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IGNORED

Pistolenkarabiner


Beskins

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Geschrieben

Hi Leute,

da es bei uns auf dem Stand aktuell Thema ist.

Macht ein Anschlagschaft wie Roni, CAA usw... aus einer Glock oder sonstiger KW einen Langwaffe?

Meiner Auffassung nach nicht, die Waffe innen bleibt Gleich, die Abmaße ändern sich ja nicht.

Wäre für verlässliche Auskünfte (mehr als nur "meiner Meinung nach") sehr dankbar.

Geschrieben

Nach deutschen WaffG ( zählt das für Dich? ) bleibt eine

Kurzwaffe eine Kurzwaffe, auch wenn sich die Gesamtlänge auf

über 60 cm verlängert, wenn Lauf und Verschluß in der kürzest

möglichen Verwendung immer noch max. 30 cm lang sind.

Und der Lauf und Verschluß einer Glock werden ja nicht länger

durch einen Anschlagschaft....

Geschrieben

... Macht ein Anschlagschaft wie Roni, CAA usw... aus einer Glock oder sonstiger KW einen Langwaffe?..

WaffG: Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1

Langwaffen; dies sind Schusswaffen, deren Lauf und Verschluss in geschlossener Stellung insgesamt länger als 30 cm sind und deren kürzeste bestimmungsgemäß verwendbare Gesamtlänge 60 cm überschreitet; Kurzwaffen sind alle anderen Schusswaffen.

Antwort: Nein. Du kannst eine Kurzwaffe nicht durch derlei Anbauten zur Langwaffe machen. Umgekehrt geht es durch Abbauten an einer Langwaffe freilich. Wäre aber erlaubnispflichtige Waffenherstellung.

Geschrieben

Wenn Triari und Co. aus Glock, CZ etc. eine Langwaffe machen würden, dann dürften diese auch nur mit 10-Schuss-Magazin betrieben werden. Dem ist aber nicht so. Allerdings kann so eine aufgemöbelte Kurzwaffe durchaus Anscheinskriterien erfüllen und dann für Sportschützen zum Problem werden, denn auch Kurzwaffen können Anscheinswaffen sein.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Allerdings kann so eine aufgemöbelte Kurzwaffe durchaus Anscheinskriterien erfüllen und dann für Sportschützen zum Problem werden, denn auch Kurzwaffen können Anscheinswaffen sein.

Grüße

Schwarzwälder

Im Sinne vom alten 37er - ja. Aber das Jahr 2003 ist schon ein paar Tage her -> BS.

Geschrieben

Kurzwaffen können Anscheinswaffen sein.

Nein. Echte Waffen können keine Anscheinswaffen sein. Im Sinne der Definition nach §42a WaffG....

Was Du meinst, ist, daß mit einem Anschlagschaft der Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erweckt werden könnte, die dann vom sportlichen Schießen ausgeschlossen wäre (Hülsenlänge). Zuständig für die Beurteilung ist das BKA. Wer also an einem Anschlagschaft Anstoß nehmen will, der soll einen entsprechenden Feststellungsbescheid dort beantragen. Bis zur Klärung des Sachverhalts werde ich den Schaft weiterverwenden...

Geschrieben

Im Sinne vom alten 37er - ja. Aber das Jahr 2003 ist schon ein paar Tage her -> BS.

Frag Dich mal, warum ein Sportschütze auch heute, im Jahre 2014, keinen MP5k Klon oder eine GSG5-Pistole, eine "Puzie" o.dgl. erwerben darf.

Nochmals: Auch eine Kurzwaffe kann den (rein optischen) Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken und wäre dann auch heute für Sportschützen verboten.

Ob eine Kurzwaffe mit den "Anschlagschäften", die ja ein modulares Waffensystem, teils mit Picatinny-Rails, Lüftungsschlitzen, (teils klappbarem) Schubschaft, und einem Vordergriff darstellen unbedingt immer so anscheinsfrei sind, wüßte ich schon gerne. Da werden ja für die "Anschlagschäfte" teils Preise aufgerufen, für die es woanders auch nagelneue komplette Halbautomaten gibt, insofern finde ich schon, dass die Hersteller derselben bei solchen Preisen ruhig auch einmalig 500 EUR für einen BKA-Feststellbescheid aus Dienst am Kunden investieren könnten, dann gibt es Rechtssicherheit und Ruhe.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Frag Dich mal, warum ein Sportschütze auch heute, im Jahre 2014, keinen MP5k Klon oder eine GSG5-Pistole, eine "Puzie" o.dgl. erwerben darf.

Weil diese den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe nämlich MP5 und Derivat, Uzi, erwecken, Herr Lehrer? Bekomme ich jetzt ein Fleißkärtchen? Und den Anschein welcher vollautomatischen Kriegswaffe erwecken Glock, Brünner, Guvernante usw. im taktisch coolen schwarzen Gehäuse? Sorry, auf so eine blöde Idee sind noch nicht mal die Herrschaften in Wiesbaden gekommen, und denen ist schon viel Mist eingefallen in dem Zusammenhang. Out.

