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IGNORED

Gebrochene Feder ist kein Garantiefall?


Qnkel

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Während die Sachmängelhaftung nur Mängel abdeckt, die bereits bei der Fahrzeugübergabe vorgelegen haben, ist es bei einer Garantie üblicherweise egal, wann der Mangel aufgetreten ist.

http://www.adac.de/infotestrat/fahrzeugkauf-und-verkauf/gebrauchtfahrzeuge/gebrauchtwagenkauf/unterschied-sachmaengelhaftung/default.aspx

Aber von der Sachmängelhaftung war doch bisher noch nicht die Rede sondern von Gewährleistung? Sind eigentlich 2 Paar Schuhe. Verschleißteile von der Gewährleistung auszuschliessen wird nicht davon berührt?

Wer einen neuen BMW kauft, kann sich über einen umfassenden Service freuen. Die BMW Partner bieten eine zwölfjährige Gewährleistung für die Karosserie und eine dreijährige für den Lack. Für das gesamte Automobil (mit Ausnahme von Verschleißteilen)

http://www.bmw.com/com/de/owners/service/warranty.html

Bearbeitet von Nakota
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Aber von der Sachmängelhaftung war doch bisher noch nicht die Rede sondern von Gewährleistung? Sind eigentlich 2 Paar Schuhe. Verschleißteile von der Gewährleistung auszuschliessen wird nicht davon berührt?

Gesetzliche Gewährleistung : Pflicht für u.a. Sachmängel zu haften. Voraussetzungen und Fristen im Gesetz.

Garantie: Versprechen des Verkäufers irgendetwas zu machen, zB für einen Sachmangel zu haften. Voraussetzungen, Bedingungen und Fristen in der Garantieerklärung.

Garantie kann weiter gehen (zB länger) aber die gesetzliche Gew. nicht ausschließen.

Ich spreche nur von Verbraucherverträgen.

Bearbeitet von dkp3011
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Jesus & Maria ... dieses EU Gesetz gibts nun 13 Jahre ... ja habt Ihr Euch denn noch nie mit diesem wunderbaren Geschenk für Verbraucher

seitens EU befasst ... ich bin erstaunt wie wenig genaues Ihr hierzu wisst dabei ist es doch nicht mal so schwer es zu verstehen. Ich fasse mal zusammen : In den ersten 6 Monaten ist das eine 1A Sache für den Käufer ...

Bearbeitet von Gonzzo
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So, habe heute nochmal eine freundliche eMail geschickt als Antwort:

vielen Dank für die schnelle Antwort. In ihren AGB und auch im Kaufvertrag steht nichts davon, dass Federn von der Gewährleistung ausgeschlossen sind. Auch kann ich die Aussage, dass dies in der Branche ausgeschlossen ist, nicht teilen. Ein anderer Anbieter hat gerade erst auf Gewährleistung die gebrochene Feder eines Vorderlader-Gewehrs unkompliziert ersetzt.

Weiterhin komme ich Ihnen bereits entgegen mit der Bitte, mir nur eine neue Feder zuzusenden um diese selbst in die Waffe einzusetzen um den Gewährleistungsanspruch unkompliziert zu halten. Das Gewährleistungsrecht ist hier doch eindeutig, vorallem innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf.
Es war für mich mit der entscheidende Grund bei Ihnen zu kaufen, da sie ein großer Händler sind, laut ihren Aussagen alle Waffen vom Büchsenmacher geprüft werden und Sie mit "ein Jahr Vollgarantie" werben, da der Gebrauchtwaffenkauf, gerade auf privaten Handelsplattformen, immer ein gewisses Risiko ist. Daher wäre ich sehr enttäuscht, sollten Sie meinen Gewährleistungsanspruch auf eine neue Feder nicht anerkennen.
Daher bitte ich Sie erneut, mir den kostenlosen Austausch der gebrochenen Feder zu bestätigen. Gerne schicke ich Ihnen nach Bestätigung der Gewährleistung die gebrochene Feder als Muster zu.

Nach kurzer Überlegung habe ich erstmal abgesehen, direkt mit Anwalt zu drohen. Sollte erneut eine Ablehnung kommen, werde ich eine abschließende eMail dazu schreiben mit dem Hinweis, das ich nun mein volles Gewährleistungsrecht geltend mache.

