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IGNORED

Und in Ludwigslust wurde wieder ein Waffendepot entdeckt


bumm

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Was die Maschinenpistolenmunition bertifft...

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Ludwigslust
Pressestelle
Klaus Wiechmann
Telefon: 03874/411 304
E-Mail: pi-ludwigslust-oea@t-online.de
http://www.polizei.mvnet.de

Da werden sie geholfen; dort wird man sicher Auskunft darüber geben können, was gemeit war. Zur Not kommen die (oder Kumpels von denen) auch vorbei und erleutern direkt vor Ort welche schlimmen Dinge sich in eurem Besitz befinden! Dann kommt ihr auch in die Zeitung....

Geschrieben

Mich würde jetzt auch brennend intressieren welches von den Messer da verboten ist.

Ich hab mir das Bild jetzt 10 Minuten sehr angestreng angesehen, aber ich kann kein verbotenes Messer entdecken.

Das ist wie so ein verfluchtes Fehlersuchbild, in dem man den Fehler nicht ums Verrecken nicht finden kann :-)

Geschrieben

Schön für dich - Freu dich - fertig!

Eine AK47 gilt als LW per Definition oder nicht!

PS: Diese für die AK47 typische Munition auf JS zu bekommen zeugt doch nur vom Irrsinn des WaffG!

Wieso?

Es gibt Repetierer in dem Kaliber und die Patrone ist für Rehwild gut geeignet und zugelassen.

Mit Weicheisenkern sogar bleifrei ...,

Geschrieben

Der Artikel ist in Wirklichkeit aus der Zukunft, das hat nur bisher noch niemand geschrieben. Aus der Zukunft, in der es verboten sein wird, Messer, welche keinen gültigen Schleifbescheidsstanz aufweisen, nach 2034 außerhalb der allg. anerkannten Räumlichkeiten zu Zubereitungen und dem gemeinsamen Verzehr von Nahrungsmitteln aufzubewahren.

Aus einem Artikel einer Tageszeitung:

Die neue Messer-Verordnung, in Sinn und Unsinn

Frankfurt, 27.03.2024

von Heymann von Wutlinghausen

Die neue Verordnung zur Zulassung, Veräußerung und Besitz von Haushaltsmessern ohne Ausnahmegenehmigung, kurz Messer-VO, tritt am 01.04. diesen Jahres in Kraft ... möchte ich Ihnen die Gründe, welche dazu geführt haben ... wie auch einige Auszüge aus der Verordnung ... vorstellen.

Vorbemerkungen, zur Anwendbarkeit und Rechtssicherheit dieser VO:

Mit Beschluss des ... vom ... wird hiermit festgesetzt ... ab dem 01.04.2024 ...

...

- ein Schleifbescheidsstanz hat sofortige Rechtswirkung und besitzt Gültigkeit. Auch bei Änderungen dieser VO bleibt ein Messer welches einen Schleifbescheidsstanz in der Vergangenheit erhalten hat, weiterhin erlaubt, sofern es zum privaten Gebrauch bestimmt ist. Die Veräußerung ist untersagt, sofern die Zahlencodierung nicht der jeweils aktuellen entspricht. ...

...

Messer haben zum Erlangen des "Scheifbescheidsstanz" mind. folgende Kriterien zu erfüllen:

a) Das Messer hat die Klinge bei schnellem Kontakt mit Materie der Festigkeitsstufe F3, zu messen mind. über je einen Beschleunigungs- und Neigungssensor im Griff, entweder sicher nach unten abzubrechen (S1) oder sich selbständig einzufahren und im Griff zu verriegeln (S2). Bei selbstständiger Verriegelung der Klinge im Griff, hat eine Entriegelung der Klinge frühestens nach Ablauf von 20 Sekunden per Knopfdruck möglich zu sein.

b) Die Messer haben bei Oxidation der Klinge einen Warnton mind. alle 15 Minuten auszubringen. Die zusätzliche Signalisierung über eine LED zwischen den Farbstufen Orange und Rot ist zulässig. Durch eine integrierte Schaltuhr bedingt, kann der Signalton für die Nachtstunden ausgeschaltet werden, hat jedoch spätestens mit Erwachen des Hahns die Alarmierung der Hausbewohner fortzusetzen. Bei Vorhandensein einer optischen Signalisierung ist während der Nachtstunden lediglich die Leuchtintensität zu verringen, um eine Oxidation für den Anwender auch im Dunkeln feststellbar zu machen.

c) Messer, welche vor dem 01.04.2024 erstellt wurden, haben eine Übergangsfrist von 10 Jahren. Nach Ablauf dieser Zeit können Ausnahmegenehmigungen zur dauerhaften, sicheren Verwahrung dieser Alt-Bestände erteilt werden. Die genaueren Bestimmungen hierzu erfahren Sie in Kürze. (Anm.d.Red.: Diese Messer dürfen auch 2034 noch weiterhin besessen werden, es müssen für sie jedoch Ausnahmegenehmigungen ausgestellt werden. Die Aufbewahrung in der Küche in einer Schublade soll wohl weiterhin möglich bleiben.)

d) Für historische Messer, welche nachweislich vor dem 01.01.1871 hergestellt wurden, ist diese VO nicht zuständig.