Geschrieben

...Sorry, auf so eine blöde Idee sind noch nicht mal die Herrschaften in Wiesbaden gekommen,...

Ich darf mal an das Hin und Her bei der 9mm Pistole Brügger&Thomet TP9 erinnern:

-mit kleinem Vordergriff (klappbar) war und ist die Pistole für Sportschützen tabu.

-mit kleinem Klappschaft war sie erst ebenfalls tabu, dann wieder erlaubt.

Also so furchtbar blöd ist die Idee jetzt nicht, dass auch bei manchen extrem tactical ausschauenden "Anschlagschaftsystemen" eine Problematik nach §6 AWaffV Abs. 2 Nr. 2 für Sportschützen entstehen könnte.

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

Ich darf mal an das Hin und Her bei der 9mm Pistole Brügger&Thomet TP9 erinnern:

-mit kleinem Vordergriff (klappbar) war und ist die Pistole für Sportschützen tabu.

-mit kleinem Klappschaft war sie erst ebenfalls tabu, dann wieder erlaubt.

Also so furchtbar blöd ist die Idee jetzt nicht, dass auch bei manchen extrem tactical ausschauenden "Anschlagschaftsystemen" eine Problematik nach §6 AWaffV Abs. 2 Nr. 2 für Sportschützen entstehen könnte.

Vielleicht haben sie da pflichtgemäß wenn auch mit unschönen (und vorsätzlich schwankenden?) und möglicherweise nicht nachvollziehbaren Ergebnissen geprüft, welche halbautomatischen Varianten der TP9 den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe z.B. der TMP oder der entsprechenden Weiterentwicklung von BT entsprechen?

Tibetanische Gebetsmühle "an":

Und den Anschein welcher vollautomatischen Kriegswaffe erwecken Glock, Brünner, Guvernante usw. im taktisch coolen schwarzen Gehäuse?

Geschrieben

Bei uns gab es auch hie und da paar Probleme, jedoch verwechseln viele Schießleiter Waffengesetz, Sportordnung und Standregeln, nach dem Motto: "Langwaffe vs. Kurzwaffe" und "nicht zugelassen für das sportliche Schießen" und "nicht erlaubt/geeignet für die entsprechende Disziplin". Bei uns haben wir uns geeinigt, dass ich die RONI auf der 50m Bahn zusammen mit den Langwaffen/Selbstladern schieße, da sie auf der 25m Bahn keine Anschlagschäfte haben wollen.

Beste Grüße,

Empty8sh

Geschrieben
Also so furchtbar blöd ist die Idee jetzt nicht, dass auch bei manchen extrem tactical ausschauenden "Anschlagschaftsystemen" eine Problematik nach §6 AWaffV Abs. 2 Nr. 2 für Sportschützen entstehen könnte.

Doch, diese Idee ist super-blöd. Am Blödesten ist allerdings mMn der §6AWaffV selbst.

Für schädlcih halte ich aber auch Bedenkenträger, die dieses Nicht-Problem zu einer Greueltat aktiv aufblasen wollen wie bei unserem TE (wo es allerdings um LW-Eigenschaft ging, nicht um den kleinen Anschein).

Deine Sorge ehrt Dich ja, aber ich bin an dieser Stelle der Meinung, daß Du Dich (unnötigerweise) ins Boxhorn jagen lässt. Auch die Idee mit dem BKA-Bescheid führt in die falsche Richtung, denn solch ein Bescheid schafft ja allerhöchstens ein Verbot, nicht jedoch Rechtssicherheit. Der Bescheid gilt nur für die vorgelegte Version, jegliche Änderung hebt seine Wirkung auf. Eine Prüfung und offizielles Betteln um ein Verbot (bei der gegenwärtigen Einstellung von BKA und BMI wahrscheinlich) hilft nicht, sowas kann nur schaden.

Speziell beim Beispiel der Glock, kommst Du auf den Anschein ja schon mit der Vollauto-Waffe Glock 18, ganz ohne Anschlagschaft, btw.

Eine Kurzwaffe bleibt eine solche, auch mit Anschlagschaft. Wenn man die Augen fest zusammenkneift sieht ein Schaftsystem immer aus wie eine Skorpion, Uzi oder UMP. Genau das ist ja auch vielleicht ein Kaufargument für die Leute, die taktisches Schwarz als schöne Farbe empfinden. (wie mich: Triarii mit CZ-75) Ich halte es für wenig hilfreich, hier oder woanders ein Fass aufzumachen, das lediglich einen unsäglich nutzlosen und technisch sinnentleerten Paragraphen in den Vordergrund spielen kann.

Andersherum wird ein Schuh daraus:

Erstmal muss jemand sagen: Das sieht aus wie eine vollauto-Kriegswaffe.

