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IGNORED

Bedürfnis GK wenn nur KK geschossen


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Geschrieben

§10 Abs.1-3 AWaffV

Bestellung / Beauftragung / Registrierung / Nachweisdokument / Anzeige

Das gilt aber nur für die Beaufsichtigung anderer Schützen. Bist du alleine gilt §11 Abs.3 !

Geschrieben

Ich konnte damals den 1. März (Tag der offenen Tür der NVA) gar nicht abwarten, denn da durfte ich als 14-jähriger mit der KK-Büchse auf alles schießen, Stahlhelm, Blechbüchse, Scheibe u.s.w.!

Hat es nun nach 47 Jahren was geschadet?

Nein, denn uns wurde erklärt, was es dabei zu beachten gibt, z. B. wie gefährlich Querschläger sind u.s.w.!

Geschrieben

D.H. ein WBK Inhaber erfüllt ALLE Voraussetzungen um Aufsicht zu machen, bedeutet er KANN alleine schießem...

Da lese ich aus der Begründung zur AWaffV aber was anderes heraus. Danach muss man die Qualifizierung zur Standaufsicht haben, wenn man alleine Schießen will.

Geschrieben (bearbeitet)

Was manche so alles irgendwo herauslesen!?

P.S.:

Ich melde mich beim Standleiter als Mitglied des Vereins an und nutze den mir zugewiesenen Stand!

Nehme nun meine Waffe und meine Munition und bin dann doch nicht allein!

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben (bearbeitet)

Das gilt aber nur für die Beaufsichtigung anderer Schützen. Bist du alleine gilt §11 Abs.3 !

soso, §10 gilt also nur solange man nicht alleine auf dem Stand ist! ist man alleine, dann gilt nur noch und ausschließlich §11?

ich bin kein Jurist, ..

...darf trotzdem mal kurz anregen, diese Aussage nochmals zu überdenken!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben (bearbeitet)

für uns ist NUR das was im WaffG steht bindend, und dort steht NICHTS von bestellter/gemeldeter Aufsicht bei der Behörde.

D.H. ein WBK Inhaber erfüllt ALLE Voraussetzungen um Aufsicht zu machen, bedeutet er KANN alleine schießem...aber der Standbesitzer/Inhaber kann durch das Hausrecht evtl. andere/schärfere Bestimmungen haben.

du hattest da sicherlich die WaffVwV (Verwaltungsvorschrift) im Hinterkopf....... die AWaffV (Verordnung) ist aber was anderes....die gilt auch für Alle, ebenso wie das WaffG!

schiiter hat es ja schon geschrieben.

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Wie gesagt, der Verein passt ganz gut soweit, und aufgrund meines kürzlich verstorbenen Vaters der dort jahrzente lang Mitglied war (40 Jahre Polizeidienst, Schießtraining der Polizei hat immer dort stattgefunden) bin ich dem Verein auch in gewisser Weise 'ideell verbunden'. Also wie bereits erwähnt, der OSM ist sehr sympatisch, und hat auch bei der ersten Einweisung erwähnt, dass für mich dann die .45 sehr interessant sein wird. Ich gehe nicht davon aus, dass das von der Vereinsseite ein Problem ist. Ich wollte nur sicherstellen, dass mir da die Behörde keinen Strich durch die Rechnung macht.

Denke wir sind nicht nur wegen dem Sport in den Schützenvereinen (bin selber in zweien). Das was einen guten Verein ausmacht sind die Freundschaften und genau diese ermöglichen es über diese Probleme zu reden. Das heist natürlich nicht, dass du dir keine info´s holen sollst. Es ist immer gut etwas mehr zu wissen.

Weiterhin viel Spass in unserem Sport und viele gute Gespräche am Stammtisch.

Grüße

Schorni

Geschrieben

@Schorni: ich habe auch inzwischen mit dem OSM gesprochen, und er hat selbst noch nie irgendetwas in der Richtung des geschilderten Problems gehört. Ich verlasse mich da nun einfach mal auf die Majorität.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Kein Problem, es muss nur mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen worden sein. KK ist also kein Hinterungsgrund um als erste Waffe eine GK zu holen

LG

Peter

Hmmm, so steht es es überall geschrieben. Aber, gibt es auch noch weitere Ausführungs- Auslegungsregeln? Denn im Umkehrschluss würde das ja bedeuten, dass mann auch mit den "Erbsenpistolen" 4mm und 6mm (erlaubnispflichtig aber bedürfnisfrei) nach 12/18 "trainieren" kann und sich dann z.B. als Einzelmitglied vom Verband eine Bedüfrnisbescheinigung ausstellen lässt...

