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IGNORED

Die Polizei, dein Freund und Helfer?


Gast

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Wobei wird offen mit zweierlei Maß gemessen ?

Bei der hypothetischen Einschaetzung der persoenlichen Gefaehrdung:

Polizist - braucht eine Waffe weil er eventuell von jemandem angegangen werden koennte, auch wenn diese seltenst begruendet gezogen (der Schueler macht gerne mit der gezogenen Waffe Sicherung bei der Verkehrskontrolle, aber brauchen tut ers nicht) und fast nie gegen Menschen eingesetzt wird (ausser man muss einen auf die Gleise legen).

Buerger - Waffe zur Selbstverteidigung...... und auch noch fuehren? Also wenn einem nicht mehrfach erfolgreich nach dem Leben getrachtet wurde, dann nicht. Und Apotheker, Juweliere etc duerfen alle einen anderen Job waehlen.

Theoretisch wuerde ein Waffenfach im Streifenwagen, das nach Ruecksprache mit der Leitzentrale per Funk fernentriegelt wird, ausreichen. Wir muessen ja auch Tresore benutzen.

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Wobei wird offen mit zweierlei Maß gemessen ?

Polizist braucht Waffe und ruft an. 20 bis 40 Minuten später ist die rollende Waffenkammer da und Polizist kann sich wehren. => Lachnummer => Maß 1

Bürger braucht Waffe und ruft 110 an. 20 bis 40 Minuten später ist die Polizei da (rollende Waffenkammer) und schützt den Bürger => vollen Ernstes so gewollt => Maß 2

Maß 1 ungleich Maß 2

qed.

bye knight

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Der Verfasser des WaffG Ministerialrat Jürgen Edgar Brennecke habe (afaik anlässlich einer Tagung der Innenminister) betont, dass genau diese schwere Lesbarkeit in seiner Absicht lag, da sich somit jeder LWB früher oder später in den Fallstricken des Gesetzes verfangen und letztendlich entwaffnet werden könnte. Der Gesetzgeber wollte das nicht ändern.

Es ist Absicht und es funktioniert.

Gibt es dafür irgendeinen Beleg, ein Protokoll etc?

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Irgendwie viel Aufregung hier.

Egal ob LWB, PVB, Anwalt, Verwaltung, Behörde u.s.w., überall steht ein Mensch dahinter!

Jeder hat seine Befindlichkeiten, da ist der Bürger der zum 3. Mal in die Kontrolle gerät, oder der PVB der nach 12 Stunden Bürgerstreß schnell nach Hause will und dann mit dem anderen zusammentrifft!

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Warum liest Du nicht die WaffVwV, die Handbücher für Jäger, die Prüngsfragen und Antworten für die Jägerprüfung?

Warum fragst Du nicht beim FWR oder einem der waffenrechtskundigen Anwälte nach?

Das ist alles zweitranging. Maßgeblich und sofort einleuchtend ist:

Das ausschlaggebende "und" steht in § 38 bei Nr. 1 Buchstabe f) a.E.

Mit genau solchen Fehlinterpretationen und Unwahrheiten kommt das heraus, was im Eingangsfall geschildert ist. Der LWB macht Fehler und zeigt sich uneinsichtig und unbelehrbar. Letzteres führt ab Fehler Zwei zur Entwaffnung.

Daher sollte das noch einmal ausdrücklich vor Augen geführt werden:

"§ 38 Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt, muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und

... [a) - d)]

e) ..., oder

f) ... , und

2. in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen."

Nr.1 lit.a) bis f) sind alternativ, Nr.1 und Nr.2 sind kumulativ. Lichtbild hin oder her - Jagdschein UND Ausweis sind Pflicht.

Und in der Tat darf der Sportschütze NIEMALS auf Verlangen der Polizei bei einer Kontrolle seine Waffenkoffer/Futterale oder den Kofferraum, wenn dort Waffen zulässigerweise "lose" herumliegen, öffnen, denn in diesem Moment würde er zugriffsbereit führen. Und ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, einen Richter davon überzeugen zu können, daß es ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund sei, auf Anweisung der Polizei gehandelt zu haben. Wenn die kontrollierenden Polizisten trotz des Hinweises, daß man wegen des damit verbundenen zugriffbereiten Führens nicht bereit ist, selbst den Zugriff zu ermöglichen, gleichwohl inspizieren wollen, so sollte man ihnen anbieten, auf ausdrückliche (und am besten schriftliche) Weisung und unter Protest den Schlüssel für die Schlösser der Taschen, Koffer bzw Kofferraums zu geben, auf daß sie sich selbst evtl. strafbar machen.

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"Die" Polizei gibt es nicht. In der Uniform stecken Menschen, wie überall.

