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IGNORED

Waffenrecht / Besitzer Amokläufe und Entwaffnung in DE


gunnewcomer

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Wenn Deine Erben keine WBK haben, haben sie m.W. keine Chance: innerhalb eines Monats kommen sie ja nun schlechterdings nicht dran. Wenn Deine Erben eine haben, weil Du alt genug geworden bist und sie an das Hobby herangeführt hast, dann haben sie ja mutmaßlich schon einiges da drin stehen. Mag sein, daß in dem Fall noch das ein oder endere Stück gerettet werden kann -

Also angenommen:

Der/die Erbe(n) Habe(n) noch keine WBK, sind aber interessiert; Papa hat schon lange die Waffe(n) versprochen (im Sinne von: "erbst Du ja mal"):

Papa stirbt unerwartet.

Sohnemann (vom Alter her berechtigt) müßte also die Waffe(n) teuer einlagern lassen, bis er irgendwann seine eigene Berechtigung hat.

Blockierung und Erben-WBK wäre billiger ?

Erben ist also so, oder so teuer.

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:rtfm: (RTFM=WaffG)hola amigo Waldi08,

wo hast Du diesen Unsinn her...wenn deine Erben keine WBK usw...innerhalb eines Monats usw.?

Im schlimmsten Fall müssen die Erben die Waffen mit eine "zertifizierte" Blockierung bei einem "zertifizierten" BüMa blockieren, da der Erblasser in D seine Waffen sowieso in einem ( nach WaffG konformen ) Waffenschrank hatte kommen die blockierten Waffen in den selbigen und das war´s.

Falls es für einzelne Waffen noch keine Blockierung gibt---> gibt es eine Ausnahmegenemigung vom Amt

Mir ist persönlich der Fall eines verstorbenen Jägers/Sportschütze bekannt wo die Ehefrau innerhalb von 3 Jahre (2004-2007) so nach und nach die vererbten Waffen verkauft hat mit Wissen des SB.

Ausserdem kann man den Schlüssel für den Waffenschrank auch zur "sicheren Fremdverwahrung" -nach Absprache mit den SB- ein befreundeten WBK Inhaber überlassen -der Waffenschrank bleibt beim Erbe zuhause.

Oder wie weiter oben geschrieben: bei einem BüMa gegen "miete" (normalerweise 5€/Monat) die Waffen parken.

Es gibt also doch Möglichkeiten,

saludos de pancho lobo :hi::drinks:

Bearbeitet von pancho lobo
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:rtfm: (RTFM=WaffG)hola amigo Waldi08,

wo hast Du diesen Unsinn her...

Aus meinem Verein, wo das reglmäßig beklagt wird - was ich inzwischen nicht mehr nachvollziehen kann. Und Du hast Recht: ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung, wie es so schön heißt. Ist eigentlich nicht meine Art, soetwas ungeprüft zu glauben, aber in diesem Punkt war ich überzeugt. Also nochmal: sorry für diesen faux pas.

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Im schlimmsten Fall müssen die Erben die Waffen mit eine "zertifizierte" Blockierung bei einem "zertifizierten" BüMa blockieren, da der Erblasser in D seine Waffen sowieso in einem ( nach WaffG konformen ) Waffenschrank hatte kommen die blockierten Waffen in den selbigen und das war´s.

So war mein Hörensagen-Kenntnisstand bisher auch.

Aber es ändert sich ja hier und da auch was; wenn man von einer bestimmten Sache nicht direkt betroffen ist (es nie sein wird), bekommt man dies, oder das vielleicht nicht so schnell mit.

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Also angenommen:

Der/die Erbe(n) Habe(n) noch keine WBK, sind aber interessiert; Papa hat schon lange die Waffe(n) versprochen (im Sinne von: "erbst Du ja mal"):

Papa stirbt unerwartet.

Sohnemann (vom Alter her berechtigt) müßte also die Waffe(n) teuer einlagern lassen, bis er irgendwann seine eigene Berechtigung hat.

Blockierung und Erben-WBK wäre billiger ?

