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henwilk

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  1. Hallo, es gilt in der EU das Prinzip der "doppelten Erlaubnis", so auch zwischen Deutschland und Spanien. Du musst erst (mit dem EU Formular) die Importerlaubnis bei deiner neuen , zustaendigen deutschen Erlaubnisbehörde beantragen. Wenn du noch keinen neuen Deutschen Aufenthaltsort kennst/hast dann versuchs beim BVA (siehe obige Beitraege). Mit diesem gestempelten EU-Papier muss danach in Spanien die Exporterlaubnis beantragt und bescheinigt werden. Das EU- Formblatt gibt es bei "gut sortierten" Erlaubnisbehörden auf der Website zum Download. Wenn du die Waffe selbst transportieren solltest, musst du die Waffe bei Grenzübertritt an der ersten erreichbaren Zolldienststelle vorzeigen und die dir Einfuhr bestätigen lassen ( natuerlich unter Vorlage der Deutschen und Spanischen Einfuhr bzw. Ausfuhrgenemigungen). Ich hab das auf dem umgekehrten Weg (Umzug mit Waffen von Deutschland nach Spanien) vor 5 Jahren einmal persoenlich "durchexerziert" und meine, die gesetzlichen Bestimmungen sind noch unveraendert. . Die bisherigen Deutschen Erlaubisdokumente ( gruene WBK /EU Feurwaffenpass fuer Glock .45, CZ75 und ENFIELD No4....) wurden in Spanien akzeptiert und in ein spanisches Erlaubnisdokument umgeschrieben. Die Preisfrage wird vermutlich sein, ob Deutschland ( BVA oder neue regionale Erlaubnisbehoerde) dir eine Einfuhrerlaubnis (auf Basis deiner bisherigen spanischen Erlaubnispapiere) erteilt. Nur danach und nur dann kann Spanien dir eine Ausfuhrerlaubnis erteilen (EU Recht/ Eu- Formulare). Die spanische Ansprechstelle/Behoerde ist meines Wissens nach immer noch: Intervención Central de Armas y Explosivos Registro Central de guías y Licencias Dirección General de la Guardia Civil C/Batalla del Salado , 32 28045 - MADRID Tel.: 915142400 Fax: 915142411 Viel Glueck ! henwilk
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