Antwort: Nein.

Wenn er dann sagt: Doch, dann gilt mein oben gemachter Hinweis: Lass das mal das BKA entscheiden.

Lassen wir alles erlaubt lassen, was nicht explizit verboten ist. Ich will eben nicht mal vorsichtshalber und um auf der sicheren Seite zu bleiben die "äußere Typidentität" bejahen oder vermuten, das verschafft mir keinen Nutzen. Es muss jedem privaten Waffenbesitzer klar sein, daß der Obrigkeit, die Anti-Privatwaffen eingestellt ist, eine Fülle von Instrumenten zur Verfügung steht, um auf bürokratischem Weg, ohne Gesetzesgrundlage, den Privatwaffenbesitz zu erschweren.

Lasst uns da also nicht die Arbeit unserer Gegner machen. Jeder Kundige kann zwischen einem Schaftsystem und einer ganzheitlichen Waffe unterscheiden. Quatsch sollte man vermeiden, wie ein Schaftsystem, daß möglichst wirklich detailgetreu wie die genannten Modelle (Uzi, MP5, UMP, Mac-10) aussieht, man soll es nicht darauf anlegen "Recht" zu haben. Aber es gibt keinen Grund, sich vorsorglich in Sack und Asche zu hüllen.

Ich hoffe, meine Kritik kommt ohne persönliche Verletzung rüber, @Schwarzwälder.

Geschrieben

Ich habe auf meinem KW-Stand bis 1500 Joule in der Genehmigung Langwaffen im KW Kaliber eintragen lassen und gut ist es.

KW mit Schäften, Griffen usw dürfen geschossen werden.

Das ist alles eine Frage der Standgenehmigung und der aushängenden Standordnung.

@Schwarzwälder: Du bist der einsame Rufer in der Wüste. Lass sie alle machen, du hast es gesagt, jeder soll selber wissen was er daraus macht.

Missionieren lohnt nicht.

Geschrieben

Speziell beim Beispiel der Glock, kommst Du auf den Anschein ja schon mit der Vollauto-Waffe Glock 18, ganz ohne Anschlagschaft, btw.

Ja und? Ist die G18/G18C etwa eine vollautomatische Kriegswaffe? Nein?

Scotty, beam me up, there is no intelligent life on this planet.

Geschrieben

In diesem Zusammenhang mal eine (dumme) Frage:

Gilt ein überlanger Revolver (das, was so allgemein unter "Buntline" gelegentlich in extreeeeeemer Länge angeboten wird) dann eigentlich als LW (=Repetierer=NeuGelb), sofern seine kürzest verwendbare Gesamtlänge >60cm ist und Lauf + Verschluss in geschlossener Stellung >30cm ist ?

Geschrieben

Ja. Das ist die deutsche Legaldefinition einer Langwaffe.

Alles, was nicht darunter fällt, ist im Sinne des deutschen WaffG eine Kurzwaffe. Also auch ein entsprechend gekürztes Gewehr.

Geschrieben

Bei uns haben wir uns geeinigt, dass ich die RONI auf der 50m Bahn zusammen mit den Langwaffen/Selbstladern schieße, da sie auf der 25m Bahn keine Anschlagschäfte haben wollen.

Ist zwar hier nicht Kernthema; aber der Grund dafür würde mich wirklich interessieren...

Geschrieben

Ja, das ist zu hoffen.

Wenn dort schon auf dem 25m-KW-Stand KW (mit dort zulässiger Joulezahl) ausgeschlossen werden...

weil sie einen Schaft haben... und man damit tendenziell besser (nebenbei: auch "standschonender") trifft...

Geschrieben

Ja, das ist zu hoffen.

Wenn dort schon auf dem 25m-KW-Stand KW (mit dort zulässiger Joulezahl) ausgeschlossen werden...

weil sie einen Schaft haben... und man damit tendenziell besser (nebenbei: auch "standschonender") trifft...

Leut' selbst die Standzulassungen sind zu einem großen Teil Schwachsinn und willkürlich.

Welcher Sinn liegt darin, daß ich auf - z.B. - unserem Schießstand, der aufgrund des weisen Ratschlusses unseres 1. SM und des Schießstandsachverständigen nur für Kurzwaffen zugelassen ist (das aber mit enormer max. Energie) mit .500 S&W , selbst mit der Kaschi-Pistole in 7,62x39, ballern könnte, bis der Lauf glüht, jedoch nicht mit einem - z.B. - Ruger 10/22?!?

OA-5 mit Festschaft als Langwaffe verboten, dieselbe Waffe mit Klapp- oder Einschubschaft als Kurzwaffe zum Schießen erlaubt! Grenzdebil für das Ganze ist noch nett formuliert.

Ich überlege mir deshalb ernsthaft, mir mein OA-5 auf Dauer von Lang- auf Kurzwaffe umtragen zu lassen, damit ich es öfters nutzen kann.

Grüße

Iggy

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