LG, prubi

Geschrieben

Mit Erlaubnispflichtig und KK meinte ich schon 22lfb. Weil es um Trainingstermine geht und Training meint hier das Schiessen einer sportlichen Disziplin.Jetzt kann wieder einer kommen und sagen, der BDS hat damals als es zu den Problemen mit dem "F " Waffen kam ja Disziplinen für diese Waffen gebracht. Aber ich denke das " F " wird die Anerkennung als erlaubnispflichtige Waffe verhindern. Darauf zielte der Gesetzgeber imho nicht ab. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.

Und ob ein Verband dir die Erstwaffe nach 18 Terminen mit "F" Waffen genehmigt wage ich auch zu bezweifeln..................

LG

Peter

Geschrieben

Keine Ahnung ob das jetzt ein wenig Off Topic ist oder ob es voll dazu passt:

Wie muß man denn ein Schießbuch führen damit jemand überhaupt erkennt dass man nur KK geschossen hat?

Ich hab immer, damals ich ich noch ein Schießbuch brauchte, beispielsweise geschrieben: Kurzwaffe/ Langwaffe- Stempel und Unterschrift drauf und fertig.

Beim Beantragen beim Verband frägt die Chefin ja auch nur nach Schießterminen und nicht nach Kaliber- und Disziplindaten.

Es wird doch wohl keine Vorschrift geben wie ich mein Schießbuch zu führen habe?

Geschrieben (bearbeitet)

erlaubnispflichtig ist erlaubnispflichtig, ganz unabhängig vom Kaliber! da wird nicht differenziert.

...es muss nur im Rahmen des Schießsports ( also aufgrund einer SpO erfolgen ) ....

ob das nun bedürfnisfreie (aber erlaubnispflichtige) 4mm sind oder starke (und erlaubnispflichtige) Luftpüster ist schnuppe!

...von mind. .22lfb steht da nirgends was!

.. es muss die regelmäßig Ausübung des Schießsports mit erlaubnispflichtigen Waffen glaubhaft gemacht werden... das wars!

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Keine Ahnung ob das jetzt ein wenig Off Topic ist oder ob es voll dazu passt:

Wie muß man denn ein Schießbuch führen damit jemand überhaupt erkennt dass man nur KK geschossen hat?

Ich führe schon immer ein Schießbuch, da trage ich einfach Datum und die jeweilige Disziplin mit der Kennnummer ein. Vereinsstempel und Unterschrift drauf und fertig. So kann ich immer belegen wann und welches Kaliber ich geschossen habe.

Geschrieben

und wenn Du es ganz "neutral" haben willst, dann lässt Du Dir vom Verein einfach Deine Termine/Trainings mit "erlaubnispflichten Waffen", ganz ohne LW/KW/Kaliber/Diszi/Entfernung/Schußzahl/pi/pa/po..... bestätigen.....mehr ist doch rechtlich garnicht gefordert, oder? wenn ein Verband mehr fordert, ist das auf dessen Mist gewachsen (evtl. sogar in Kooperation mit der einen oder anderen Behörde).

Geschrieben

...es muss nur im Rahmen des Schießsports ( also aufgrund einer SpO erfolgen ) ....

ob das nun bedürfnisfreie (aber erlaubnispflichtige) 4mm sind oder starke (und erlaubnispflichtige) Luftpüster ist schnuppe!

Gibt es für die 4mm Waffen den mittlerweile eine genehmigte Sportordnung? DANN würde das reichen. Und ob zb Field Target mit nicht F Waffen ausreicht? Fragen über Fragen, dabei sollte es in fast jedem Verein möglich sein zumindest KK zu schiessen , womit diese Diskussion obsolet wird.

Wenn einer im Verein mit 4mm Schiesst und der Verein damit die Trainingstermine bestätigt ist das glaube ich so ne Sache. Aber WO werden die den im Verein geschossen??? Wenn ich meine mal mitbringe und auf 25 m schiesse werde ich zunächst immer belächelt. Wenn ich die Scheiben holen gehen nicht mehr :rofl: Damit das Schwarze der DSB Scheibe zu halten ist absolut möglich.

Geschrieben (bearbeitet)

Gibt es für die 4mm Waffen den mittlerweile eine genehmigte Sportordnung? DANN würde das reichen.

...

Wenn ich meine mal mitbringe und auf 25 m schiesse werde ich zunächst immer belächelt. Wenn ich die Scheiben holen gehen nicht mehr :rofl: Damit das Schwarze der DSB Scheibe zu halten ist absolut möglich.

