Es wurde doch zu der Gesetzesänderung 2009 vom Bundesverfassungsgericht(?) festgestellt dass die Kontrollen kostenlos sein müssen?
Dann ist es doch klar illegal was die Städte da machen. Ich kann einfach nicht glauben, dass sich niemand, v.a. niemand der Betroffenen, dagegen auflehnt und klagt; oder sehe ich das grundfalsch?
Bzw. sollte generell gegen verdachtsunabhängige Kontrollen in Privathaushalten geklagt werden, die finden im Gegensatz zu allgemeinen Verkehrskontrollen eben nicht im öffentlichen Raum statt, in den man sein Eigentum (Kfz) freiwillig begeben hat.
Unser grundsätzliches Problem ist es einfach, dass wir ständig auf Verteidigungsposition sind, und höchstens ein paar Jahre den Grund halten bis wieder ein weiteres kleines Stück weggenommen wird.
Es braucht daher meiner Meinung nach, von unserer Seite aus, Forderungen in die Gegenrichtung (defensive carry, Wegfall von Beschränkungen, Verweise auf Positivbeispiele in anderen Ländern, Statistiken etc.), um wenigstens den status quo zu erhalten, oder bestenfalls mal Boden für uns gut zu machen.
Grüße