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Gebrochene Feder ist kein Garantiefall?


Qnkel

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Federn sind ebenso wie Batterien und anderes Verbrauchsmaterial eigentlich immer von der Sachmängelhaftung (so heißt es heute) ausgeschlossen. Sowas wird aber innerhalb so kurzer Zeiten oft auf Kilian erledigt. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht.

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Ich bin ja Kunde. Erzähl mal einem Kunden (nicht mir), dass seine Bremsscheiben nach 10.000 Km runter sind, weil er gerne nicht vorausschauend fährt sondern es liebt in die Eisen zu gehen :D und nicht, weil ein Konstruktionsfeler vorliegt.

Bremsen sind (im Gegensatz zu vielen "Gummiteilen") Verschleißteile und heißen so, weil sie einem Verschleiß unterliegen.

Zudem, gerade bei Bremsen, einem Verschleiß, der maßgeblich vom Nutzer vorgegeben wird.

Von welchem Fahrzeug sprichst du denn?

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Bremsen sind (im Gegensatz zu vielen "Gummiteilen") Verschleißteile und heißen so, weil sie einem Verschleiß unterliegen.

Zudem, gerade bei Bremsen, einem Verschleiß, der maßgeblich vom Nutzer vorgegeben wird.

Von welchem Fahrzeug sprichst du denn?

Ich gebe mal welche als Beispiele vor. :rolleyes:

Renault Laguna mit Automatik, eventuell gar als Kombi. :teu38:

alter Citroen C5 mit ähnlicher Konfiguration

...

Das sind Klassiker der sehr schnell verschleißender Bremsen, trotzdem sollten die Beläge immer noch längere Wechselintervalle haben als 'ne Motorölfüllung. Außergewöhnlich kurze Verschleißintervalle sind eben doch auch ein Mangel, zumindest wenn nicht wenigstens in der Bedienungsanleitung darauf hingewiesen wird (Kurzzeitbenutzung).

Trotzdem geht es hier wohl weniger um die finanziellen Peanuts von Aufwand als das dreiste Verhalten des Händlers. :016:

Dein

Mausebaer

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Federn sind technisch generell keine Verschleißteile. Eine Feder ist auf Dauerbelastung ausgelegt - oder hat der Hersteller der Waffe eine Bedienungsanleitung beigelegt wie "...tut es meistens, aber wenn nicht weil wir Teile konstruktiv falsch bemessen haben, können Sie die Waffe auch werfen und das Ziel so treffen..." ?

Wenn die Ersatzfeder 12€ kostet, dann würde ich dem Verkäufer das Angebot machen, das Ersatzteil zzgl. Versand direkt dem Käufer zu bezahlen. Wenn nicht gezahlt wird, mahnen und wenn man es darauf ankommen lassen will, einen Mahnbescheid erwirken. Dafür braucht man keinen Anwalt.

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Federn sind technisch generell keine Verschleißteile. Eine Feder ist auf Dauerbelastung ausgelegt - ...

Selbstverständlich verschleissen Federn, sonst müsste man sie ja nie und nirgendwo ersetzen. Den Federbruch lassen wir mal beiseite, die Dinger, wir reden hier ja von Federn aus Federstahl, ermüden schlicht durch ihre bestimmungsmäße Beanspruchung aus dem sich wiederholenden Zyklus von Spannung und Entspannung.

http://www.federfibel.de/

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Klar ermüden Federn irgendwann.

Aber nach 3 Monaten und 30 Schuss ist mir das ein bisschen schnell.

Auch wenn die Waffe gebraucht ist.

Hab ja nicht umsonst bei nem Händler gekauft anstatt bei egun um halt eine Garantie zu haben, dass die Waffe nicht gleich auseinander fällt.

Kollege hatte bei nem nagelneuen Ardessa-Vorderlader auch das Problem. Nach 30 Schuss ist die Feder gebrochen. Wurde anstandslos ausgetauscht. Daher verstehe ich den Satz "in dieser Branche nicht üblich" nicht.

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Bremsen sind (im Gegensatz zu vielen "Gummiteilen") Verschleißteile und heißen so, weil sie einem Verschleiß unterliegen.

Zudem, gerade bei Bremsen, einem Verschleiß, der maßgeblich vom Nutzer vorgegeben wird.

Von welchem Fahrzeug sprichst du denn?

Würde mich wundern, dass es Autohersteller gibt bei denen Gummiteile in der Gewährleistung sind. Und bei den Bremsscheiben ging es nicht um mich, war in einem Forum, wo ein Eisensteiger sich über den Verschleiß beschwerte. Und wegen Kofferraum: nach 20 Monaten gibt es vielleicht noch Kulanz?