Genau, das würde dann reichen, aber ich kenne keine! Bin jedoch gerne lernfähig. Von daher hat sich das eigentlich erledigt.

Wenn du auf 25m nur das Schwarze hältst, ist das aus meiner Sicht nicht bemerkenswert, sondern eher bedauerlich denn das zeugt von unpräzisem Material. Aber ich schieße ja auch nur >=.22lfB !

Bearbeitet von LWB
Geschrieben

Gibt es für die 4mm Waffen den mittlerweile eine genehmigte Sportordnung? DANN würde das reichen. Und ob zb Field Target mit nicht F Waffen ausreicht? Fragen über Fragen, dabei sollte es in fast jedem Verein möglich sein zumindest KK zu schiessen , womit diese Diskussion obsolet wird.

Wenn einer im Verein mit 4mm Schiesst und der Verein damit die Trainingstermine bestätigt ist das glaube ich so ne Sache. Aber WO werden die den im Verein geschossen??? ...

schon mal die SpO des DSB gelesen ( 4mm ) oder die aktuelle von der DSU (Luftpüster)...... manchmal habe ich den Eindruck, bestimmte Themen in diesem Forum werden absichtlich ignoriert...... grade die starken Luftpüster wurden doch kürzlich lang und breit diskutiert hinsichtlich der "neuen" SpO!

wer allerdings mit 4mm trainiert wegen Terminen, der gehört geschlagen!.....kostet soviel wie 9Para..... das ist Schwachsinn. entweder Monster-Luftpüster oder .22lfb........wegen der Kosten.

Geschrieben (bearbeitet)

... und die jeweilige Disziplin mit der Kennnummer ein. Vereinsstempel und Unterschrift drauf und fertig. So kann ich immer belegen wann und welches Kaliber...

Umgekehrt wird ein Schuh draus, der Büttel kann Dir dadurch nachweisen, das Du mit der Waffe XY nicht, oder zu wenig geschossen hast!

Ich habe mir ein Schießbuch selbst "gebaut", da existieren nur die Spalten: Datum / Kurzwaffe / Langwaffe / Unterschrift Aufsicht.

Die Unterscheidung Kurz/Lang hab ich auch nur mit reingenommen, damit die Seite nicht so leer ist..

Ich werde nie verstehen, wie man mehr als gesetzlich gefordert (für andere) notieren kann.

Mo

Bearbeitet von Michael-Mo
Geschrieben (bearbeitet)

Mach dir mal keine Sorgen, bei ca 200 Eintragungen im Jahr plus etwa 30-40 Teilnahmen an Meisterschaften bekommt jede meiner Waffen genug Auslauf.

Ausserdem schreibe ich nicht dazu mit welchem Modell ich geschossen habe. Die Kaliber sind meist doppelt vorhanden.

Bearbeitet von lopo
Geschrieben (bearbeitet)

schon mal die SpO des DSB gelesen ( 4mm ) oder die aktuelle von der DSU (Luftpüster)...... manchmal habe ich den Eindruck, bestimmte Themen in diesem Forum werden absichtlich ignoriert...... grade die starken Luftpüster wurden doch kürzlich lang und breit diskutiert hinsichtlich der "neuen" SpO!

Wenn du mit DSB die Zimmerstutzen meinst: haben die ein F im Fünfeck???? Zumindest die, die ich bei Egun auf die schnelle gefunden haben tragen alle keins. Und die sind alle im Kaliber 4mmRlang und haben bis zu 30 Joule. Die 4mm Waffen ohne F sind nicht Bedürfnisfrei und deshalb passen die nicht in diese Diskussion.

Hier geht es um Bedürfnisfreie 4 und 6 mm Waffenmit =< 7,5 Joule. Hat der DSB dafür eine Disziplin? Als das Gesetzt bezgl der 4mm Waffen geändert wurde ( 2006 glaube ich )habe ich bis zu Herrn Kohlheim telefoniert und geschrieben, zu der zeit gab es jedenfalls keine Disziplin in einer genehmigten Sportordnung für die Bedürfnisfreien 4mm Waffen.

Gerne lasse ich die mir aber von dir benennen.................." ignoriert man aber absichtlich " das Wort " Bedürfnisfrei " im Post von Prubi, dann hat der DSB eine Disziplin.

Wenn er auch noch eine für die F Waffen hat ziehe ich vor deinem Wissen den Hut und entschuldige mich , ich bin ja nicht Lernresistent

LG

Peter

Edit: Joule Angaben eingefügt

Bearbeitet von PetMan

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