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IGNORED

Durchsuchung des Waffenschranks möglich ?


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Geschrieben

Dann macht Deine Frau die Tür auf, sagt dass Du nicht da bist, Sie auch keine Ahnung hat wo der Schlüssel ist....und schon dampfen die rechtskonform wieder ab....

Es gibt auch noch die Variante, dass die Ehefrau (keine LWB; Miteigentümerin/Besitzerin der Wohnung, in manchen Fällen evtl. Alleineigentümerin) das Betreten der Wohnung oder des Hauses gestützt auf ihr eigenes Grundrecht verweigert. Wurde hier aber in der Vergangenheit schon diskutiert.

Geschrieben

Es gibt auch noch die Variante, dass die Ehefrau (keine LWB; Miteigentümerin/Besitzerin der Wohnung, in manchen Fällen evtl. Alleineigentümerin) das Betreten der Wohnung oder des Hauses gestützt auf ihr eigenes Grundrecht verweigert. Wurde hier aber in der Vergangenheit schon diskutiert.

Auch schon mal vor dem VG entschieden?

Sepp

Geschrieben

Mir ist nicht bekannt, dass das mal verwaltungsgerichtlich ausgetragen oder entschieden worden wäre.

Entweder es hat sich noch keine Ehefrau/Partnerin darauf berufen, oder die Behörde hat dies schlicht akzeptiert, oder es wurden sonstige Wege gefunden.

Diese Variante könnte wohl in eine "Konstruktionsschwachstelle" der entsprechenden Rechtsnorm stoßen (die bekanntlich darauf aufbaut, dass ein LWB zur Vermeidung der sonst unterstellten Unzuverlässigkeit freiwillig auf sein Grundrecht - welches vom Gesetz nicht angetastet wird - verzichtet).

Geschrieben

Ich denke auch, dass wenn die Frau das Spiel treibt die Knarren dann weg sind "mangels Kontrollierbarkeit" oder die Auflagr seine Waffen woanders aufzubewahren bzw. schlicht für die Kontrollierbarkeit zu sorgen.

Sooo einfach lassen sich Behörden mit Sicherheit nicht abspeisen.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich denke auch, dass wenn die Frau das Spiel treibt die Knarren dann weg sind "mangels Kontrollierbarkeit" oder die Auflagr seine Waffen woanders aufzubewahren bzw. schlicht für die Kontrollierbarkeit zu sorgen.

Sooo einfach lassen sich Behörden mit Sicherheit nicht abspeisen.

wenn die Frau da wohnt hast du keine Handhabe! wenn sie "nicht-berechtig" im sinne des (w)affengesetzes ist darf sie denen den inhalt des Waffenschrankes gar nicht zeigen! wenn sie also nichts zeigen "darf" muss sie auch niemanden rein lassen...

ausserdem: wo is das problem?!?

mit voranmeldung/termin jederzeit möglich!!!

Bearbeitet von HangMan69
Geschrieben

Ich denke auch, dass wenn die Frau das Spiel treibt die Knarren dann weg sind "mangels Kontrollierbarkeit" oder die Auflagr seine Waffen woanders aufzubewahren bzw. schlicht für die Kontrollierbarkeit zu sorgen.

Sagen wir es mal so - es ist schwierig, von dem zu Kontrollierenden die Erfüllung von rechtlich Unmöglichem zu verlangen. Zumindest ist es nicht so einfach.

Und von "Spiel treiben" würde ich nicht pauschal reden. Gehe einfach mal davon aus, dass ein Grundrechteinhaber (in dem Fall die Frau) ein ihr zustehendes Grundrecht ernst nimmt.

Geschrieben

Und wo genau steht, dass DU entscheidest, wie bzw. mit wievielen Leuten die Behörde Deine Waffenlagerstätte kontrolliert?

Ergibt sich aus der Größe/Kleinheit des Raumes, in dem die Schränke stehen. Ich muss aus Sicherheitsgründen alle Anwesenden ständig im Blick haben, also nix mit offener Haustüre und alle schlappen durch die Hütte. Das ist dann eben MEINE Hausordnung, die verbietet einen chinese fire drill aus Sicherheitsgründen. Wer mir unterstellt, ich würde nicht wie vorgeschrieben und zuvor schon nachgewiesen verwahren, muß nicht glauben, ich würde in seiner Anwesenheit den Geldbeutel auf dem Tisch liegen lassen.

Und ein Kontrolletti mit Schutzweste sollte meiner unmaßgeblichen Meinung nach mal einen wirklich guten Hirnklempner aufsuchen.