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Fyofor verwechselt Verbrauchsmaterialien (Batterien, Benzin etc. ) mit Materialien die einem Verschleiß unterliegen (Federn, Reifen etc.)

Nein, das verwechsle ich nicht. Ob Verschleiß- oder Verbrauchsmaterial ist im Endeffekt aber egal. Beides ist von der Sachmängelhaftung üblicherweise ausgeschlossen, bzw. es gilt die Beweislastumkehr. Bei gebrauchten Gegenständen ist die Vorgeschichte aber absolut unbekannt, und daher wird sowas auf Kulanz gemacht, oder eben nicht.

Dass dieses Verhalten gegenüber dem Kunden natürlich nicht förderlich für zukünftige Geschäfte ist brauchen wir nicht zu diskutieren.

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Auch wenn die Waffe gebraucht ist...

Ich würde als Händler keine gebrauchten Sachen mehr verkaufen wenn ich für Federn garantieren müsste, wo ich nicht wissen kann welcher Beanspruchung sie vorher ausgesetzt waren (Tunning?). Dann kommt noch dazu, dass die Waffe wieder zusammgebaut wurde und u.U. falsch so das die Feder gebrochen ist. Ich unterstelle dir aber keinen Falschzusammenbau, sondern versuche die Sicht des Händlers zu sehen. Und wennn Garantie/Gewehrleistung, dann würde ich über den Preis sicher stellen, dass ich da nicht in die Bredouille komme. Wie teuer war den der Revolver?

Bearbeitet von Nakota
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Nein, das verwechsle ich nicht. Ob Verschleiß- oder Verbrauchsmaterial ist im Endeffekt aber egal.

Ok. Aber dann liegst Du falsch. Es ist überhaupt nicht "egal". Ich empfehle zu "Gewährleistungsausschluss bei Verbraucherverträgen" zu recherchieren.

Du hast insofern Recht, dass auch Verbrauchsmaterialien nicht von der Sachmangelhaftung ausgenommen sind, soweit der Mangel nicht auf mangelfreien Verbrauch beruht.

Bearbeitet von dkp3011
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Hallo

ich kaufe oft den ein oder anderen Revolver. Billige Dinger. Von privat ca. 5 - 20 Euro. Vom Händler zwischen 40 und 70 Euro. Bei den Preisunterschieden ist die Arbeit des Sichtens, die Einsetzung bei Egun, der Gewinn und die evtl. Gewährleistung offensichtlich mit eingerechnet. Die paar Euro für eine neue Feder sollte keinen Streit wert sein. Das sollte der Händler so handhaben. Als Kunde würde ich die Arroganz des Ausschlusses nicht akzeptieren. Wenn kein vernünftiges Einigungsangebot des Händlers kommt, sollte man ihm zeigen, wo der Hammer hängt. Aus Prinzip.

Steven

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In der gesetztlichen Gewährleistung unterliegt (ersten 6 Monate) zunächst mal alles der Gewährleistung mMn egal ob Gummi, eine Feder oder

die Bremse. D.h. die Bremse zb am Auto muss auch die ersten 6 Monate überstehen, verkauft dir n Händler zB n Auto wo die Bremse am Ende ist bin ich mir relativ sicher das du wohl ne Neue bekommst innerhalb dieser 6 Monate. Allerdings so denk ich mir bist du n n notorischer

Bremser und bremst ne neu in 6 Monaten runter wirst du wohl Pech haben.

Gleiches gilt wohl auch für ne (einweg) Batterie, ist die leer pech bzw logisch ... ist es n Akku der in diesem Zeitraum die Biege macht bekommst n Neuen so meine Einschätzung.

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D.h. die Bremse zb am Auto muss auch die ersten 6 Monate überstehen, verkauft dir n Händler zB n Auto wo die Bremse am Ende ist bin ich mir relativ sicher das du wohl ne Neue bekommst innerhalb dieser 6 Monate. Allerdings so denk ich mir bist du n n notorischer

Bremser und bremst ne neu in 6 Monaten runter wirst du wohl Pech haben.

Nur, dass innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer beweisen muss, dass Du ein notorischer Bremser bist, 476 1. Alt BGB.

Die gesetzliche Gewährleistung beträgt nicht 6 Monate!

Bearbeitet von dkp3011
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Der Revolver hat 150€ gekostet.

Kaufgründe waren u.a. das laut seinen Angaben jede Waffe beim Büma geprüft und gereinigt wird sowie "ein Jahr Vollgarantie". Okay, da dacht ich mir, das ich mir gerade um Federn und Pistons keine Sorgen machen muss!

Noch dazu bewirbt sich der Händler als "größter Gebrauchtwaffenhändler Deutschlands".

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