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IGNORED

Darf ein Vermieter die Waffen-/Muni-/Pulverlagerung inzwischen verbieten?


Schwarzwälder

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Es gibt zwar frühere Urteile:

Amtsgericht Hannover vom 20.8.2010 (– 546 C 2917/10 –)

Landgericht Lübeck vom 29.7.1986 (–14 S 133/85)

aber eben auch einige Neuerungen des Waffenrechts:

  1. Einführung von häuslichen Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern; mitunter durch uniformierte Beamte und damit Stigmatisierung der übrigen Mieterparteien
  2. Einführung des Nationalen Waffenregisters und damit erhöhte Einbruchsgefahr
  3. Vielfach geänderte Einsatzrichtlinien und damit dtl. höheres Risiko bei Legalwaffenbesitzern im Vergleich zur Normalbevölkerung, dass z.B. durch ein SEK die Mietsache (Eintreten von Wohnungstüre, Zerstören der Videoüberwachung / Bewegungsmelder usw.) ganz erheblich beschädigt oder bei Etagenverwechslungen auch übrige Mieter ganz erheblich gefährdet werden können
  4. Vielfach von den Behörden geforderte Verankerungen von Waffenschränken - resultierend in Schwerlastdübeln im Boden und Wänden der Mietswohnungen
  5. Künftig immer schwerere Waffenschränke (A/B-Normen laufen aus) mit Gefahr des Durchkrachens solcher schweren Ier Schränke durch Boden/Decke der Mietsache

==> Es geht also längst nicht mehr nur um eine (etwas) erhöhte Feuergefahr durch die Lagerung wie teilweise in o.g. Urteilen behandelt, sondern um mehr.

Können Vermieter daher inzwischen die Waffen- und/oder Munitions- und/oder Pulverlagerung verbieten oder zumindest begrenzen (Fremdbesitzerexzesse - ggf. ab wieviel Waffen?)? Können Vermieter entsprechende Klauseln auch gleich wirksam im Mietvertrag platzieren?

Grüße

Schwarzwälder

Bearbeitet von Schwarzwälder
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....eben auch einige Neuerungen des Waffenrechts:
  1. Einführung von häuslichen Kontrollen bei Legalwaffenbesitzern; mitunter durch uniformierte Beamte und damit Stigmatisierung der übrigen Mieterparteien
  2. Einführung des Nationalen Waffenregisters und damit erhöhte Einbruchsgefahr
  3. Vielfach geänderte Einsatzrichtlinien und damit dtl. höheres Risiko bei Legalwaffenbesitzern im Vergleich zur Normalbevölkerung, dass z.B. durch ein SEK die Mietsache (Eintreten von Wohnungstüre, Zerstören der Videoüberwachung / Bewegungsmelder usw.) ganz erheblich beschädigt oder bei Etagenverwechslungen auch übrige Mieter ganz erheblich gefährdet werden können

Und daraus soll nun (für einen waffenbeseitzenden Mieter) ein "Problem" konstruiert werden ?

Aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die in dem Bereich den Verwaltungsvollzug bzw. (evtl.!) das Vorgehen der Polizeivollzugsdienste regeln ??

Das ist hoffentlich weder dein Ernst, noch der irgendeines Vermieters.

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Der Besitz von Waffen gehört zur normalen Haushaltsführung, und deshalb geht das den Vermieter überhaupt nichts an. Er kann es Dir nicht verbieten.

Bei Treibladungsmitteln bin ich nicht ganz sicher, ob er zustimmen darf/muß wegen der Brandgefahr, ich glaube aber auch hier, daß Du ihn nicht fragen mußt.

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Zu 1.: Gilt auch für halblegalen Marihuana-Konsum und früher Filesharing. Beides nicht durch Vermieter verbietbar.

Zu 2.: Gilt auch wenn man ein dickes Auto vor die Tür stellt oder ein goldenes Klingelschild hat.

Zu 3.: Dafür haftet Mieter/SEK entsprechend. Dies kann auch bei Nicht-Waffenbesitzern wegen Drogen etc. jederzeit passieren und beim (Reihen)Haus genauso beim Nachbarn. Die dürfen dir ja auch nicht das Haus deswegen enteignen.

Zu 4.: Dübel sind keine genehmigungspflichtige bauliche Veränderung. Außerdem hab ich in Altbauten Küchenschränke schon ganz anners befestigt als n ollen Tresor.

Zu 5.: Das gilt ebenso für nicht erlaubsnispflichtige Aquarien, Wasserbetten etc.

