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Waffe in zwei Wohnungen lagern


dernils

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Geschrieben

Hallo!

Ich habe eine kurze Frage zwecks Waffenlagerung. Und zwar will ich demnächst in Stadt B umziehen, um meinen Master zu machen. Momentan wohne ich noch in Stadt A. Entfernung ca. 200km. Hier die Frage: kann ich meine Waffen in beiden Wohnungen lagern? Das heißt, alle paar Wochen komme ich übers WE zurück nach Stadt A, nehme meine Waffe mit und geh da schießen. Ansonsten gehe ich unter der Woche auf einem anderen Schießstand als Gastschütze in Stadt B schießen. Die Wohnung in Stadt A ist die meiner Eltern, in Stadt B wohne ich in einer eigenen Wohnung.

der Grund: ich bin beim Umzug noch in der verschärften "Probezeit" wo die Ämter besonders gut aufs Bedürfnis aufpassen. Das heißt, ich muss meine 18 Termine vollmachen. Außerdem will ich auch häufig in Stadt B schießen und nicht nur alle paar Wochen in A. Andererseits gefällt mir der Verein in Stadt A sehr gut, ich mag die Leute da gerne und möchte ungern austreten. Außerdem bin ich über die Semesterferien zuhause.

Jemand eine Idee, ob dieses Modell grundsätzlich ausgeschlossen ist? In beiden Wohnungen würde ich natürlich einen ordentlichen Schrank aufstellen.

Vielen Dank!

Geschrieben

:rtfm:fm=WaffG- hola amigo dernils (habe´ich doch den Nick irgendwo schonmal gelesen?),

wie meine beiden Vorposter schon geschrieben haben...kein (ken) Problem-solange sich der/die Schra(ä)nk(e) in De befinden, und nur Du hast darauf Zugriff,

es sei denn dass dein(e) Mutter/Vater/Geschwister haben auch Waffen und WBK´s...denn gilt nähmlich "gemeinsame Aufbewahrung".

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Geschrieben

Gut! habe nur gegoogled, dass manche SB über Lagerung in einer Zweitwohnung meckern.

Generell Zweitwohnung oder (zeitweise) unbewohntes (Wochenend-)Haus?

Sobald Du die Wohnung als (Zweit-)Wohnsitz angemeldet hast dürfte sich der SB ziemlich schwer tun fundiert zu "meckern".

Geschrieben

Ich habe einen Zweitwohnsitz der ca. 150km von meinem Erstwohnsitz entfernt ist. Am Zweitwohnsitz bin ich unter der Woche (dort habe ich auch meine Jagdmöglichkeit und den Schützenverein) und am Wochenende bin ich am Erstwohnsitz. Ich habe meiner zuständigen Behörde gemeldet, das ich aus genannten Gründen alle meine Waffen am Zweitwohnsitz aufbewahre. Zusätzlich habe ich meiner Behörde dann noch die dort zuständige Behörde genannt, damit die nicht all zu viel arbeiten müssen ;) und alles war klar. In meiner Akte ist ein Vermerkt darüber, wo sich meine Waffen befinden und die Behörde am Zweitwohnsitz weiß auch bescheid.

Gruß

Geschrieben

... der Grund: ich bin beim Umzug noch in der verschärften "Probezeit" wo die Ämter besonders gut aufs Bedürfnis aufpassen...

Wüsste jetzt nicht was eine verschärfte Probezeit ist. Die Probezeit gibt es rechtlich nicht oder wie meinst du das genau?

Geschrieben

Verschärfte Probezeit wäre mir auch neu. Kannst du das bitte genauer erklären?

Geschrieben

Ich rate dringend davon ab, EINE Waffe gleichzeitig an ZWEI Orten aufbewahren zu wollen, das dies eine Zerteilung der Waffe bedingt, welches der Funktionaliät abträglich ist.

:hi:

Geschrieben

Dabei wird es sich eher um eine Wahrscheinlichkeitsaussage handeln, ähnlich dem Tunneln in subatomaren Bereich, nachdem ein Teilchen ohne Zeitverlust seinen Aufenthaltsort ändern kann bzw. zur selben Zeit auch woanders sein kann. ;)

Geschrieben

Das wäre dann aber wieder ziemlich praktisch: Waffenschrank zu Hause auf, Gewehr rein, Tür zu, ab zum Schießstand, dort Tür auf, Gewehr raus, schießen, und auf dem Heimweg das gleiche.

Das ist eine Marktlücke! So einen Schrank brauche ich auch!

Geschrieben

Dabei wird es sich eher um eine Wahrscheinlichkeitsaussage handeln, ähnlich dem Tunneln in subatomaren Bereich, nachdem ein Teilchen ohne Zeitverlust seinen Aufenthaltsort ändern kann bzw. zur selben Zeit auch woanders sein kann. ;)

Physikalisch hast Du zwar Recht, jedoch muss ich dich daruaf hinweisen, dass das Tunneln von Schusswaffen nicht durch den vom Bedürfnis umfassten Zweck abgedeckt ist.

:starwars013:

Geschrieben

Das wäre dann aber wieder ziemlich praktisch: Waffenschrank zu Hause auf, Gewehr rein, Tür zu, ab zum Schießstand, dort Tür auf, Gewehr raus, schießen, und auf dem Heimweg das gleiche.

Das ist eine Marktlücke! So einen Schrank brauche ich auch!

Diesen Schrank gibt es bereits. Auch Du besitzt einen solchen.

Ein wenig problematisch ist halt, daß Du normalerweise recht lange warten mußt, bis es diese Funktion offenbart -- oder auch nicht, wenn Du Glück hast :-))

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