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IGNORED

Waffenschein beantragen - lohnt sich ein Anwalt?


LL0rd

Empfohlene Beiträge

  • 2 Wochen später...

Moin!

Na, hast Du deinen Antrag schon gestellt?

Falls noch nicht, hier mein Rezept :

1. Notwendige Belege für die Zulassung zum Bewachungsgewerbe und die gewerbliche Waffenfachkunde zusammenfassen.

2. Ungebundenen Versicherungsvertreter bitten, Transportversicherungen für bewaffneten und unbewaffneten Transport anzubieten. Aus diesen Angeboten sollte sich dann halt ergeben, dass unbewaffneter Transport nur bis 2500 Euro am Markt versicherbar ist.

3. Stellungnahme der IHK einholen, dass Punkt 2. zutrifft.

4. Transportaufträge für bewaffneten Transport hinsichtlich Auftraggeber und Transport-Wert erfassen und den für dich damit verbundenen Umsatz und Ertrag auflisten. Dieser Punkt stellt Dein wirtschaftliches Interesse für den Bedürfnisnachweis heraus. Ob die Behörde meint, dass bewaffneter Transport notwendig ist oder nicht ist sekundär. Primär ist Dein wirtschaftliches Interesse, weil ohne Bewaffnung der Transportauftrag nicht zu bekommen ist und an den Mitbewerber geht. Dies mit Kunden-bestätigungen flankieren. Je Eindrucksvoller die Zahlen beim Ertrag, desto besser. Das geht dann nämlich gleich in Riuchtung potentieller Schadensersatz bei Nichtgenehmigung.

5 Zusätzlicher Hinweis auf das Henne/Ei Problem beim Ergattern der bewaffeten Transportaufträge.

6. Auch hierzu möglichst positive Stellungnahme der IHK erbitten.

7. Antrag schreiben und vom Fach-Rechtsanwalt Korrektur lesen lassen und dann abgeben.

Optional: Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde. Da kann man schnell erkennen ob sie pro/neutral/contra eingestellt sind aber insbesondere auch, was sie im Antrag sehen wollen.

Einer meiner Kameraden hat mit diesem Vorgehen als Einsteiger 5 Pistolen, 2 OA 15 und den Waffenschein bekommen.

Viel Glück

frogger

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(...)

2. Ungebundenen Versicherungsvertreter bitten, Transportversicherungen für bewaffneten und unbewaffneten Transport anzubieten. Aus diesen Angeboten sollte sich dann halt ergeben, dass unbewaffneter Transport nur bis 2500 Euro am Markt versicherbar ist.

(...)

Bewaffnet, schön und gut, aber bei uns war vor 10 Jahren schon immer Transportsicherung in Form von Farbbombe (Kralle) auf dem P-Behälter bzw. "Koffer" für Safebags seitens der Versicherung vorgeschrieben...

Sieht dann so aus wenns schiefgeht: http://media1.schwarzwaelder-bote.de/media.media.820fe802-d4c9-4224-ba0a-df52015f58da.normalized.jpeg

Bearbeitet von sniper-k98
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  • 3 Wochen später...

Die Voraussetzungen dafür scheint jeder 2. in D zu erfüllen, wenns darauf ne Waffe gäb

würd ich mich auf den Straßen nicht mehr sicher fühlen....

Grüße

Frank

Nur zur Erinnerung, die Voraussetzungen sind nach wie vor auch Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde. Genauso wie beim Sportschützen, nur etwas mehr.

Wenn ich sehe zu welchen Geistesleistungen Sportschützen fähig sind, würde ich mich auf den Straße nicht mehr sicher fühlen......

wenn nicht die Statistik eine eindeutige Sprache pro Sportschütze sprechen würde.

Mit unseren Voraussetzungen als Sportschützen oder Jäger bekommt man in Tschechien einen Waffenschein. Auch dort spricht die Statistik eine eindeutige Sprache pro Waffenscheinbesitzer. Der legale Waffenbesitzer ist im allgemeinen über die Maßen rechtstreu und schwarze (legale) Schafe werden nicht nur in D sondern weltweit aussortiert.

Die momentane Vorgehensweise bei Bewachern entspricht eigentlich einem Berufsverbot. Waffenschein gibts nur, wenn ein Auftrag objektiv nachprüfbar (durch Polizei, also eigentlich nie, da nicht gewünscht) eine Gefährdung ergibt, den Auftrag gibts aber nur wenn man bereits einen Waffenschein hat, denn ein Auftraggeber der mit den Worten begrüßt wird "im Prinzip schon, aber da muss ich erst meine Behörde fragen, unterschreiben Sie bitte hier und melden sich in einer Woche wieder" wird kein Auftraggeber werden. Hier können also nur bereits situierte Unternehmen, die bereits laufende Aufträge aus Geldtransporten usw. haben, zum Zuge kommen, der Anfänger hat kaum eine Chance.

