Zum Inhalt springen
IGNORED

Die Polizei, dein Freund und Helfer?


Gast

Empfohlene Beiträge

So halte ich es auch, freundlich bleiben aber das eigene Mitteilungsbedürfniss runterfahren, und keine Hinweise auf mitgeführte Gegenstände.

Ja. Ich habe meine Ausweis- und Kfz-Papiere immer vorne im Fahrzeug mit; und hinten, wo das Rangebag oder das Gewehrfutteral ist, die Abdeckung drüber. D.h., wenn es nur um die Papiere geht, geht das an den besagten Taschen vorbei...

Auch ist mein Auto einigermaßen "neutral"; aber zur Jagd habe ich natürlich jagdliche Kleidung an. Wenn dann die geäußerte Vermutung bzw. Frage kommt "Ah, Sie sind zur Jagd unterwegs.... haben Sie eine Waffe dabei?", kann bzw. sollte man m.E. nicht flunkern... Verschweigen und lügen sind schließlich zweierlei Dinge.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich bin auch der Meinung, dass Polizisten in vorhandene Taschen oder Behältnisse schauen dürfen.

Wie beruhigend, dass sich dies weder nach deiner, meiner noch der persönlichen "Meinung" eines PVB bemisst, sondern nach gesetzlichen Vorgaben.

Auch wenn letztere nicht immer leicht zu durchblicken sein mögen und die rechtlichen Hürden je nach Szenario unterschiedlich hoch sind.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Die Durchsuchung einer Tasche ist ein weitreichender Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Bürgers. Ja, der Bürger kann auf die Wahrung dieser Rechte verzichten, aber sollte er es ?...

Ich schwöre dir das der Polizist diese deine Tasche durchsuchen wird.

Er wird das begründen, Du hast versucht die Tasche vor ihm zu verstecken und dich verdächtig gemacht.

Kein Richter wird ihn dafür verurteilen !

Warum ? Jeder Verbrecher der damit durchkommen würde bei einer Polizeikontrolle durch einfaches "Nein sagen" einer Taschenkontrolle zu entgehen ließe die Polizei alt aussehen. Das kann und wird sich die Polizei nicht gefallen lassen.

Wenn der Polizist sagt du bist bei Rot über die Ampel gefahren bekommt vor Gericht Recht.

Das ist altbekannt. Da kannst du 100 mal sagen das du es nicht warst oder 2 Zeugen hast.

Grund: Warum sollte er lügen ? Er hat keinen Vorteil dadurch, er kennt dich nicht. Es ist sein Job.

Das ist Fakt.

Die verschärfte Stufe ist, wenn du das öfters machst, als Querulant eingestuft wirst.

Das wird dann richtig anstrengend.

Hier wird ein Thema aufgebauscht das, wenn es dann soweit ist, trotz aller Maulhelden jeder brav den Kofferraum aufmachen wird.

Jeder von uns will sein Ziel erreichen und das ohne Zwischenaufenthalt im PG.

Stellt dieses Thema doch mal hier ein: www.copzone.de

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist Fakt.

Wenn er durchsuchen will, soll er es tun, er muss das dann begründen (und es fällt ihm relativ leicht). Da deckt sich meine Einschätzung mit Deiner. Aber ich muss ihm dabei doch nicht helfen, oder ? Dann braucht er nicht zu durchsuchen, sondern lässt sich von mir als Erfüllungsgehilfen alles zeigen. Keine Rechtfertigungs-Bedürfnisse für ihn, voller Erfolg durch braven Bürger.

Der brave Bürger aber läuft dabei Gefahr, zu viel zu zeigen, Unsinn zu stammeln und sich so in Schwierigkeiten zu bringen. Für einen braven Bürger ist doch eine erfolgreiche Kontrolle:

kurz & oberflächlich, sodann mit den Zackigen Worten: "Gute Fahrt Noch !" beendet.