Wusstet ihr, dass man sogar das Recht hat bei Gewährleistung und Mangel, dass der Artikel bei einem zu Hause abgeholt wird (vom Versender/Verkäufer)? Denke mal, gerade beim Waffenversand eine sinnvolle Sache um auf Nummer sicher zu gehen :) :)

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Würde mich wundern, dass es Autohersteller gibt bei denen Gummiteile in der Gewährleistung sind. Und bei den Bremsscheiben ging es nicht um mich, war in einem Forum, wo ein Eisensteiger sich über den Verschleiß beschwerte. Und wegen Kofferraum: nach 20 Monaten gibt es vielleicht noch Kulanz?

Gewährleistung (Sachmangelhaftung) kann sich ein Hersteller schlicht nicht aussuchen, hier gilt die 2Jährige Frist.

Eine Gummidichtung am Kofferraum ist kein Verschleißteil. Ganz anders, als z.B. ein Wischblatt.

Verschleiß an Bremsen (typische Verschleißteile) ist wieder etwas anderes.

Beispiel:

Ein festgegangener Bremszylinder kann durchaus auch nach 23Monaten und 70.000km Gewährleistung sein, wenn das Bremsbild keine Auffälligkeiten zeigt.

4blau gebremste und rissige Bremsscheiben sind ggf. Schon einen Tag nach Auslieferung Verschleiß, z.B. dann, wenn der Kunde den Wagen, gleich am Tag der Auslieferung, x-Mal um den Nürburgring gejagt hat.

Es ist schlicht Sinn und Zweck einer Bremse zu verschleißen.

Ob der Umfang dieses Verschleißes "normal" (im Bezug auf den Einsatz des Fahrzeuges und die Art des Fahrzeuges) ist, oder nicht (=Mangel) ist pauschal nicht zu sagen.

Ein Mangel liegt (ganz grob) immer dann vor, wenn die Beschaffenheit eines Produktes (alles andere lassen wir mal außen vor) nicht der üblichen Beschaffenheit entspricht.

Beispiel:

Es ist üblich und normal, dass eine 08/15-Kleinwagenbremse nach x-Runden Nürburgring "fertig" ist, auch wenn der Wagen erst einen Tag alt ist.

Es ist nicht üblich und nicht normal, dass die Dichtung eines Kofferraumes, bestimmungsgemäßer Gebrauch vorausgesetzt, nach 23Monaten, undicht wird.... auch wenn der Wagen in dieser Zeit 100.000km gelaufen hat.

Kulanz ist wiederum etwas ganz anderes.

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Ein festgegangener Bremszylinder kann durchaus auch nach 23Monaten und 70.000km Gewährleistung sein

nein, definitiv unmoeglich

denn die "gewaehrleistung" sichert fuer den verbraucher den einwandfreien zustand der ware ZUM ZEITPUNKT DER UEBERNAHME

was danach passiert interessiert nicht

ob sich die bremse fuer oder spaet abfaehrt, ueblich oder unueblich schnell ... das ist alles NICHT in der gesetzlichen gewaehrleistung geregelt

daher kann man mit 99,9999% sicherheit davon ausgehen dass eine bremse die nach 23 monaten festgeht das eben NICHT deshalb tut weil sie ZUM ZEITPUNKT DES KAUFES schon defekt war sondern wegen was auch immer ...

daher kein gewaehrleistungsfall

und weil man eben schwer sagen kann was ZUM KAUFZEITPUNKT schon defekt war und was evt erst spaeter aufgetreten ist gibt es die 6/24 regel

alles was in den erstren 6 monaten auftritt .... da geht das gericht davon aus dass der fehler zum kaufzeitpunkt schon vorhanden war

es seie denn es liegt ein sachverstaendigengutachten vor das gegenteiliges nahe legt

alles was danach bis zum ende der 24 (oder 12) monate auftritt .... da geht das gericht davon aus dass der mangel zum kaufzeitpunkt noch nicht vorhanden war

es seie denn es liegt ein sachverstaendigengutachten vor das gegenteiliges nahe legt

wie schon ein kollege vorher geschrieben hat:

fuer die ersten sechs monate ist das fuer den kaeufer eine super sache

und ja, die ges. gewaehrleistung kann auch bei gebrauchten ware vom haendler NICHT AUSGESCHLOSSEN werden, auch wenn es sich um ein 120 jahre altes gewehr handelt ..

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Das heißt, ein Auto, dass nach 7Monaten auseinanderbricht, ist kein Fall für die Gewährleistung?

Denn zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, lief es ja einwandfrei...

Gut, dass der Gesetzgeber das anders sieht.

§438BGB

§437BGB

§....