Das Gesetz fordert hingegen nur:

Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern. Satz 1 gilt entsprechend für Wachdienste als Teil wirtschaftlicher Unternehmungen. Ein nach den Sätzen 1 und 2 glaubhaft gemachtes Bedürfnis umfasst auch den Erwerb und Besitz der für die dort genannten Schusswaffen bestimmten Munition.

Das Gesetz fordert also die Glaubhaftmachung. Wir haben jemanden der die Vorausetzung nach der GewO erfüllt, eine Reihe von Vorleistungen erbracht hat, ohne waffenrechtlichen Makel ist (Zuverlässigkeit und Eignung) und durch seine Gewerbeanmeldung, ggf. verbunden mit der Schaffung eines Geschäftsbetriebs (Büro usw.) seinen Willen dokumentiert eine Gewerbe zu betreiben und damit seine Absicht mehr als glaubhaft macht und lassen zu, dass die Behörde entgegen des Gesetzes einfach nein sagt, weil die Ministerialbürokratie dies so will. Es stünde nichts dagegen, wenn ein Bewacher über Jahre keine adäquaten Aufträge hat diesem die Erlaubnisse mangels Bedürfnis wieder zu entziehen. Das nicht "starten lassen" stellt jedoch ein faktisches Berufsverbot dar.

Bearbeitet von Muck
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Das Gesetz fordert hingegen nur:

Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern. Satz 1 gilt entsprechend für Wachdienste als Teil wirtschaftlicher Unternehmungen. Ein nach den Sätzen 1 und 2 glaubhaft gemachtes Bedürfnis umfasst auch den Erwerb und Besitz der für die dort genannten Schusswaffen bestimmten Munition.

Nur, dass bei der von Dir zitierten Passage nicht der rot markierte Teil der Entscheidende ist, sondern der Halbsatz, der danach kommt. ;)

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WO ist auch nicht der richtige Ort dafür und eines kann ich schreiben ich halte im Sinne des TE auch WO nicht für die richtige Bühne mit seinem Anliegen.

Das ist einfach eine Grundsatzangelegenheit die andere führen sollte.

Dazu kommt noch das hier zu viele Menschen mitlesen die nichts gutes im Schilde führen.

Ist einfach so ein Gefühl.

Ich denke dein Gefühl trügt nicht zu deiner Person aber auch nur da.

Versuch es mal mit angepasstem Verhalten anderen gegenüber.

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Muck schrieb am 30 Okt 2014 - 08:52:snapback.png

Das Gesetz fordert hingegen nur:

Ein Bedürfnis zum Erwerb, Besitz und Führen von Schusswaffen wird bei einem Bewachungsunternehmer (§ 34a der Gewerbeordnung) anerkannt, wenn er glaubhaft macht, dass Bewachungsaufträge wahrgenommen werden oder werden sollen, die aus Gründen der Sicherung einer gefährdeten Person im Sinne des § 19 oder eines gefährdeten Objektes Schusswaffen erfordern. Satz 1 gilt entsprechend für Wachdienste als Teil wirtschaftlicher Unternehmungen. Ein nach den Sätzen 1 und 2 glaubhaft gemachtes Bedürfnis umfasst auch den Erwerb und Besitz der für die dort genannten Schusswaffen bestimmten Munition.

Nur, dass bei der von Dir zitierten Passage nicht der rot markierte Teil der Entscheidende ist, sondern der Halbsatz, der danach kommt. ;)

Irrtum, der rote Satzteil regelt das "wer und weshalb" und der darauffolgende Halbsatz regelt das "warum und was".

Die Glaubhaftmachung aus dem ersten Satzteil bedeutet nicht, dass der Bewacher beweisen muss, dass er sein Geschäft nachhaltig betreibt. Es beutet, dass es für einen objektiven Dritten wahrscheinlich erscheint, dass dies so ist. Die Wörter "werden und werden sollen" beschreiben den Umstand "hat Aufträge oder bemüht sich um Aufträge". "Werden sollen" bedeutet also, dass das "warum und was" zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkretisiert sein müssen um ein Bedürfnis anerkannt zu bekommen. Der Beamte der die Worte "werden sollen" nicht ausreichend würdigt handelt fehlerhaft, egal ob er dies mit Absicht oder aus Unkenntnis tut. Wer als ministerieller Beamter Weisungen nach unten gibt alles abzulehnen kratzt am § 339 StGB.

