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IGNORED

Munitionstransport ohne mitgeführte WBK möglich?


hegel68

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Das sehen manche Polizeidienststellen anders - aktenkundig, als mir ein LKW-Fahrer reingefahren ist und keine Papiere dabei hatte.

Scheint also teilweise egal zu sein.

Geschrieben

Wenn ich keinen Führerschein besitze, kann ich kein Fahrzeug illegal besitzen, aber ohne WBK besitze ich ev. Waffen illegal.

Habe ich keinen Führerschein dabei, kostet es Geld.

Aber im Ernst, ich habe keinen Passus gefunden, dass ich beim Transport von Munition (ein Führen von Munition gibt es nicht) eine WBK dabei haben muss. Sicherer wäre es jedoch schon!

Allerdings würde ich die Vorschriften über den Gefahrguttransport ansehen und beachten!

Geschrieben

Das sehen manche Polizeidienststellen anders - aktenkundig, als mir ein LKW-Fahrer reingefahren ist und keine Papiere dabei hatte.

Scheint also teilweise egal zu sein.

Genau. Gehen wir mal davon aus, dass bestehende Gesetzte teilweise "egal" sein können...

Nachtrag zum eigentlichen Thema:

Ich persönlich würde ohne EWB (oder gültige Kopie) keine Munition transportieren. Meine Meinung.

Geschrieben

Das sehen manche Polizeidienststellen anders - aktenkundig, als mir ein LKW-Fahrer reingefahren ist und keine Papiere dabei hatte.

Scheint also teilweise egal zu sein.

Da es sich hier um eine Owi handelt, liegt das weitere Handeln im Ermessensspielraum!

Geschrieben

Nein. Du darfst sogar lügen.

Du mußt nur als Zeuge die Wahrheit sagen, und auch nur solange Du Dich nicht selbst belastest.

Junger Froind, erlauben sie mir sie kurz in das Reich der Grammatik zu entführen!

Du musst - Indikativ

Du müsstest- Konjunktiv II

zum Konjunktiv II finden wir in Wikipedia....

Der Konjunktiv (aus spätlateinisch modus coniunctivus, eigentlich „der Satzverbindung dienende Aussageweise“ zu lat. coniungere „verbinden“, „zusammenbinden“) ist im Deutschen neben dem Indikativ und dem Imperativ einer der drei Modi eines Verbs. Der Konjunktiv wird für die Darstellung einer Möglichkeit benutzt und daher auch als Möglichkeitsform bezeichnet.

OK ;-)

Geschrieben

Wenn mir jemand `rein fahren würde und aktenkundig wird, dass der Unfallverursacher keinen Führerschein mitgeführt hat, würde mein Anwalt zu Hochform auflaufen...

Memo an mich:

Diese Situation darf ich ihm auf keinen Fall schildern! :rotfl2:

Geschrieben

Wenn mir jemand `rein fahren würde und aktenkundig wird, dass der Unfallverursacher keinen Führerschein mitgeführt hat, würde mein Anwalt zu Hochform auflaufen...

Ändert das was an der Schuldfrage?

Hätte das Mitführen des Führerscheines den Unfall verhindert?

Geschrieben

Himmel Arsch und Zwirn!!!

Warum geben so viele Leute mit so wenig Ahung Antworten?

Warum werden Fragen beantwortet die nicht gestellt sind?

Ich glaube, ich denke und das ist meine Meinung hilft be rechtlichen Fragen nichts und verwirrt nur.

Zum Thema.

Warum muss man z.B. WBK und Personalausweis mitführen, wenn man eine Waffe führt, z.B. diese im Futteral zum Schießstand fährt?

Weil es Ausweisvorschriften gibt, die vollständig und abschließend im § 38 WaffG normiert sind. Andere Ausweisvorschriften gibt es im WaffG nicht, so lange man nicht die Grenze der Bundesrepublik überschreitet.

Schreiben die Ausweisvorschriften irgendwelche Papiere beim Transportieren (Ausnahme Verbringen oder Mitnahme) von Munition vor?

Nein, das WaffG enthält keinerlei Ausweisvorschriften, wenn zwar Munition aber keine Waffe transportiert wird.

Zusammengefasst:

Der TE darf Munition transportieren, für die er erwerbs- und besitzberechtigt ist, irgendwelcher Papiere bedarf es für den Transport nicht.

Geschrieben

Wenn ich es richtig verstanden habe, hat der TE eine Berechtigung für Munition in den betreffenden Kalibern, nur im Moment nicht das "dazu gehörende Papier" dabei... so what?

Lasst Ihr Euer Auto stehen, wenn Ihr feststellt, daß Ihr den Führerschein nicht dabei habt?

