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IGNORED

Aufbewahrung Schlüssel für den Waffenschrank


RKDB

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Liebe Community,

ich habe zwar in einem anderen (geschlossenen) Thread gelesen, dass es hier schon genug Diskussionen über dieses Thema gab, aber über die Suchfunktion habe ich nichts gefunden.

Kann mir jemand bitte einen direkten Link zu den entsprechenden Threads oder das relevante Unterforum geben?

Ich habe einen Jägerschrank (A mit Innenfach B) sowie einen weiteren Schrank mit Stufe A (Innenfach A) und würde die Schlüssel gerne nun in einem Kurzwaffenschrank der Stufe B, mit elektronischem Zahlenschloss, verwahren.

Wäre es auch zulässig, die Kurzwaffe in eben jenem Kurzwaffenschrank zu lagern (Munition im abschließbaren Innenfach), zusammen mit den Schlüsseln für die beiden schon vorhandenen Schränke?

Vielen Dank für Eure Antworten schonmal im Voraus :-)

lg

RKDB

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Aus einem Merkblatt des Landkreises Straubing-Bogen:

Der Schlüssel

Zur sicheren Aufbewahrung der Schlüssel von Waffenschränken und Sicherheitsbehältnissen wird im Waffengesetz keine konkrete Vorgabe getroffen. Hier gilt der allgemeine Grundsatz (Anm.: wohl § 36 Abs. 1 S. 1 WaffG gemeint), dass die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen sind, um zu verhindern, dass Waffen oder Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Dies gilt auch für Familienmitglieder, die über keine eigene Berechtigung verfügen.

Und das sagt der DJV-Rechtsreferent Friedrich von Massow dazu (E-Mail v. 06.03.2012):

Zur Aufbewahrung des Schlüssels zum Waffenschrank äußern sich weder das Waffengesetz oder die AWaffV noch die kürzlich beschlossene Waffenverwaltungsvorschrift.

Das Waffengesetz verlangt lediglich, dass Nichtberechtigte keinen Zugriff auf die Waffen haben. Das bedeutet konkret, dass der Schlüssel zum Waffenschrank nicht z.B. auf demselben liegen oder in der Wohnung an einem Schlüsselbrett hängen darf. Eine Aufbewahrung in einem weiteren Schrank, der dem gleichen Schutzniveau wie der Waffenschrank entspricht ist zwar sinnvoll, aber nicht zwingend erforderlich. Es reicht aus, dass der Schlüssel so versteckt ist, dass Unbefugte keinen Zugriff darauf (und dadurch auf die Waffen) haben.

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Wie, keine "Ja, aber..."-Antwort ???

Eventuell noch mit seitenlangen Verweisen auf ein Urteil des Dorfgerichtes Almdudel-Hintertupfingen von 1859 ?!?

Völlig verspekuliert:

Mist, jetzt habe ich mir Cola & Chips umsonst bereitgestellt.

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Hm, dem Manne kann geholfen werden.

Da fliegen nämlich so Merkblätter draußen rum, von mehr oder weniger Zuständigen oder Institutionen, die sich selbsternannt berufen fühlen, dazu was verbreiten zu müssen. In denen ist bis zu der unsäglichen Meinung, die Schlüssel müssten im gleichen Sicherheitsniveau verwahrt werden wie der zugehörige Schrank, alles vertreten.

Ich finde das mal richtig gut in einem Gesetz. Wie bei den 10 Geboten: Du sollst deine Waffen nicht abhanden kommen lassen.

Wie du das machst ist deine Sache, was die Schlüssel betrifft, aber wenn was passiert, werden wir prüfen, ob das adäquat war. Sehr undeutsch.

Natürlich bist du bei dieser erwähnten Prüfung allein in Gottes Hand. (Der uns vor VG Darmstadt, Stuttgart und Freiburg schützen möge. Liste erweiterbar)

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Das ist definitiv der beste Beitrag zu dem Thema, seit dem die Tresorpflicht eingeführt wurde!!! :s82::gutidee:

Leider nur auf den ersten Blick. Denn der zweite Blick zeigt, daß in diesem Sammelsurium kein Tresorschlüssel, der ja aufgrund seiner besonderen Gestaltung recht eindeutig erkennbar ist, vorhanden ist. Man würde nur wenige Minuten benötigen, um einen darunter gemischten Tresorschlüssel herauszufischen.

Ich denke, daß man sich mit etwas krimineller Energie in die Situation eines pösen Pupen versetzen und überlegen sollte, wo man an dessen Stelle zuerst nach dem vermutlich versteckten Schlüssel suchen würde. Natürlich möglichst in der Nähe des Schrankes und möglichst schnell und ohne weitere Umstände zugriffsbereit. Daher ist das Innere des alten PC in der Ecke, dessen 20 Gehäuseschrauben nur mit sehr speziellem Werkzeug zu öffnen ist, ein wirklich sicheres Versteck. Und hätte auch den Nebeneffekt, daß sich der legale Waffengebrauch auf ein Minimum reduzieren würde.

Bearbeitet von MarkF
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