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IGNORED

Interessantes Urteil zur Zuverlässigkeit


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Aber wenn die Plempe ausm Tresor raus ist ...

Ja, Was ist dann?

Dann ist der Umgang im Spiel.

Mit Führen hat das alles nullkommanix zu tun. Das geht rein sachlogisch einfach nicht. Das wird hier dauerhaft falsch dargestellt. Man kann zu Hause ja auch nicht gegen andere Formen des Führens (Transport) verstoßen. Weil man zu Hause nicht gegen das Führen verstoßen kann bedeutet dies nicht, dass man mit seiner Waffe durch die Gegend laufen darf, geladen schon gar nicht. Alles was zum vom Bedürfnis umfassten Zweck oder in Zusammenhang damit erfolgt, ist möglich (Reinigung, Trockentraining).

Man kann jedoch gegen seine Aufbewahrungspflichten verstoßen. Auch kann man die Waffe an Nichtberechtigte überlassen. Hier steht konkret die mangelnde Kontrolle über die Waffen im Raum.

Das ist hier geschehen.

Wenn die tatsächlich ne Schachtel Leuchtspurmun gefunden haben und auf dem Dachboden scharf geschossen wurde ist die WBK eh weg. Was auf den Fotos zu sehen ist muß dann keinen mehr intersieren.

Was wenn es ein Luftgewehrstand war?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

Ist doch wurscht, was wir denken oder wie wir das (W)Affengesetz in diesem Falle interpretieren. Vorgehen der Behörden und Urteil waren eindeutig politisch motiviert! Zum Einen wollte man wohl die "Gefahr von Rechts" ein wenig aufbauschen, um bei der Bevölkerung ein Klima der Unsicherheit zu schaffen als Vorbereitung für weitere Schritte in Richtung Überwachungsstaat. Zum Anderen wollte man sich wohl im "Kampf gegen Rechts" ein wenig profilieren.

Schade, das unsere "Ordnungshüter" beim Kampf gegen Linke und Islamisten nicht den gleichen Elan an den Tag legen! :peinlich:

Geschrieben

Auch der bedarf einer Betriebserlaubnis und ohne diese ist es eine OWi und zieht ggf. die Zuverlässigkeit in Zweifel.

Also war mein Einwand doch richtig ;)

Wobei der Luftgewehrstand mal genauer betrachtet werden müsste. Dauerhaft Einrichtung etc. Ganz so klar ist die Lage zu den Schießständen ja nicht.

. Vorgehen der Behörden und Urteil waren eindeutig politisch motiviert!

Ja und? Ist es plötzlich falsch gegen bewaffnete Rechte vorzugehen?

Geschrieben

Ist doch wurscht, was wir denken oder wie wir das (W)Affengesetz in diesem Falle interpretieren. Vorgehen der Behörden und Urteil waren eindeutig politisch motiviert! Zum Einen wollte man wohl die "Gefahr von Rechts" ein wenig aufbauschen, um bei der Bevölkerung ein Klima der Unsicherheit zu schaffen als Vorbereitung für weitere Schritte in Richtung Überwachungsstaat. Zum Anderen wollte man sich wohl im "Kampf gegen Rechts" ein wenig profilieren.

Nö. Dem Beschluss ist nicht zu entnehmen, dass die politische Orientierung des Betroffenen bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eine Rolle gespielt hat.

Geschrieben

Eigentlich habe ich schon immer davor gewarnt, dass man denkt dass man alles tun darf was nicht verboten oder erlaubt ist.

Zu meiner Amtszeit hatte ich jede Menge von Internetanzeigen bezüglich des Hantierens mit Waffen, was in irgendwelchen Medien verbreitet wurde.

Die Anzeigen liefen gegen Unbekannt und bei Ermittlung der Person wurde der Verdächtige eingetragen, schon aus Statistikgründen, wegen der Aufklärung!

Verwunderlich für mich war lediglich dass die Mehrheit der "Anscheisser" keine Ossi's waren, nein!

Dass dann immer ein Durchsuchungsbeschluß erging brauche ich nun wohl nicht mehr erwähnen und auch nicht dass bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen LWB die Waffenbehörde Kenntnis erhält!

Die Begründung des Widerrufes der waffenrechtlichen Erlaubnis wird dann "wasserdicht" mit dem Juristen des Polizeipräsidenten verfasst.

Ehrlich, wer so dämlich ist und sich so öffentlich präsentiert hat selbst Schuld.

Wenn ich meinen Nachbarn meine Waffen vorführe und das Laden trainieren lasse, dann im Sinne bzw. im Zusammenhang meines Bedürfnisses, also Nachwuchsgewinnung!

Dazu gehört auch dass man die Munition mal vorführt um die Angst zu nehmen, bzw. zu erklären dass nicht Waffen und Munition gefährlich sind, sondern derjenige der verantwortungslos damit umgeht!

