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Horst2

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  1. Unfassbar, die rasche Antwort! _DANKE_ dir! Demnach bin ich anscheinend seit 12 Jahren regelrecht als "glücklich" einzuschätzen, daß mein "Amt" bisher keine Gebühr erhoben hat. ?? Drücke es ab, wenn auch nicht gerne. Um des lieben Friedens willen, mit dem "Amt". Das uns eh' in der Hand hat... Mir ist bewußt, daß wir "Exoten" sind; Leute mit einem besonderen Privileg. Meist auch nicht ohne Vermögen. Wenn's dem Staat dann mangelt, sind eben DIE als erstes dran...
  2. Hallo, habe gestern vom O-Amt (große Stadt in RLP) einen "Gebührenbescheid" von E 30.- erhalten für "Regelüberprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung nach § 4 Abs.3 WaffG bzw. WaffKostVÄndV 4". Sei alle drei Jahre notwendig, ist aber bisher _nie_ geschehen, jedenfalls nicht kostenpflichtig. Man hat die Überprüfung durchgeführt beim Bundeszentralregister, staatsanwaltlichen Verfahrensregister und dem LKA. Widerspruchsfrist ist ein Monat. Frage bitte: seit wann gibt es sowas? Ist das jetzt üblich? Ist Widerspruch sinnvoll? Es handelt sich _nicht_ um Überprüfung das Fortbestehens des Bedürfnisses als _Sportschütze_. Sondern um Besitz als Jäger bzw. Ur-Altbesitz. Bin eigentlich mit meinem "Amt" zufrieden. Bin immer fair und freundlich behandelt worden. Überprüfung Aufbewahrung fand nie statt. Weiß aber, daß die Stadt in großen Finanznöten ist. Z.B. Erhöhung Grundsteuer usw.. Für Erfahrungen + Ratschläge wäre ich dankbar. Werde dann auch berichten, was Dr. Scholzen vom VdW DÜ dazu sagt. Danke vorab.
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