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IGNORED

juwelier erschießt Räuber


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Geschrieben

Hilfsweise genügt es auch, wenn er keiner der beiden Hauptreligionen angehört. Ich drücke dem Mann jedenfalls die Daumen und wünsche ihm Kraft und Durchhaltevermögen, v.a. falls der andere Täter oder seine "Familie" die "Ährrre" retten kommt.

Geschrieben

Berufsrisiko des Räubers...

das sehen die Grünen und alle anderen Gutmenschen aber anders:

die Linken: selbst schuld warum hat der Juwelier soviel Geld

die Grünen: der Juwelier hätte pfeifen oder singen müssen dann wäre niemanden etwas passiert

alle Gutmenschen: Gewalt ist keine Lösung, der Juwelier hätte nur teilen müssen gerade vor Weihnachten, der arme Mensch der wollte doch nur seine Familie durch den Winter bringen....

nein, ich habe die grüne Farbe nicht vergessen

Geschrieben

Es ist ja leider zu befürchten, dass es in dem folgenden Verfahren eher darum geht Gründe zu suchen, die die eigentliche Tat des Räubers zu minimieren versuchen und die Notwehr im schlechten Licht dar zu stellen versuchen.

Es sollte aber darum gehen, dass die Notwehr bei solch schweren Verbrechen als notwendig und richtig anerkannt wird und auch formal nicht zu erschüttern ist. Es muss sich endlich mal durchsetzen, dass der Räuber grundsätzlich das Risiko zu tragen hat und dass seine Tat durch nichts zu mildern ist.

Geschrieben

Vertretbares Recht im Sinne der Notwehr wird leider zunehmend nur noch vom BGH gesprochen.

Andererseits, Ansichten ändern sich. Anfang bis Mitte der 80er Jahre hätte sich in der USA niemand vorstellen können, dass concealed carry mal völlig normal werden würde.

Geschrieben (bearbeitet)

In Wien gab es vor ca. 2 Jahren eine vergleichbare Situation:

Da gab es einen bewaffneten Raubüberfall auf eine Tabak-Trafik.

Der Trafikant verwendete in Notwehr seine legal besessene FFW...und tötete den Räuber.

Außer den psychischen Folgen hat der Trafikant keine Probleme bekommen weil ein klarer Fall von Notwehr vorgelegen ist.

In Österreich ist das Recht (für unbescholtene Bürger) eine Waffe zur SV zu besitzen gesetzlich verankert!

SV wird daher als Begründung zur Erlangung einer WBK anerkannt.

Ich hoffe sehr dass auch im gegenständlichen Fall so entschieden wird...das Risiko bei einer Gewalttat hat immer ausschließlich der Verbrecher zu tragen!

Bearbeitet von Targetshot
Geschrieben

In Wien gab es vor ca. 2 Jahren eine vergleichbare Situation:

Da gab es einen bewaffneten Raubüberfall auf eine Tabak-Trafik.

Der Trafikant verwendete in Notwehr seine legal besessene FFW...und tötete den Räuber.

Außer den psychischen Folgen hat der Trafikant keine Probleme bekommen weil ein klarer Fall von Notwehr vorgelegen ist.

In Österreich ist das Recht (für unbescholtene Bürger) eine Waffe zur SV zu besitzen gesetzlich verankert!

SV wird daher als Begründung zur Erlangung einer WBK anerkannt.

Vollkommen richtig, aber der Trafikant hatte einen Waffenpass, keine WBK, sodass er den Revolver in der Trafik halten konnte. Den Pass bekommt man in Wien heute wohl kaum mehr. Daher werden andere Geschäftsleute in Wien eben nur Pech haben. Abgesehen davon hat der Betroffenheitssender ORF sich damals einen abgemüht, dem Anwalt des Trafkikanten herauszulocken, dass der Trafikant doch "ein bissi" schuld ist, weil ja der arme Rumäne nur eine Platzpatronenpistole führte. Will sagen, rosig ist die Situation in Wien auch nicht, vor allem wenn man die zunehmenden Messerstechereien bedenkt.

Geschrieben

..., rosig ist die Situation in Wien auch nicht, vor allem wenn man die zunehmenden Messerstechereien bedenkt.

Dass es zu den kulturellen Eigenheiten bestimmter Bevölkerungsgruppen gehört, Meinungsverschiedenheiten nicht ausschließlich verbal auszutragen, müsst ihr schon aushalten.