Natürlich sollte man dann auch darauf achten, dass der andere Nachbar als Waffenhasser nicht zuschaut!

Ja, auch wenn nicht verboten, kann aber jede Menge Ärger und Kosten nach sich ziehen.

Die meisten kneifen dann vor den Kosten der weiteren Instanzen, die keine Rechtsschutzversicherung mehr abdeckt.

In diesem Zusammenhang überlegte ich mir, ob man hier nicht ein Hilfs-/Spendenkonto für spezielle berechtigte Fälle einrichten sollte, auf das dann die hier vorhandenen Experten zugreifen und helfen könnten!

Für diesen Fall würde ich jedoch nicht spenden wollen, ansonsten ja.

War Ernst gemeint!

Man könnte dazu auch ein neues Thema eröffnen, falls Interesse besteht!

Geschrieben

"Weil man zu Hause nicht gegen das Führen verstoßen kann bedeutet dies nicht, dass man mit seiner Waffe durch die Gegend laufen darf, geladen schon gar nicht."

Wieso sollte man es nicht dürfen?

Und warum sollte es eine Owi mit dem LG-Stand nach sich ziehen? Wegen gewerblichen Betriebs?

Mal was anderes: Ich war hier länger nicht mehr aktiv; ich finde es aus amerikanisch-libertärer Perspektive geradezu erschreckend was für Aussagen hier von Waffenbesitzern getätigt werden.

"Oh der hat ne andere politische Einstellung? Na dann können ihm ruhig die Waffen entzogen werden!"

"0,0 Promillegrenze für Waffenbesitzer ist quasi ein Geniestreich!"

"Bloß nicht die Waffe zu Hause laden, könnte eine Nuklearkatastrophe nach sich ziehen."

Ich weiß ich formuliere überspitzt. Aber das wichtigste im Lobbying sind Trends. Ich sehe hier keine Bewegung die mal einfach lauthals sagt wir müssen zurück zum WaffG der späten 50er und 60er. Da ist weniger passiert, und man musste nicht immer das unnachgiebige Auge von Vater Staat im Nacken fürchten.

Nur mal meine Meinung...

mfg

Geschrieben (bearbeitet)

Was wenn es ein Luftgewehrstand war?

Und weil ich nicht wußte ob dort scharf geschossen wurde schrieb ich eben "wenn"

"Bloß nicht die Waffe zu Hause laden, könnte eine Nuklearkatastrophe nach sich ziehen."

Oh man, warum sagst Du das jetzt erst, hatte eben noch eine geladene Waffe in der Hand. Bin ich ja froh, daß das jetzt nochmal gut gegangen ist.

Bearbeitet von bumm
Geschrieben

Nö. Dem Beschluss ist nicht zu entnehmen, dass die politische Orientierung des Betroffenen bei der Beurteilung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eine Rolle gespielt hat.

das muss es auch nicht, lässt sich auch so erahnen.

und in meiner Wohnung darf ich mir einen Schießstand bauen wenn mir danach ist. Es darf kein Geschoss meinen befriedeten besitz nicht verlassen.

Geschrieben (bearbeitet)

und in meiner Wohnung darf ich mir einen Schießstand bauen wenn mir danach ist. Es darf kein Geschoss meinen befriedeten besitz nicht verlassen.

Unter der Bedingung nach WaffG §12 Abs. 4 Satz 1 a stimmt diese Aussage, ansonsten ist §27 WaffG Maßgeblich!

Nachtrag: doppelte Verneinung gilt hier auch nicht.

Bearbeitet von schuster
Geschrieben (bearbeitet)

Könnte sich die Behörde nicht auch auf §6 WaffG berufen?

Anhand der Fotos dokumentierte Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass nicht vorsichtig und sachgemäß mit Waffen und Munition umgegangen wird?

Bearbeitet von Gast
Geschrieben

das muss es auch nicht, lässt sich auch so erahnen.

Bei einem Widerruf zählen Tatsachen, keine Ahnungen.

und in meiner Wohnung darf ich mir einen Schießstand bauen wenn mir danach ist. Es darf kein Geschoss meinen befriedeten besitz nicht verlassen.

Du darfst in deiner Wohnung unter Beachtung gewisser Umstände ohne Erlaubnis mit erlaubnisfreien Waffen schießen. Du kannst Dir natürlich auch einen Schießstand bauen, aber das wäre dann trotzdem eine OWi.

Könnte sich die Behörde nicht auch auf §6 WaffG berufen?

Anhand der Fotos dokumentierte Tatsachen, die die Annahme rechtfertigen, dass nicht vorsichtig und sachgemäß mit Waffen und Munition umgegangen wird?

§ 6 WaffG ist die persönliche Eignung. Nicht vorsichtiger und sachgemäßer Umgang ist Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG.