2. Formen: a) Vereinbarung: Ein solcher Mangel liegt vor, wenn die Sache nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat.

b) Subsidiäre Fälle: Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Sache frei von Sachmängeln, wenn sie sich
(1) für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet oder
(2) wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach Art der Sache erwarten kann. Zur Beschaffenheit nach
(2) zählen auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder seines Gehilfen bes. in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften erwarten kann

Eine Kofferraumdichtung, die (normaler Gebrauch), nach 18Monaten undicht wird, hat eben nicht die vereinbarte Beschaffenheit.

Ein Bremskolben, der (normaler Gebrauch), nach 23 Monaten festgeht auch nicht.

Eine Verschlissene Bremse ist was ganz anderes.

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Das heißt, ein Auto, dass nach 7Monaten auseinanderbricht, ist kein Fall für die Gewährleistung?

Denn zum Zeitpunkt des Gefahrenüberganges, lief es ja einwandfrei...

Gut, dass der Gesetzgeber das anders sieht.

§438BGB

§437BGB

§....

Eine Kofferraumdichtung, die (normaler Gebrauch), nach 18Monaten undicht wird, hat eben nicht die vereinbarte Beschaffenheit.

Ein Bremskolben, der (normaler Gebrauch), nach 23 Monaten festgeht auch nicht.

Eine Verschlissene Bremse ist was ganz anderes.

hi

du sprichst von der sachmangelhaftung

ich spreche von der gesetzlichen gewaehrleistung

sachmangelhaftung ist nur fuer anwaelte und gutachter prima

viel arbeit, jede menge gestaltungsspielraum

lauter einzelfallentscheidungen

die ges. gewaehrleistung ist fuer den kunden viel besser

der verkauefer haftet in den ersten sechs monaten fuer ALLES (ausser "echten" verschleissteilen, und das wird seher eng ausgelegt im allgemeinen)

danach beweislastumkehr, dann kannst es als endkunde vergessen, da geht nix mehr ...

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hi

du sprichst von der sachmangelhaftung

ich spreche von der gesetzlichen gewaehrleistung

sachmangelhaftung ist nur fuer anwaelte und gutachter prima

viel arbeit, jede menge gestaltungsspielraum

lauter einzelfallentscheidungen

die ges. gewaehrleistung ist fuer den kunden viel besser

der verkauefer haftet in den ersten sechs monaten fuer ALLES (ausser "echten" verschleissteilen, und das wird seher eng ausgelegt im allgemeinen)

danach beweislastumkehr, dann kannst es als endkunde vergessen, da geht nix mehr ...

Erklär mal den Unterschied zwischen Gewährleistung und Mangelhaftung....

Das Gesetz (hier §434BGB) verwendet den Begriff "Gewährleistung" gar nicht.

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Leuts, ihr macht hier ein Theater. Habt ihr Langeweile? Als Verbraucher muss ich den ganzen Paragraphenscheiss echt nicht wissen! In einem anderen Forum meinte letztens ein Hohlspacken es wäre wichtig ob ich bei einem Defekt in den ersten 6 Monaten sage ich möchte einen Gewährleistungsfall oder einen Garantiefall eröffnen. Hallo gehts noch! Wenn ich einen defekt an einem Gerät habe hat der Händler das dementsprechend zu beheben und zu bearbeiten. Bei teuren Sachen brauchst du eh nen Anwalt. Die lassen sich wenn se nicht wollen eh auf nix ein.

“Du willst Sonderrechtskündigung, bist du Wahnsinnig das heißt auserordentliche Kündigung!“

Naja, wenn man nix zu tun hat!

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In einem anderen Forum meinte letztens ein Hohlspacken es wäre wichtig ob ich bei einem Defekt in den ersten 6 Monaten sage ich möchte einen Gewährleistungsfall oder einen Garantiefall eröffnen. Hallo gehts noch!

hi

wer auch immer es war

er hat recht

die verpflichtung zur erfuellung der gesetzlichen gewaehrleistung hat der haendler

die verpflichtung zur einhaltung irgendwelcher garantieversprechen hat der hersteller - und als dessen erfuellungsgehilde dessen generalvertreter

wenn du zu A gehts und B haben willst wird das nicht klappen

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hi

wer auch immer es war

er hat recht

die verpflichtung zur erfuellung der gesetzlichen gewaehrleistung hat der haendler

die verpflichtung zur einhaltung irgendwelcher garantieversprechen hat der hersteller - und als dessen erfuellungsgehilde dessen generalvertreter

