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IGNORED

Mit Stumrgewehr 90 in Bad Säckingen gelandet-teure Busse


mühli

Empfohlene Beiträge

Habt ihr eigentlich alle nur Dulli-Jobs wie Hausmeister oder so, wo euch ne Entscheidung nicht die Karriere kosten kann?

Ihr fordert Toleranz wo es keine geben kann!

Manchen hier werden Ausländer zu lasch bestraft für grobe Straftaten und die coolen Schweizer sollen verschont werden.

das ist eine sehr interessante beobachtung, die ich auch immer mache - vorzugsweise in den wiederkehrenden cop-bashing-themen. der ablauf ist eigentlich immer wieder der selbe: wenn man mal zugeparkt wird, die vorfahrt genommen bekommt oder gar ein stück müll im vorgarten findet, wäre der übeltäter im idealfall standrechtlich zu erschießen. die blöde polente kümmert sich eh um nix und unsere gerichte sind ein traniger laden von weltverbesseren, die allen alles immer durchgehen lassen, ohne auch nur den kleinsten denkzettel zu verpassen ...

wenn es aber um das eigene hobby geht oder man sogar selbst adressat der aktion ist, dann haben einen die verdammten b*llen gefälligst nicht anzuhalten, wenn doch mit "euer lordschaft" anzusprechen und bestenfalls für die erhaltenen steuern danken, aus denen man die nur auf grund der güte des bürgers überhaupt zu ernährenden kindern großziehen kann. und richter mögen sich doch verdammt noch mal um die wirklich bösen typen kümmern, über die am stammtisch immer die rede ist bzw. die immer in der bildzeitung abgelichtet sind ... (jedenfalls die meisten von denen).

(ich nehme mich da ausdrücklich nicht aus:) ein klein wenig mehr fähigkeit zur selbstkritik steht gut zu gesicht ...

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  • 1 Jahr später...

Das passierte einem Unteroffizier der CH-Armee http://www.20min.ch/schweiz/news/story/Unteroffizier-mit-Gewehr-an-der-Grenze-gestoppt-13360858 der dafür teuer bezahlen musste.

Das "Vergnügen" scheint jetzt teurer zu werden.

Schweizer vergisst Sturmgewehr im Kofferraum: 8100 Euro Strafe

http://www.badische-zeitung.de/schweizer-vergisst-sturmgewehr-im-kofferraum-8100-euro-strafe

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Das Gericht ging von einer fahrlässigen Tat aus, da nicht zu widerlegen sei, dass er die Waffe vergessen habe. Der Vorsitzende, Richter Dietrich Bezzel, wies auch auf den laxeren Umgang mit dem Sturmgewehr in der Schweiz hin

Und nun möge man die 8100€ mit folgendem vergleichen. Möge sich dazu jeder selbst sein Gedanken machen.

Das Jugendschöffengericht befand den Angeklagten in allen Punkten, Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässige Tötung und Fahrerflucht schuldig. Der Fahrer hatte im September 2012 in der Lübecker Innenstadt an der Rehderbrücke mit seinem Auto eine 22-jährige Radfahrerin erfasst und tödlich verletzt.

...

Der 19-Jährige muss außerdem eine Strafe von 1500 Euro an das Ronald-McDonald-Haus zahlen. Außerdem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und sich in ambulante Therapie begeben um das Geschehene aufzuarbeiten. Der Führerschein wird im auf drei Jahre entzogen.

http://www.ln-online.de/Lokales/Luebeck/Urteil-im-Rehderbruecken-Prozess-Todesraser-wird-verwarnt

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Immerhin wird die Anzahl der Tagessätze genannt, nämlich 90,

8100€ für 90 Tage Arbeit als Zimmermann in der Schweiz - unsere deutschen Richter können mich immer wieder erneut begeistern. Wie hoch ist noch mal gleich die Stütze in der Schweiz?

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Jetzt fühle ich mich schon gleich viel sicherer...

Aber im Ernst. Der Richter hätte auch deutlch härter urteilen können und in dem Sinne ging es für den jungen Mann "relativ" glimpflich aus.

Für Schweizer die ihren Wehrdienst ableisten gibt es nur den kleinen Ausländerbonus. Der große Bonus ist für die neuen Mitbürger reserviert.

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Solche Vergleiche sind sinnlos.

Völlig sinnlos.

Juristisch vielleicht, das vermag ich nicht zu beurteilen.

Moralisch sehr wohl!

Der eine hat fahrlässiger Weise sein Dienstgewehr im Kofferraum gelassen, der andere fahrlässiger Weise einen Menschgen getötet und dazu Unfallflucht mit allen weiteren Folgen begangen.

Bearbeitet von 6/373
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Vor Gericht findet nunmal eine ausschließlich juristische Wertung statt.

Nochmal:

Der eine vergisst sein Gewehr im Kofferraum (ohne jegliche Folgen für die Mitmenschen), der andere fährt - ebenfalls versehentlich - einen Menschen zu Tode.

In beiden Fällen unstrittig zu ahndende Fahrlässigkeit; jedoch liegen im ersteren Fall eine Formalie, im zweiten Fall hingegen drastische Folgen des Handelns vor....

Wenn die Zahl der Tagessätze im ersteren Fall deutlich überwiegt, so ist dies schwer nachvollziehbar. Und dann wären die zugrunde liegenden juristischen Wertungs-Maßstäbe in der Tat seltsam.

Bearbeitet von karlyman
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