Was der Vermieter nicht weiß, macht ihn nicht heiß.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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In der Regel hat der Vermieter ein Mitbestimmungsrecht wenn es um den Hausfrieden geht (besondere Belastung durch Lärm, Gerüche ....), d.h. wenn andere Mietparteien beeinträchtigt werden und wenn es um erhebliche Veränderungen an der Ausstattung (Paketfussböden, Teppiche, Fliesen im überdurchschnittlichen Sinn usw.) geht. Kleintierhaltung (Hamster und Co), Musik mit Zimmerlautstärke und nicht 24/7 usw. sind per Gesetz erlaubt.

Der Vermieter hat ein Recht, seine Wohnung nach Vorankündigung und einer angemessenen Frist zu besichtigen. Dabei darf er weder Schränke öffnen noch müssen Möbel verrückt werden.

Nach meiner Meinung hat er kein Recht, Waffenbesitz zu verbieten.

1) es beeinträchtigt die Mitbewohner nicht,

2) bauliche Veränderungen bei der Tresorverankerung sind i.d.R. nicht erforderlich (solange man den Paketfussboden nicht durchbohrt)

3) bei einer Besichtigung müssen Schränke und Tresore nicht geöffnet werden

Woher soll der Vermieter das dann erfahren? Und weiterhin glaube ich nicht, dass alle Polizisten in DE im Eigentum wohnen und die müssen ihre Waffen ja auch lagern :)

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Die einzige Möglichkeit die Lagerung von Munition und Pulver zu untersagen, besteht darin, dass der Vermieter es in der Hausordnung von vorneherein untersagt. Diese Hausordnung muss dann aber im Mietvertrag, als Bestandteil des Mietvertrags deklariert werden :rtfm:

Ansonsten sehe ich wenig Chancen für den Vermieter da etwas zu unternehmen.

Auf die Tour wollte man mir den Gasgrill abspenstig machen. Da man mir wegen des Grillens nicht so richtig beikommen konnte, hat man es über die Gasflasche versucht und die Lagerung von Gasflaschen per Hausordnung verboten. Die habe ich als Nachtragshausordnung einfach nicht anerkannt :grin: .

Meine bescheidene Meinung, mit rechtlicher Halbbildung ..........

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Also vor einiger Zeit gab es den Fall, dass eine ältere Dame in ein Altenheim/betreutes Wohnen umzog. Sie hatte Erbwaffen von ihrem verstorbenen Mann/Jäger mit sich und wohl auch korrekt gelagert. Sie war selber noch recht rüstig, jedenfalls geistig nicht eingeschränkt und auch körperlich noch weitgehend mobil, sodass die Behörde ihr die Erbwaffen nicht wegnehmen wollte. Das Heim/die Vermietung akzeptierte ihre Jagdflinten (ohne Muni, ohne Sprengstoff! Soweit ich mich entsinne auch keine Kurzwaffen) aber nicht; sie wurde gezwungen, diese Erinnerungsstücke an ihren Mann abzugeben. Die Presse weidete sich daran und schrieb Artikel über die spleenige Oma mit ihren Flinten und freute sich sichtlich, dass ihr die Waffen abgenommen wurden.

Insofern würden mich die tatsächlichen Möglichkeiten über eine Hausordnung schon mal interessieren. Im zitierten Gerichtsfall ging es m.W. eben gerade nicht um ein (ggf. vorher in beidseitigem Einvernehmen vereinbartes) Verbot via Hausordnung, sondern um ein nachträglich vom Vermieter willkürlich festgelegtes Verbot.

Trotzdem vielen Dank für die Beiträge,

Grüße

Schwarzwälder

Bearbeitet von Schwarzwälder
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Die Presse weidete sich daran und schrieb Artikel über die spleenige Oma mit ihren Flinten und freute sich sichtlich, dass ihr die Waffen abgenommen wurden.

Mal abgesehen von den Gründen der Heimverwaltung, und mal ganz unsachlich:

Wenn die Schreiberlinge sich dazu so ausgelassen haben, wünsche ich ihnen, dass man ihnen im Alter

(wenn die Dreckskerle selbst abhängig und "wehrlos" sind) auch ihre liebsten Erinnerungsstücke abnimmt.

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beim betreuten Wohnen kommt es sicher auf den Einzelfall und dessen vertragliche Ausgestaltung an.

Das ist mEn nach andere Konstellation als ein normales Mietverhältnis.

