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IGNORED

Verbot vom gleichzeitigen Schießen Kurz- und Langwaffen


Gast

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Wollte ich schon immer mal fragen:

Welcher genaue Grund besteht darin, das gleichzeitige Schießen von Kurz- und Langwaffen zu verbieten? Gesehen auf zwei KK- Schießständen.

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Ist bei unserem Stand leider auch so.

Ein Gesetz soll es wohl nicht geben, das ganze ist vom Standbetreiber freiwillig festgesetzt.

Wenn ich das mal richtig mitbekommen habe, ist das so weil Gewehre wohl lauter sein sollen als Kurzwaffen und andere Schützen irritieren würde und dann soll es zur Sicherheit halt getrennt sein.

Ich halte es für Schwachsinn aber man muss sich halt daran halten was der Standbetreiber sagt.

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Nene, mindestens im einem Fall weiß ich, dass die offizielle Standgenehmigung das schon so vorgibt. Ich gehe auch davon aus, dass es einen Grund dafür gibt, aber welchen? Gehörschutz kann es nicht sein, denn manche Stände sind auch bei KK-Langwaffe zu laut, wenngleich immer ein GS empfohlen wird.

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Kenne einige Stände wo es gemischt geschossen wird, 25 m und 50 m. ICH habe damit kein Problem. kenne aber auch einen Stand wo die 25m Ziele von oben runtergeklappt werden, da geht dann nur eine Entfernung. Bei uns ist das aber möglich, weil Scheibenträger auf 25m eingesteckt werden. Dann muss man aber zur Trefferaufnahme oder Scheibenwechsel Sicherheit abwarten, wenn die Gewehrschützen am Schiessen sind. Aber da wird man sich immer einig

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Ich bin der Meinung, nicht nur das gleichzeitige Schießen mit Kurz- und Langwaffe sollte verboten werden, sondern auch das gleichzeitige Schießen mit Kurzwaffen an sich und ebenso das gleichzeitige Schießen mit mehreren Langwaffen. Wer gleichzeitig mit mehr als einer Waffe schießt, bekommt sehr schnell Koordinationsprobleme und das Zielen wird auch schwerfallen; die Sicherheit steht auf dem Spiel. Außerdem muss alles verboten werden, was Spaß macht.

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Solche Regeln habe ich auch schon gesehen. Meist geht es darum, daß der Gewehrschütze durch den "lauten Knall" der Pistole in seiner Konzentration gestört werden könnte. Aber ehrlich: Wer sich beim schießen von einem Schußknall stören läßt, hat das falsche Hobby.

Auf einigen wenigen Ständen kann ich es eher nachvollziehen, weil die keine Blenden zwischen den Schützenständen haben, und dem (liegenden) Gewehrschützen ständig die heißen Pistolenhülsen in den Kragen fallen. Da verstehe ich es schon eher.

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....dass die offizielle Standgenehmigung das schon so vorgibt.

Das dürfte in vielen Fällen der Hauptgrund sein.

Bei uns ist es so, wo die Genehmigung der Schießanlage dies nicht ausschließt, dürfen parallel Kurz- und Langwaffen geschossen werden. Und das wird auch gemacht. Probleme sind mir nicht bekannt.

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Wenn ich dir einen Stand genehmige, kann ich auch genauso gut das Tragen von rosa Lackschuhen zur Auflage machen.

Ob das Sinn macht, oder ob du dich dagegen wehrst ....ist wieder eine ganz andere Geschichte.

Auch wenn das ein launiges, lustiges Beispiel ist....

Sofern du mit "ich" in deinem Beispiel die Genehmigungsbehörde meinst, liegst du verwaltungsrechtlich (und darauf kommt's an) falsch.

Denn Auflagen einer Genehmigung dürfen nicht völlig willkürlich und unsinnig sein - sondern nur so gestaltet sein, wie sie entweder durch eine Rechtsnorm ausdrücklich zugelassen sind, oder soweit sie inhaltlich sicherstellen sollen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des Verwaltungsaktes (hier: der Genehmigung) erfüllt werden.

Das habe nicht ich erfunden, sondern steht in der Weise in diversen deutschen Verwaltungsverfahrensgesetzen. Wenn es also - wie hier im "Schießstättenrecht" - um den Vollzug von WaffG und Bundesimmissionsschutzgesetz geht, gilt das. Und auch wenn man Behörden so einiges nachsagen mag... wirren Unsinn, der nichts mit dem rechtlichen Hintergrund der Schießstättengenehmigung zu tun hat, schreibt ein Bediensteter maximal einmal in so eine Genehmigung hinein (mal abgesehen davon, dass sie auch ohne Klage schon "kassiert" würde)...

Was freilich ein Verein/Schießstättenbetreiber selbst sich und seinen Nutzern an wirren Regelungen auferlegt, das ist eine andere Sache.

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Auf einigen wenigen Ständen kann ich es eher nachvollziehen, weil die keine Blenden zwischen den Schützenständen haben, und dem (liegenden) Gewehrschützen ständig die heißen Pistolenhülsen in den Kragen fallen. Da verstehe ich es schon eher.

Ich kenne auch zwei Stände, bei denen das der Grund für besagtes Verbot ist. Stammt halt aus einer Zeit, in der entweder KK-Einzellader (bei offenen Ständen oft ohne Gehörschutz) oder KK-Sportpistole geschossen wurde und es sonst nichts anderes gab.

Bezüglich behördlicher Auflage hat es karlyman schon richtig ausgedrückt. Eine Behörde, die zum Provinzfürstentum neigt, macht das halt weil sich i.d.R. zu wenige dagegen wehren.

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Da diese Auflage wohl nun wohl mehrere Stände in völlig verschiedenen Bundesländern betrifft, glaube ich nicht an einer Willkür der Genehmigungsbehörden. Das muss einen bestimmten Grund haben, denke ich. Ob dieser nun sinnvoll und nachvollziehbar ist, steht ja auf einem anderen Blatt.

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Hmm. Ich hab von sowas noch nie gehört. Bei uns in AT kenne ich eigentlich nur Stände, wo LW und FFW getrennt geschossen werden.

Schon allein, weil meistens auf unterschiedliche Entfernung geschossen wird.

Vom Ablauf her kann ich mir nur vorstellen, dass es für einen statischen Gewehrschützen lässtig ist, wenn ihm der FFW - Schütze daneben seine .22er Hülsen aufschaufelt.

Bearbeitet von Varminter
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