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IGNORED

Bedürfnis GK wenn nur KK geschossen


miwob

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... wie es angeblich sein kann, dass Behörden einen Eintrag auf eine GK abgelehnt haben sollen, wenn in erster Linie nur KK geschossen wurde.

Auch Behördenmitarbeiter sind nur Menschen - und Menschen machen Fehler bzw. verstehen manche Sachen eben falsch.

BTW: Beachte bitte, wenn du deine Sachkunde machst, daß die nicht irgendwelche Beschränkungen bezüglich Kaliber oder "Waffenart" (Kurz- und Langwaffen) beinhaltet (soll es schon gegeben haben). Wenn diesbezüglich nichts drin steht, ist alles gut.

Bezüglich Kaliberwahl bei Anfängern: Früher, als ich noch jung und grün hinter den Ohren war, war ich auch fest der Meinung, daß unter 9mm alles Kinderkram ist, mit dem sich ernsthaft zu befassen unter meiner Würde sei.

Mit fortschreitendem Alter habe ich erkannt, daß man auch mit KK viel und dazu nach vergleichsweise preiswert Spaß haben kann.

Mit noch weiter fortschreitendem Alter und eventuelle sogar langsam aufkommender entsprechender Weisheit erkannte ich dazu noch, daß junge Schützen, die das "Handwerk" von der Pike auf mit Druckluft unter fachkundiger Anleitung erlernten, dann beim Schießen "echter" Waffen die alten Großkaliber-Hasen oftmals noch wesentlich älter aussehen lassen, als ihr Haarwuchs und die Falten des Gesichtes es vermuten ließe.

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@Sal-Peter: bezüglich der Sachkunde mache ich mir keine großen Gedanken. Ich weiss nicht, wie das in anderen Schützenvereinen ist, aber in meinem Schützenverein muss sogar im Zuge dessen eine Sachkundeausbildung zur Schieß- und Standaufsicht 'absolviert' werden. Das scheint in meinem Verein Usus zu sein, dass fast alle Schützen sachkundig in der Schieß- und Standaufsicht sein müssen. Für mich ist das in allererdings in Ordnung. Je mehr Sachkunde und Wissen, umso besser.

Bearbeitet von miwob
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Geh doch in eine RAG des VdRBw, da wird auf StOSchAnl NUR GK geschossen.

Das wäre an sich kein Fehler.

@miwob:

Das Amt kann dir nicht eine bestimmte Waffenart (z.B. Pistole .45 ACP) verwehren, wenn in deiner Bedürfnisbescheinigung vom Verband genau diese drin steht. Da der Vorsitzende deines Vereins in Ordnung zu sein scheint, wird es da auch keine Probleme geben.

Es gibt nämlich hier und da einfach ein paar Vereinsvorstände die sich gerne als Gegner der Mitglieder sehen, und so jeden an den Haaren herbeigezogenen Grund benutzen um Bedürfnisanträge nicht zu unterschreiben.

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Und bei uns mit dem Lasergewehr!

In der Tat! Das sind nämlich die, die wie bei uns ab 6-7 Jahren anfangen und dann als 14-jährige die 35-jährigen (die selbstverständlich nur mit dem einzig wahren Großkaliber angefangen haben) sowas von grinsend in der KK-Liga abziehen, das es ein wahre Freude ist die dummen Gesichter der Schwätzer zu beobachten.

Bearbeitet von LWB
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In der Tat! Das sind nämlich die, die wie bei uns ab 6-7 Jahren anfangen und dann als 14-jährige die 35-jährigen (die selbstverständlich nur mit dem einzig wahren Großkaliber angefangen haben) sowas von grinsend in der KK-Liga abziehen, das es ein wahre Freude ist die dummen Gesichter der Schwätzer zu beobachten.

In den statischen DSB-Langeweile-Disziplinen magst Du Recht haben...aber nicht jeder trainiert für Wettkämpfe....

Bearbeitet von sniper-k98
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:016: hola amigos,

nun hört mal auf immer die Luft-und KK-kameraden schlecht zu machen.

1. Luft-KW/LW schießen trainiert das ABZUGSGEFÜHL -weil diese eben SEHR leichtgängig sind, und zugleich lernen die "Neuen" wie der sichere Umgang mit der Waffe (KEIN Werkzeug oder Sportgerät) auf dem Stand ist

2. bei KK kommt noch dazu daß das Trainieren billig ist.

Wenn ein Verein bei der Sachkundeausbildung auch zugleich eine extra Ausbildung zur Standaufsicht macht...ist das nicht verkehrt.. :rtfm: .das WaffG verlangt aber solch eine Ausbildung NICHT, dafür muss man nur: Sachkundig (nicht unbedingt WBK Besitzer), Körperlich geeignet, das entsprechende Alter, und Zuverlässigkeit haben, und auf der Liste für die Aufsichten im Verein mit draufstehen.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

PS. hola amigo Steven,

das muss jetzt mal sein bei der Vorlage:

wie schmeckt denn so ein Nachtisch (Dessert)? Bestimmt sehr schwer verdaulich :lol:

Bearbeitet von pancho lobo
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Wenn ein Verein bei der Sachkundeausbildung auch zugleich eine extra Ausbildung zur Standaufsicht macht...ist das nicht verkehrt.. :rtfm: .das WaffG verlangt aber solch eine Ausbildung NICHT, dafür muss man nur: Sachkundig (nicht unbedingt WBK Besitzer), Körperlich geeignet, das entsprechende Alter, und Zuverlässigkeit haben, und auf der Liste für die Aufsichten im Verein mit draufstehen.

Es ist nicht explizit ein Muss (hatte mich zuvor falsch ausgedrückt), lt. dem OSM wird das halt gleich mitgemacht, sofern nicht anders gewünscht. Schaden tut es definitiv nicht, und so habe ich dann auch die Möglichkeit alleine schießen zu können, wenn sonst keiner auf dem Stand ist.

Bearbeitet von miwob
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hola amigo Nakota,

für uns ist NUR das was im WaffG steht bindend, und dort steht NICHTS von bestellter/gemeldeter Aufsicht bei der Behörde.

D.H. ein WBK Inhaber erfüllt ALLE Voraussetzungen um Aufsicht zu machen, bedeutet er KANN alleine schießem...aber der Standbesitzer/Inhaber kann durch das Hausrecht evtl. andere/schärfere Bestimmungen haben.

saludos de pancho lobo (smileys gehn nicht)

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Wenn von Deiner Behörde solche "Fehleinschätzungen" bekannt sind, hilft nur eine Rechtschutz mit Ergänzung zum Waffenrecht (oder entsprechende, spezialisierte Rechtschutz für ca. 10€ pro Jahr) und konsequentes Bestehen auf der aktuellen Rechtsprechung. Bei unser Behöre gibt es auch solche Sachbearbeiter, die jeden Vorgang am liebsten 1000mal prüfen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gibt, NEIN zu sagen. Aber in allen Fällen musste sich die Behörde dann doch fügen. Die Behörde führt einen Verwaltungsvorgang aus. Welche Waffe und welches Kaliber liegt nicht bei der Behörde, sondern beim Verband.

Zum Verein: unser Vorsitzender stimmt nur dann der gelben WBK zu, wenn mindestens 1 Jahr lang Langwaffe unter seiner Aufsicht geschossen wurde. Flux einer BDS SLG beigetreten und 1 Woche später lag die gelbe WBK vor. Mache Vorsitzende meinen eben auch, das Recht in ihrem SInne beugen zu müssen. Da hilft halt nur Widerstand.

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