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IGNORED

Major von Dach legal oder nicht?


rüdiger400

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Es geht um den bereits in den 50igern entstandenen Band "Der totale Widerstand".

(Wahrscheinlich abgeleitet von Adolfs, Der totale Krieg sozus. als Gegenstück?)

Ist dieses Buch legal oder nicht in einer Kleinanzeigen Rubrik wurde es vor kurzem angeboten.+

Wikipedia schreibt hierzu:

In Deutschland ist Der totale Widerstand seit 1988 auf der Liste der indizierten Printmedien der Bundesprüfstelle.[3]

Was ist an dem Buch immer noch so "gefährlich" das es indiziert sein muss (das gleiche wie illegal?)

Der Band ist nun knapp (1957) 60 (sic!) Jahre alt.

Mittlerweile existieren im Internet zig Anleitungen für den Guerilla-Kampf und Bombenbau unter

aktuellen Bedingungen warum dann die indizierung eines über einem halben Jahrhundert-

jahre alten Buches kopfschüttel. :confused:

Bearbeitet von rüdiger400
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Nach 10 Jahren können indizierte Titel bei der Bundesprüfstelle erstmals auf ihre noch bestehende "Gefährlichkeit" getestet werden. Das Problem liegt darin, dass jemand diesen Antrag stellen muss, die machen das nicht von sich aus. Soweit ich mich erinnere muss das auch der Autor, Verleger oder Rechteinhaber sein, kann also nicht jeder machen.

Ich denke mal bei dem Werk besteht seitens der oben genannten kein Interesse daran, dieses von der Liste streichen zu lassen, man verspricht sich wohl keinen monetären Vorteil.

Daher wird es wohl indiziert bleiben.

Ich halte das Indizieren von Wissen oder Literatur egal welcher Art übrigens für einem freiheitlichen Staat absolut unwürdig. Zum einen weil sowieso jeder in Zeiten des Internets bekommt was er wirklich will, zum anderen weil dies die Methoden faschistischer Regime sind. Ob ich Bücher verbrenne oder meinem Volk den Zugang zu ungeliebten Wissen verbiete steht für mich auf einer Stufe.

"Mein Kampf" ist noch älter, das ist es also nicht.

Aber Wissende sind keine willfährigen Automaten mehr

Mein Kampf wird aber aufgrund des beim Freistaat Bayern liegenden Copyrights nicht veröffentlicht. Das Buch an sich ist nicht indiziert, der Besitz nicht verboten.

Bearbeitet von Gast
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So weit ich weiß ist nur der Band der Reihe auf dem Index, in dem schildert, wie man sich eine Handfeuerwaffe aus altem Schrott bastelt.

Der "totale Krieg" ist übrigens nur eine konsequente Weiterentwicklung der "totalen Mobilmachung". Dieser Begriff hat in allen westlichen und östlichen Ländern in den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts in den strategischen Planungen zur Kriegsführung eine wesentliche Rolle gespielt.

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Das Buch war legal in Deutschland, soweit die Anleitung zur Herstellung von sog. "Molotovcocktails" fehlte !

Daher gab es damals eine "entschärfte" legale Version in D zu kaufen.

Mit der heutigen Möglichkeit, sich im Internet sachkundig zu machen, wirkt die damalige Zensur geradezu lächerlich...

Daher wird sich für dieses Buch keine Behörde mehr interessieren!

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Habt ihr schon mal die Möglichkeit gehabt, da mal reinzugucken? Ich hab mal den Band 1 durchgeblättert, fand enttäuschend! Plumpe handgemalte Skizzen und zumindest das, was ich an Text überflogen hab, fand ich auch sehr oberflächlich. Kein Buch, das man unbedingt haben müsste...

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Guten Morgen,

auch wenn es auf Liste B stehen würde, ist es nicht automatisch verboten.

Erst muss ein Richter die "strafrechtliche Bedenklichkeit" bestätigen und die Beschlagnahme anordnen.

Ob das bei diesem Buch geschehen ist entzieht sich meiner Kenntnis.

Es werden zwar alle beschlagnahmten Medien auf Liste B gesetzt, aber auch alle, die in den Augen der Bundesprüfstelle Kandidaten einer möglichen Beschlagnahme wären.

Gruß

MT

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Verkauft nicht, aber Erwerb und Besitz sind i.O..

Also im Ausland (Schweiz, Österreich) bestellen.

