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IGNORED

Gebührenbescheid von E 30.- für "Regelüberprüfung persönliche Zuverlässigkeit


Horst2

Empfohlene Beiträge

Hallo,

habe gestern vom O-Amt (große Stadt in RLP) einen "Gebührenbescheid" von E 30.- erhalten für "Regelüberprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung

nach § 4 Abs.3 WaffG bzw. WaffKostVÄndV 4". Sei alle drei Jahre notwendig, ist aber bisher _nie_ geschehen, jedenfalls nicht kostenpflichtig.
Man hat die Überprüfung durchgeführt beim Bundeszentralregister, staatsanwaltlichen Verfahrensregister und dem LKA.
Widerspruchsfrist ist ein Monat.

Frage bitte:
seit wann gibt es sowas? Ist das jetzt üblich? Ist Widerspruch sinnvoll?

Es handelt sich _nicht_ um Überprüfung das Fortbestehens des Bedürfnisses als _Sportschütze_. Sondern um Besitz als Jäger bzw. Ur-Altbesitz.
Bin eigentlich mit meinem "Amt" zufrieden. Bin immer fair und freundlich behandelt worden. Überprüfung Aufbewahrung fand nie statt.

Weiß aber, daß die Stadt in großen Finanznöten ist. Z.B. Erhöhung Grundsteuer usw..

Für Erfahrungen + Ratschläge wäre ich dankbar.

Werde dann auch berichten, was Dr. Scholzen vom VdW DÜ dazu sagt.

Danke vorab.

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Das gibt's seit 1.April 2003. Manche Ämter verlangen was - andere nicht. Ob ein Widerspruch sinnvoll wäre beantwortet vielleicht dieser link.

http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=010909U6C30.08.0

und falls der Bescheid "öfters" kommt

http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2012&nr=81

Bearbeitet von Bobbel
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Unfassbar, die rasche Antwort! _DANKE_ dir!

Demnach bin ich anscheinend seit 12 Jahren regelrecht als "glücklich" einzuschätzen, daß mein "Amt" bisher keine Gebühr erhoben hat. ??

Drücke es ab, wenn auch nicht gerne. Um des lieben Friedens willen, mit dem "Amt". Das uns eh' in der Hand hat...

Mir ist bewußt, daß wir "Exoten" sind; Leute mit einem besonderen Privileg. Meist auch nicht ohne Vermögen.

Wenn's dem Staat dann mangelt, sind eben DIE als erstes dran...

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Widerspruch zwecklos!

Kollege hat mal ein ähnliches Schreiben bekommen, jedoch von der Führerscheinstelle. Es wurde ihm sein aktueller Punktestand mitgeteilt, mit dem Hinweis auf Seminare zum Punkteabbau.

Er legte Widerspruch ein, mit der Begründung, er wisse selber wieviele Punkte er habe und auch die Sache mit den Seminaren sei ihm bekannt. Deshalb stelle dieses Schreiben eine nicht angeforderte Dienstleitung dar, für die er nicht zu zahlen brauche.

Der Widerspruch wurde natürlich abgelehnt und zur Strafe dafür, das er sein Recht auf Widerspruch wahrgenommen hat, wurden gleich nochmal 50,--€ draufgeschlagen! Gang zum Anwalt. Der sagt ist so leider Rechtens.

Die von der unteren (W)affenbehörde können sich zudem auch noch aufs Geschwätz äh... Gesetz berufen!

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Kollege hat mal ein ähnliches Schreiben bekommen, jedoch von der Führerscheinstelle. Es wurde ihm sein aktueller Punktestand mitgeteilt, mit dem Hinweis auf Seminare zum Punkteabbau.

Er legte Widerspruch ein, mit der Begründung, er wisse selber wieviele Punkte er habe und auch die Sache mit den Seminaren sei ihm bekannt. Deshalb stelle dieses Schreiben eine nicht angeforderte Dienstleitung dar, für die er nicht zu zahlen brauche.

Der Widerspruch wurde natürlich abgelehnt und zur Strafe dafür, das er sein Recht auf Widerspruch wahrgenommen hat, wurden gleich nochmal 50,--€ draufgeschlagen! Gang zum Anwalt. Der sagt ist so leider Rechtens.

Das ist in §4(5) Straßenverkehrsgesetz geregelt.

(5) Die nach Landesrecht zuständige Behörde hat gegenüber den Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen stufenweise zu ergreifen, sobald sich in der Summe folgende Punktestände ergeben:

1. Ergeben sich vier oder fünf Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu ermahnen; 2. ergeben sich sechs oder sieben Punkte, ist der Inhaber einer Fahrerlaubnis beim Erreichen eines dieser Punktestände schriftlich zu verwarnen; 3. ergeben sich acht oder mehr Punkte, gilt der Inhaber einer Fahrerlaubnis als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.Die Ermahnung nach Satz 1 Nummer 1 und die Verwarnung nach Satz 1 Nummer 2 enthalten daneben den Hinweis, dass ein Fahreignungsseminar nach § 4a freiwillig besucht werden kann, um das Verkehrsverhalten zu verbessern; im Fall der Verwarnung erfolgt zusätzlich der Hinweis, dass hierfür kein Punktabzug gewährt wird. In der Verwarnung nach Satz 1 Nummer 2 ist darüber zu unterrichten, dass bei Erreichen von acht Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird. ...

