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IGNORED

juwelier erschießt Räuber


HogHunter

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Und wenn die Polizei i . V. mit Stawa und Gericht ihren Job nicht oder nur sehr schleppend macht, dann kann der Versicherer nicht zahlen. Viel Spaß bei monate- oder jahrelangen Wartezeiten.

Wenn die Polizei ihren Job mit Fußstreifen und Beamten in Zivil in der Vorweihnachtszeit machen würde ,statt jede menge Leute im

Kampf gegen die Raser rumstehen zu lassen ,würde das mit den Uberfällen und Diebstählen wohl auch drastisch nachlassen.

Und die Juweliere bräuchten dann auch weniger auf Räuber zu Schiessen....

Bearbeitet von Blackhawk41
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Vertretbares Recht im Sinne der Notwehr wird leider zunehmend nur noch vom BGH gesprochen.

Andererseits, Ansichten ändern sich. Anfang bis Mitte der 80er Jahre hätte sich in der USA niemand vorstellen können, dass concealed carry mal völlig normal werden würde.

Bei uns, so der Eindruck, nur zum Schlechten.

Wenn man sich die kulturelle Entwicklung in den USA im Vorfeld der carry reform anschaut, kann man durchaus Parallelen zu unserer heutigen Situation in Deutschland erkennen.

Bis in die 90er und frühen 2000er Jahre war das Waffenrecht in den meisten US-Bundesstaaten, gerade im Süden, ja verhältnismäßig restriktiv. Es gab zwar kein Bedürfnisprinzip, wie wir es kennen, aber an ein annähernd universelles Recht zum Führen für unbescholtene und sachkundige Bürger, wie es sich bis heute entwickelt hat, war in keinster Weise zu denken.

Es ist schwer, einen eindeutigen Anlass zu finden, der die neuen Concealed-Carry-Gesetze der einzelnen Bundestaaten ermöglicht hat. Zwei Entwicklungen sind allerdings offenbar. Eine davon ist auf unsere Verhältnisse eher übertragbar als die andere.

Einerseits gab es in den 80ern und 90ern sicherlich ein erhöhtes Gefühl allgemeiner Verunsicherung und der Bedrohung durch Verbrechen. Dieses Gefühl spiegelt sich in Literatur und Film dieser Zeit stark wider. Das ist etwas, was bei uns sicherlich auch in zunehmendem Mass relevant wird.

Andererseits waren die einzelnen Concealed-Carry-Gesetze dadurch getrieben, dass die Mobilisierung in einem einzelnen Bundesstaat einfacher ist als auf Bundesebene. Eine gewisse Menge "Föderalismus-Stolz" kam sicherlich auch noch hinzu. Dieser Punkt ist bei uns in Deutschland nicht ganz so relevant, weil Waffenrecht zumindest momentan Bundessache ist.

Alles in Allem war aber in den USA einfach der Zeitpunkt gekommen, wo man mit einem liberalen Waffenrecht mehr Stimmen gewinnt als verliert. Die Medien sind da eher nachgezogen.

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Was bringt dich zu der Ansicht?

Wir kennen alle den Fall in dem ein alter 77 jähriger Opi im Rollstuhl von einer albanischen Einbrecherbande überfallen und physisch gequält wurde. Als die Täter von ihm abgelassen haben und er an seine Pistole kam, schoss er mehrmals auf die Täter. Ein 16 jähriger starb an einer Kugel die ihn im Rücken traf.

Die Staatsanwaltschaft stellte erst die Ermittlungen wegen Notwehr ein, auf Druck der MEDIEN, die Druck mit Tränen der albanischen Mutter des Täters aufbaute, wurde der Fall aber wieder aufgerollt und der alte Opi im Rollstuhl nach nun 4 Jahren wegen Totschlag verurteilt.

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Wir kennen alle den Fall in dem ein alter 77 jähriger Opi im Rollstuhl von einer albanischen Einbrecherbande überfallen und physisch gequält wurde. Als die Täter von ihm abgelassen haben und er an seine Pistole kam, schoss er mehrmals auf die Täter. Ein 16 jähriger starb an einer Kugel die ihn im Rücken traf.

Vom aktuellen Fall des Juweliers wissen wir zu wenig an Details, um hier irgendwelche Parallelen ziehen zu können.

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In Wien gab es vor ca. 2 Jahren eine vergleichbare Situation:

Da gab es einen bewaffneten Raubüberfall auf eine Tabak-Trafik.

Der Trafikant verwendete in Notwehr seine legal besessene FFW...und tötete den Räuber.

Außer den psychischen Folgen hat der Trafikant keine Probleme bekommen weil ein klarer Fall von Notwehr vorgelegen ist.

In Österreich ist das Recht (für unbescholtene Bürger) eine Waffe zur SV zu besitzen gesetzlich verankert!

SV wird daher als Begründung zur Erlangung einer WBK anerkannt.

Ich hoffe sehr dass auch im gegenständlichen Fall so entschieden wird...das Risiko bei einer Gewalttat hat immer ausschließlich der Verbrecher zu tragen!

Leider ist der ogh bzgl. Der Annahme einer Rechtfertigung durch Notwehr noch zurückhaltender als der BGH [emoji30]
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Raubüberfälle mit bloßen Händen sind ja eine alte typische muränische Spezialität, das wissen wir ja alle. Die würden ja nie gar nie nicht mit Makarov oder Kaschi anrücken und haben das bei den mir zu Ohren gekommenen Raubüberfällen auf Juweliere nie gemacht.

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Nicht zwingend...

So isses!

Beispiel:

I

m Juli 2011 hatte ein maskierter 18-Jähriger den Juwelier-Laden mit einer ungeladenen Gaspistole überfallen. Nach Überzeugung des Gerichts schoss die Besitzerin ihm mit einem Revolver in den Hinterkopf. "Sie wollte sicherlich den Täter nicht töten", sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Sie habe aber "bewusst und gewollt" einen Schuss abgegeben. Dieser bleibe jedoch straffrei, weil die Frau in Notwehr gehandelt habe. Dass die Gaspistole des 18-Jährigen nicht geladen war, hatte die Frau wohl nicht erkannt.

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/ueberfall-bei-giessen-juwelierin-nach-toedlichem-schuss-freigesprochen-a-855442.html

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