Was ja an sich kein Problem wäre, wenn die Menschen in den Uniformen nicht das Privileg beanspruchen würden, Dinge zu tun, für die andere Menschen eingesperrt würden. In einer solchen Position steht der Polizist eben auch unter schärferer Beobachtung als Du und ich. Wenn ich z.B. als Bäcker einen schlechten Tag habe und meinen Kunden vergraule, kommt der eben am nächsten Tag einfach nicht wieder und kauft seine Brötchen wo anders. Beim Polizisten hat der "Kunde" diese Möglichkeit nicht. Intuitiv versteht diesen Unterschied jeder, aber wenn man ihn klar ausspricht, geht jedesmal das große Verdrängen los. :sleep:

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Stimmt auch wieder. Aber das Problem liegt woanders. Mit der Öffnung 1990 nach Osten, wurde der Schutzbestand BRD von der

internationalen Hochfinanz aufgekündigt. Es gab keine starke Gegenideologie mehr, das System des Kapitalismus konnte seinen Lauf nehmen.

Das ist nichts weiteres als eine Umverteilung des Geldes, mit der Folge das immer größere Menschengruppen in existenzielle Bedrängnis geraten.

Diese nieder zuhalten ist Aufgabe der Justiz--- und die Polzei ist das Vollstreckungsorgan der Justiz.

Für die Unterpriveligierten wird sie zum Feind.

Die Verrohung der Gesellschaft kommt bei der Polizei unvermittelt an, und diese sieht keine andere Möglichkeit als den Versuch da gegenzuhalten.

Die Mitarbeiter der Polzei sind heutzutage einfach psychologisch ganzen anderen Herausforderungen ausgesetzt als noch vor 20 Jahren.

Und das bekommt jeder zu spüren....jeder von uns.

Wir sind auch anderen Herausforderungen ausgesetzt weil wir alle um unsere Existenz fürchten. Was it noch Sicherheit. In diesem Spannungsfeld

läuft unser jetziges Leben ab, und die meisten sind dankbar wenn Leute wie Edathy oder Schwarzer auftauchen an denen sie sich abreagieren können.

Die Hysterie und die Angst. Das ist unsere heutige Mentalität und nichts weiter.

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Diese nieder zuhalten ist Aufgabe der Justiz--- und die Polzei ist das Vollstreckungsorgan der Justiz.

Die Justiz wurde nach 1945 als erstes nach englischem Vorbild wieder in Betrieb genommen.

Witzigerweise hat aus dieser Geschichte heraus der Landgerichtspräsident in seinem Bezirk immer die Nr. 1 in seinem Kfz Kennzeichen und nicht der BM, OB oder der PP.

Der "mächtigste" Mann im Staat ist ein Richter und nicht der Bundespräsident (so vom rein praktischen her und ja ja ich weiss..)

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Das ist nichts weiteres als eine Umverteilung des Geldes, mit der Folge das immer größere Menschengruppen in existenzielle Bedrängnis geraten.

Diese nieder zuhalten ist Aufgabe der Justiz--- und die Polzei ist das Vollstreckungsorgan der Justiz.

Für die Unterpriveligierten wird sie zum Feind.

Offensichtlich hast Du keine Ahnung von der Justiz-Praxis. So ein Unfug ...

Sorry, aber müssen wir hier so etwas lesen?

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Offensichtlich hast Du keine Ahnung von der Justiz-Praxis. So ein Unfug ...

Sorry, aber müssen wir hier so etwas lesen?

Hahaha..Wir haben gerade einen Fall hier. Die Sachsen LB hat 2,3 Milliarden im Ausland verloren, und der sächsische Steuerzahler zahlt das gerade ab.

Nun gab es in der Landesregierung natürlich paar Leute die die das eingefädelt haben. Die zuständige Staatsanwältin hat aber in diesem Fall

eine Unterschrift "vergessen" (ja genauso ist die offizielle Version) worauf die Verantwortlichen nicht mehr belangt werden können,

Ich hab das mal geändert, jeder weiß ja Gestapo usw. Besser ist:

Es geschehen Dinge die äußerst fragwürdig sind.

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Jeder hat seine Befindlichkeiten, da ist der Bürger der zum 3. Mal in die Kontrolle gerät, oder der PVB der nach 12 Stunden Bürgerstreß schnell nach Hause will und dann mit dem anderen zusammentrifft!

Und der Bürger bekommt den großen Einlauf, wenn er dann Prosa redet. Und die Behördenvertreter spielen Knüppel aus dem Sack. Ich weiß ja nicht, wer 12h am Stück Dienst leisten muß? Falls dem je so wäre: wir haben freie Berufswahl (steht das nicht sogar im ansonsten heute wenig geschätzten Grundgesetz, wenigstens die Wessis sollten das noch kennen?) Oder derjenige soll sich eben dienstunfähig melden, wenn er schlapp macht! Der PVB wird von mir als Bürger ordentlich und pünktlich bezahlt - da möchte ich auch anständig behandelt werden. Ganz einfach, oder?