Es gibt nicht einen staatstragenden Gummipunkt, wenn man 1h lang seinen Fahrzeuginhalt mit mitgeführten Dokumenten korreliert während man seine gesamte Lebensgeschichte mit allen aktuellen Problemen beim Wachtmeister ablädt. Das Einzige, was man damit erreicht ist der Eindruck: Mit mir könnt Ihr's ja machen.

Witzigerweise kann man bei einer Durchsuchung nach §40 des NRW PolG einen Zettel mit dem Grund der Durchsuchung verlangen. Auch wieder was gelernt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich schwöre dir das der Polizist diese deine Tasche durchsuchen wird.

Das mag sein. Es wird dadurch aber nicht zwingend rechtmäßig.

Und selbstverständlich sind verwaltungsgerichtliche Klagen gegen polizeiliche Maßnahmen immer wieder erfolgreich, wie etwa das folgende willkürlich gegoogelte Beispiel zeigt http://openjur.de/u/661645.html

Und in dem streitgegenständlichen Szenario ließ die Rechtslage eine Durchsuchung sogar noch mit vergleichsweise edt niedrigen edt Hürden zu.

Wären voraussetzungslose Durchsuchungen möglich, müssten wir uns um bestimmte kriminelle Auswüchse nicht mehr sorgen.

Um eigene Freiheitsrechte indes umso mehr ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der brave Bürger aber läuft dabei Gefahr, zu viel zu zeigen, Unsinn zu stammeln und sich so in Schwierigkeiten zu bringen. Für einen braven Bürger ist doch eine erfolgreiche Kontrolle:

kurz & oberflächlich, sodann mit den Zackigen Worten: "Gute Fahrt Noch !" beendet.

Na dann wäre doch alles in Butter.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ja. Ich habe meine Ausweis- und Kfz-Papiere immer vorne im Fahrzeug mit; und hinten, wo das Rangebag oder das Gewehrfutteral ist, die Abdeckung drüber. D.h., wenn es nur um die Papiere geht, geht das an den besagten Taschen vorbei...

....

Und Warndreieck und Verbandkasten liegen auf dem Rücksitz oder im Fussraum hinten.

P.S: Mich würde zu Hinnerks Unfall interessieren, ob es da auch ums "Recht-Haben" ging ;)

P.P.S.: Ich wäre als Polizist auch angeschissen, wenn ich zu einem Kratzer im Heiligen Blechle gerufen werde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn es sich nur um einen geringfügigen Blechschaden handelte, stellt sich schon die Frage, ob man da auf dem Standstreifen einer Autobahn anhalten muß oder aus Sicherheitsgründen nicht besser den nächsten Rastplatz anfährt bzw. die nächste Autobahnabfahrt nimmt und dann die Damen und Herren in Grün / Blau zur Aufnahme ruft. Vorausgesetzt, man ist sich über diese Vorgehensweise mit dem Unfallgegner einig. Vielleicht waren die deswegen auch ein bißchen angepisst. Eigentlich ist es aber deren Job.

Ich habe die Herren auch schon mal gerufen - wegen einem Blechschaden auf einem Lidl-Parkplatz (keine Waffen dabei). Die kamen nach etwa 20 min angefahren, obwohl die Fußstrecke zum Revier vielleicht gerade einmal 5 min beträgt. Der eine zurückhaltend und korrekt "Führerschein nicht dabei ? Kein Problem, können wir anhand der Personalien feststellen...nein, brauchen Sie uns nicht nachzureichen" und der andere blieb zwar auch soweit korrekt, ist aber nicht auf meine Einwände bezüglich des Schadenshergangs eingegangen und hat mir sogar eine mündliche Verwarnung ausgesprochen :shok::fool: . Der ist mir aber von seiner Art her schon von früher als eher unsympathisch bekannt und ich möchte das auch nicht unberdingt verallgemeinern.

Es scheint aber doch so, daß die Aufnahme von bloßen Blechschäden nicht gerade zur Lieblingsbeschäftigung unserer Ordnungshüter gehört. Wenn man sich dann als Beteiligter auch noch stur stellt, auch wenn man möglicherweise im Recht ist, kann sich das schon mal hochschaukeln.

