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IGNORED

Mit roter WBK sportliches Schießen?


MG34

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich wüsste nicht, was Flohbändiger falsch ausgelegt hat zur MEB. Ein Scan der Roten von deinem Bekannten wäre sehr interessant. Ein Eintrag dort dürfte die absolute Ausnahme darstellen.

Geschrieben
Ich wüsste nicht, was Flohbändiger falsch ausgelegt hat zur MEB. Ein Scan der Roten von deinem Bekannten wäre sehr interessant. Ein Eintrag dort dürfte die absolute Ausnahme darstellen.

Es ist einfacher zu sagen, was er richtig ausgelegt hat, da er Bull$hit erzählt hat, der vielleicht einer selbst dahingedachten zerebralen Flatulenz entspringt, aber durch einfach gar nichts zu belegen ist.

Was die WBK angeht, wird Dir mein Wort reichen müssen; wegen dem hier verzapften Dünnpfiff werde ich mir nicht die Mühe machen, meinen Bekannten zu nerven.

Und selbst wenn es eine Seltenheit oder Ausnahme wäre (wer weiß schon oder maßt sich an das zu wissen, außer vielleicht FB), wie kommt jemand dazu so Etwas als "rechtswidrig" :gaga: zu bezeichnen - geht's noch ??? :peinlich:

Aber wie gesagt, wenn Dir alleine die aus FBs "Ableitung" resultierende "Rechtswidrigkeit" der MEB der Gelben WBK nicht ausreicht, dann lies doch bitte die von ihm selbst zitierten Rechtsquellen. Die WaffVwV konkretisiert hier [b]eine mögliche [/b]Gestaltung einer solchen MEB, und dies hat keinen ausschliessenden Charakter (ansonsten, zeig' ihn mir bitte !).

Falls Dir das Wörtchen "eine" aber auch als "alleinig" vorkommt, empfehle ich einen Sprachkurs.

Ansonsten, träum(t) weiter...

Geschrieben
Ich wüsste nicht, was Flohbändiger falsch ausgelegt hat zur MEB. Ein Scan der Roten von deinem Bekannten wäre sehr interessant. Ein Eintrag dort dürfte die absolute Ausnahme darstellen.

Dann sind alle Roten nach §18, die dem Umfang

"Munition jeder Art" und "Schusswaffen jeder Art" aufweisen, rechtswidrig? :confused:

Geschrieben
Dann sind alle Roten nach §18, die dem Umfang

"Munition jeder Art" und "Schusswaffen jeder Art" aufweisen, rechtswidrig? :confused:

Ja, genau (zumindest wenn man solche Koniferen fragt) !

:ridiculous::rotfl2::17:

Geschrieben

In der Regel dürfte ein MES für die Munition ausgestellt sein. Ob eine Rechtswidrigkeit vorliegt, kann ich nicht bewerten.

wenn man solche Koniferen fragt
Welche Nadelgehölzer meinst du?
der MEB der Gelben WBK nicht ausreicht

HJier hat er darauf hingewisen, dass die Munition auf der Vorderseite bereits erwähnt ist.

Geschrieben
In der Regel dürfte ein MES für die Munition ausgestellt sein. Ob eine Rechtswidrigkeit vorliegt, kann ich nicht bewerten.

Natürlich kannst Du das nicht - aber unser FB ist ja der festen Überzeugung, er kann das, so laut wie der tönt.

Welche Nadelgehölzer meinst du?

Solche, aus denen Vollpfosten hergestellt werden.

Geschrieben

Dann werf ich doch ein paar Fakten ein...

WBKRot_Mun_geschw.jpg

und weil ich auch Sportschütze bin (WBK gelb+grün) darf dieses Teil...

2940-2.jpg

jedes Jahr im August / September mit nach Philippsburg. (gültiger Beschuß - LOGISCH!)

Und bevor die Sammlerpuristen losjammern, ich sehe das so wie wenn man einen Oldtimer (Auto) hat. Zur Arbeit fährt man schon mit dem Alltagsfahrzeug, aber bei Schönwetter holt man auch mal den Oldtimer aus der Garage. Technik die verstaubt ist unnütz!

