem Rechtsanwalt war es zu bunt und subjektiv.

Er hat zu Recht moniert, dass ich meine Farbgebung subjektiv gesetzt habe. Deswegen steht ja auch "ohne Gewähr" unter den drei Texten. Ihr dürft euch nicht zu 100% darauf verlassen, dass ich wirklich alles, was mit Transport zu tun hat, rot gefärbt habe.

Transport und Aufbewahrung habe ich erst diese Woche gemacht, weil ein Sachbearbeiter verlangt hatte, dass man Munition und Schusswaffen getrennt transportieren müsste. Das gilt aber, so wie ich das Gesetz verstehe, nur für Jugendjagdscheininhaber und für gewerbliche Transporte, sowie für Reisen, wenn man bei der Anreise längere Zeit das Auto unbeaufsichtigt lässt.

Ich denke, hiermit ist auch klar, dass die 200 kg Regel für Safes (bzw. deren Verankerung auf 200 kg Zuggewicht) erst ab der 6. Kurzwaffe im gleichen Schrank gilt.

Ich empfehle jedem, nur die betreffenden Stellen im Originaltext zu kopieren (Link steht immer auf der ersten Seite) und seinen Sachbearbeitern, Rechtsanwälten etc. zu zeigen. So verhindert ihr, die "subjektive Einfärbung"

Geschrieben

Transport und Aufbewahrung habe ich erst diese Woche gemacht, weil ein Sachbearbeiter verlangt hatte, dass man Munition und Schusswaffen getrennt transportieren müsste. Das gilt aber, so wie ich das Gesetz verstehe, nur für Jugendjagdscheininhaber und für gewerbliche Transporte, sowie für Reisen, wenn man bei der Anreise längere Zeit das Auto unbeaufsichtigt lässt.

Maßgebend ist, dass der Transport von einem zum Bedürfnis umfassten Zweck nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit (also ungeladen) erfolgt.

Nur zu den in § 13 Abs. 6 WaffG genannten Zwecken darf ein Jagdscheininhaber (auch Jugendjagdscheininhaber) die Waffen lediglich ungeladen führen. Bei längeren Jagdreisen oder damit verbundenem Grenzübertritt sollte sich der Jäger aber nicht auf diese Ausnahmeregelung berufen, weil dann unter Umständen der Zusammenhang mit der Jagdausübung nicht mehr anerkannt wird und heikle Diskussionen vorprogrammiert sind.

Merke: Zum Munitionstransport selbst gibt es keinerlei Vorgaben im WaffG, auch wenn das immer wieder behauptet wird. Sofern sich die Munition nicht in einer Waffe befindet, darf sie unterwegs sogar offen (natürlich stets unter Aufsicht) transportiert werden !

Ich persönlich finde die Farbgebung gar nicht so schlecht und arbeite insbesondere in EMails selbst gerne so, um zusammenhängende Sachverhalte zu verdeutlichen. Kleiner Tipp: ohne Fettdruck sticht es nicht so ins Auge, zeigt aber trotzdem die Unterscheidungen besser auf.

Geschrieben

Kleiner Tipp: ohne Fettdruck sticht es nicht so ins Auge, zeigt aber trotzdem die Unterscheidungen besser auf.

Der Fettdruck ist zum "Überfliegen" gedacht. Es sind ja unzählige Wörter und Absätze und Ausführungen zum Thema Aufbewahrung und Transport vorhanden. So können die meisten z.B. den Absatz bzgl. Signalpistolen vergessen und Sportschützen brauchen sich nicht die Sonderbestimmungen für Jäger durchlesen.

Ansonsten stimme ich all deinen Ausführung oben zu.

Geschrieben

Ein Mitglied unserer SLG hat mir gesagt das sich bei ihm der Bereichsbeamte angesagt hat um bei Ihm zu Hause seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.Bei Nachfrage hat der Beamte erklärt das er von dem SB im Präsidium da zu geschickt würde. Das wäre bei Beantragung eines Eintrages einer Waffe in die WBK jetzt so üblich .Ist mir selber auch schon so passiert ,nur ich habe den "Besuch" verweigert worauf mir der Beamte nach einer längeren Überraschungspause vorwerfen wollte ich würde die Aufbewahrungskontrolle verweigern.Ich sagte Ihm das das eine wohl nichts mit dem anderen zu tun hat. Dann kurze Rücksprache mit einem Anwalt beim Forum Waffenrecht und dann konnte er seine Aufbewahrungskontrolle machen . Rein nur Zutritt in den Raum mit dem Schrank und dann auf schnellsten Wege raus aus der Wohnung.