Erben ist also so, oder so teuer.

wenn kein Testament besteht und keine volljährigen anderen Kinder übernimmt die dann die Ehefrau

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Ich würde eher sagen:

Sorgt dafür, dass die nächste Generation nicht ohne WBK dasteht.

Also werbt für Nachwuchs, entweder in den eigenen Reihen(Umfeld, Familie etc.) oder durch Werbung für unseren Sport in der Öffentlichkeit.

Das ist die einzige Überlebenschance für unser Hobby und unsere Investitionen!

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Leider versuchen die Behörden, die Erbfolge auf kaltem Wege auszuhebeln.

Einer meiner besten Freunde (kein LWB) bekommt gerade Ärger. Die Behörde will seiner Mutter den Erbdrilling vom Vater wegnehmen, weil die schon 93 ist. Damit wäre er natürlich in der Möglichkeit, ihn weitervererbt zu bekommen, ausgesperrt.

Unverschämterweise haben sie ihm gesagt, er könne die Waffe sowieso nicht mehr erben.

Er muss jetzt alle Hebel ziehen und beweisen, dass seine Mutter noch die persönliche Eignung besitzt.

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Ja,

falls die Geschichte stimmt, geht es einmal mehr um kollektives Unvermögen. :sad:

  1. Wenn dann muß nicht er die persönliche Eignung beweisen, sondern die Behörde ein Gutachten nach § 6 Abs. 2 WaffG verlangen. Dafür benötigt die jedoch entsprechende Nachweise ("Sind Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die persönliche Eignung nach Absatz 1 begründen, ...").
  2. Sollte das Gutachten gegen die persönliche Eignung sprechen, wird der Drilling einfach einem Berechtigten nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 b) WaffG überlassen bis der Erbfall eintritt.
  3. Alles was "die Behörde" will, schriftlich geben lassen, sammeln und ggf. später für eine Beschwerde verwenden! :closedeyes: Ein Klima, das noch negativ beeinträchtigt werden könnte, gäbe es in dem Fall ja eh nicht. :teu38:

Euer

Mausebaer :boredom:

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Sorgt dafür, dass die nächste Generation nicht ohne WBK dasteht.

Ein wichtiger Punkt. Ansonsten droht tatsächlich die im jetzigen rechtlichen Umfeld latente "Austrocknung" der LWB.

Ich bin grade am "darauf Hinwirken" bei zumindest einem der Sprösslinge. Und diverse Schützenkollegen bei ihrem Nachwuchs auch.

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Zum Erben von Waffen:

1. Man sollte schon zu Lebzeiten darüber nachdenken, wer die Waffen bekommen soll. Und wer keine Verwandte hat, die begierig sind: Garantiert findet man im Verein oder unter Sammklerkollegen, wenn man mal fragt, viele Kollegen, die "hier" schreien. Leider hat mich im Verein noch niemand gefragt, ob ich nicht seine Waffen erben möchte. Vermutlich weil niemand gerne an sein Ende denkt. Obwohl dies das einzig Sichere im Leben ist.

2. Man kann versuchen, einen Nachkommen heranzuziehen, wenigstens eine WBK zu erhalten - und wenn es nur eine popelige Perkussion ohne Vorbild ist. Schwuppdich kann er alles unblockiert behalten, was er erbt.

3. Selbst wenn der Erbe keine WBK hat: Wenn er eine WBK "machen" will oder gar nach § 20 (3) S.1 nunmehr ein Bedürfnis geltend macht und das durchsetzt, kann er für die Zwischenzeit den Schlüssel zum Schrank bei einem Berechtigten deponieren. So etwas muß die Behörde billigen/genehmigen.

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Zur einfachen Möglichkeit, alle Waffen staatlicherseits einzukassieren:

Der Staat braucht dazu kein zentrales Waffenregister. Seit langer, langer Zeit sind alle relevanten registriert, zwar dezentral, aber doch im Zugriff der lokalen Polizeibehörden - die so oder so die "Entwaffung" durchführen würde. Die wenigen, die durch die Maschen fielen, irgendwelcher verschwurbelter Altbesitz, spielt gemessen an der Masse, um die es geht, und vor allem der vielen illegalen Waffen, keine Rolle.