Geschrieben (bearbeitet)

...

Du kannst Dir natürlich auch einen Schießstand bauen, aber das wäre dann trotzdem eine OWi.

...

Und wie kommt er pauschal zu dieser befremdlichen Aussage ?

Bearbeitet von botack
Geschrieben

Ohne die Bilder zu kennen ist ein Urteil schwer zu fällen, aber

- wir haben einen Rechtsextremen (vermutlich schon auf dem Radar)

- die Bilder kamen in Polizeiliche Hände (vermutlich weil das Handy von ihm /oder einem Gast von der P. eingezogen und überprüft wurde - das machen die Jungs auch nicht einfach so).

- Jetzt müssen wir uns die Bilder vorstellen: 12 tätowierte Glatzen welche mit Knarren, Munition und Bierkasten vor der Reichkriegsflagge szenetypisch posieren.

- Außerdem: Es gab eine polizeiliche Durchsuchung. Das war kein normaler Widerruf!

Das reicht.

Ich zeig meine Knarren jedem der diese sehen will, aber bei dem Saufgelage einer extremistischen Bruderschaft werde ich dies nicht tun....und wenn doch, dann ganz, ganz sicher ohne Munition.

Wenn der Widerruf bis dato noch wackelig war (die Qualität und das Szenario der Fotos ist eben wichtig), dann kommt eine saubere Abrundung mit dem Fund des Schießstandes sowie der Leuchtspurmunition hinzu.

Ich würde § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG nehmen, aber auch aus mit 2a oder 2c könnte man versuchen zu arbeiten.

Geschrieben

Der Link führt nicht zum Urteil.

Aktenzeichen?

Datum?

Dazu wäre auch interessant zu wissen waren die Gäste voll oder minderjährig, sollte wohl auch eine Rolle spielen.

Ich finde es wäre schon ein wenig abartig wenn ein Jäger seiner Ehefrau nicht mal seine Waffe (die aus Holz und Stahl...) zeigen sollte.

Geschrieben

Wieso sollte man es nicht dürfen?

Und warum sollte es eine Owi mit dem LG-Stand nach sich ziehen? Wegen gewerblichen Betriebs?

Weil es im WaffG so drin steht und verschiedene Gerichtsurteile dazu vorliegen ;) Der Rest träümt weiter, bis er selbst seine Zuverlässigkeit los ist (es reicht ein einmaliger Verstoß)

Nein, Errichten eines Schießstandes ist ebenfalls geregelt. Sich einen Kugelfang temporär irgendwo hinzuhängen ist aber kein Errichten eines Schießstandes

Geschrieben

Wieso pauschal und wieso befremdlich?

Weil`s Blödsinn ist.

Du schriebest

...

Du kannst Dir natürlich auch einen Schießstand bauen, aber das wäre dann trotzdem eine OWi.

...

...was ich als pauschale Aussage als Schwachfug bezeichne!

Geschrieben (bearbeitet)

Einen Schießstand in eine Wohnung zu bauen und zu betreiben, solange nur die Geschosse den befriedeten Besitz nicht verlassen, ist also keine OWi? Interessant, was denn dann?

Mein Gott, bitte schmeiß Hirn vom Himmel und triff`! :help:

Ist dir wieder mal danach irgendetwas als nicht zulässig oder widerrechtlich, oder diesmal "nur" als OWi zu verdammen, was gar nicht stimmt ?

So wie damals dein unsäglicher Unsinn bezüglich der Widerrechtlichkeit einer MEB, die in eine rote WBK eingetragen ist?

(Falls Du dich nicht erinnern kannst:

http://forum.waffen-online.de/topic/425859-mit-roter-wbk-sportliches-schiessen/page-5 :gaga: )

Du scheinst echt Spaß dran zu haben, irgendetwas, von dem Du keine Ahnung hast, als verboten oder nicht zulässig zu bezeichnen, wie ?

...

Du kannst Dir natürlich auch einen Schießstand bauen, aber das wäre dann trotzdem eine OWi.

...

Nochmal langsam zu Mitschreiben (und, obwohl ich wenig Hoffnung hege) hoffentlich verstehen:

Du kannst dir in deiner Wohnung/Haus/Insel/Wohnklo bauen, was Du willst (baurechtliche und -technische, mietrecchtliche und evtl. weitere relevante Beschränkungen beachtend): einen Schießstand, eine Kletterwand, ein Dominastudio, einen Pool, usw.

Außer vermutlich immensen Kosten stellt das GAR NIX WEITER dar, keine OWi, Straftat, Gottesvergehen - NIX !

So, und darüber hinaus kannst Du denselben (hier: den Schießstand) sogar auch noch betreiben.