Geschrieben

@Bobbel: :appl::s75:

Ich gehe mal davon aus, daß die abgebildete "Dame" in deiner Roten steht - also Vorsicht:

Jetzt wird Dir bestimmt gleich irgendsoeine Konifere (!) erzählen,

- daß dein Munerwerbseintrag dort "rechtswidrig" ist, und

- Du mit der alten Dame ja gar nicht sportlich oder sonstwie schießmäßig unterwegs sein darfst.

Ich hol' mir schon mal Chips & Cola !

Geschrieben
Und was schreibt das VG Darmstadt in seinem Urteil vom 01.10.2007 (Az. 5 E 1211/06 (3), Kläger beantragte MEB für seine Sammlerwaffen):

Ich bin weiter interessiert an dem genauen Wortlaut des Urteils. Ich finde lediglich diese Passage

Verwaltungsgericht Darmstadt | 5. Kammer | Az.: 5 E 1211/06 (3) | Urteil vom 01.10.2007

Redaktioneller Extrakt:

Das Gericht befasst sich in seiner Entscheidung mit der Frage, ob Sammlerwaffen vorübergehend erlaubnisfrei

durch einen Sportschützen bessen werden können und inwiefern ein erlaubnisfreier Transport dieser Waffen zu

einer Schießstätte möglich ist.

Wenn hier also jemand den weiteren Wortlaut hat, bitte einstellen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
BOOOAAAHHHHH, lauter "rechtswidrige" Rote WBKs hier - und die zuständigen SBs gleich mit verknacken !

Blödsinn, rechtswidrig ist lediglich die Form des Munitionserwerbseintrages. Dieser kann nicht in die WBK eingetragen werden, sondern hätte durch einen MES erfolgen müssen. Die Tatsache, dass es Behörden gibt, die den Munitionserwerb trotzdem gleich mit auf die WBK schreiben, macht es formalrechtlich nicht weniger falsch.

Im Übrigen habe ich noch mal gesucht und folgendes in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 14/7758, S. 65) gefunden.

Während Erlaubnisse zum Erwerb und Besitz von Waffen in der Regel die entsprechenden Erlaubnisse für Munition einschließen, ist dies in den Fällen des § 17 des Entwurfs nicht der Fall. Dies schließt jedoch nicht aus, dass ein Waffensammler auch und gleichzeitig eine Erlaubnis zum Munitionserwerb erhält.

Fazit: Wenn Munitionserwerb, dann nur getrennt von der WBK.

Geschrieben

Du raffst es echt nicht, oder ?

Meine Hoffnung auf deinen erfolgreichen Erkenntnisprozess war offenbar leider vergebens. :traurig_16:

Ich erlaube mir nochmals auf meinen Beitrag #73 (Mitte; der Absatz, der mit „Anführungszeichen“ beginnt) hinzuweisen.

Viele Wege sind möglich und rechtens: Eintrag in eine WBK (Stempel in zugehöriger Spalte), grundsätzlicher Einschluß (Gelbe WBK), MES, …

Also los Leute, zeigt Eure SBs an, denn sie haben rechtswidrig MEBs erteilt !!! :00000733:

Und wenn Du dir schon die Mühe machst, eine BT-Drucksache zu zitieren, wäre es schön, sie auch wenigstens verstanden zu haben:

Wo bitte steht da,

- Daß es auch um SVs geht ? und

- Daß eine MEB nicht in der WBK aufgenommen sein darf (soll heißen, ohne separaten MES) ?

Bittebittebitte zeig’s mir !!! :confused:

Der zitierte Absatz sagt lediglich aus, daß eine MEB bei Sammlern (auch nix von SVs) in der Regel nicht der Fall ist.

Wo steht da etwas darüber, in welcher Form eine MEB erteilt wird ???

Nochmal deutlich für dich:

1. Da steht nimmernix von der formalen Gestaltung der MEB, und,

2. nebenbei bemerkt, „in der Regel“ heißt nicht, daß Ausnahmen nicht möglich wären.

Thema verfehlt – Setzen – 6 ! :peinlich:

Ich brauch‘ noch Cola…

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