...

(HW)

Hier noch eine Todesmeldung aus der selben Zeitung:

Gestern Abend erlitt ein Mann, 27 Jahre, einen Schlaganfall während er ... Es gibt nun Forderungen ... das Verbot von Schlaganfällen erneut ... ausführlich und öffentlich ... zu diskutieren. Sie sind erneut zu einem gesamtgesellschaftlichen Totalschaden ... die Kosten für die Allgemeinheit ... sofern die Patienten stark verwundet überlebten ... Meyer Friedbach (SSU) fordert eine kontrollierte ...

... ein Fahrzeug, welches im vollautomatischen Selbstfahrmodus fuhr, hat einen Stau auf der A2 verursacht ... Grund hierfür war ... der Ausfall eines Computersystems. ... fordert nun, Autos doch gänzlich für den Privatier zu verbieten, da ... lt. Studien ... Computer doch nicht besser seien als ihre Käufer.

Geschrieben

Ich denke, A71 wollte darauf hinaus, dass die Patrone Sportschützen verwehrt bleibt. Wo sich mir der Sinn ehrlich gesagt auch nicht grade voller Elan und unbedingt von alleine aufzuzwängen versucht...

Sind die denn gefährlicher als andere ?

:hi:

Geschrieben

Ich denke, A71 wollte darauf hinaus, dass die Patrone Sportschützen verwehrt bleibt. :hi:

Ähm....wo fange ich an? Ach ich hole am besten Popcorn, Bier und überlasse es einem anderen.

Gesendet von meinem iPhone mit Tapatalk

Geschrieben

Es kann sein, dass ich den anscheinend wohl allg. bekannten Diskussionsstrang zum Thema nicht kenne. Aber das heißt ja wohl nicht, dass man nicht fragen darf, oder? ;-)

Denn wieso die Patrone bis Rehwild, zum Scheibendurchlöchern jedoch nicht zugelassen ist, bleibt mir erstmal unklar...

Möchte natürlich auch keine neue, unnütze 35-Seiten-Fred-Diskussion lostreten, aber das liegt dann auch wenn nicht an der Frage, wieso für Sportschützen Hülsenlängen unter 40mm tabu sind ;)

Nehme aber auch gerne jede Antwort als PN, wenn's denn dem Allgemeinfrieden dienlich ist.

Gruß

BSA

Geschrieben

Hast recht, das hat sich mittlerweile auch aufgeklärt. Ich hatte hier mehrfach was gelesen und es wohl falsch interpretiert.

Meine Frage ist somit also erstmal geklärt.

Geschrieben

Halbautomaten die den Anschein einer Kriegswaffe erwecken und die "böse" Munition <40mm laden sind vom sportlichen Schießen ausgeschlossen.

GRÜN ON

Ich fühle mich auch schon sehr viel sicherer.

Aber es hätte ja noch viel schlimmer kommen könne. Man stelle sich vor der potentielle Schwerverbrecher hätte mehrere tausend Schuss Munition (Diabolos) Zuhause gehabt...

GRÜN OFF

Geschrieben

Danke dir nochmal für die Klarstellung Kesaro ;-)

Ja, solche Verbrecher gehören wirklich hinter Schloß und Riegel. Eine Gefahr für die Allgemeinheit! *

Wie? Diabolos?? Mist. Da hab ich doch auch noch welche...ein uraltes Diana Pump-Luftgewehr aus ende der '80er sogar auch noch...

Ach, aber gut! Es sind ja keine mehrere Tausend Schuss, sondern nur eine einzige, 15 Jahre alte, und halbaufgebrauchte Dose :yess:

Puh...nochmal Glück gehabt :D

Gruß und einen schönen Sonntag :hi:

BSA

* vom aus dem Fenster auf die offene Straße schießen jetzt allerdings mal abgesehen.....das muss nicht unbedingt sein.

Geschrieben

* vom aus dem Fenster auf die offene Straße schießen jetzt allerdings mal abgesehen.....das muss nicht unbedingt sein.