Und damit es dir leichter fällt, das auch zu kapieren und sogar zu akzeptieren (die Hoffnung stirbt zuletzt...), denk mal über die folgenden Begriffe nach:

- Schießstandsachverständige

- Schießstand- oder Schießstättenzulassung

- §27 WaffG :rtfm:

Jaaaaaa, stell`dir vor - der Gesetzgeber sieht das sogar explizit vor !

(Ich befürchte jetzt bricht jemandes Weltbild in sich zusammen) :s84:

Bearbeitet von botack
Geschrieben

Mein Gott, bitte schmeiß Hirn vom Himmel und triff`! :help:

Ist dir wieder mal danach irgendetwas als nicht zulässig oder widerrechtlich, oder diesmal "nur" als OWi zu verdammen, was gar nicht stimmt ?

So wie damals dein unsäglicher Unsinn bezüglich der Widerrechtlichkeit einer MEB, die in eine rote WBK eingetragen ist?

(Falls Du dich nicht erinnern kannst:

http://forum.waffen-online.de/topic/425859-mit-roter-wbk-sportliches-schiessen/page-5 :gaga: )

Du scheinst echt Spaß dran zu haben, irgendetwas, von dem Du keine Ahnung hast, als verboten oder nicht zulässig zu bezeichnen, wie ?

Scheint Dich ja immer noch schwer zu beschäftigen. Im Übrigen würde ich sagen, dass mich die aktuelle Rechtsprechung bestätigt.

Nochmal langsam zu Mitschreiben (und, obwohl ich wenig Hoffnung hege) hoffentlich verstehen:

Du kannst dir in deiner Wohnung/Haus/Insel/Wohnklo bauen, was Du willst (baurechtliche und -technische, mietrecchtliche und evtl. weitere relevante Beschränkungen beachtend): einen Schießstand, eine Kletterwand, ein Dominastudio, einen Pool, usw.

Außer vermutlich immensen Kosten stellt das GAR NIX WEITER dar, keine OWi, Straftat, Gottesvergehen - NIX !

So, und darüber hinaus kannst Du denselben (hier: den Schießstand) sogar auch noch betreiben.

Und damit es dir leichter fällt, das auch zu kapieren und sogar zu akzeptieren (die Hoffnung stirbt zuletzt...), denk mal über die folgenden Begriffe nach:

- Schießstandsachverständige

- Schießstand- oder Schießstättenzulassung

- §27 WaffG :rtfm:

Jaaaaaa, stell`dir vor - der Gesetzgeber sieht das sogar explizit vor !

(Ich befürchte jetzt bricht jemandes Weltbild in sich zusammen) :s84:

Echt, das Bauen eines Schießstandes ist keine OWi? Und der Gesetzgeber sieht das Betreiben eines Schießstandes in § 27 WaffG explizit vor? Mit Sachverständigengutachten und Betriebserlaubnis und so? Mann, wenn ich Dich nicht hätte ...

Weißt Du, botack, mir war schon klar, woran Du dich gestört hast, aber außer Dir konnte wahrscheinlich jeder nachvollziehen, dass nicht wirklich der Bau, sondern der anschließende Betrieb (extra für Dich: natürlich ohne Betriebserlaubnis!) von mir gemeint war, wenn von einer OWi die Rede ist. Ich hätte da auch gleich darauf eingehen können, aber ich wollte mal schauen, wie lange Du diesmal brauchst, mir zu beweisen, was für ein rechtskundiger, verständnisvoller und eloquenter Mensch Du doch bist.

Geschrieben

... Im Übrigen würde ich sagen, dass mich die aktuelle Rechtsprechung bestätigt.

Nicht besonders, aber ich merke mir halt Leute, die permanent dummes oder falsches Zeug von sich geben.

Dein "das ist aber verboten"-Wahn ist ja fast schon chronisch, auf jeden Fall aber unterhaltsam. Vielleicht kannst ja doch noch ein paar SBs ihre widerrechtlichen Einträge nachweisen (grün ging gerade nicht vom iPad aus).

Weißt Du, botack, mir war schon klar, woran Du dich gestört hast,

- jaja, schon klar; das wäre schön für dich, wenn es so wäre. Allerdings waren so einige deiner "Aussagen" hier im Forum bisher eher sagen wir mal, intellektuell "unaufdringlich", so daß es mAn eher unwahrscheinlich ist, dir diese Erkenntnis zuzutrauen oder zuzumuten.

... Blafasel...wie lange Du diesmal brauchst, mir zu beweisen, was für ein rechtskundiger, verständnisvoller und eloquenter Mensch Du doch bist.

Nun, es stört einfach die Hygiene im Forum, wie ich finde, wenn Faktenallergiker hier Halbwissen oder Dummfug verbreiten oder durch großzügige "Vereinfachungen" ihre kontroverse Weltsicht als Tatsache hinstellen. Ich denke, daß deine weltmännischen Darstellungen hier noch für Unterhaltung sorgen werden.

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