Folgende Bücher wurden eingezogen – damit ist auch der Verkauf an Erwachsene illegal. Für die Bundesrepublik Deutschland gilt: Der Käufer kann sich, aufgrund des eindeutigen Willens des Gesetzgebers, der lediglich ein Verbreitungsverbot vorsieht, nicht strafbar machen. Somit ist auch der Besitz straffrei. Fraglich ist, ob ein im Rahmen einer Hausdurchsuchung aufgefundenes Exemplar durch die Staatsanwaltschaft eingezogen wird. Die Einziehung ist rechtlich nicht möglich, wenn der Erwerb vor dem Zeitpunkt des Beschlagnahmebeschlusses der Staatsanwaltschaft liegt. Zu beachten ist jedoch: Eine private Weitergabe, Flohmarktverkauf oder ein antiquarischer Handel ist in jedem Fall unzulässig, da hier eine Verbreitung anzunehmen wäre.
Es existiert in der demokratischen BRD kein veröffentlichtes Verzeichnis indizierter Bücher, da die ausführenden Behörden vermeiden möchten, daß damit erst ein Markt/eine Nachfrage entsteht. Die rechtlichen Vorschriften sind eindeutig: ein Verkäufer ist – auch auf dem Flohmarkt – in der rechtlichen Verantwortung und kann sich wegen „Verbreitung“ strafbar machen. Auf der anderen Seite steht der Käufer einer Publikation. Hier hat der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland nur einen Straftatbestand vorgesehen, nämlich den Erwerb von Kinderpornografie. Weitere Strafandrohungen für den Kauf von Schriften im Sinne des § 11 Abs. 3 StGB (hierunter fallen alle Bücher, Zeitschriften, Videos, CDs, DVDs und Dateien aus dem Internet) gibt es nicht.

"Der totale Widerstand" steht auch auf der Liste.

Gruß

MT

Bearbeitet von MT80
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...

Mit der heutigen Möglichkeit, sich im Internet sachkundig zu machen, wirkt die damalige Zensur geradezu lächerlich...

Daher wird sich für dieses Buch keine Behörde mehr interessieren!

Seltsame Logik.

Guck Dir mal an, wie man übers Inet Mein Kampf beziehen kann und dann schau mal, was die bayerische Staatsregierung für einen Aufwand betreibt, einen Neudruck zu verhindern ...

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@Qnkel:

Ich denke, Dein "Blödsinn" bezieht sich auf den durch die Unterstreichung hervorgehobenen Satz bezüglich des nichtveröffentlichten Verzeichnisses indizierter Bücher und nicht auf den kompletten Post.

Die Hervorhebung war übrigens schon im Ursprungstext so drin. Mir ging es eher um den straffreihen Besitz und den strafbaren Handel.

Gruß

MT

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Es gibt Orte in der Republik an denen das Grundrecht auf

freie Wahl des Aufenthalts

das Post und Telekommunikationsgeheimnis

freie Wahl des Arbeitsplatzes aufgehoben sind.

Dort ist der Ratgeber für Gefangene, rechte/linke Hetzblätter, diverse Magazine mit Kinderprnografie verboten.

Das ist auch gut so und einem Rechtstaat geboten, entgegen EzLord in #3

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.... schon wird es als zweites Ergebnis als PDF zum download angeboten.

Nichts neues, aber schau mal aufs Datum, eine alte Kamelle.

Auch bei GoogleEarth ist nicht alles so wie du es siehst.

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Habt ihr schon mal die Möglichkeit gehabt, da mal reinzugucken? Ich hab mal den Band 1 durchgeblättert, fand enttäuschend! Plumpe handgemalte Skizzen und zumindest das, was ich an Text überflogen hab, fand ich auch sehr oberflächlich. Kein Buch, das man unbedingt haben müsste...

Tja vielleicht hättest du gut daran getan, das Buch effektiv zu lesen. Nebst den eigentlichen Aspekten des Buches habe ich es auch als Geschichtslektüre angesehen und genau diese Kombination macht es interessant. Wenn man dann noch bedenkt, wann von Dach alle diese Bücher verfasst hat, so kann man sie durchaus in verschiedenen Bereichen als Richtungsweisend bezeichnen.

Dass Texte und Skizzen für dich plump und oberflächlich rüber kommen hat wohl nicht nur damit zu tun, dass es damals noch keine ach so tollen .ppt Präsentationen gab, sondern auch damit, dass von Dach offenbar immer ein Praktiker war. Seine Bücher und Behelfe sollten für jedermann verständlich und umsetzbar sein, was auf Neudeutsch gerne als KISS bezeichnet wird. Viele der in den Büchern beschriebenen Aspekte haben auch heute noch ihre Gültigkeit, das zeigen X Beispiele von Aufständischen, Rebellen, Taliban etc, welche solche Taktien anwenden und dem vermeintlich überlegenen Gegner Probleme bereiten.

... und wie bekomme ich die anderen Teile?

Die Gunfactory hat gemäss Website alle Bücher an Lager, sind aber schon relativ teuer.

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Liegt vielleicht auch dran, das mich diese Thematik einerseits eher weniger interessiert, andererseits hat ichs auch nur kurz in der Hand...

Zu diesen Indexlisten...vor Jahren ist mir dienstlich mal sowas übern Weg gelaufen. Ich meine mich dran zu erinnern, das es tatsächlich öffentliche und nichtöffentliche gibt.

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