Das haben wir als Kinder dauernd gemacht. Und da die Plastikerbsen viel zu teuer waren mit Erbsen von VIVO. Am Ende standen in allen Gärten der Nachbarschaft die Erbsenpflanzen und die Nachbarn haben sich am Kopf gekratzt. Ok, ist nicht ganz 40 Jahre her, heute müßten wir dafür vermutlich alle zum Mackendoktor.

Geschrieben
....

PS: Diese für die AK47 typische Munition auf JS zu bekommen zeugt doch nur vom Irrsinn des WaffG!

Auf jeden Fall. Im einem freiem Land sollte Derartiges für jeden nicht vorbestraften Bürger auch ohne JS/WbK erhältlich sein.

Geschrieben

Tja bumm, du hast es richtig erfasst. Heute ginge es wahrscheinlich direkt zum Mackendoc neben der Gummizelle oder in den Turm zur Büße - da spielt das Alter die Rolle.

Bei Kindern wohl erst einmal unter Drogen (Ritalin) wöchentlich einmal ins Sprechzimmer neben der Gummizelle.

Der Kerl aus dem Titel wird wohl wenn er Pech und keinen guten Anwalt hat aber erstmal in den Büßerturm kommen. Oder auch nicht...wenn er (noch?) nicht vorbestraft ist.

Heute stellt das Verschießen von Geschossen (klingt gefährlich) in der Öffentlichkeit, wo dies nicht ausdrücklich zugelassen ist, eine Straftat dar. Soft-Ait-Geschosse dürften da wohl auch zu zählen. (?)

Allerdings, wie das bei Erbsen nun wäre, weiß ich natürlich nicht - kommt wohl auch auf die Eltern an ;-)

Vor 40 Jahren war ich übrigens noch nicht mal flüssig.

Gruß

BSA

Geschrieben

Softair, Schreckschuss und ein paar Messer. Ach ja, 7,62mm Maschinenpistolenpatronen.

Kann mir jemand sagen was eine Patrone zur Maschinenpistolenpatrone macht?

http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/108763/2705455/pol-lwl-waffenfund-in-ludwigsluster-wohnung/

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Ludwigslust

Pressestelle

Klaus Wiechmann

Telefon: 03874/411 304

E-Mail: pi-ludwigslust-oea@t-online.de

http://www.polizei.mvnet.de

Davon bitte mal reichlich Gebrauch machen und voralem nach dem WARUM fragen, weshalb die wohl schon vorher eindeutig

als freie Waffen gekennzeichneten Gegenstände beschlagnahmt wurden!

Geschrieben

Fur das Schiessen auf das Verkehrsschild sollte man dem "Esel" eine Geldstrafe geben + einen kraftigen A...htritt,und die Sache abhaken.

Wobei sich doch die Frage stellt ob das Schild überhaupt beschädigt wurde, kann ich mir bei der geringen Energie (selbst

Federdruck-Langwaffe) Entfernung vielleicht 5-10m, bei einer -Softair- nicht vorstellen.

Geschrieben

Nee, das wahrscheinlich nicht. Kann ich mir auch beim besten Willen nicht vorstellen...aber. Es geht ja hier um Gesetze, und wenn ich unsere Gesetze richtig verstanden hab, ist das abfeuern einer "Waffe" (rechtlich betrachtet Leute, dass es Spielzeug ist IST KLAR) "außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums" (Zitat Ende) nur dort nicht verboten, wo es ausdrücklich unter bestimmten Voraussetzungen gestattet ist. :drinks:

Ausnahme wären hier wohl die Notwehr oder ein "vom Bedürfnis umfasster Zweck" (Polizei = Staatsmacht, Bodyguards = dienstlicher Auftrag=Nothilfe?, Wach-Bataillon beim großen Zapfenstreich mit Platzpatronen etc.pp.)

Das ist halt, meiner Meinung nach, der rechtliche Knackepunkt an der Sache was ihn auch teuer zu Stehen kommen kann. Und da der Fall nun öffentlich ist...

Die "Waffen" die ich auf dem Bild gesehen hab dürften vor Gericht tatsächlich eigentlich keine Rolle spielen. Es sei denn, es geht hier ums Jugendstrafrecht und damit Empfehlungen an den Richter. Hab das Alter von dem "Fensterschützen" aber grad nicht parat...

Geschrieben

Wobei sich doch die Frage stellt ob das Schild überhaupt beschädigt wurde, kann ich mir bei der geringen Energie (selbst

Federdruck-Langwaffe) Entfernung vielleicht 5-10m, bei einer -Softair- nicht vorstellen.

Dem Schild macht es nichts aus ,aber nicht dem jenigen der das zufälig ins Auge kriegt.

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