Weiter: Ich denke hier nicht an eine Nacht- und Nebelaktion. Soviel Polizei gibt es doch gar nicht. Und wenn es ruchbar wird: Was will man tun, wenn man überall auf leere Schränke trifft? Man hat eben alles im Wald weggeworfen. Unbrauchbar gemacht und weggeworfen. Das Gegenteil ist nicht zu beweisen.

Gretchenfrage: Würdest ihr einfach eure Waffen abgeben? Ich meine: Eine solche Entwaffnungsaktion wäre ja von der Intention her ziemlich eindeutig, genau das, wovor hier viele warnen bzw. unken. Also eine Vorbereitung für eine ... Diktatur? Und daran freiwillig mitwirken, indem man alles freiwillig abgibt?

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...

Weiter: Ich denke hier nicht an eine Nacht- und Nebelaktion. Soviel Polizei gibt es doch gar nicht. Und wenn es ruchbar wird: Was will man tun, wenn man überall auf leere Schränke trifft? Man hat eben alles im Wald weggeworfen. Unbrauchbar gemacht und weggeworfen. Das Gegenteil ist nicht zu beweisen.

Gretchenfrage: Würdest ihr einfach eure Waffen abgeben?

...

Garantiert würde jeder hier sein Knarren abgeben.. oder glaubst du allen Ernstes mit der "Wald weg geworfen Nummer" kämst du durch :rotfl2:

Und was die Nacht und Nebelaktion betrifft.. der Staat hat keine Nacht und Nebelaktion nötig.. Wenn es zum Einsammeln von Waffen kommt wird das taktisch richtig gemacht.. da brauchst du dir keine Sorgen machen..

Mit den plötzlich zu kurz geratenen VRF hat der Gesetzgeber gezeigt wie es geht.. wenn man wollte könnte man mit dieser Methode den Waffenbestand sehr schnell und ohne Nennenswerten Wiederstand Schrittweise reduzieren!

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(...)

Mit den plötzlich zu kurz geratenen VRF hat der Gesetzgeber gezeigt wie es geht.. wenn man wollte könnte man mit dieser Methode den Waffenbestand sehr schnell und ohne Nennenswerten Wiederstand Schrittweise reduzieren!

Und sehr schnell würde Igor und Achmed neue AK47 und G3 gegen Bares liefern... ob das so im Sinne des Gesetzgebers ist...

Bearbeitet von sniper-k98
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Und sehr schnell würde Igor und Achmed neue AK47 und G3 gegen Bares liefern... ob das so im Sinne des Gesetzgebers ist...

Der Gesetzgeber wird wohl kaum davon ausgehen müssen das Legalwaffenbesitzer den Verlust von legalen Waffen durch die Beschaffung illegaler Waffen ausgleichen werden!

Wenn doch würde man wohl mit Regelmäßigen Hausdurchsuchungen auf das Problem reagrieren :laugh:

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Der Gesetzgeber wird wohl kaum davon ausgehen müssen das Legalwaffenbesitzer den Verlust von legalen Waffen durch die Beschaffung illegaler Waffen ausgleichen werden!

Wenn doch würde man wohl mit Regelmäßigen Hausdurchsuchungen auf das Problem reagrieren :laugh:

..das sind nur die Erfahrungen vom Feldversuch auf der Insel..

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Garantiert würde jeder hier sein Knarren abgeben.. oder glaubst du allen Ernstes mit der "Wald weg geworfen Nummer" kämst du durch :rotfl2:

Was will der Staat machen - mich foltern? <es ist nichts mehr da und ich geb Auskunft. Waffen vernichtet, der Schrott weggeworfen. Natürlich glauben dies das nicht. Und? Sie werden jedenfalls keine nunmehr illegale Waffen finden.

Und was die Nacht und Nebelaktion betrifft.. der Staat hat keine Nacht und Nebelaktion nötig.. Wenn es zum Einsammeln von Waffen kommt wird das taktisch richtig gemacht.. da brauchst du dir keine Sorgen machen..

Wie soll das KONKRET aussehen? Die Staatsmacht kann nicht überall zugleich sein. Der erste Betroffene macht es publik ...

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