Im Gegensatz zum Waffenrecht geht es hier primär nicht um eine Abfrage irgendeines Registers sondern um eine Information an den Inhabers der Erlaubnis. Solche Dinge sind kostenpflichtig, genauso wie der in diesem Fall völlig überflüssige Widerspruch (denn in diesem Fall setzt der SB nur das Gesetz um).

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Überweise einfach 1ct mehr - das bringt die Behörde ins Schwitzen ;)

Habe ich schon mit einer renitenten Krankenkasse probiert. Zuviel gezahlt interessiert die keinen Deut. Teflon.

1 Stunde zu spät überwiesen - Mahngebühr.

Seitdem erst die Dinos und dann die Säbelzahntiger ausgestorben sind, hat der Mensch nur noch Anwälte, Staubsaugervertreter und eben die Behörden als natürliche Feinde.

Bearbeitet von Sal-Peter
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Hallo,

habe gestern vom O-Amt (große Stadt in RLP) einen "Gebührenbescheid" von E 30.- ...

Hallo Herr Horst2..

schön, dass Sie unseren Bescheid bekommen haben.

Ja, wir haben die letzten Jahre auf eine Gebührenerhebung verzichtet .. (Ihren Dank nehmen wir gerne entgegen). :D

Im Falle der Überweisung von 30,01 € dürfen Sie sich mit unserem Amt für Finanzen rumärgern..

Mit freundlichen Grüßen

Einer der Unterzeichner Ihres Bescheides.. :victory:

PS:

Bin eigentlich mit meinem "Amt" zufrieden. Bin immer fair und freundlich behandelt worden. Überprüfung Aufbewahrung fand nie statt.

Freut uns zu hören. Bezüglich der Aufbewahrungs-Überprüfung wird man sich sicherlich auch mal bewusst kennenlernen.

Aufgrund unserer nicht geraden geringen Anzahl von LWB und der Personalsituation ist einer Überprüfung der Aufbewahrung

zeitnah nicht möglich - wird aber 1-2x die Woche praktiziert.

Bearbeitet von mein_c_tut_w
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Habe ich schon mit einer renitenten Krankenkasse probiert. Zuviel gezahlt interessiert die keinen Deut. Teflon.

1 Stunde zu spät überwiesen - Mahngebühr.

Seitdem erst die Dinos und dann die Säbelzahntiger ausgestorben sind, hat der Mensch nur noch Anwälte, Staubsaugervertreter und eben die Behörden als natürliche Feinde.

Krankenkasse ist kein Amt.

Ämter dürfen sich nicht bereichern.

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  • 1 Monat später...

Kauf halt öfters mal was Neues, dann gibt es mehr Gegenleistung für die abkassierte Kohle.

ich grabe jetzt mal diesen Thread raus, weil ich bisher auch immer dachte: regelmäßig irgendwas kaufen sollte einen von der sinnlosen Gebühr befreien... weit gefehlt:

ich habe seit ettlichen Jahren den KWS und die Überprüfung dort dürfte jetzt fast 3 Jahre her sein. Sprengstoff und Waffenrecht ist bei uns in der gleichen Behörde angesiedelt. Im November habe ich meinen 27er Schein neu ausgestellt bekommen und im Januar eine grüne WBK mit 2 Eintragungen. Dennoch lag heute so ein netter Schrieb im Briefkasten. Dh. für mich dass weder beim 27er Schein noch bei der WBK die Zuverlässigkeit geprüft wurde, dafür jetzt 3 Monate später und dafür wieder kostenpflichtig... Ist so ein Vorgehen noch rechtens???

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... im Januar eine grüne WBK mit 2 Eintragungen. Dennoch lag heute so ein netter Schrieb im Briefkasten. ... 3 Monate später und dafür wieder kostenpflichtig... Ist so ein Vorgehen noch rechtens???

Imho nein. Ich würde Rechtsmittel einlegen oder jedenfalls ganz ernsthaft darüber nachdenken bzw. mal höflich nachfragen; falls keine Rechtsschutzversicherung mit VerwaltungsRS besteht eben notfalls ohne Anwalt. Und wenn man ganz pöhse ist zur Niederschrift.