Eine normale Verkehrskontrolle läuft doch sicherlich entspannter ab.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

...Es wird dadurch aber nicht zwingend rechtmäßig....

Natürlich muss ich mich nicht durchsuchen lassen ohne Verdacht usw usw.

Das muss man aber für sich selbst entscheiden und peinlich ist daran gar nichts !

Für mich und nur für mich: Es kommt auf die Umstände an.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

in vorhandene Taschen oder Behältnisse schauen dürfen. In wie weit das gesetzeskonform ist

denn sie brauchen später ja nur zu sagen sie hätten BTM gesucht.

1. Ist doch ein Widerspruch in sich, entweder er darf es, dann ist es gesetzkonform oder er darf es nicht, dann ist es auch nicht gesetzkonform...

2. Aber wenn das keine Aussage ist, man sucht nach BTM und damit ist dann alles geklärt und alles erlaubt und das fröhliche wühlen darf beginnen. Naja... wenn das nichts ist.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was für ein Quatsch! Es muss erstmal ein Verdacht, und zwar "begründet" auf BTM vorliegen um eine Durchsuchung durchzuführen. Einfaches Glauben reicht da nicht aus, außer in grenznahen Kontrollzonen.

Und selbst dann gilt eigentlich ein Richtervorbehalt, wenn keine Gefahr im Verzug. Ausnahmen sind nach Polizeigesetz eingerichtete Zonen mit besonderer Berechtigung zum Durchsuchen oder zur Inaugenscheinnahme wie die in Hamburg, oder z.B. bei groß angelegten Autobahnkontrollsperrungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Streifenhörnchen sieht also bereits vor Ort, bei der Standardkontrolle, "ACHTUNG WAFFENBESITZER".

....

Also muß ich bei jeder allgemeinen Verkehrskontrolle damit rechnen, sofort als Gefahr wahrgenommen zu werden :hi: .

...

Wenn die bei dir mehr Vorsicht walten lassen als bei jedem anderen, nur weil eine Meldung aufpoppt "Achtung LWB" haben wir nächstens noch mehr tote Polizisten... Durch das NWR, zumindest indirekt. Die sterben dann aber an eigener Obrigkeitsgläubigkeit, selbstandiges Denken würde das Vernachlässigen der Eigensicherung in Fällen bei denen kein Button "LWB!" aufblinkt verhindern.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@coltdragon

...

Wenn der Polizist sagt du bist bei Rot über die Ampel gefahren bekommt vor Gericht Recht.

Das ist altbekannt. Da kannst du 100 mal sagen das du es nicht warst oder 2 Zeugen hast.

Grund: Warum sollte er lügen ? Er hat keinen Vorteil dadurch, er kennt dich nicht. Es ist sein Job.

...

Schlechtes Beispiel. Mir hat man direkt vor Ort erklärt, ich hätte mit weit überhöhter Geschwindigkeit im Überholverbot überholt, man hätte mich dabei gefilmt. Das waren zwei Beamte im Zivilauto (nicht Privat..., ich denke schon das das vom Land BW war, soweit geht meine Paranoia nicht). Nur weil ich standhaft war und nichts gesagt habe ist es bei einem Bußgeld wegen 21km/h zuviel geblieben. Das war wohl das, was sich (wenn überhaupt) beweisen ließ. Hätte ich als treuer Bürger eine Aussage gemacht oder gar wie von den beiden Hütern der Ordnung gefordert, die "Tat" zugegeben, wäre der Lappen (für etwas, dass ich offenbar gar nicht getan habe, sonst wäre es ja im Bußgeldbescheid aufgetaucht) weg gewesen. Trau schau wem.

So mutig, darauf zu bestehen den Video direkt zu sehen war ich 1996 noch nicht. Heute würde ich das fordern.