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Irrtum, der rote Satzteil regelt das "wer und weshalb" und der darauffolgende Halbsatz regelt das "warum und was".

Die Glaubhaftmachung aus dem ersten Satzteil bedeutet nicht, dass der Bewacher beweisen muss, dass er sein Geschäft nachhaltig betreibt. Es beutet, dass es für einen objektiven Dritten wahrscheinlich erscheint, dass dies so ist. Die Wörter "werden und werden sollen" beschreiben den Umstand "hat Aufträge oder bemüht sich um Aufträge". "Werden sollen" bedeutet also, dass das "warum und was" zu diesem Zeitpunkt noch nicht konkretisiert sein müssen um ein Bedürfnis anerkannt zu bekommen.

Du kannst von mir aus glaubhaft machen, so viel Du willst. Ohne einen entsprechenden Auftrag (oder wenigsten ein Angebot), dass etwas bewacht werden soll, was in den Augen der Behörde einer Gefährdung unterliegt, die eine bewaffnete Bewachung erforderlich macht, wirst Du bei den allermeisten Behörden mit einem Antrag scheitern.

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Keine Waffenscheine für private Unternehmen wäre das beste.

So von der Hand zu weisen, ist die Idee nicht. Ich weiß, ich wiederhole mich, aber ich habe mal Angehörige eines bewaffneten Sicherheitsunternehmens bei der Waffenausbildung gesehen.

Bei allem was recht ist und ohne arrogant zu klingen, konnte man den Damen und Herren nur raten, im Falle eines Angriffs niemals auf die Idee zu kommen, die Waffe zu ziehen. Damit hätten sie nur sich selbst gefährdet. Außerdem ist es doch lächerlich, von jemandem für die paar Kröten zu erwarten, sein Leben zu gefährden.

Also ist eine Waffenanwendung einfach nur sinnlos.

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.... aber ich habe mal Angehörige eines bewaffneten Sicherheitsunternehmens bei der Waffenausbildung gesehen. ...

Genau das ist mi auch passiert, das war so eine uniformierte Bewachertruppe vom Flughafen.

Man konnte genau erkennen das es nur darum ging Kosten zu sparen und mit minimalem Aufwand das nötigste zu vermitteln.

Wenn du bei der Polizei in der Ausbildung nicht die geforderte Ringzahl, Körpertreffer etc. schiesst fliegst du raus.

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Wer beruflich mit Waffen für den Schutz von irgendetwas zuständig sein soll, der sollte durchaus mehr wissen als dass das Loch im Lauf nach vorne gehört. Darunter verstehe ich u.a. zumindest Grundkenntnisse und Können im "Combatshooting". Neben der Sachkunde sollten also zumindest auch ein paar Tage noch eine Ausbildung im kampfbetontem Schießen erfolgen aber so weit ich weiß ist das hier in Deutschland für Zivilpersonen verboten und wäre nur im Ausland möglich

Kleiner Tip am Rande: Wer im Ausland einen Crashkurs im Combatshooting absolvieren möchte, sollte nicht in die üblich verdächtigen Regionen reisen und auf einen Vollbart verzichten huebscher.gif

Bearbeitet von Gast
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Bei allem was recht ist und ohne arrogant zu klingen, konnte man den Damen und Herren nur raten, im Falle eines Angriffs niemals auf die Idee zu kommen, die Waffe zu ziehen. Damit hätten sie nur sich selbst gefährdet. Außerdem ist es doch lächerlich, von jemandem für die paar Kröten zu erwarten, sein Leben zu gefährden.

Also ist eine Waffenanwendung einfach nur sinnlos.

Ihr macht momentan einen großen Fehler und schert alle Sicherheitsmitarbeiter über einen Kamm.

Genau das ist mi auch passiert, das war so eine uniformierte Bewachertruppe vom Flughafen.

Man konnte genau erkennen das es nur darum ging Kosten zu sparen und mit minimalem Aufwand das nötigste zu vermitteln.

Wenn du bei der Polizei in der Ausbildung nicht die geforderte Ringzahl, Körpertreffer etc. schiesst fliegst du raus.