wenn du zu A gehts und B haben willst wird das nicht klappen

Dumm Tüch. Wenn in den ersten sechs Monaten ein defekt auftritt greift IMMER die Sachmängelhaftung! Unabhängig davon was ich als Kunde sage, Garantie, Gewähr oder sonst was. Das muss der Endverbraucher gar nicht wissen. Aber der Händler muss das wissen und das für mich gescheiteste machen. Bearbeitet von callahan44er
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hi

wer auch immer es war

er hat recht

die verpflichtung zur erfuellung der gesetzlichen gewaehrleistung hat der haendler

die verpflichtung zur einhaltung irgendwelcher garantieversprechen hat der hersteller - und als dessen erfuellungsgehilde dessen generalvertreter

wenn du zu A gehts und B haben willst wird das nicht klappen

Auch falsch.

Die Erfüllung der gesetzlichen Sachmangelhaftung (in diesem Fall), hat der Verkäufer, mittelbar der Importeur oder Hersteller.

Abwickeln kann dies auch ein ganz anderer Händler des Herstellers/Importeurs, in seinem Auftrag.

Die Verpflichtung Abwicklung einer Garantie, hat der Garantiegeber.

Dass kann ein Händler sein, eine Garantieversicherung, ein Hersteller/Importeur oder ganz wer anders...

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Die Firma Waffen-Frank (www.waffen-frank.de) hat geantwortet:

Sehr geehrter Herr XY,

das wir den an Sie gelieferten Revolver techn. geprüft und in voller Funktion an Sie ausgeliefert haben, beweisen ja die von Ihnen auf Ihre E-Mail vom 01.01.2015 eingeräumten 30 Probeschüsse! Wir sind gerne bereit, nach Einsendung der defekten Feder, Ihnen eine solche zu unserem Selbstkostenpreis zu besorgen, diese wird bei ca. € 20,00 inkl. den Portokosten liegen. Bis zu Ihrer Rückantwort verbleiben wir

mit freundlichen Grüßen aus Mainz

Willy Frank, Diktat

Weitere Kommentierung erspar ich mir und ich werde dort auch nicht weiter antworten sondern nächste Woche mich beraten lassen.

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Man was macht ihr hier für ein Fass auf wegen einer Feder für 8,99€, da wäre mir doch meine Lebenszeit zu schade zu.

Mal davon abgesehen das diese Feder bei falschem Einbau schnell mal brechen kann und es dann wirklich kein Gewährleistungsfall ist, würde ich sie bei Ferkinghoff bestellen und hätte meine Ruhe.

Ich habe eigentlich von allen Federn meiner Waffen Ersatz aus einer Großbestellung bei Wolff Gunsprings hier liegen, das spart mir Zeit im Falle eines Defekts.

Wenn du auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hin arbeitest wird das die teuerste Feder die ich mir vorstellen kann, und du wirst erst 2020 mit deinem Revolver schießen.

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Man was macht ihr hier für ein Fass auf

Hallo

rekapitulieren wir mal: es wird ein Revolver bei einem Fachhändler gekauft. Dieser Händler hat sich auf Gebrauchtwaffen spezialisiert. Er bietet sogar eine besondere Garantie an. Gewährleistung muss er sowieso bieten. Jetzt geht nach kürzester Zeit eine Feder kaputt. Er muss sie auf der Basis der Gewährleistung reparieren. Aber er sagt: "Nö, mach ich nicht." Er ist Händler und kennt sich, davon gehe ich aus, mit den Garantie und Gewährleistungsansprüchen sehr gut aus. Ihm muss klar sein, dass er rechtlich dazu verpflichtet ist, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen. Aber er sagt: "Nä, däs mach isch nett." Jetzt sehe ich das so, dass wenn der Käufer sein Recht nicht durchsetzt und wegen des geringen Wertes der Feder alles auf sich beruhen lässt, der Verkäufer dazu angeregt wird, immer mehr und immer teurere Reparaturen bei der Gewährleistung abzulehnen.

Ich, und das sollten alle sein, wäre Qnkel dankbar, dass er dem Händler seine Pflichten, auch mit Hilfe eines Anwaltes, zeigt, dass er so mit der Kundschaft nicht umgehen kann. Ich denke, Qnkel sollte dem Mainzer Händler die Feder zur teuersten Feder der Welt mutieren lassen.

Geh zum Anwalt, der freut sich über so leicht verdientes Geld.

Und dem Mainzer Händler wird es zeigen, dass es sich nicht lohnt, Kunden zu ärgern.

Steven

Bearbeitet von steven
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