CM

Geschrieben (bearbeitet)

falls der andere Täter oder seine "Familie" die "Ährrre" retten kommt.

Räuber sind nicht immer Muslime oder aus Regionen mit einem veralteten Ehrbegriff.

Dass es zu den kulturellen Eigenheiten bestimmter Bevölkerungsgruppen gehört, Meinungsverschiedenheiten nicht ausschließlich verbal auszutragen, müsst ihr schon aushalten.

z.B. die Bevölkerungsgruppe der Kleingärtner?

http://www.bild.de/news/inland/totschlag/kleingarten-krieg-rasenmaeher-laerm-toter-prozess-37529948.bild.html

Oder zu welcher Bevölkerungsgruppe gehört Eduard E.? Fragen wir anders: Welche Bevölkerungsgruppen tragen Meinungsverschiedenheiten ausschließlich verbal aus?

Bearbeitet von MarlboroMan
Geschrieben

Sollte es in Moers noch andere Juweliere mit Waffenschein geben, werden diese mit Sicherheit widerrufen, um in Zukunft solch tragische Vorkommnisse zu verhindern!

Geschrieben

Sollte es in Moers noch andere Juweliere mit Waffenschein geben, werden diese mit Sicherheit widerrufen, um in Zukunft solch tragische Vorkommnisse zu verhindern!

In den Geschäftsräumen benötigt man doch keinen Waffenschein....

Geschrieben

Die Formulierung" Die Herkunft der Waffe ist unklar" scheint irgendwie zum Standardrepertoire zu gehören:

Herkunft der Waffe unklar

Wie die Polizei weiter mitteilte, ist der Juwelier im Besitz einer sogenannten Waffenbesitzkarte. "Damit war er berechtigt, die Waffe in seinem Geschäft zu haben", sagte ein Polizeisprecher



http://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/vermischtes/aktuelles_berichte/In-Moers-Juwelier-erschiesst-Raeuber-bei-Ueberfall;art29854,2576067#plx1750230341

Geschrieben
Rasend schnell wird der Überfall zum Thema in Internetforen. Viele Teilnehmer äußern sich mit Genugtuung über den Tod des Täters, ohne den genauen Tatablauf zu kennen. "G. ist ganz sicher kein Draufgänger", sagt ein Geschäftsfreund des Schützen. "Er muss schon große Angst gehabt haben, wenn er zur Waffe griff." Gs Geschäft war vor einiger Zeit schon einmal Ziel von Räubern. Der Juwelier, den Bekannte als eher klein und schmächtig beschreiben, soll nach bisherigen Ermittlungen im Besitz eines Waffenscheins sein.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/moers/ueberfall-auf-juwelier-in-moers-polizei-fahndet-nach-zweitem-taeter-aid-1.4756726

Waffenbesitzkarte?

Waffenschein?

Geschrieben

Vollkommen richtig, aber der Trafikant hatte einen Waffenpass, keine WBK, sodass er den Revolver in der Trafik halten konnte. Den Pass bekommt man in Wien heute wohl kaum mehr. Daher werden andere Geschäftsleute in Wien eben nur Pech haben. Abgesehen davon hat der Betroffenheitssender ORF sich damals einen abgemüht, dem Anwalt des Trafkikanten herauszulocken, dass der Trafikant doch "ein bissi" schuld ist, weil ja der arme Rumäne nur eine Platzpatronenpistole führte. Will sagen, rosig ist die Situation in Wien auch nicht, vor allem wenn man die zunehmenden Messerstechereien bedenkt.

Der Trafikant in Wien hatte keinen WP. Die WBK ist für das Führen in der Trafik auch vollkommen ausreichend und Bereithaltung zur Selbstverteidigung ist ja der einzige Bedürfnisgrund ohne wenn und aber.

Geschrieben

Alle bisherigen Berichte auf Google:

https://www.google.de/#safe=off&q=moers+erschossen

Vielleicht sollten unsere Medien nicht soviel Unsinn schreiben und lieber den Bericht der Polizei 1:1 übernehmen. Ein Kurs über Waffenrecht (WBK und Waffenschein) wäre sicherlich für den einen oder anderen Sensationsreporter hilfreich. - Ausgenommen die Bildzeitung, soviel Nieveau wäre nur schädlich für Ihr Renommee.

Andreas

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