Wollt ihr wissen, wie die Realität aussieht? Viele Sicherheitsfirmen beschäftigen Mitarbeiter, die vorher arbeitslos waren. Das Arbeitsamt zahlt irgendeinem Bildungsträger 2-3.500€, damit die Leute ihre §34a Prüfung machen und die §7 WaffG Sachkunde. Und wer jetzt für das Geld tatsächlich eine Qualität vom Bildungsträger erwartet, der irrt sich gewaltig! Denn die Dozenten sind oft noch weniger motiviert, als die Zuhörer. In der Waffensachkunde sind nur wenige Stunden für die Praxis vorgeschrieben. Und man muss sich tatsächlich sehr dumm anstellen, um da durchzufallen. Die Qualität ist aber wirklich unter aller Kanone, wenn man den falschen Ausbilder erwischt.

Genau das ist mitunter auch der Grund, wieso die Sicherheitsunternehmen 2014 immer noch auf Revolver setzen. Denn versuch einem in der kurzen Zeit beizubringen, was man bei einer Pistole machen muss, wenn es nur klick macht, wenn es eigentlich peng machen sollte.

Nachdem ein Mitarbeiter die Waffensachkunde hat, muss er dann vierteljährlich trainieren. Die Firmen halten sich da in der Regel dran, nur stellen die Firmen oft ca. 10 Patronen bereit, der MA kann sich dann extra Munition kaufen, wenn er es möchte - was kaum einer macht. Von der Teilnahme an irgendwelchen Sonderausbildungen möchte ich gar nicht erst anfangen!

Bei der Polizei sieht es aber in meinem Bundesland nicht viel besser aus. Die Leute haben pro Jahr 2-3 Schießtermine und denen werden soweit ich weiß nur 30 Schuss pro Termin zur Verfügung gestellt. Ich habe schon oft Polizisten bei zivilen Weiterbildungen gesehen, die kaum Ahnung haben, wie deren Waffe funktioniert. Bzw. auch keine richtige Waffe tragen - aber das ist ein anderes Thema.

Andere Sicherheitsmitarbeiter haben Spaß an dem Beruf und nutzen jede Möglichkeit um besser zu werden. Oft sind es Ex-Soldaten, die jetzt für PMCs / PSCs arbeiten und zwischen den Contacts Jobs im eigenen Land suchen.

Deshalb halte ich es tatsächlich für unfair, generell zu behaupten, dass Deutschland ohne Waffenführende Zivilisten sicherer wäre.

Wer beruflich mit Waffen für den Schutz von irgendetwas zuständig sein soll, der sollte durchaus mehr wissen als dass das Loch im Lauf nach vorne gehört. Darunter verstehe ich u.a. zumindest Grundkenntnisse und Können im "Combatshooting". Neben der Sachkunde sollten also zumindest auch ein paar Tage noch eine Ausbildung im kampfbetontem Schießen erfolgen aber so weit ich weiß ist das hier in Deutschland für Zivilpersonen verboten und wäre nur im Ausland möglich

Kleiner Tip am Rande: Wer im Ausland einen Crashkurs im Combatshooting absolvieren möchte, sollte nicht in die üblich verdächtigen Regionen reisen und auf einen Vollbart verzichten huebscher.gif

Auch in Deutschland sind solche Ausbildungen möglich, allerdings mit Genehmigung der Behörde auf zugelassenen Schießständen. Aber auch nicht das, was im Ausland (Polen, Tschechien, oder auch SA) möglich wäre. Nur kosten solche Kurse eben etwas Geld für den Kurs, Anfahrt, Übernachtung und Essen. Ich kann mir so etwas leisten, viele bekannte auch. Aber ein Ex Harz IV Empfänger, der 11,irgendwas die Stunde verdient, eben nicht.

Und genau das macht später den Unterschied zwischen den schwarzen Schafen und einem guten Sicherheitsunternehmen aus.

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Ihr macht momentan einen großen Fehler und schert alle Sicherheitsmitarbeiter über einen Kamm.

Mache ich nicht, denn es liegt am System!

Es wird an der Sicherheit gespart, denn die für Sicherheit sorgen sollen sind zu teuer, darum setzt man auf private Sicherheitsunternehmen.

Da fängt der Fehler an.

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Du kannst von mir aus glaubhaft machen, so viel Du willst. Ohne einen entsprechenden Auftrag (oder wenigsten ein Angebot), dass etwas bewacht werden soll, was in den Augen der Behörde einer Gefährdung unterliegt, die eine bewaffnete Bewachung erforderlich macht, wirst Du bei den allermeisten Behörden mit einem Antrag scheitern.

M.E. wird man ohne konkreten Auftrag, der auch noch die Prüfung der Gefährdung besteht, derzeit bei allen Behörden scheitern, halte dies aber für rechtswidrig.

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Oder hab ich nen Denkfehler?

Ja, zum einen gibt es 550 untere Waffenbehörden, zum anderen 16 Landesregierungen.

