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IGNORED

juwelier erschießt Räuber


HogHunter

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Wir kennen alle den Fall in dem ein alter 77 jähriger Opi im Rollstuhl von einer albanischen Einbrecherbande überfallen und physisch gequält wurde. Als die Täter von ihm abgelassen haben und er an seine Pistole kam, schoss er mehrmals auf die Täter. Ein 16 jähriger starb an einer Kugel die ihn im Rücken traf.

Die Staatsanwaltschaft stellte erst die Ermittlungen wegen Notwehr ein, auf Druck der MEDIEN, die Druck mit Tränen der albanischen Mutter des Täters aufbaute, wurde der Fall aber wieder aufgerollt und der alte Opi im Rollstuhl nach nun 4 Jahren wegen Totschlag verurteilt.

Das war nicht auf Druck der Medien sondern die Angehörigen haben ganz normal die ihnen zustehenden Rechtsmittel ausgenutzt.

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Als top verdienender Akademiker - wie Du hier ja schon mehrfach rausgehängt hast - gehörst Du ja vielleicht auch mal zur präferierten Kundengruppe dieser Ingenieure und Ärzte. Laß es mich bitte zu gegebener Zeit dann wissen, Du würdest mir damit eine ganz kleine klitzekleine Freude machen.

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Wie dieses "Ausnutzen" der Rechtsmittel wohl aussieht? Man kann sich wohl eine Vorstellung machen, wenn man die Vorgehensweise betrachtet, die Udo Ulfkotte so beschreibt:

"Die Großfamilie des getöteten kriminellen Kosovo-Albaners Labinot S. übt seither Druck aus, Anklage gegen den Rentner wegen Totschlags zu erheben. Direkt vor dem Haus des Rentners in Sittensen versammeln sich regelmäßig die Kosovo-Albaner, bezichtigen dort den alten Mann, ein Mörder zu sein, und drohen, so lange wiederzukommen, bis das deutsche Kriminalitätsopfer hinter Gittern sitzt. Die Polizei lässt die Migranten vor dem Haus des deutschen Rentners gewähren. Einer der Kosovo-Albaner droht ganz offen: »Der Mann soll nicht zur Ruhe kommen«. Und die Polizei schützt die Kosovo-Albaner in Sittensen, während der deutsche Rentner immer wieder von ihnen bedroht wird. Das ist heute politisch korrekt.

Nun muss man wissen, das die vor dem Haus des Rentners demonstrierende albanische Großfamilie aus einem Kulturkreis kommt, in dem Ehrenmord und Blutrache bei Verletzung der Familienehre so selbstverständlich sind wie bei vielen Deutschen das Frühstücksei. Im Internet drohen junge Migranten dem Todesschützen mit Vergeltung: »Der Scheiß-Opa, er soll verrecken.« Wenn der Rentner also der »Ehre halber« ermordet wird, dann werden deutsche Richter dafür wohl viel Verständnis haben. Schließlich gilt das heute als politisch korrekt. Auch die Politik hat neben den Migranten Druck ausgeübt. Und nun wird der Fall neu aufgerollt."

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Als top verdienender Akademiker - wie Du hier ja schon mehrfach rausgehängt hast -

Ich frage dich hier erneut: Wo habe ich "mehrfach rausgehängt" dass ich "top verdienender Akademiker" bin?

Falls du das nicht belegen kannst, würde ich dich bitten, einfach mal den Rand zu halten, bevor du hier irgendwelche Lügenmärchen verbreitest.

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Ist ein Juwelier denn nicht versichert? Und er hatte hoffentlich einen Waffenschein und nicht nur eine WBK, und war dann nie auf dem Stand apropos Bedürfnis etc..

Ehrlich gesagt mit dem Lehrgang ist es bei mir schon etwas her ( 1991 ) in die neuen Gesetze habe ich mich nicht " vertieft " aber so weit mir bekannt ist in eigenen Räumen brauche ich keinen W.S. WBK genügt da völlig. Täusche ich mich ?

:wink:

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Ehrlich gesagt mit dem Lehrgang ist es bei mir schon etwas her ( 1991 ) in die neuen Gesetze habe ich mich nicht " vertieft " aber so weit mir bekannt ist in eigenen Räumen brauche ich keinen W.S. WBK genügt da völlig. Täusche ich mich ?

:wink:

Richtig, einen Waffenschein braucht man nur zum Führen außerhalb der eigenen Wohn- und Geschäftsräume.

P.S. Nur als Tipp: Wenn deine Sachkunde 23 Jahre her ist, schadet es nicht, sich mal ein Buch für 10-15,- EUR dazu zu kaufen und mal ein bißchen zu schmökern. Auf dem laufenden Stand sollte eigentlich jeder Waffenbesitzer sein.

Bearbeitet von MarlboroMan
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Egal was dabei rauskommt: Lieber von 12 Geschworenen verurteilt als von 6 Sargträgern getragen.....................

Gibt zwar bei uns keine Geschworenen aber vom Prinzip her passt es. Recht muss unrecht nicht weichen, irgendwann sollte sich das vor Gericht mal durchsetzen, sonst werden es die Menschen durchsetzen................und davor graut mir............

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Egal was dabei rauskommt: Lieber von 12 Geschworenen verurteilt als von 6 Sargträgern getragen.....................

