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IGNORED

Grundkontingent und 2/6 Regelung


Asgard

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hab grad mal Rücksprache mit der Behörde gehabt und das "Problem" bezüglich des Westernschießens versucht verständlich zu erklären.

Es wird keine Ausnahme von der 2/6 Regelung gemacht. <_<


Ich hab erst gar nicht angefangen, dass mit einem Fußballspieler zu vergleichen, der nur einen linken Schuh hat und erst spielen kann, wenn er 6 Monate auf den rechten Schuh gewartet hat.... :rofl:

Geschrieben

Das Perkussionsrevolver bedürfnisfrei sind wäre mir ganz neu. Dann stelle ich gleich heute noch n Antrag auf Erwerbsberechtigung.

Wenn du eine gelbe WBK hast geh dir einfach einen kaufen, ist kein Problem. 2/6 beachten dabei

Geschrieben

Es wird keine Ausnahme von der 2/6 Regelung gemacht. <_<

Laß dir von Deinem Händler für die zwei "überzähligen" Waffen einen Leihschein "zur Erprobung" bis zur Erwerbsberechtigung ausstellen. Das war der Rat meines SB, der auch keine Ausnahmen macht.

Geschrieben

Im August kann ich einen Revolver auf "grün" erwerben, 2 Wochen später den nächsten Revolver. UHR ist schon vorhanden.

Mir fehlt dann nur noch die Flinte, die dürfte ich dann erst 6 Monate nach dem ersten Revolver wieder erwerben.
Zu dem Leihschein hab ich folgendes gefunden:

Der Leihgeber überlässt dem Leihnehmer nur für die Dauer von maximal einem Monat ab Datum der Überlassung (§ 12 Abs. 1 Nr. 1 a WaffG)
Geschrieben

Laß dir von Deinem Händler für die zwei "überzähligen" Waffen einen Leihschein "zur Erprobung" bis zur Erwerbsberechtigung ausstellen. Das war der Rat meines SB, der auch keine Ausnahmen macht.

Länger als 4 Wochen? Nur zur Aufbewahrung.

Geschrieben

Länger als 4 Wochen? Nur zur Aufbewahrung.

Laut meinem SB darf ein Händler auch über längere Zeiten Leihscheine ausstellen. Mehrere Händler die ich kenne tun das auch.

Geschrieben
pancho lobo schrieb am 14 Mai 2014 - 15:20:

:rtfm:

...aber Du darfst dir auch mehrmals die gleiche Waffe-nach Ende der Leihrfirst-ausleihen...

Olá Pancho lobo

das ist nicht unbedingt allgemeingültig.

Mein SB fordert eine Meldung bzw. Kopie des Leihscheins bei einer geliehenen Waffe und behauptet, das man eine bestimmte Waffe (Seriennummer) nur 1x für einen Monat ausleihen darf. Never ever ein 2. Mal.

Ich denke das er nicht richtig liegt, das er aber auch an einem sehr langen Hebel sitzt.

Sollte mich das mal irgendwann behindern, fechte ich das vielleicht aus.

VG

T

Geschrieben
...

Mein SB fordert eine Meldung bzw. Kopie des Leihscheins bei einer geliehenen Waffe und behauptet, das man eine bestimmte Waffe (Seriennummer) nur 1x für einen Monat ausleihen darf. Never ever ein 2. Mal.

...

was mancher SB für Allmachtsfantasien entwickelt....... unglaublich....

... der bettelt ja richtig drum, dass ihn ein Richter mal wieder erdet!

Geschrieben

Wie viele Leihscheine bekommt er denn dann am Tag?

Wenn bei jedem Verleih im Landkreis der Schein eingereicht werden muss?!? Sehr komisch und rechtlich nicht haltbar denke ich.

Geschrieben

Du brauchst ja noch nicht mal selbst einen Leihschein! Der hilft Die nur in Falle eines Falles nachzuweisen dass die Waffe legal ist. Mehr aber auch nicht.

Mein SB erfährt nicht, wenn ich mit eine Waffe leihe. Warum auch? Geht ihn doch hat nichts an. Und so könnte ich auch mehrere Leihscheine hintereinander haben, es würde niemand je erfahren.

Geschrieben

Mein SB erfährt nicht, wenn ich mit eine Waffe leihe. Warum auch? Geht ihn doch hat nichts an. Und so könnte ich auch mehrere Leihscheine hintereinander haben, es würde niemand je erfahren.

So ist es. Allerdings wenn sich TelliPirelli schon mal auf diesen Deal eingelassen hat, sollte er schnell für rechtliche Klarheit sorgen.

Geschrieben

Du brauchst ja noch nicht mal selbst einen Leihschein! Der hilft Die nur in Falle eines Falles nachzuweisen dass die Waffe legal ist. Mehr aber auch nicht.

WaffG § 38 Ausweispflichten
Wer eine Waffe führt, muss........
e) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 ........einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das Datum der Überlassung hervorgeht, ....
mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

Transport im Rahmen der Leihe ist erlaubnisfreies Führen. Kein Beleg = Ordnungswidrigkeit laut WaffG = nicht lustig.

Das der SB eine Kopie jedes Leihscheins haben will, sollte er schon schriftlich auferlegt und begründet haben. Sonst ist es nicht bindend. Natürlich ist mehrfache Leihe möglich, z.B. um mit der Vereinswaffe zu turnusmäßigen Terminen zu fahren.

Aber wenn jederzeit googlebare Stories über aufeinanderfolgende Leihscheine erzählt werden, hat der SB einen Grund, oder der Gesetzgeber läßt sich was einfallen, worüber wir dann hier seitenlang quietschen können. ;)

Geschrieben

Du brauchst ja noch nicht mal selbst einen Leihschein! Der hilft Die nur in Falle eines Falles nachzuweisen dass die Waffe legal ist. Mehr aber auch nicht.

Mein SB erfährt nicht, wenn ich mit eine Waffe leihe. Warum auch? Geht ihn doch hat nichts an. Und so könnte ich auch mehrere Leihscheine hintereinander haben, es würde niemand je erfahren.

Sich im Voraus für mehrere Monate hintereinander Leihscheine auszustellen, ist rechtlich nicht zulässig (siehe auch Nr. 12.1.1.1 WaffVwV):

Mit Nummer 1 Buchstabe a wird die vorübergehende Entleihe von Schusswaffen vor allem unter Sportschützen und Jägern aus Gründen der öffentlichen Sicherheit als unbedenklich auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. Die Befristung auf einen Monat soll das Vagabundieren von Schusswaffen – insbesondere die Dauerentleihe – verhindern. Für eine längere Entleihe ist eine Besitzerlaubnis der Waffenbehörde notwendig.

Außerdem kann es ja durchaus vorkommen, dass Deine Behörde die Waffenlagerung bei Dir zu Hause kontrolliert. Wenn man da die geliehene Waffe findet und Du aus Versehen den falschen Leihschein aus dem dicken Stapel an vorbereiteten Zetteln ziehst (nach meiner Kenntnis alles schon vorgekommen), dann viel Spaß beim Erklären und viel Glück bei der Suche nach einem fähigen Anwalt.

Geschrieben

Wer hat denn irgendwas von vorbereiteten Leihscheinen gesagt? Ich mache sowas auch nicht... ich habe nur angemerkt, daß die Behörde das im Normalfall gar nicht herausfinden kann. Dazu müßte sie nämlich mehrere Monate in Folge bei Dir vorbei schauen. Bei mir waren sie bisher einmal, und das ist ca. drei Jahre her.

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