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Ich weiß ja nicht, wer 12h am Stück Dienst leisten muß?

Naja, Du kannst ja auch nicht alles wissen!

Der PVB wird von mir als Bürger ordentlich und pünktlich bezahlt - da möchte ich auch anständig behandelt werden. Ganz einfach, oder?

Aha, Du bezahlst mich?

Das glaube ich nun wirklich nicht.

Du zahlst sicherlich Steuern, genau wie der PVB eben auch!

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....

Wir sind auch anderen Herausforderungen ausgesetzt weil wir alle um unsere Existenz fürchten. Was it noch Sicherheit. In diesem Spannungsfeld

läuft unser jetziges Leben ab, und die meisten sind dankbar wenn Leute wie Edathy oder Schwarzer auftauchen an denen sie sich abreagieren können.

Die Hysterie und die Angst. Das ist unsere heutige Mentalität und nichts weiter.

Ich habe weder Angst um meine Existenz noch um meine Sicherheit und unter Hysterie leide ich auch nicht.. an Leuten wie Edathy oder Schwarzer muss ich mich auch nicht abreagieren.. beim Anblick der Polizei bekomme ich keine Panik und ich befürchte auch nicht das ich ausspioniert und entwaffnet werde.. muss ich mir nun Sorgen um meinen Geisteszustand machen :crazy::tease:

Gruß

Hunter

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Das ist alles zweitranging. Maßgeblich und sofort einleuchtend ist:

Und in der Tat darf der Sportschütze NIEMALS auf Verlangen der Polizei bei einer Kontrolle seine Waffenkoffer/Futterale oder den Kofferraum, wenn dort Waffen zulässigerweise "lose" herumliegen, öffnen, denn in diesem Moment würde er zugriffsbereit führen. Und ich würde mich nicht darauf verlassen wollen, einen Richter davon überzeugen zu können, daß es ein Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund sei, auf Anweisung der Polizei gehandelt zu haben. Wenn die kontrollierenden Polizisten trotz des Hinweises, daß man wegen des damit verbundenen zugriffbereiten Führens nicht bereit ist, selbst den Zugriff zu ermöglichen, gleichwohl inspizieren wollen, so sollte man ihnen anbieten, auf ausdrückliche (und am besten schriftliche) Weisung und unter Protest den Schlüssel für die Schlösser der Taschen, Koffer bzw Kofferraums zu geben, auf daß sie sich selbst evtl. strafbar machen.

Hast Du etwas geraucht?

Selten so einen Quatsch gelesen!

Ich mache mir echt Sorgen um Deine Sachkunde!

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beim Anblick der Polizei bekomme ich keine Panik und ich befürchte auch nicht das ich ausspioniert und entwaffnet werde.. muss ich mir nun Sorgen um meinen Geisteszustand machen :crazy::tease:

So haben auch viele deutsche Bürger in den dreißigern Jahren des vergangenen Jahrhunderts gedacht und argumentiert. Mangelndes Problembewusstsein kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Aber wie damals wird es auch dieses mal wieder Profiteure geben. Geschichte wiederholt sich.

BBF

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Ich habe weder Angst um meine Existenz noch um meine Sicherheit ... und ich befürchte auch nicht das ich ausspioniert und entwaffnet werde.. muss ich mir nun Sorgen um meinen Geisteszustand machen :crazy::tease:

Wenn du eine ehrliche Antwort willst: JA, und zwar dringend !

Denn du lebst in deiner Phantasie eindeutig im Pipi-Langstrumpf-Land! LALALA....widdewiddewitt... Kennst du sicher aus dem Bundestag, da wird das ja auch schonmal gesungen...

Natürlich gibt es in D niemanden, der dich abhört, überwacht, deine Daten sammelt, auswertet und darauf resultierend neue Verbotsmöglichkeiten für dein Eigentum prüft... niemals, das kann nicht sein, weil's nicht sein darf...

http://www.dsb.de/infothek/recht/waffenrecht/aktuelles/meldung/5307-Innenministerkonferenz-will-Ausschluss-von-Waffen-pruefen/

Ach bin ich wieder paranoid..... :ph34r:

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Hast Du etwas geraucht?

Selten so einen Quatsch gelesen!

Ich mache mir echt Sorgen um Deine Sachkunde!

Das ist nun wieder mal ein ungemein weiterführender Beitrag, präzise, hilfreich, wertvoll - also für die Tonne.

Kannst Du Deine Kritik auch in einer Form anbringen, die für erwachsene und einer Dikussion fähigen Menschen angemessen sind? Also z.B. mit einer ausformulierten Begründung? Denn andernfalls würde ich mir nicht nur um Deine Sachkunde Sorgen machen.

