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IGNORED

Frage zu Spanien - Deutschland


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Spanien - Deutschland

Hallo,
Wir haben uns hier angemeldet, da wir dringend einen Rat brauchen und hoffen sehr, dass wir hier in diesem Forum richtig sind und dass jemand von Euch weiterhelfen und Auskunft geben kann.
Es geht um folgendes:
Wir leben seid 26 Jahren in Spanien, haben auch genau solange den spanischen Jagd und Waffenschein,
Schrotgewehre, Groß und Kleinkaliber, Kurzwaffenschein ( 45 ACP) und machen auch unsere Munition selbst.
Jetzt müssen wir aus gesundheitlichen Gründen wieder zurück nach Deutschland und möchten dort natürlich unserem Hobby auch weiterhin nachgehen und natürlich nicht alles verkaufen.
Weiß jemand, ob und wie wir unsere Waffenlizenzen aus Spanien für Deutschland umschreiben können
oder ob es eine Möglichkeit gibt, diese auch in Deutschland weiterhin zu nutzen.
Wir haben uns auch hier in Spanien bereits auf den Ämtern erkundigt, aber hier kann uns bezüglich Deutschland niemand Auskunft geben.
Es wäre sehr schön, wenn uns jemand von Euch weiterhelfen könnte
oder uns vielleicht jemand sagen kann, wer oder wo wir darüber kompetente Auskunft erhalten können.
Wir hoffen auf hilfreiche Antworten.
Vielen Dank im voraus und viele Gruße
Geschrieben

Solche Fragen kann man über noch so viele Foren streuen und bekommt doch immer die selben Antworten. Wenn ihr schon wisst wo ihr in Zukunft leben werdet, schreibt das dortige Innenministerium an. Falls nicht, dann das Bundesverwaltungsamt, die sind erstmal grundsätzlich für Auslandsdeutsche zuständig.

http://www.bva.bund.de/DE/Ansprechpartner/_function/formular.html?cl2Categories_Themen=BVA&resourceId=4507772&input_=4507792&cl2Categories_Themen.GROUP=1&submit.x=0&submit.y=0&gts=4510062_list%253Dtitle_text_sort%252Basc&pageLocale=de&resultsPerPage=12&documentType_=Task&templateQueryString=waffenrecht+auslandsdeutsche&resultsPerPage.GROUP=1

Geschrieben

Hallo Carmen123. So wie die Vorredner sagen würde ich es auch machen. Das ihr hier einen trefft der das schonmal gemacht hat, unwahrscheinlich.

Aber so interessehalber. Kannst du mal hier reinschreiben welche Vorraussetzungen in Spanien gelten um Schusswaffen besitzen zu dürfen? Heißt spanischer Waffenschein das du mit der Waffe überall rumlaufen darfst, oder gibt es da auch einen Unterschied zwischen Waffenschein und Waffenbesitzkarte?

Geschrieben
Weiß jemand, ob und wie wir unsere Waffenlizenzen aus Spanien für Deutschland umschreiben können

So wie ich das sehe, greift diese Frage zu kurz. Aus eurer Aufzählung heraus braucht ihr in Deutschland folgendes:

  • Jagdschein
  • Waffenbesitzkarten für eure Waffen
  • Wiederladeerlaubnis

Blöder Weise kann das so enden, dass ihr für jedes davon mit einer anderen Behörde sprechen müsst... Ich würde mich Hunter375 anschließen. Wenn ihr schon euren neuen Wohnort wisst, dann wendet euch an die dortige Behörde(n).

Rein strategisch halte ich es für sinnvoll, alles dran zu setzen, den Jagdschein anerkannt zu bekommen. Da weiß ich leider nicht, wie hoch die Hürden in Spanien dafür sind. In Deutschland sind sie (relativ) hoch und man wird das nur dann unkompliziert anerkannt bekommen, wenn sie in Spanien ähnlich hoch sind. Wäre der Jagdschein in trockenen Tüchern, hätte schon mal für alle Jagdwaffen (Langwaffen) und für zwei Kurzwaffen (je Person) die Waffenbesitzkarte automatisch mit im Boot. Für die Wiederladeerlaubnis läge zumindest das Bedürfnis vor. Auch hier wird es dann drauf ankommen, wie hoch die Hürden dafür in Spanien sind. In Deutschland sind sie (rate mal...) relativ hoch... Die Prüfung zum Wiederlader könntet ihr aber auch in Deutschland später machen. Dann schießt ihr halt eine Zeit lang mit Fabrikmunition. Wird wohl auch gehen.