...

Im Falle der 12 Geschworenen hätte es wohl gereicht wenn er das Licht in der Garage eingeschaltet hätte (geht vermutlich sogar von der der sicheren Wohnung aus) und der Getränkedieb hätte das weite gesucht!

Als Gegenleistung für den "Abschuß" des Besuchers bekommt er jetzt einen sehr langen Aufenthalt in einer US-Strafanstallt.. wenn er wieder raus kommt wird er ein alter Mann sein!

Das sich da der Griff zur Knarre rentiert hat bezweifle ich ganz stark!

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... aber so weit mir bekannt ist in eigenen Räumen brauche ich keinen W.S. WBK genügt da völlig. Täusche ich mich ?

:wink:

Wäre nett, wenn du meinen Satz bis zum Ende gelesen hättest (vielleicht war die Formulierung zugegebener Maßen etwas missglückt). Ich habe nie bestritten, dass eine WBK ausreichend ist, sondern mich lediglich gefragt

... und nicht nur eine WBK, und war dann nie auf dem Stand apropos Bedürfnis etc..

ob da nicht ein Strick draus gedreht wird, wenn er den aktuellsten Bedürfniszwängen (für Sportschützen) nicht mehr entspricht bzw. nie entsprochen hat. Im Gegenteil habe ich sogar die Hoffnung ausgesprochen, dass dem nicht so ist.

Bearbeitet von Nakota
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Im SV-Fall ist das doch völlig egal, mit welchem Bedürfnis er die Waffe erworben hat. Sogar illegal wäre für den Vorgang an sich unerheblich, auch wenn die Waffe danach natürlich dauerhaft eingezogen wird und es dann zu Ermittlungen kommt.

Aktuell sehe ich für den Juwelier keine Probleme, denn ich sehe aktuell alle Voraussetzungen § 227 eindeutig als erfüllt an.

(1) Eine durch Notwehr gebotene Handlung ist nicht widerrechtlich.

(2) Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Er hat sich somit erfolgreich gegen in Überzahl auftretende Verbrecher (das ist meiner Meinung die einzige korrekte Bezeichnung) mit einem dafür geeigneten Mittel, was ihm in dieser Situation zur Verfügung stand, gewehrt. Auch wenn ich die Verurteilung des Rentners nicht richtig finde (und er dagegen Widerspruch hätte einlegen sollen), so glaub ich die Situation ist hier schon in einigen Punkten anders. Aber lassen wir uns mal überraschen.

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Aus dem gleichen Absatz:

"Zu den Umständen des Überfalls gab die Polizei auch am Dienstag keine weiteren Details bekannt"

Der Artikelschreiber sagt uns also:" Ich habe keine Ahnung, muss bis Redaktionsschluss aber trotzdem was geschrieben haben."

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Im SV-Fall ist das doch völlig egal, mit welchem Bedürfnis er die Waffe erworben hat. gewehrt. Auch wenn ich die Verurteilung des Rentners nicht richtig finde (und er dagegen Widerspruch hätte einlegen sollen), so glaub ich die Situation ist hier schon in einigen Punkten anders. Aber lassen wir uns mal überraschen.

Warum Revision liegt doch zum Glück beim bgh [emoji106]

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Das sich da der Griff zur Knarre rentiert hat bezweifle ich ganz stark!

Für ihn selber sicher nicht. Für den Rest des Dorfes und alle anderen, welche der nette Junge mit den feurigen Kulleraugen vielleicht noch während seiner Karriere als aufstrebende Fachkraft für Besitzübertragung kültürell bereichert hätte schon. Nur die werden es kaum zu würdigen wissen.

ER kann wohl die auf WBK verliehene Waffe in seinem Geschäft haben, aber aus welchem, von seinem Bedürfniss umfassten Zweck, hat er sie dort hin transportiert? Da sehe ich eine Frage die man stellen könnte und die Ich zumindest nicht beantworten könnte.

Jetzt hört doch endlich auf, dem armen Mann so eine S******e zu unterstellen. Oder bist Du sein SB bei der Waffenrechtsbehörde (dann nehme ich alles zurück) oder leitest die Ermittlungen als Staatsgewaltiger? Auch in D gibt es, wenn auch zu selten genehmigt, die SV als Bedürfnis in seltensten Fällen; der Sachkundeuntericht mancher Leute hier war wohl nicht kostenlos aber umsonst?

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Da steht doch auch was im Grundgesetz mit Schutz von Leben und Eigentum usw?.das wird dann von den Rechtsverdrehern so ganz einfach ausser

Kraft gesetzt und der Deliquent wird verdonnert auch wenn das nur eine Politische Entscheidung ist?

Man sollte diesen Leuten auch mal einen tollen Überfall von Balkankriegern gönnen..... :016:

Bearbeitet von Blackhawk41
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ER kann wohl die auf WBK verliehene Waffe in seinem Geschäft haben, aber aus welchem, von seinem Bedürfniss umfassten Zweck, hat er sie dort hin transportiert? Da sehe ich eine Frage die man stellen könnte und die Ich zumindest nicht beantworten könnte.

Reinigung -> Bedürfnis

Juwelier <--> Ultraschallbad

.... so einfach kann das sein.....

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