Geschrieben

Gut und noch die Seriennummer vom Tresor

Die Tresornummer ist gaaanz wichtig, wegen dem Nachschlüssel bestellen. Glückwunsch!

Geschrieben

Sagen wir es mal so - es ist schwierig, von dem zu Kontrollierenden die Erfüllung von rechtlich Unmöglichem zu verlangen. Zumindest ist es nicht so einfach.

Und von "Spiel treiben" würde ich nicht pauschal reden. Gehe einfach mal davon aus, dass ein Grundrechteinhaber (in dem Fall die Frau) ein ihr zustehendes Grundrecht ernst nimmt.

Würde es so einfach gehen hätte man längst die Berichte von "abgewehrten" Kontrollen hier gelessen.. es haben doch genügend verkündet "hier kommst du need rein" :laugh:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Ja aber spätestens wenns darum geht das man dann eben alles verliert merkt so mancher Querschläger, dass er eben doch am kürzeren Hebel sitzt.

Die ganz harten Hunde werden dann plötzlich ganz lieb und freundlich :bussi:

Gruß

Hunter

Geschrieben

Also ich habe meinem SB vorab gesagt was passieren wird wenn er unangemeldet kommt. Bis jetzt ist er noch nicht aufgetaucht.

BBF

Meldest Du dich bei deinem SB dann auch jedes Mal an?

Mein SB erledigt alles prompt und sofort, auch außerhalb der Öffnungszeiten und zuletzt sogar an einem Tag wo eig. das ganze Amt geschlossen war.

Warum soll ich dann Stress machen wenn er mal kurz vorbei schneit.

Vll gibs manch machtbessesenen SB der alles boykottiert.

Aber wenn meiner mir entgegen kommt, warum soll ich ihm das Leben schwer machen.

Glaube die meisten haben auch keine Lust auf diese Außendienste.

Geschrieben (bearbeitet)

Aber wenn meiner mir entgegen kommt, warum soll ich ihm das Leben schwer machen. Glaube die meisten haben auch keine Lust auf diese Außendienste.

Weil wir (meine Frau und ich) für unsere Bürgerrechte einstehen. Mit den unanagemeldeten Betreten unseres Hauses wird eine Grenze überschritten. Und deshalb gilt: Bis hier her und nicht weiter.

BBF

Bearbeitet von BBF
Geschrieben

Entgegen dem Recht der Bürger auf Sicherheit wurde dir der Waffenbesitz erlaubt.

Dann hoffen wir mal das andere nicht mal intensiv ihre Bürgerrechte durchsetzen.

Mal schauen wer dann wieder heult.

Geschrieben

Entgegen dem Recht der Bürger auf Sicherheit wurde dir der Waffenbesitz erlaubt. Dann hoffen wir mal das andere nicht mal intensiv ihre Bürgerrechte durchsetzen.

Mal schauen wer dann wieder heult.

Ja, das sind die feuchten Träume der Schergen die sich nur zu gerne auf ein altes NS Gesetz berufen.

Die Gedanken sind frei

wer kann sie erraten?

Sie fliehen vorbei

wie nächtliche Schatten.

Kein Mensch kann sie wissen,

kein Jäger erschießen

es bleibet dabei:

die Gedanken sind frei.

Geschrieben

Entgegen dem Recht der Bürger auf Sicherheit wurde dir der Waffenbesitz erlaubt.

Hallo Qnkel

das war der übelste Spruch, den ich in der letzten Zeit gelesen habe.

Mehr von dir, und die feuchten Träume der Herrschenden werden wahr.

Steven

Geschrieben

Das manche immer denken die bräuchten uns oder dieses Forum für ihre feuchten Träume...

Wer hat ihn denn so formuliert? "Entgegen dem Recht auf Sicherheit"...

Angefangen bei §8 als Grundlage darfst Du lexdejur gern selbst durchsuchen... findest Du oft genug.

Geschrieben

Weil wir (meine Frau und ich) für unsere Bürgerrechte einstehen. Mit den unanagemeldeten Betreten unseres Hauses wird eine Grenze überschritten. Und deshalb gilt: Bis hier her und nicht weiter.

BBF

naja...bürgerrechte und (legaler) Waffenbesitz passen heutzutage meist kaum zueinander (aus Behördensicht versteht sich)...wenn du all deine Kanonen erst einmal abgegeben hast ,kannst du dich wieder auf deine Bürgerrechte besinnen....mist wo war noch gleich das GRÜN?

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