Ich würde allerdings erst mal ordentlich danach googeln, wie man eine spanische Jagderlaubnis nach Deutschland übertragen bekommt und auch mal die weiteren Antworten abwarten. Dann kann man sich überlegen, mit welchen Worten man die Behörde anspricht.

bye knight

Geschrieben (bearbeitet)

Rein strategisch halte ich es für sinnvoll, alles dran zu setzen, den Jagdschein anerkannt zu bekommen. Da weiß ich leider nicht, wie hoch die Hürden in Spanien dafür sind. In Deutschland sind sie (relativ) hoch und man wird das nur dann unkompliziert anerkannt bekommen, wenn sie in Spanien ähnlich hoch sind. Wäre der Jagdschein in trockenen Tüchern, hätte schon mal für alle Jagdwaffen (Langwaffen) und für zwei Kurzwaffen (je Person) die Waffenbesitzkarte automatisch mit im Boot.

So ist es. Wenn ihr den Jagdschein anerkannt/"überschrieben" bekommt, wäre bezüglich der genannten Waffen eigentlich alles in "trockenen Tüchern". Und, vielleicht genauso wichtig: bei Interesse und passender Gelegenheit könntet ihr in D der Jagd weiter nachgehen.

In nicht wenigen deutschen Bundesländern und Stadt- bzw. Landkreisen sind Waffen- und Jagdbehörde übrigens organisatorisch auch in einer Dienststelle zusammen. Es muss also nicht zwangsläufig eine "Lauferei" von hier nach dort geben. Und selbst wenn, wäre das noch kein Beinbruch.

Bearbeitet von karlyman
Geschrieben

Leute, macht der/dem/den Anfragenden doch keine falschen Hoffnungen!

Sie haben 26 Jahre in Spanien gelebt und müssen nun aus zwingenden Gründen ihren Wohnsitz dauerhaft wieder nach Deutschland verlegen.

D.h. im Klartext: sie fangen hier bei absolut NULL an! Also: kein Jagdschein ohne deutsche Ausbildung u. Prüfung, keine Waffen ohne entsprechendes Bedürfnis, kein Wiederladen ohne § 27 SprengG!

Kommt bitte mal wieder auf den Boden der Tatsachen zurück!

"Ob ... ein Jahresjagdschein ... erteilt werden kann, ist im Ermessenswege zu entscheiden. Zuständig ist die Jagdbehörde, in deren Bezirk der Bewerber die Jagd ausschließlich oder vornehmlich ausüben will (...), Nach den Richtlinien des MELR entsprechen der deutschen Jägerprüfung nur die Jagdscheine aus Österreich, Schweden und der Schweiz (nur die Kantone Basel-Land, Schaffhausen, Thurgau und Aargau). Die einzelnen Bundesländer handhaben die Anerkennung ausländischer Jägerprüfungen unterschiedlich."

(Gustav Kümmerle / Manfred Nagel: Jagdrecht in Baden-Württemberg, 10. Aufl. 2006, S. 129)

CM

Geschrieben

So, und die Seitenhiebe auf mögliche "Sozialsystemausnutzer" sind jetzt verschwunden. Wer das Thema nochmal diskutieren möchte mache das bitte in einem separaten Thread uns spamme nicht hier herum.

Geschrieben

Das Bun­des­ver­wal­tungs­amt ist zu­stän­dig für den un­ter § 48 Ab­satz 2 Waf­fen­ge­setz (WaffG) ge­nann­ten Per­so­nen­kreis.

(...)

  • Deut­sche im Sin­ne des Ar­ti­kels 116 Grund­ge­setz, die Ih­ren ge­wöhn­li­chen Auf­ent­halt au­ßer­halb des Gel­tungs­be­rei­ches des Waf­fen­ge­set­zes ha­ben.