Nicht jede legt die gleichen Maßstäbe an.

Zum anderen gibt es durchaus einige Firmen, die die Anforderungen an geeignete Nachweise in der gewünschten Form erbringen können.

Das ist beileibe nicht jeder, aber das ist ggf. auch ganz gut so.

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Genauso ist es auch! Die Sicherheitsunternehmen, bereits einen Waffenschein haben, bekommen dann die Aufträge. Andere haben keine Chance in den Markt einzudringen. Wenige schaffen es als Subunternehmer einen Waffenschein für Geld- und Werttransporte zu bekommen, in dem die eine Bescheinigung vom den großen Sicherheitsunternehmen bekommen. Da braucht man aber Beziehungen in die Firma, denn die ist nicht daran interessiert, dass die Subunternehmer auf Einmal mit Waffenschein da stehen.

Ein anderes Problem ist, dass nicht nur die Gefährdung nachgewiesen werden muss, sondern man sich mit der Schusswaffe auch gegen diese Gefährdung währen können muss. Dann schauen die Leute sich das Objekt an und fangen an es zu kritisieren. So z.B. ein Fall aus BaWü, in dem ein Sicherheitsunternehmen die Einnahmen eines Möbelgeschäftes zur Bank bringen wollte. Es ging um einige Tausend Euro pro Tag.

Da wurde z.B. gesagt, dass das Möbelhaus zig Gänge hat und sich Angreifer z.B. hinter Möbeln im Verkaufsraum verstecken und den Geldboten überraschen können. Und für so einen überraschenden Angriff sei eine Waffe kein geeignetes Mittel, um die Gefährdung zu reduzieren.

Kommt man z.B. mit einem privaten PKW an, dann sagen die Behörden, dass der Angreifer doch nicht wissen kann, dass in dem Moment Geld transportiert wird => keine Gefährdung. Gerne verweist die Behörde auch auf die Uhr und sagt, dass der Geldtransport nicht immer zum gleichen Zeitpunkt erfolgen soll. Dass mögliche Angreifer mehrere Stunden vor bzw. in dem Laden auf den Geldboten warten können, hält die Behörde aber für unrealistisch und realitätsfremd.

Das ist heute leider alles Realität geworden. Die Behörden haben druck von der Politik bekommen, die gesagt haben, dass man möglichst wenig Waffenscheine im Umlauf hätte. Und ich habe leider auch das Gefühl, dass die Verwaltungsgerichte mit den (Waffen-)Behörden per Du sind und mit denen auf einer Wellenlänge Schwingen. Deshalb ist auch gerichtlich schwer etwas zu erreichen.

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Mache ich nicht, denn es liegt am System!

Es wird an der Sicherheit gespart, denn die für Sicherheit sorgen sollen sind zu teuer, darum setzt man auf private Sicherheitsunternehmen.

Da fängt der Fehler an.

Wenn du mit "denn die für Sicherheit sorgen sollen sind zu teuer" deine alten Kollegen (die Polizei) meinst, hast du das System "Leben" nicht verstanden. Die Polizei schützt dich nur selten bis gar nicht. Sie ist nie da wenn du sie brauchst. Ihre Hauptaufgabe liegt im Allgemeinen darin, dass sie dich rächt und dass schafft sie oft nur sehr unzulänglich. Jeder hat nur den Schutz für den er selbst sorgt oder für den er durch Dritte, wie z. B. ein privates Sicherheitsunternehmen, sorgen lässt. Der Schutz der Polizei kann allenfalls ein indirekter sein. Der Täter weis, dass es die Polizei und die Strafverfolgung gibt und unterlässt deshalb sein Tun. In den klassischen Lebenslagen - Schläger in der U-Bahn oder geplanter Überfall - ist dieser indirekte Schutz jedoch nachweislich nicht gegeben.

Genau genommen ist die Polizei sogar dein Feind, denn sie unterlässt zu keinem Zeitpunkt ihre Bemühungen dafür zu sorgen (negative Stellungnahmen gegenüber der Politik), dass der Privatmann wehrlos ist und bleibt. Ebenso ist noch keine einzige Diktatur in den Sattel gekommen, ohne sich nicht zuvor der Polizei durch Zuwendungen rückzuversichern. Die schlimmsten Verbrecher handelten immer im Auftrag des Staates und wurden dabei regelmäßig von der Polizei unterstützt.

Gedacht ist der Auftrag der Büttel immer anders, man muss aber genau hinschauen um nachhaltig zu verhindern, dass sich die Polizei in einem Staat verselbständigt.

Bearbeitet von Muck
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