Bearbeitet von Gast
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ich grabe jetzt mal diesen Thread raus, weil ich bisher auch immer dachte: regelmäßig irgendwas kaufen sollte einen von der sinnlosen Gebühr befreien... weit gefehlt:

ich habe seit ettlichen Jahren den KWS und die Überprüfung dort dürfte jetzt fast 3 Jahre her sein. Sprengstoff und Waffenrecht ist bei uns in der gleichen Behörde angesiedelt. Im November habe ich meinen 27er Schein neu ausgestellt bekommen und im Januar eine grüne WBK mit 2 Eintragungen. Dennoch lag heute so ein netter Schrieb im Briefkasten. Dh. für mich dass weder beim 27er Schein noch bei der WBK die Zuverlässigkeit geprüft wurde, dafür jetzt 3 Monate später und dafür wieder kostenpflichtig... Ist so ein Vorgehen noch rechtens???

Und auch: erfüllt es irgendeinen Zweck außer der Schaffung von Arbeitsplätzen in der Verwaltung?

Bei uns haben wir so etwas ähnliches. Es gibt, ich will mich deshalb nicht zu sehr beschweren seit anderthalb Jahren auch endlich in meinem Bundesstaat den Waffenschein. Nebst einigen anderen Anforderungen ist dafür eine Sicherheitsüberprüfung fällt. Das sind $60 für Fingerabdrücke und $150 für die Polizei, um die Prüfung vorzunehmen. Hier ist der Witz: Es gibt Regeln, wann eine besondere Prüfung für zweifelhafte Antragsteller durchzuführen ist. Eine dieser Regeln ist, daß extra zu prüfen ist, wenn man innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens dreimal wegen Kriminalität im Zusammenhang mit Straßengangs festgenommen wurde. Der brave Bürger ist also 200 Kröten los (plus Kosten für Kurs und Prüfung) dafür, daß jemand am Computer Name, Adresse, und Fingerabdrücke abgleicht. Aber wenn jemand im Computer als zweimal im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität festgenommen auftaucht, dann reicht das noch nicht einmal, daß die sich die Mühe machen, beim Polizeirevier anzurufen, ob gegen den noch mehr vorliegt.

Es geht vorrangig um die Schikane. In zweiter Linie sind noch die Gebühren ganz nett (auch wenn €30 alle drei Jahre oder $150 alle fünf die Staatskassen nicht wirklich sanieren). Aber den Gewinn an Sicherheit kann man dann doch bezweifeln.

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.... Dh. für mich dass weder beim 27er Schein noch bei der WBK die Zuverlässigkeit geprüft wurde, dafür jetzt 3 Monate später und dafür wieder kostenpflichtig... Ist so ein Vorgehen noch rechtens???

Beim 27er SprengG-Schein muss die Zuverlässigkeit geprüft worden sein, denn der läuft jeweils fünf Jahre und das ist im SprengG die Frist, nach der neu geprüft werden muss. Bei der WBK kommts drauf an, ob Neuausstellung oder nur Eintrag in vorhandener WBK (die löst nicht immer zwingend eine Zuverlässigkeitsprüfung aus).

Innerhalb von 6 Monaten darfst Du auf jeden Fall nicht zweimal wegen Zuverlässigkeitsprüfung zur Kasse gebeten werden (siehe Urteil des BVerwG, Az. 6 C 30.07) - da gings zwar um einen JS-Inhaber, aber darauf kann man sich auch hier stützen.

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Beim 27er SprengG-Schein muss die Zuverlässigkeit geprüft worden sein, denn der läuft jeweils fünf Jahre und das ist im SprengG die Frist, nach der neu geprüft werden muss....

Normalausweise kann man doch ohne die Bescheinigung über die erfolgte und dementsprechend positiv ausgefallene Zuverlässigkeitsprüfung den Wiederladekurs doch garnicht machen. Sachen gibt 's... .

In dem Zusammenhang Blödsinn, sorry.

Bearbeitet von Waldi08
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Beim 27er SprengG-Schein muss die Zuverlässigkeit geprüft worden sein, denn der läuft jeweils fünf Jahre und das ist im SprengG die Frist, nach der neu geprüft werden muss. Bei der WBK kommts drauf an, ob Neuausstellung oder nur Eintrag in vorhandener WBK (die löst nicht immer zwingend eine Zuverlässigkeitsprüfung aus).

Innerhalb von 6 Monaten darfst Du auf jeden Fall nicht zweimal wegen Zuverlässigkeitsprüfung zur Kasse gebeten werden (siehe Urteil des BVerwG, Az. 6 C 30.07) - da gings zwar um einen JS-Inhaber, aber darauf kann man sich auch hier stützen.

Vielen Dank für das Aktenzeichen. Damit geht jetzt der Widerspruchsschrieb raus.

Es war kein Eintrag sondern eine komplett neue grüne WBK mit 2 Einträgen (Voreintrag und Erwerb innerhalb von unter 1 Woche). Davor hatte ich lediglich einen kleinen Waffenschein noch aus vergangenen Tagen :)

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