Bundesverwaltungsamt
Ursulum 20
35396 Gießen

Heinz-Juergen.Schmitt@bva.bund.de

Geschrieben (bearbeitet)

Alles gesagt, aber zur Ergänzung der eigentlichen Überführung wird ein Europäischer Feuerwaffenpaß notwendig sein, falls die Gegenstände per Landweg über Grenzen transportiert werden. Das Besitzstandswahrungsrecht sollte unangetastet bleiben, zum Verkaufen darf der TE von den deutschen Behörden nicht gezwungen werden, somit sollte er seine Waffen behalten dürfen. Das Einzige ist, das er dann hier vermutlich den Munitionserwerb mangels nachgewiesenen Bedürfnisses vorläufig bei Umschreibung erst mal gecancelt kriegt, was aber mit entsprechenden sportlichen oder jagdlichen Aktivitäten wieder auf die Bahn kommen sollte.

Über den jagdlichen Aspekt allerdings kann ich mangels Sachkenntnis nichts sagen.

Bearbeitet von Andi08/15
Geschrieben

Es stellt sich auch die Frage ob dann eine Prüfung nach §27 notwendig ist...vermutlich schon...inkl. dem ganzen TamTam. Pulver wird wohl auch schwierig sein das mitzubringen über all die Grenzen und im Flieger sowieso nicht.

Gruß

Carsten

Geschrieben

Alles gesagt, aber zur Ergänzung der eigentlichen Überführung wird ein Europäischer Feuerwaffenpaß notwendig sein, falls die Gegenstände per Landweg über Grenzen transportiert werden. Das Besitzstandswahrungsrecht sollte unangetastet bleiben, zum Verkaufen darf der TE von den deutschen Behörden nicht gezwungen werden, somit sollte er seine Waffen behalten dürfen.

Zum verbringen der Waffen von Spanien nach Deutschland ist kein Euro-Feuerwaffenpass erforderlich, dazu reicht eine entsprechende Erlaubnis. Natürlich dürfen die Ihre Waffen behalten, notfalls müssen sie diese halt in Spanien lassen.. die Frage ist wie sie die Waffen mit nach Deutschland nehmen können und wie sie diese hier behalten können!

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo,

es gilt in der EU das Prinzip der "doppelten Erlaubnis", so auch zwischen Deutschland und Spanien.

Du musst erst (mit dem EU Formular) die Importerlaubnis bei deiner neuen , zustaendigen deutschen Erlaubnisbehörde beantragen. Wenn du noch keinen neuen Deutschen Aufenthaltsort kennst/hast dann versuchs beim BVA (siehe obige Beitraege).

Mit diesem gestempelten EU-Papier muss danach in Spanien die Exporterlaubnis beantragt und bescheinigt werden.

Das EU- Formblatt gibt es bei "gut sortierten" Erlaubnisbehörden auf der Website zum Download.

Wenn du die Waffe selbst transportieren solltest, musst du die Waffe bei Grenzübertritt an der ersten erreichbaren Zolldienststelle vorzeigen und die dir Einfuhr bestätigen lassen ( natuerlich unter Vorlage der Deutschen und Spanischen Einfuhr bzw. Ausfuhrgenemigungen).

Ich hab das auf dem umgekehrten Weg (Umzug mit Waffen von Deutschland nach Spanien) vor 5 Jahren einmal persoenlich "durchexerziert" und meine, die gesetzlichen Bestimmungen sind noch unveraendert. .

Die bisherigen Deutschen Erlaubisdokumente ( gruene WBK /EU Feurwaffenpass fuer Glock .45, CZ75 und ENFIELD No4....) wurden in Spanien akzeptiert und in ein spanisches Erlaubnisdokument umgeschrieben.

Die Preisfrage wird vermutlich sein, ob Deutschland ( BVA oder neue regionale Erlaubnisbehoerde) dir eine Einfuhrerlaubnis (auf Basis deiner bisherigen spanischen Erlaubnispapiere) erteilt. Nur danach und nur dann kann Spanien dir eine Ausfuhrerlaubnis erteilen (EU Recht/ Eu- Formulare).