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die Pflicht der Waffenbesitzers der Polizei bei einer Kontrolle die mitgeführte Waffe auch vorzuzeigen ergibt sich aus der Eilzuständigkeit des § 1 Abs. 2 Nds. SOG. Der Waffenbesitzer hat gegenüber der Waffenbehörde gem. § 39 Abs. 1 WaffG eine Auskunftspflicht und gem. § 39 Abs. 3 WaffG eine Vorzeigepflicht. Bei einer Verkehrskontrolle kann die Waffenbehörde aber nicht rechtzeitig vor Ort sein, um den ordnungsgemäßen Transport zu kontrollieren, daher übernimmt die Polizei gem. § 1 Abs. 2 Nds.SOG diese Aufgabe und unterrichtet die Waffenbehörde, wenn ein Verstoß festgestellt wird. Die Vorlagepflicht gem. § 39 Abs. 3 WaffG ist an keine Frist gebunden, kann also sofort gefordert werden. Die Anordnungen der kontrollierenden Beamten stellen dann einen (oder mehrere) Verwaltungsakt dar. Der begründete Anlass, der in § 39 Abs. 3 WaffG gefordert wird, ist die Feststellung, dass sich ein Waffenkoffer im Fahrzeug befindet.

Es ist natürlich nicht richtig, dass die Waffenbesitzer, wenn sie den Koffer öffnen, die Waffe führen, denn sie befinden sich ja in einer verwaltungsrechtlichen Maßnahme und befolgen die Anordnungen der zuständigen Behörde (in diesem Fall der Polizeibeamten).

Also, die Polizei kann das Öffnen des Waffenkoffers anordnen und natürlich muss gem. § 13 Abs. 3 Nds. SOG auch der Berechtigungsschein (WBK oder Jagdschein) vorgelegt werden.

Die obengenannten § entstammen dem Niedersächsischem SOG, nach der die Polizei in NIS auch handelt. Andere Länder haben noch eingene Polizeigesetze. In allen Ländern der BRD wird die obige Schilderung ähnlich sein,
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Na dann kann er ja das 5€ Schlösschen (wenn denn ein solches überhaupt dran ist da nicht unbedingt nötig) mit dem Bolzenschneider aufscheiden und der 2. von denen kann meinen Protest zu Protokoll schreiben. Alles bestens. ICH packe bei einer Verkehrskontrolle u.ä. (nicht Einreise, Zoll, das ist imo was anderes) gar nichts aus, jedenfalls schon gar nicht ohne Zeugen/Kamera meinerseits. Und da dies wiederum nicht realistisch ist bzw. MIR eh nicht geglaubt wird von diesem Staat (sonst bräuchte es ja keine grundgesetzwidrigen Kontrollen meiner bereits nachgewiesenen Aufbewahrung) -> siehe oben, wenn er meint er Polizeivollzugsbeamt_Innen darf das wird er mich doch eh nicht fragen. Und über die 5€ für das Vorhängeschloß (wenn überhaupt) reden schreiben wir dann vielleicht später.

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Man kann es sich (und seinen Mitmenschen) auch künstlich schwer machen...


So richtig schwer wird es, wenn aus (gefühltem) Rechthaben, offene Rechthaberei wird...



So hat dieser Thread mal begonnen...



Aus einem 08/15 Auffahrunfall, für den normale Menschen keine Pol brauchen, entstand ein völlig unnötiger Konflikt.


Bis hin zur völligen Selbstdemontage eines Users...



Gut, dass (hier wie in anderen Foren) die Wirklichkeit (zu 99,999%) anders abläuft...


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Na dann kann er ja das 5€ Schlösschen (wenn denn ein solches überhaupt dran ist da nicht unbedingt nötig) mit dem Bolzenschneider aufscheiden und der 2. von denen kann meinen Protest zu Protokoll schreiben. Alles bestens. ICH packe bei einer Verkehrskontrolle u.ä. (nicht Einreise, Zoll, das ist imo was anderes) gar nichts aus, jedenfalls schon gar nicht ohne Zeugen/Kamera meinerseits. Und da dies wiederum nicht realistisch ist bzw. MIR eh nicht geglaubt wird von diesem Staat (sonst bräuchte es ja keine grundgesetzwidrigen Kontrollen meiner bereits nachgewiesenen Aufbewahrung) -> siehe oben, wenn er meint er Polizeivollzugsbeamt_Innen darf das wird er mich doch eh nicht fragen. Und über die 5€ für das Vorhängeschloß (wenn überhaupt) reden schreiben wir dann vielleicht später.

Und dann gibt's wieder einen 10 Seiten langen (es werden noch mehr werden) Böser Staat/Böse Polizei-Jammer Thread weil man so Ungerecht behandelt wurde :rotfl2:

Aber warum auf die Einfache Art wenn es auch auf die Komplizierte Art geht :smile:

Gruß

Hunter

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