Das ganze hab ich aber hier schon mal geschrieben.

Das scheint die Waffenbehörde bei uns wohl für rechtmässig zu halten ? Der Anwalt sagte aber Gegenteil . Ich bin auch nie von meinem SB darauf hin angesprochen worden.Die Spindkontrolle war dann wohl der letzte Ausweg um nicht ganz dämlich da zu stehen.

Wenn man die Aufklärungsquote bei Einbrüchen und ähnlichen Straftaten sieht und dann aber trotzdem Beamte für sowas über hat? Gehts noch?

Geschrieben

Schon öfters gehört die Geschichte vom "subjektives in Augenschein nehmen wollen". Ich kann da auch jedem nur raten sowas kategorisch ab zu lehnen

Von wegen Geschichten...! bei mehren Nachfragen bei Schützenkameraden scheint das bei uns in letzter Zeit immer so zu sein und man sollte solche willkürlichen Schikanen Anprangern bevor die in den Normalzustand übergehen!

Geschrieben

[...]

Nur zu den in § 13 Abs. 6 WaffG genannten Zwecken darf ein Jagdscheininhaber (auch Jugendjagdscheininhaber) die Waffen lediglich ungeladen führen. [...]

Ob für den Jugendjagdscheininhaber der § 13 Absatz 6 gilt oder ob für ihn nur § 13 Absatz 7 als lex specialis Gültigkeit hat, ist umstritten. Das Gesetz an dieser Stelle - wie an anderen auch - sehr schlecht gemacht.

Eine über "ungeladen" hinausgehende Vorschrift Munition und Waffe zu trennen gibt es aber weder für Inhaber von Jugend- noch anderen Jagdscheinen.

Geschrieben

Ein Mitglied unserer SLG hat mir gesagt das sich bei ihm der Bereichsbeamte angesagt hat um bei Ihm zu Hause seine Zuverlässigkeit zu überprüfen.

Ist "Bereichsbeamter" so eine Art "Abschnittsbevollmächtigter"?

In welcher Weise lässt sich die Zuverlässigkeitsüberprüfung im Wohnhaus des Bürgers besser vornehmen als üblicherweise (auf dem Amt)?

Fragen über Fragen...

Geschrieben (bearbeitet)

Den Besuch des Bereichsbeamten gab es schon vor 30 Jahren.

Der Auftrag ist zu schauen ob du in geordneten Verhältnissen lebst oder in einer Müllhalde wohnst.

Gleichzeitig stellt er fest ob du körperlich in Ordnung bist oder ein Bein oder zwei Arme verloren hast.

Er unterhält sich mit dir ob du geistig auf der Höhe bist odr gaga.

Also alles nichts neues, auf jeden Fall in NRW nicht.

Det Bereichsbeamte ist der auf der Wache der in deinem Kiez lebt und dort Streife geht und sich mit den Bürgern unterhält.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Det Bereichsbeamte ist der auf der Wache der in deinem Kiez lebt und dort Streife geht und sich mit den Bürgern unterhält.

Den gibt es inzwischen genauso wenig wie den AhBeVauh.

Die nächste Polizeidienststelle ist 45 Fahrminuten entfernt und die Kontrolle der Legalwaffenbesitzer machen, wenn überhaupt, voll RTL II-ausgebildete und mit HIV bezahlte Rentner.

Geschrieben

... Er unterhält sich mit dir ob du geistig auf der Höhe bist odr gaga...

Das kann der Mann nicht einschätzen. Dazu gibt es diese Untersuchungen mit Leuten die wenigsten etwas Ahnung haben. Mir kommt keiner von denen ins Haus. Wenn es keinen Anlass gibt schon gar nicht.

Geschrieben

Den Besuch des Bereichsbeamten gab es schon vor 30 Jahren.