Michael, Du hast es erfasst. Beim betreuten Wohnen ist der Punkt eben, das man davon ausgeht das die betreffenden Personen in absehbarer Zeit nicht mehr in der Lage sein werden, die Taetigkeiten des alltaeglichen Lebens ohne Hilfe zu meistern. Dies kann geistige oder koerperliche Ursachen habe, wie immer ist es es dabei aber unumgaenglich, das fremde Personen eben Zugriff auf alle persoenlichen Gegenstaende haben. Wenn die alte Dame alleine nicht aus dem Stuhl hochkommt dann kann - rein theoretisch - der Hilfspfleger den Waffenschrank in Ruhe ausraeumen oder koennte sich in Versuchung sehen ein paar anderen Mitbewohnern den Fangschuss zu geben.

Wie auch immer - da der Fremdzugriff auf das Eigentum grundsaetzlich moeglich ist, kann man bei der heutigen Paranoia bezueglich Schusswaffen die Argumentation aus Furcht nachvollziehen, wenn auch nicht inhaltlich verstehen. Eine andere Konstellation wuerde sich z.B. bei einem Alterswohnheim ergeben. Dort sind die Zimmer/Apartments eben wie eine Wohnung gemietet und man kauft sich lediglich die sonstigen zentral gebuendelten Kleinigkeiten (Essen, lokale Notfallhilfe, ggf. Krankenpflege) hinzu. Da koennte dann Omchen, wenn jemand im Nachhinein meint den Schrank verbieten zu wollen, locker mit der Flinte im Stuhl sitzen und "molon labe" nuscheln.

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Ich kenne jetzt zwar keinen Fall, wo jemanden explizit wegen Waffenbesitz die Wohnung gekündigt wurde, aber es gibt ja auch jede Menge indirekte Kündigungsgründe. Grundsätzlich kann es in Mietwohnungen wegen aller möglichen und unmöglichen Dinge zu Ärger mit anderen Mitbewohnern kommen. Sobald soetwas zum Dauerstreit wird, kann der Vermieter immer die Notbremse ziehen.

Im Zusammenhang mit der Jagd habe ich schon von Problemen mit Dreck und mitgebrachtem Wildbrett aus dem Jagdrevier gehört.

Ich kann mir durchaus vorstellen, dass ein Dauerkonflikt mit einem Waffenhasser oder Tierschützer im Hause einen Vermieter dazu veranlasst, einem von beiden die Wohnung zu kündigen und so den "Hausfrieden" wieder herzustellen.

Letztendlich ist muss man sich aber in so einem Fall selbst die Frage stellen, ob man in so einem Umfeld leben möchte.

Aus meiner Nachbarschaft kenne ich einen Jäger, der wegen solch einem Dauerärger mit den Nachbarn sein Haus verkauft hat.

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Also vor einiger Zeit gab es den Fall, dass eine ältere Dame in ein Altenheim/betreutes Wohnen umzog. Sie hatte Erbwaffen von ihrem verstorbenen Mann/Jäger mit sich und wohl auch korrekt gelagert. Sie war selber noch recht rüstig, jedenfalls geistig nicht eingeschränkt und auch körperlich noch weitgehend mobil, sodass die Behörde ihr die Erbwaffen nicht wegnehmen wollte. Das Heim/die Vermietung akzeptierte ihre Jagdflinten (ohne Muni, ohne Sprengstoff! Soweit ich mich entsinne auch keine Kurzwaffen) aber nicht; sie wurde gezwungen, diese Erinnerungsstücke an ihren Mann abzugeben. Die Presse weidete sich daran und schrieb Artikel über die spleenige Oma mit ihren Flinten und freute sich sichtlich, dass ihr die Waffen abgenommen wurden.

Insofern würden mich die tatsächlichen Möglichkeiten über eine Hausordnung schon mal interessieren. Im zitierten Gerichtsfall ging es m.W. eben gerade nicht um ein (ggf. vorher in beidseitigem Einvernehmen vereinbartes) Verbot via Hausordnung, sondern um ein nachträglich vom Vermieter willkürlich festgelegtes Verbot.

Trotzdem vielen Dank für die Beiträge,

Grüße

Schwarzwälder

Soll dieser Sachverhalt tatsächlich als Vergleich für einen normalen Mietvertrag herhalten ?

Ist doch nicht ernstgemeint, oder ?

Das eine ist ein Mitevertrag, das andere Heimaufenthalt oder betreutes Wohnen - `nen Appel minner Birn` verglichen.

Hört doch eindlich mit dieser neuen Welle "Darf ich..." oder "Was könnte noch alles sein wenn ich..." auf - hat schon fast was von Paranoia.

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