Die spanische Ansprechstelle/Behoerde ist meines Wissens nach immer noch:

Intervención Central de Armas y Explosivos
Registro Central de guías y Licencias

Dirección General de la Guardia Civil
C/Batalla del Salado , 32 28045 - MADRID
Tel.: 915142400 Fax: 915142411

Viel Glueck !

henwilk

Bearbeitet von henwilk
Geschrieben

Hallo,

es gilt in

!

henwilk

Henwilk, kannst du was zum spanischen Waffenrecht sagen? Unter welchen Vorraussetzungen bekommt man eine Waffe und welche. Wie ist es dort mit dem führen solcher und transport? Gerne auch per pn.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Sorry dass ich mich erst jetzt wieder melde und Euch erst jetzt antworte.,

aber mir ging es krankheitsbedingt nicht so gut in den letzten Tagen, darum kann es auch in Zukunft, manchmal etwas dauern, bis ich mich wieder melden kann.

Ich hoffe Ihr habt dafür Verständnis

Dank und Gruss

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Ich habe nun bald genau das gleich Problem. Ich ziehe aus beruflichen Gründen von Deutschland nach Spanien und möchte meine Waffen mitnehmen. Ich bin schon seit fast 10 Jahren in einem spanischen Schießsportverein, da ich meine Frau Spanierin ist und ebenfalls Sportschützin ist.

Meine Erfahrungen mit den spanischen Behörden sind nicht ganz so positiv. Als ich vor 10 Jahren Mitglied werden wollte, hat man meine deutsche WBK und den europäischen Waffenpass überhaupt nicht anerkennen wollen. Nach dem Motto, das mußt du alles in Spanien noch mal machen.

Bis jetzt ging es aber auch mit den deutschen Papieren, aber nun wird es ernst. Ich werde wahrscheinlich meine deutschen Wohnsitz aufgeben und ganz nach Spanien ziehen. Vielleicht kann sich das Mitglied "henwilk" mit mir in Verbindung setzten? Oder einfach noch mal schreiben, wie genau das Umschreiben, der deutschen Erlaubnisscheine von statten ging. Braucht man da eine amtliche Übersetzung, oder so?

Würde mich freuen, wenn sich jemand seine Erfahrungen mit mir teilen würde. Schon jetzt vielen Dank für sachkundige Antworten...

Hallo,

es gilt in der EU das Prinzip der "doppelten Erlaubnis", so auch zwischen Deutschland und Spanien.

Du musst erst (mit dem EU Formular) die Importerlaubnis bei deiner neuen , zustaendigen deutschen Erlaubnisbehörde beantragen. Wenn du noch keinen neuen Deutschen Aufenthaltsort kennst/hast dann versuchs beim BVA (siehe obige Beitraege).

Mit diesem gestempelten EU-Papier muss danach in Spanien die Exporterlaubnis beantragt und bescheinigt werden.

Das EU- Formblatt gibt es bei "gut sortierten" Erlaubnisbehörden auf der Website zum Download.

Wenn du die Waffe selbst transportieren solltest, musst du die Waffe bei Grenzübertritt an der ersten erreichbaren Zolldienststelle vorzeigen und die dir Einfuhr bestätigen lassen ( natuerlich unter Vorlage der Deutschen und Spanischen Einfuhr bzw. Ausfuhrgenemigungen).

Ich hab das auf dem umgekehrten Weg (Umzug mit Waffen von Deutschland nach Spanien) vor 5 Jahren einmal persoenlich "durchexerziert" und meine, die gesetzlichen Bestimmungen sind noch unveraendert. .

Die bisherigen Deutschen Erlaubisdokumente ( gruene WBK /EU Feurwaffenpass fuer Glock .45, CZ75 und ENFIELD No4....) wurden in Spanien akzeptiert und in ein spanisches Erlaubnisdokument umgeschrieben.

Die Preisfrage wird vermutlich sein, ob Deutschland ( BVA oder neue regionale Erlaubnisbehoerde) dir eine Einfuhrerlaubnis (auf Basis deiner bisherigen spanischen Erlaubnispapiere) erteilt. Nur danach und nur dann kann Spanien dir eine Ausfuhrerlaubnis erteilen (EU Recht/ Eu- Formulare).

Die spanische Ansprechstelle/Behoerde ist meines Wissens nach immer noch:

Intervención Central de Armas y Explosivos
Registro Central de guías y Licencias

Dirección General de la Guardia Civil
C/Batalla del Salado , 32 28045 - MADRID
Tel.: 915142400 Fax: 915142411

Viel Glueck !

henwilk

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