Der Auftrag ist zu schauen ob du in geordneten Verhältnissen lebst oder in einer Müllhalde wohnst.

Gleichzeitig stellt er fest ob du körperlich in Ordnung bist oder ein Bein oder zwei Arme verloren hast.

Er unterhält sich mit dir ob du geistig auf der Höhe bist odr gaga.

Also alles nichts neues, auf jeden Fall in NRW nicht.

Det Bereichsbeamte ist der auf der Wache der in deinem Kiez lebt und dort Streife geht und sich mit den Bürgern unterhält.

Für diese Tätigkeitsbeschreibung und irgendwie unklare Kriterien grob "asoziales" Verhalten zu definieren, nicht zu reden vom Umgang mit Behinderten, gab es schon einmal einen Begriff, der auch mit "B" anfing.

Ob jemand in seinem persönlichen Lebensbereich kreatives Chaos oder preußisch strenge Ordnung bevorzugt, fällt ja wohl eindeutig unter die allgemeine Handlungsfreiheit. Selbst unter wissenschaftlichen oder kreativen Genies gibt es da beide Varianten und alles dazwischen gleichermaßen. Fälle, in denen jemand, der zwei Arme verloren hat, einen waffenrechtlichen Antrag stellt, dürften kein praktisch existierendes Problem sein, und es ist auch nicht Aufgabe des Staates, Körperbehinderte vom Sport auszuschließen--eher noch im Gegenteil. Die Unterscheidung zwischen Exzentrizität und psychischer Störung ist auch ein schwieriges Feld, aber in jedem Fall nicht Sache von jemand der dazu null Qualifikationen hat.

Im Übrigen ist, was die Körperbehinderung angeht, der Schießsport eine wunderbare Möglichkeit auch für Menschen mit teilweise erheblichen Behinderungen sich unter fairen Bedingungen sportlich mit Nichtbehinderten zu messen. Es gibt sogar IPSC im Rollstuhl, und das ist gut so.

Geschrieben (bearbeitet)

Den Besuch des Bereichsbeamten gab es schon vor 30 Jahren.

Der Auftrag ist zu schauen ob du in geordneten Verhältnissen lebst oder in einer Müllhalde wohnst.

Gleichzeitig stellt er fest ob du körperlich in Ordnung bist oder ein Bein oder zwei Arme verloren hast.

Er unterhält sich mit dir ob du geistig auf der Höhe bist odr gaga.

Also alles nichts neues, auf jeden Fall in NRW nicht.

Det Bereichsbeamte ist der auf der Wache der in deinem Kiez lebt und dort Streife geht und sich mit den Bürgern unterhält.

Das kann der gute Mann doch alles garnicht beurteilen.Oder sind das alles Diplompsychologen? Und wer sagt mir das gute Mann nicht selber gaga ist oder Alkoholpropleme hat was ja bei Sheriffs nicht ungewöhmlich sein soll. Also der kann wohl niemand beurteilen! Und ich lebe schon immer in NRW und habe schon etliche Waffen beantragt ,aber der Blödsinn ist erst in letzter Zeit aufgekommen.Die Aufklärungsquoten sind ganz am Ar...aber für solchen Blödsinn setzt man die Plattfüssse in Bewegung?Lächerlich!Und ich hab das ja auch schon verweigert und passiert ist nur das ich eine Aufbewahrungskontrolle hatte .Also rein Schrank überprüfen und auf schnellstem Weg wieder raus das wars.....

Bearbeitet von Blackhawk41
Geschrieben

Gleichzeitig stellt er fest ob du körperlich in Ordnung bist oder ein Bein oder zwei Arme verloren hast.

Er unterhält sich mit dir ob du geistig auf der Höhe bist odr gaga.

Von welcher Dienststelle wirst Du alimentiert? Bein ab = nicht zum Waffenbesitz geeignet? Hochinteressant!!!

Und irgend ein Hauptschüler, der zu doof für den Kommissarslehrgang war und jetzt bis zur Pension als Kontaktbereichsbeamter o. ä. geparkt ist und noch 2 mal auf dem eigenen Arsch sitzend befördert wird damit es dann 3k5 - 4k€ Pension gibt soll dann in 3 Minuten meine Intelligenz messen? Geil, ich näß mich ein!