Und du glaubst noch immer, alle würden glauben dass ein Polizist nicht lügt?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Was für ein Quatsch! Es muss erstmal ein Verdacht, und zwar "begründet" auf BTM vorliegen um eine Durchsuchung durchzuführen. Einfaches Glauben reicht da nicht aus, außer in grenznahen Kontrollzonen.

"Frau/Herr Richter, ich habe in dem Fahrzeug einen Geruch nach Marihuana wahrgenommen."

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Schon zu konkret. "Meiner polizeilichen Erfahrung nach..." reicht volkommen. Und ist häufig auch wirklich der einzige Anhaltspunkt. Ganz ohne Wertung.

Selbst dann müsste man von rechts wegen der Durchsuchung zustimmen. Falls nicht, müsste der PVB von rechts wegen den Wagen sicher stellen und einen Durchsuchungsbeschluss erwirken. So macht man es im Land der unbegrenzten usw... und die Beweiskette bleibt gewahrt. Ist für den potentiellen Deliquenten auch nicht schön. Findet er dann nichts, hat man noch rechtliche Mittel. Lässt man ihn aber freiwillig tun, hat man den Salat, findet er was, hat man eh die Arschkarte, dann isses egal, findet er aber nichts, hat man sie auch + ein durchwühltes Auto + keine Regressansprüche. Ist blöd, oder ? Und hinterher eine Durchsuchung prüfen lassen ist auch blöder, als eine von vorn herein zu verhindern. Am besten er wühlt ohne Zustimmung und ohne Richter, dann ist alles was er findet vollends egal, weil aus einer illegalen Durchsuchung. Nur das gibt es hierzulande nicht denn leider kennt das deutsche Gesetz kein solches (oder nur ein sehr eingeschränktes) Beweisverwertungsverbot.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Sollte man das Thema "Polizei" nicht etwas unaufgeregter betrachten?

So wie Hinnerk den Sachverhalt geschildert hat, war das vielleicht nur ein Zusammentreffen

von ungünstgen Umständen. Auf der einen Seite ein Verkehrsteilnehmer ohne Ausweisdokumente

und auf der anderen Seite ein junger und vielleicht überforderter Polizist.

Überfordert wegen zuwenig Praxiserfahrung und weil er möglicherweise noch nie einen Jagdschein

in der Hand gehabt hat.

Überfordert vielleicht auch weil in den neuen Bundesländern massivst am Personal gespart wird

und die wenigen Beamten Überstundenberge vor sich herschieben dass es einem schlecht wird.

Wir sollten uns von der Überzeugung verabschieden, dass Polizeibeamte allwissende Übermenschen

sein müssten. Da gibt es genauso Profis und D****n wie sonst auch.

Genauso wie überaus hilfsbereite Beamte oder besserwisserische Kotzbrocken.

Und ruppig werden Beamte entweder dann wenn sie gerade garkeinen Plan haben oder wenn man

selber genervt und vielleicht auch unfreundlich kommt

Und wenn man selber mal die Polizei braucht, ist man spätestestens dann froh wenn sie da ist.

oswald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

"Meiner polizeilichen Erfahrung nach..." reicht volkommen.

Unfug.

Hättest du das verlinkte Urteil gelesen, wäre dir (evtl.) aufgefallen, dass polizeiliche Erfahrungssätze nicht einmal in dem entschiedenen Fall genügt haben. Explizit seitens des Gerichts ausgeführt.

In Bayern, mit grenzpolizeilichem Hintergrund wohlgemerkt. Dort sind Durchsuchungen nämlich noch vergleichsweise leicht zu begründen. Und dennoch genügen keine bloßen Vermutungen oder irgendwelche allgemeinen Erfahrungssätze.

In der Regel, sofern man nicht in eine "Razzia" gerät, sind die Voraussetzungen an eine Durchsuchung noch weitaus enger gestrickt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... dass Polizeibeamte allwissende Übermenschen

sein müssten. ...oder besserwisserische Kotzbrocken.