Und was hat das denn jetzt mit Sachverhalt zu tun?

Ist ja schön, dass DU weißt, welche Erlaubnisse Du hast. Das nützt MIR aber herzlich wenig, wenn ich rechtlich verpflichtet bin, zu prüfen, ob Du eine Berechtigung hast.

Geschrieben

Ist ja schön, dass DU weißt, welche Erlaubnisse Du hast. Das nützt MIR aber herzlich wenig, wenn ich rechtlich verpflichtet bin, zu prüfen, ob Du eine Berechtigung hast.

Jeder der das zu prüfen hat, geht über seine Zentrale und die wendet sich dann an das NWR, oder an die zuständige Waffenbehörde, wo das NWR noch nicht eingerichtet sein sollte.

Um es vorweg zu nehmen, Auskunft erhält man auch außerhalb der regulären Dienstzeit!

Geschrieben

Oh je, da habe ich ja eine Diskussion ausgelöst ... :rolleyes:

Ich danke jedenfalls allen, die mir mit ihren Antworten hier geholfen haben. Ich fasse mal zusammen:

1. Rein rechtlich gesehen ist alles o.k., wenn ich die Munition auch ohne WBK transportiere (war auch meine Annahme nach Lektüre des WaffG).

2. Umstände und Ärger kann es im Fall einer Kontrolle trotzdem geben.

3. Man sollte seinen Führerschein dabei haben, wenn man Auto fährt :gr1:

Damit weiß ich jedenfalls Bescheid.

P.S.: Die Papiere kopieren/einscannen und schicken lassen geht leider nicht, weil zur Wohnung nur meine Freundin und ich Zutritt haben und die Dame ist derzeit mir mir unterwegs.

Geschrieben
  • Mann Gottes - Pack den Dir erlaubten MunKram ein und fahr.....

Du wirst wohl eher vom Blitz erschlagen, im Lotto gewinnen oder von einem LWB erschossen, als das Du kontrolliert wirst, bevor Du die Mun sicher im Stahlschrank mit Schwenkriegelschloss hast ..... :allesgute:

Ich mein ja nur ..... Garantie für die Unwägbarkeiten des Lebens gibt Dir niemand ;-) :hi:

Geschrieben

Was stellst Du denn an, damit Dir das passiert? Ich fahre auch seit 16 Jahren Auto (insgesamt dürften es mittlerweile 400.000km überschritten haben), und wurde bisher zweimal kontrolliert. Beide male beim Verlassen des Zeltplatzes nach dem Wacken-Festival, also nicht einfach so irgendwo.

Geschrieben

Junger Froind, erlauben sie mir sie kurz in das Reich der Grammatik zu entführen!

Du musst - Indikativ

Du müsstest- Konjunktiv II

zum Konjunktiv II finden wir in Wikipedia....

Der Konjunktiv (aus spätlateinisch modus coniunctivus, eigentlich „der Satzverbindung dienende Aussageweise“ zu lat. coniungere „verbinden“, „zusammenbinden“) ist im Deutschen neben dem Indikativ und dem Imperativ einer der drei Modi eines Verbs. Der Konjunktiv wird für die Darstellung einer Möglichkeit benutzt und daher auch als Möglichkeitsform bezeichnet.

OK ;-)

Wenn Du wüßtest, wie Deine Aussage

'Hinweisen auf die Murmeln müsstest nur bei der Frage "führen sie Waffen oder sonstige gefährliche Gegenstände mit?"'

Im mich umgebenden deutschen Sprachraum interpretiert werden würde, bükest Du kleinere Brötchen, min Jong :-)

Geschrieben

Ist doch lustig das alles, wie viele Experten es doch hier gibt.

Waffenrechtliche Frage gestellt und nun folgt ein Grammatikunterricht.

#33 sagt alles aus. Diskussion bitte jetzt beenden.

Geschrieben

#33 sagt alles aus. Diskussion bitte jetzt beenden.

ja finde ich auch, aber man wird Dich nicht erhören!

Geschrieben

Empfehlen kann und darf man einen Transport erlaubnispflichtigen Kram natürlich nicht. Aber wer hat nicht schon mal die WBK, JS oder Perso (!) auf der Fahrt zum Schießstand oder ins Revier zu Hause liegen gelassen?

Vergessene Papiere sind menschlich und wären eine OWI. Das kostet sicherlich Strafe, aber deswegen wird keinem der Kopf abgerissen, zumindest nicht bei Ersttat.

Geschrieben

Kann ja sein, trifft aber den Sachverhalt nicht. Im Interesse einer zügigen Weiterfahrt würde ich die WBK+Ausweis beim Munitionstransport mitführen, aber das ist nicht nach dem Gesetz erforderlich.

Archiviert

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