Geschrieben

Wie der Beamte in Uniform korrekt zu bezeichnen ist, weiß ich nicht. Er stand jedenfalls vor etwa 3 Jahren vor meiner Haustür und erklärte, ich hätte ja eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt, und er müsse nun bei mir und den Nachbarn (!!!!!) abklären, ob da etwas dagegen spräche.

Eigentlich war er ganz nett, aber gewusst, was er eigentlich tun sollte, hat er nicht. Ein Anruf bei der Erlaubnisbehörde hat mir Ruhe, und ihm eine Belehrung eingebracht.

Wenn ich die Dame bei der Kreispolizeibehörde richtig verstanden habe, werde in Ergänzung der Zentralregisterabfrage bei der örtlichen Polizeistation nachgefragt, ob noch nicht gespeicherte Vefahren bekannt sind, etwa Anzeige wegen ...., oder noch nicht rechtskräftige Verurteilungen etc.

Im Ergebnis hat er die Nachbarn dann nicht danch gefragt, ob sie Bedenken gegen meinen beabsichtigten Kauf eines Halbautomaten hätten und ich hatte meinen Eintrag innerhalb von drei Tagen.

In der Folge ist mir soetwas auch nicht mehr passiert.

Geschrieben

... ob sie Bedenken gegen meinen beabsichtigten Kauf eines Halbautomaten hätten und ich hatte meinen Eintrag innerhalb von drei Tagen...

Da hast du ja mal Glück gehabt. In Zukunft muss man nämlich beim Nachbarn die WBK beantragen. Vorteil sind kurze Wege, Auszug aus dem BZRG fällt flach, Verfassungsschutz wird nicht mehr abgefragt usw.. Nachteile können vielfältigster Art sein.

Geschrieben

Wie der Beamte in Uniform korrekt zu bezeichnen ist, weiß ich nicht. Er stand jedenfalls vor etwa 3 Jahren vor meiner Haustür und erklärte, ich hätte ja eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragt, und er müsse nun bei mir und den Nachbarn (!!!!!) abklären, ob da etwas dagegen spräche.

Eigentlich war er ganz nett, aber gewusst, was er eigentlich tun sollte, hat er nicht. Ein Anruf bei der Erlaubnisbehörde hat mir Ruhe, und ihm eine Belehrung eingebracht.

Wenn ich die Dame bei der Kreispolizeibehörde richtig verstanden habe, werde in Ergänzung der Zentralregisterabfrage bei der örtlichen Polizeistation nachgefragt, ob noch nicht gespeicherte Vefahren bekannt sind, etwa Anzeige wegen ...., oder noch nicht rechtskräftige Verurteilungen etc.

Im Ergebnis hat er die Nachbarn dann nicht danch gefragt, ob sie Bedenken gegen meinen beabsichtigten Kauf eines Halbautomaten hätten und ich hatte meinen Eintrag innerhalb von drei Tagen.

In der Folge ist mir soetwas auch nicht mehr passiert.

Das ist ja kaum zu fassen. Damit sich auch ja schnell in der gesamten Nachbarschaft rumspricht, dass da einer Waffen im Haus hat. Dient natürlich alles der Sicherheit :rolleyes:

Ferner ist das Prozedere, wie schon einige andeuteten, ohnehin aufgrund mangelnder Qualifikation äußerst fraglich.

Da hab ich vielleicht mal an einem netten Abend mit Freunden beim gemeinsamen Fussballgucken einige Bierchen gezischt, gepokert oder Billiard gespielt ... wasauchimmer... und am nächsten Morgen, wie es der Zufall so will, steht dann einer der Kontrolleure da und unterstellt mir, dass ich die Kiste alleine geleert habe und ein Alkoholproblem habe oder wie?

Und was ist, wenn der Dorfscherrif auf einen trifft, bei dem die Wohnung so blitzeblank ist wie bei Monk? Ein fabelhafter Ehrenbürger mit Vorbildcharakter? Monk hat eine gestörte Zwangsneurose. So viel dazu ugly.gif

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