Und ruppig werden Beamte entweder dann wenn sie gerade garkeinen Plan haben oder wenn man

selber genervt und vielleicht auch unfreundlich kommt

Und wenn man selber mal die Polizei braucht, ist man spätestestens dann froh wenn sie da ist.

Generell richtig, ABER:

1. Dann sollen sie sich aber nicht aufspielen, als hätten sie die Weisheit mit Löffeln gefuttert und auch mal 5e grade sein lassen, wenn sie sich nicht sicher sind und das kommt oft genug vor, gerade bei Verkehrskontrollen... mir wollte einer letztens die Farbe vom Rücklicht kratzen, weil er meinte das wäre selbst gesprayt und nicht wusste, dass das VW in den 80ern Original so mit schwarzen Streifen (lackiert) ausgeliefert hat... er war aber einsichtig, als ich ihm einen Blick in die ABE des Fzgs empfahl... sein Kollege war es weniger, zum Glück hatte er wohl nichts zu sagen in der Streife... das finde ich peinlich...

2. Dann haben sie den falschen Job, wenn sie sich von Gefühlen und Gefühlsausbrüchen anderer beeinflussen lassen... dazu gibt es schöne Videos in DuRühre, wie mans richtig macht... ich suche mal... da, so geht Verkehrskontrolle:

[vid]http://www.youtube.com/watch?v=e-LnyNgXIx8[/vid] Das ist ein cooler Trooper...

3. Ja, wenn, warum braucht man sie denn überhaupt manchmal ? weil man vorher vom Vater staat hilflos gemacht wurde... ich habe letztens zwei potentielle Einbrecher an unserer Halle entdeckt, die beiden entpuppten sich dann als zwei verirrte Lieferanten, die sich in der Tür geirrt hatten, aber man muss Abstand halten und untertänigst um Hilfe bitten, weil stellen kann man sich so einer potentiellen gefahr ja gar nicht mehr... wie auch und womit ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Man kann auch von den Amis lernen.

In Sachen Polizeiorganisation könnte man noch viel mehr lernen, was das angeht, aber wenn ich davon anfangen würde, würden sie mich hier für irre eklären, wenn sie es nicht eh schon tun.

Aber nur mal als Bsp, warum ist Polizei Ländersache und nicht Gemeinde- oder Kreissache wie in USA ? Ich hielte eine PolizeiPFLICHT für den Kreis und ein PolizeiRECHT für alle und besonders größere Städte für sinnvoll. Dann kann man der Staatspolizei die dünn besiedelten Randgebiete, kreisübergreifende Vorgänge und die Strassen überlassen (Highway Patrol). Man muss es nicht haarklein nachmachen, aber ein Aufsplittung und Aufgabenteilung in Stadt, Kreis, Land würde auch hier funktionieren und vor allem den Wasserkopf der Behörden um einiges reduzieren. Damit verbunden könnte man gleich nocht die Verwaltung straffen, Staat/Kreis/Gemeinde (State/County/ (Parrish)/City), fertig, Regierungsbezirke braucht man wozu ? Aber das ist wohl Träumerei.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Unfug.

Hättest du das verlinkte Urteil gelesen, wäre dir (evtl.) aufgefallen,...

Ausnahmen bestätigen die Regel. Sollte auch Dir bekannt sein. Im polizeil. Alltag wird so gehandelt. das es dafür in seltene Fällen mal ne Schelte gibt - sei's drum. Meist sitzt der Bürger am kürzeren Hebel.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

BigMamma, eine Kommunalisierung von Polizeiaufgaben hat auch seine Nachteile. In der Lokalpolitik können grüne Ideologen oft viel leichter Fuß fassen. Man sieht das z.B. bei den Waffenbehörden. Dort, wo jede kleine Gemeinde zuständig ist, geht es oft viel politischer zu mit Kontrollgebühren, Waffensteuer etc. Da finde ich es in NRW besser, wo das Land das durch die Polizei macht. Trotz rot-grüner Landesregierung ist man da bislang nicht auf solche verqueren Ideen gekommen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.